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Kreditrisiko

 

Chronologie

 

Aufzählung Diskussion auf der IASB-Sitzung im Mai 2009
Aufzählung 18. Juni 2009: Diskussionspapier des IASB zum 'eigenen Kreditrisiko'
Aufzählung Diskussion auf der IASB-Sitzung im September 2009
Aufzählung Diskussion auf der IASB-Sitzung im Oktober 2009

 

 

Zeitplan

 

Aufzählung

Klicken Sie hier zur Ansicht des Zeitplans des IASB-Projekts

 

 

Hintergrund

 

Dieses Projekt betrifft Erwägungen, wie des eigene Kreditrisiko oder die eigene Kreditwürdigkeit eines Unternehmens in der Bewertung seiner finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden widergespiegelt wird. Der Board hat noch nicht entschieden, was für ein Ergebnis dieses Projekt haben soll.

 

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Mai 2009

 

Im Dezember 2008 hatte der IASB Wayne Upton gebeten, ein Diskussionspapier zu der Einzelfrage des Kreditrisikos und wie sich dieses in der Bewertung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit widerspiegelt zu erstellen. Upton stellte auf der Sitzung dem Board sein Papier vor und fragte die Boardmitglieder, ob wesentliche Änderungen vorgenommen werden sollten, bevor das Papier veröffentlicht wird. Der gegenwärtige Text wurde als Unterlage für Beobachter zur Verfügung gestellt und ist hier verfügbar.

 

Upton erklärte, dass das Diskussionspapier nicht dazu gedacht sei, die komplette Geschichte des Themas abzubilden, sondern eher als Erörterung der drei Hauptargumente für und gegen die Aufnahme des eigenen Kreditrisikos in die Bewertung der Schuld. Er schlug dem Board vor, dass das Diskussionspapier keine vorläufigen Sichtweisen enthalten solle, obwohl er anerkannte, dass festgehalten ist, dass der Board ausgesagt hat, dass die Kreditwürdigkeit ein Bestandteil des beizulegenden Zeitwerts ist.

 

Upton hielt auch fest, dass der Board darum gebeten habe, das Diskussionspapier zu erstellen, um das Thema des eigenen Kreditrisikos und der Kreditwürdigkeit abzutrennen und den Anwendern die Möglichkeit zu geben, sich in ihren Stellungnahmen allein auf diesen Sachverhalt zu konzentrieren und es nicht als eines unter vielen in einer Einladung zur Stellungnahme zu finden, in der die verschiedenen Fragen eventuell von unterschiedlicher Dringlichkeit sind.

 

Die Boardmitglieder stimmten dem Ansatz allgemein zu und unterstützten insbesondere, dass keine vorläufigen Sichtweisen aufgenommen werden sollten. Einige Boardmitglieder äußersten bestimmte Vorschläge hinsichtlich Änderungen und Verbesserungen, bei denen Upton um einen gewissen Spielraum beim Berücksichtigen bat, da er darauf hinwies, dass er versuchen wolle, ein kurzes, gut verständliches Dokument zu erstellen.

 

Der Board bat darum, dass ausgearbeitete Beispiele die Auswirkungen der verschiedenen erörterten Ansätze auf die Bilanz illustrieren sollten. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass die Darstellung der Auswirkungen der Änderungen der Kreditwürdigkeit im Abschluss bei dieser Frage kritisch sei.

 

Darüber hinaus hielten Boardmitglieder fest, dass im Papier offen angesprochen werden sollte, was passieren würde, wenn die Kreditwürdigkeit aus der Bewertung ausgenommen würde: Es gäbe bedeutende Auswirkungen für Derivate und insbesondere für Cash-Flow-Hedges. Der Board entschied, dass Papier auf der Grundlage von Negativattesten zu veröffentlichen. Es wurde keine Kommentierungsfrist empfohlen. Das Diskussionspapier wird voraussichtlich im Juni oder Juli 2009 veröffentlicht.

 

 

Juni 2009: Diskussionspapier des IASB zum 'eigenen Kreditrisiko'

 

Der IASB hat ein Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von Schulden herausgegeben. Dem Diskussionspapier (DP/2009/2 Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden) liegt ein Papier des Stabs bei, in dem die verbreitetesten Argumente für und wider den Einbezug des eigenen Kreditrisikos bei der Bewertung von Schulden dargestellt werden. In dem Papier wird ausgeführt, dass in den IFRS vorgeschrieben sei, dass Bewertungserfolge aus Änderungen des 'eigenen Kreditrisikos' zu buchen seien, wenn Schulden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt würden, dass aber einige das Ergebnis als kontraintuitiv ansähen (d.h. Bewertungsgewinne zu erfassen angesichts sich verschlechternden Bonität). In dem Diskussionspapier werden diese Bedenken aufgegriffen und andere Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung von Schulden untersucht. Das Thema 'Eigenes Kreditrisiko' ist für eine Reihe von IASB-Projekten von Bedeutung, insbesondere bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, Versicherungsverträgen, der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sowie Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualvermögenswerten. Stellungnahmen werden bis zum 1. September 2009 erbeten.

