|
Chronologie
Zeitplan
 |
Klicken Sie
hier zur Ansicht des Zeitplans des IASB-Projekts
|
Hintergrund
Dieses Projekt betrifft Erwägungen, wie des eigene Kreditrisiko oder die eigene Kreditwürdigkeit eines
Unternehmens in der Bewertung seiner finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden widergespiegelt
wird. Der Board hat noch nicht entschieden, was für ein Ergebnis dieses Projekt haben soll.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Mai 2009
Im Dezember 2008 hatte der IASB Wayne Upton gebeten, ein
Diskussionspapier zu der Einzelfrage des Kreditrisikos und wie
sich dieses in der Bewertung eines finanziellen Vermögenswerts
oder einer finanziellen Verbindlichkeit widerspiegelt zu
erstellen. Upton stellte auf der Sitzung dem Board sein Papier
vor und fragte die Boardmitglieder, ob wesentliche Änderungen
vorgenommen werden sollten, bevor das Papier veröffentlicht
wird. Der gegenwärtige Text wurde als Unterlage für Beobachter
zur Verfügung gestellt und ist
hier verfügbar.
Upton erklärte, dass das Diskussionspapier nicht dazu gedacht
sei, die komplette Geschichte des Themas abzubilden, sondern
eher als Erörterung der drei Hauptargumente für und gegen die
Aufnahme des eigenen Kreditrisikos in die Bewertung der Schuld.
Er schlug dem Board vor, dass das Diskussionspapier keine
vorläufigen Sichtweisen enthalten solle, obwohl er anerkannte,
dass festgehalten ist, dass der Board ausgesagt hat, dass die
Kreditwürdigkeit ein Bestandteil des beizulegenden Zeitwerts
ist.
Upton hielt auch fest, dass der Board darum gebeten habe, das
Diskussionspapier zu erstellen, um das Thema des eigenen
Kreditrisikos und der Kreditwürdigkeit abzutrennen und den
Anwendern die Möglichkeit zu geben, sich in ihren Stellungnahmen
allein auf diesen Sachverhalt zu konzentrieren und es nicht als
eines unter vielen in einer Einladung zur Stellungnahme zu
finden, in der die verschiedenen Fragen eventuell von
unterschiedlicher Dringlichkeit sind.
Die Boardmitglieder stimmten dem Ansatz allgemein zu und
unterstützten insbesondere, dass keine vorläufigen Sichtweisen
aufgenommen werden sollten. Einige Boardmitglieder äußersten
bestimmte Vorschläge hinsichtlich Änderungen und Verbesserungen,
bei denen Upton um einen gewissen Spielraum beim Berücksichtigen
bat, da er darauf hinwies, dass er versuchen wolle, ein kurzes,
gut verständliches Dokument zu erstellen.
Der Board bat darum, dass ausgearbeitete Beispiele die
Auswirkungen der verschiedenen erörterten Ansätze auf die Bilanz
illustrieren sollten. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin,
dass die Darstellung der Auswirkungen der Änderungen der
Kreditwürdigkeit im Abschluss bei dieser Frage kritisch sei.
Darüber hinaus hielten Boardmitglieder fest, dass im Papier
offen angesprochen werden sollte, was passieren würde, wenn die
Kreditwürdigkeit aus der Bewertung ausgenommen würde: Es gäbe
bedeutende Auswirkungen für Derivate und insbesondere für
Cash-Flow-Hedges. Der Board entschied, dass Papier auf der
Grundlage von Negativattesten zu veröffentlichen. Es wurde keine
Kommentierungsfrist empfohlen. Das Diskussionspapier wird
voraussichtlich im Juni oder Juli 2009 veröffentlicht.
Juni 2009: Diskussionspapier des IASB zum 'eigenen Kreditrisiko'
Der IASB hat ein Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von
Schulden herausgegeben. Dem Diskussionspapier (DP/2009/2 Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden) liegt ein
Papier des Stabs bei, in dem die verbreitetesten Argumente für und wider den Einbezug des eigenen Kreditrisikos bei der
Bewertung von Schulden dargestellt werden. In dem Papier wird ausgeführt, dass in den IFRS vorgeschrieben sei, dass
Bewertungserfolge aus Änderungen des 'eigenen Kreditrisikos' zu buchen seien, wenn Schulden zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt würden, dass aber einige das Ergebnis als kontraintuitiv ansähen (d.h. Bewertungsgewinne zu erfassen angesichts
sich verschlechternden Bonität). In dem Diskussionspapier werden diese Bedenken aufgegriffen und andere Bewertungsmaßstäbe
für die Bewertung von Schulden untersucht. Das Thema 'Eigenes Kreditrisiko' ist für eine Reihe von IASB-Projekten von
Bedeutung, insbesondere bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, Versicherungsverträgen, der Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts sowie Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualvermögenswerten. Stellungnahmen werden bis zum 1. September 2009
erbeten.