 

Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 98 KB), dort finden sich auch Links auf das Diskussionspapier und die Ausarbeitung des Stabs.

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Der IASB bittet um Meinungen zur Rolle des Kreditrisikos bei der Bewertung von Schulden herausgegeben (in englischer Sprache, 72 KB), in dem die Fragestellungen aus dem Diskussionspapier erläutert werden.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im September 2009 - erste Analyse der eingegangenen Stellungnahmen

 

Der Board diskutierte die Rückmeldungen von Seiten der Adressaten zu diesem Thema. Es wurden keine Beschlüsse gefasst.

 

Die Kernbotschaft der Adressaten kann wie folgt zusammengefasst werden: Das eigene Kreditrisiko sollte bei der Erstbewertung finanzieller Verbindlichkeiten, der Erstbewertung nicht-finanzieller Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie in jenen Fällen Eingang finden, bei denen erstmalige Gegenleistungen erfolgen. Auf der anderen Seite sollte das eigene Kreditrisiko bei der Folgebewertung nur dann einbezogen werden, wenn finanzielle oder nicht-finanzielle Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Antwortenden gingen nicht auf den Unterschied zwischen der Bewertung des Kreditrisikos über Ratings oder Credit Spreads ein.

 

Einige Adressaten schlugen eine neue Bewertungskategorie vor: beizulegender Zeitwert, die um Änderungen im eigenen Kreditrisiko bereinigt wird. Die Adressaten führten an, dass das eigene Kreditrisiko bei einem Instrument auf Stufe 1 (beobachtbarer Marktpreis) schwer zu extrahieren und für andere Instrumente sehr schwer zu schätzen sei.

 

Der Stab stellte gegenüber dem Board fest, dass viele Adressaten die Wechselwirkung zwischen dieser Analyse und den erzielten (oder zu erwägenden) Beschlüssen in der Phase Klassifizierung und Bewertung des Finanzinstrumenteprojekts betonten.

 

Der Stab wird dem Board auf der Oktobersitzung eine eingehendere Untersuchung vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt werde der Board dann auch um Richtungsentscheidungen in diesem Projekt gebeten.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Oktober 2009

 

Der Board setzte seine Erörterung der auf sein Diskussionspapier Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden erhaltenen Stellungnahmen fort und erörterte die nächsten Schritte für die Arbeitsabschnitt.

 

Es bestand breite Einigkeit, dass das Kreditrisiko bei der Erstbewertung in die Bewertung zumindest einiger Schulden einbezogen werden sollte.

 

Einige derer, die Stellung zum Diskussionspapier genommen haben, meinten, dass das Kreditrisiko immer einbezogen werden sollte, auch wenn diese Adressaten diese Antwort auf finanzielle Verbindlichkeiten einschränken würden. Einige wenige Adressaten meinten, dass das Kreditrisiko immer Teil der Erstbewertung aller Schulden sein sollte. Sehr wenige Adressaten würde das Kreditrisiko niemals bei der Erstbewertung berücksichtigen.

 

Bei der Folgebewertung waren die Sichtweisen differenzierter. Viele stimmten zu, dass das Kreditrisiko manchmal einbezogen werden sollte, auch wenn eine bedeutende Anzahl meinte, dass es nicht einbezogen werden sollte. Nur sehr wenige meinte, dass es stets einbezogen werden sollte – erneut erfolgte diese Aussage im Zusammenhang mit finanziellen Verbindlichkeiten.

 

Der Vorsitzende versuchte, die Vorliebe vieler Adressaten für den Ansatz des 'eingefrorenen Kreditspreads' klarzustellen und herauszufinden, ob dies im Einklang mit dem beizulegenden Zeitwert stünde. Der Stab gestand ein, dass die Verwendung eines Ansatz eingefrorener Spreads zu einer Bewertung führen könne, die vom beizulegenden Zeitwert abweiche (falls der risikofreie Zinssatz fiele und die sich die Marge auf AA-geratete Schulden erhöhe, würde ein Unternehmen eine Bewertung vornehmen, die sich vom Markt-/beizulegenden Zeitwert entferne). Der Stab stellt fest, dass man im Diskussionspapier zu beachten versucht habe, dass es beim Ansatz eingefrorener Spreads zwei Teile gebe, dass aber nur wenige Adressaten dazu Stellung genommen hätten (siehe stellvertretend die Stellungnahme von HSBC).

 

Viele Boardmitglieder zeigten sich frustriert darüber, dass die Adressaten kaum Stellung dazu genommen hätten, wie man den eingefrorenen Kreditspread denn bemessen würde – sie hätten oft mehr Zeit darauf verwendet, Stellung zu nehmen, was mit einem Betrag bemessen werden sollte, der das Kreditrisiko widerspiegele, und was nicht.

 

Der Stab hob zudem hervor, dass die augenscheinliche Unterstützung der Adressaten für eine Ansatz eingefrorener Kreditspreads vermutlich Ergebnis einer tiefsitzenden Ablehnung gegenüber den anderen möglichen Ansätzen sei, die im Diskussionspapier erörtert werden. Gleichwohl müsse der Ansatz in den Kontext eines bestimmten Standards, bessere und belastbarere Daten zu erhalten, gestellt werden.

 

Der Board wandte sich sodann einer Erörterung der Empfehlungen des Stabs zu diesem Arbeitsabschnitt und den Informationen, die man aus dem Diskussionspapier erhalten habe, zu und traf die folgenden Entscheidungen:

 

Aufzählung Der Board verständigte sich darauf, dass weiteren Arbeiten zum Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden nicht als eigenständiger Arbeitsschritt unternommen werden sollten.
Aufzählung Der Board müsste Entscheidungen zur Bewertung von Schulden auf Ebene der einzelnen Standardprojekte treffen.
Aufzählung Der Board verständigte sich darauf, dass die Definition des 'beizulegenden Zeitwerts' infolge des Diskussionspapiers nicht geändert werden sollte. Entscheidungen, wie der 'beizulegende Zeitwert' anzuwenden ist, gehören sachgerechterweise in das Projekt zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und die einzelnen Projekte auf Standardebene.

 

Es sei möglich, dass sich der Board in einem bestimmten Projekt auf einen Bewertungsmaßstab beizulegender Zeitwert 'wie geändert' verständigt (z.B. beizulegender Zeitwert 'abzüglich Veräußerungskosten'). Boardmitglieder gaben zu bedenken, dass diese Entscheidung in den Augen der Adressaten problematisch sein könne.

 

Soll die Auffassung, dass das Kreditrisiko Teil der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist, in das Rahmenkonzept des IASB aufgenommen werden? Der Stab meinte, dass die meisten Anwendungsfälle des beizulegenden Zeitwerts auf Schulden im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten aufträten. Mehrere andere IFRS erforderten den Einbezug aktueller Informationen in die Bewertung der Schuld (jedoch den beizulegenden Zeitwert, wie er definiert ist), einschließlich IAS 19 und IAS 37. Die Boardmitglieder schienen den Gedanken, das Kreditrisiko in der Bewertung von Schulden als generelles Konzept in das Rahmenkonzept einzubetten, als richtigen Ansatz anzusehen. Wie das Konzept dann angewendet würde, wäre dem Standard zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und anderen IFRS überlassen.

 

Der Board diskutierte das Risiko der Nichterfüllung und dessen Wechselwirkung mit dem Kreditrisiko. Das Risiko der Nichterfüllung war ein Gedanke, der vom FASB in dessen Konzeptstandard Nr. 7 eingeführt worden war und ein Versuch seitens des FASB darstellte, das physische und finanzielle Unvermögen, sich einer Verpflichtung zu entledigen, zu behandeln. Der Board erörterte diesen Sachverhalt einige Zeit, wobei man in erster Linie zu einem gemeinsamen Verständnis kam, was Konzept 7 eigentlich aussagt und wie seine Konzepte in einem IFRS-Umfeld angewendet werden könnten.

 

Der Board stimmte der Einschätzung des Stabs zu, dass die Wechselwirkung des Risiko der Nichterfüllung und des Kreditrisikos auf Konzeptebene nicht zufriedenstellend behandelt werden könne, sondern ausdrücklich in jedem einzelnen Projekt behandelt werden müssen, wenn es um die Bewertung einer Schuld geht (dieser Ansatz würde auf alle zukünftigen Projekte Anwendung finden, nicht jedoch bestehende IFRS oder Projekte mit einem bereits weit fortgeschrittenen Diskussionsstand).

 

 

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