Die Presseerklärung des IASB finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 98 KB), dort finden sich auch Links auf
das Diskussionspapier
und die Ausarbeitung des Stabs.
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen
IAS Plus Update-Newsletter
mit dem Titel Der IASB bittet um Meinungen zur Rolle des Kreditrisikos bei der
Bewertung von Schulden herausgegeben (in englischer Sprache,
72 KB), in dem die Fragestellungen aus dem Diskussionspapier erläutert
werden.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im September 2009 - erste Analyse der eingegangenen Stellungnahmen
Der Board diskutierte die Rückmeldungen von Seiten der Adressaten zu diesem Thema. Es wurden keine Beschlüsse gefasst.
Die Kernbotschaft der Adressaten kann wie folgt zusammengefasst werden: Das eigene Kreditrisiko sollte bei der Erstbewertung
finanzieller Verbindlichkeiten, der Erstbewertung nicht-finanzieller Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
sowie in jenen Fällen Eingang finden, bei denen erstmalige Gegenleistungen erfolgen. Auf der anderen Seite sollte das eigene
Kreditrisiko bei der Folgebewertung nur dann einbezogen werden, wenn finanzielle oder nicht-finanzielle Schulden zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden. Die Antwortenden gingen nicht auf den Unterschied zwischen der Bewertung des Kreditrisikos über
Ratings oder Credit Spreads ein.
Einige Adressaten schlugen eine neue Bewertungskategorie vor: beizulegender Zeitwert, die um Änderungen im eigenen Kreditrisiko
bereinigt wird. Die Adressaten führten an, dass das eigene Kreditrisiko bei einem Instrument auf Stufe 1 (beobachtbarer Marktpreis)
schwer zu extrahieren und für andere Instrumente sehr schwer zu schätzen sei.
Der Stab stellte gegenüber dem Board fest, dass viele Adressaten die Wechselwirkung zwischen dieser Analyse und den erzielten
(oder zu erwägenden) Beschlüssen in der Phase Klassifizierung und Bewertung des Finanzinstrumenteprojekts betonten.
Der Stab wird dem Board auf der Oktobersitzung eine eingehendere Untersuchung vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt werde der Board
dann auch um Richtungsentscheidungen in diesem Projekt gebeten.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Oktober 2009
Der Board setzte seine Erörterung der auf sein Diskussionspapier Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden
erhaltenen Stellungnahmen fort und erörterte die nächsten Schritte für die Arbeitsabschnitt.
Es bestand breite Einigkeit, dass das Kreditrisiko bei der Erstbewertung in die Bewertung zumindest einiger Schulden
einbezogen werden sollte.
Einige derer, die Stellung zum Diskussionspapier genommen haben, meinten, dass das Kreditrisiko immer einbezogen werden
sollte, auch wenn diese Adressaten diese Antwort auf finanzielle Verbindlichkeiten einschränken würden. Einige wenige
Adressaten meinten, dass das Kreditrisiko immer Teil der Erstbewertung aller Schulden sein sollte. Sehr wenige Adressaten
würde das Kreditrisiko niemals bei der Erstbewertung berücksichtigen.
Bei der Folgebewertung waren die Sichtweisen differenzierter. Viele stimmten zu, dass das Kreditrisiko manchmal einbezogen
werden sollte, auch wenn eine bedeutende Anzahl meinte, dass es nicht einbezogen werden sollte. Nur sehr wenige meinte, dass
es stets einbezogen werden sollte erneut erfolgte diese Aussage im Zusammenhang mit finanziellen Verbindlichkeiten.
Der Vorsitzende versuchte, die Vorliebe vieler Adressaten für den Ansatz des 'eingefrorenen Kreditspreads' klarzustellen
und herauszufinden, ob dies im Einklang mit dem beizulegenden Zeitwert stünde. Der Stab gestand ein, dass die Verwendung eines
Ansatz eingefrorener Spreads zu einer Bewertung führen könne, die vom beizulegenden Zeitwert abweiche (falls der risikofreie
Zinssatz fiele und die sich die Marge auf AA-geratete Schulden erhöhe, würde ein Unternehmen eine Bewertung vornehmen, die sich
vom Markt-/beizulegenden Zeitwert entferne). Der Stab stellt fest, dass man im Diskussionspapier zu beachten versucht habe, dass
es beim Ansatz eingefrorener Spreads zwei Teile gebe, dass aber nur wenige Adressaten dazu Stellung genommen hätten (siehe
stellvertretend die Stellungnahme von HSBC).
Viele Boardmitglieder zeigten sich frustriert darüber, dass die Adressaten kaum Stellung dazu genommen hätten, wie man den
eingefrorenen Kreditspread denn bemessen würde sie hätten oft mehr Zeit darauf verwendet, Stellung zu nehmen, was mit
einem Betrag bemessen werden sollte, der das Kreditrisiko widerspiegele, und was nicht.
Der Stab hob zudem hervor, dass die augenscheinliche Unterstützung der Adressaten für eine Ansatz eingefrorener Kreditspreads
vermutlich Ergebnis einer tiefsitzenden Ablehnung gegenüber den anderen möglichen Ansätzen sei, die im Diskussionspapier erörtert
werden. Gleichwohl müsse der Ansatz in den Kontext eines bestimmten Standards, bessere und belastbarere Daten zu erhalten, gestellt
werden.
Der Board wandte sich sodann einer Erörterung der Empfehlungen des Stabs zu diesem Arbeitsabschnitt und den Informationen, die
man aus dem Diskussionspapier erhalten habe, zu und traf die folgenden Entscheidungen:
 |
Der Board verständigte sich darauf, dass weiteren Arbeiten zum Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden nicht als
eigenständiger Arbeitsschritt unternommen werden sollten. |
 |
Der Board müsste Entscheidungen zur Bewertung von Schulden auf Ebene der einzelnen Standardprojekte treffen. |
 |
Der Board verständigte sich darauf, dass die Definition des 'beizulegenden Zeitwerts' infolge des Diskussionspapiers
nicht geändert werden sollte. Entscheidungen, wie der 'beizulegende Zeitwert' anzuwenden ist, gehören sachgerechterweise
in das Projekt zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und die einzelnen Projekte auf Standardebene. |
Es sei möglich, dass sich der Board in einem bestimmten Projekt auf einen Bewertungsmaßstab beizulegender Zeitwert 'wie
geändert' verständigt (z.B. beizulegender Zeitwert 'abzüglich Veräußerungskosten'). Boardmitglieder gaben zu bedenken, dass diese
Entscheidung in den Augen der Adressaten problematisch sein könne.
Soll die Auffassung, dass das Kreditrisiko Teil der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist, in das Rahmenkonzept des IASB
aufgenommen werden? Der Stab meinte, dass die meisten Anwendungsfälle des beizulegenden Zeitwerts auf Schulden im Zusammenhang
mit Finanzinstrumenten aufträten. Mehrere andere IFRS erforderten den Einbezug aktueller Informationen in die Bewertung der
Schuld (jedoch den beizulegenden Zeitwert, wie er definiert ist), einschließlich IAS 19 und IAS 37. Die Boardmitglieder schienen
den Gedanken, das Kreditrisiko in der Bewertung von Schulden als generelles Konzept in das Rahmenkonzept einzubetten, als richtigen
Ansatz anzusehen. Wie das Konzept dann angewendet würde, wäre dem Standard zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und anderen
IFRS überlassen.
Der Board diskutierte das Risiko der Nichterfüllung und dessen Wechselwirkung mit dem Kreditrisiko. Das Risiko der Nichterfüllung
war ein Gedanke, der vom FASB in dessen Konzeptstandard Nr. 7 eingeführt worden war und ein Versuch seitens des FASB darstellte, das
physische und finanzielle Unvermögen, sich einer Verpflichtung zu entledigen, zu behandeln. Der Board erörterte diesen Sachverhalt
einige Zeit, wobei man in erster Linie zu einem gemeinsamen Verständnis kam, was Konzept 7 eigentlich aussagt und wie seine Konzepte
in einem IFRS-Umfeld angewendet werden könnten.
Der Board stimmte der Einschätzung des Stabs zu, dass die Wechselwirkung des Risiko der Nichterfüllung und des Kreditrisikos
auf Konzeptebene nicht zufriedenstellend behandelt werden könne, sondern ausdrücklich in jedem einzelnen Projekt behandelt werden
müssen, wenn es um die Bewertung einer Schuld geht (dieser Ansatz würde auf alle zukünftigen Projekte Anwendung finden, nicht
jedoch bestehende IFRS oder Projekte mit einem bereits weit fortgeschrittenen Diskussionsstand).
|