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Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum
Projektfortschritt ab Februar 2005. Für frühere Informationen zu diesem
Projekt verweisen wir die
entsprechende Seite bei unseren internationalen Kollegen von IAS
Plus.com.
Chronologie
Zeitplan
Hintergrund
Dieses Projekt begann als ein Teil des kurzfristigen Konvergenzprogramms
des IASB, das darauf ausgelegt war, eine Reihe von Abweichungen zwischen den
International Financial Reporting Standards und US-GAAP zu beseitigen. Das
Projekt entwickelte sich jedoch zu einem eigenständigen Projekt des IASB
(nicht Teil des Konvergenzprogramms), das einer erneuten Erwägung von IAS 20
Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
gewidmet ist. Ende 2005 gab der Board bekannt, dass das Ziel des Projekts
darin liege, IAS 20 dahingehend zu ändern, dass das Bilanzierungsmodell für
Zuwendungen der öffentlichen Hand aus IAS 41
Landwirtschaft auf alle Zuwendungen der öffentlichen Hand angewendet
werden soll. Das Modell in IAS 41sieht die folgenden Prinzipien für den
Ansatz von Zuwendungen der öffentlichen Hand vor, die in Zusammenhang mit
einem Vermögenswert stehen, der erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert
bewertet wird:
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Eine unbedingte Zuwendung der öffentlichen Hand ist nur dann als Ertrag zu erfassen, wenn die
Zuwendung einforderbar wird. |
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Wenn eine Zuwendung der öffentlichen Hand bedingt ist, hat ein Unternehmen sie nur
dann als Ertrag zu erfassen, wenn die mit ihr verbundenen Bedingungen
eingetreten sind. |
Januar 2006: Ausweitung des Projekts zur Aufnahme von Handelsrechten
Im Juni 2005 zog der Board IFRIC 3
Emissionsrechte zurück. Damals wurde angegeben, dass der Board
beabsichtige, Emissionsrechte in einem separaten Entwurf Anfang 2006 zu
adressieren. Später entschied der Board, dass Emissionsrechte im Rahmen der
erneuten Erwägung von IAS 20 behandelt werden sollten, da sie auch eine Form
von Zuwendungen der öffentlichen Hand darstellten.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Februar 2006
Der IASB diskutierte den gegenwärtigen Status des Projekts zur
Überarbeitung von IAS 20 Bilanzierung
und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Darüber hinaus
wurde über einen Antrag des neuseeländischen Standardsetters auf Rücknahme
von IAS 20 diskutiert.
Obwohl einige Mitglieder des Board der Meinung waren, dass eine Rücknahme
von IAS 20 ein Schritt in die richtige Richtung wäre, war die Mehrheit der
Überzeugung, dass das zurückbleibende Bilanzierungsvakuum nicht
erstrebenswert wäre. Zudem wurde die Bilanzierung für Zuwendungen der
öffentlichen Hand in IAS 41 Landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht
notwendigerweise als überlegen angesehen.
Der Board stellte fest, dass bestimmte Sachverhalte im Hinblick auf den
Ansatz und die Bewertung von Verpflichtungen in Zusammenhang mit Zuwendungen
mit angeschlossenen Bedingungen vergleichbar sind mit Sachverhalten
bezüglich des Ansatzes und der Bewertung von Rückstellungen unter IAS 37.
Aufgrund der Tatsache, dass der Board IAS 37 gegenwärtig als Teil des
Projekts Unternehmenszusammenschlüsse – Phase II überarbeitet, entschied man
sich zur Verschiebung der Arbeiten an dem IAS-20-Projekt, bis es zu
endgültigen Entscheidungen bei der Überarbeitung von IAS 37 kommt, die für
Mitte 2007 erwartet werden (8 Mitglieder stimmten dafür, 6 dagegen). Diese
Entscheidung führt letztendlich auch zur Verschiebung der Arbeiten zur
Bilanzierung von Emissionshandelssystemen.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im
Dezember 2007
Im Dezember 2007 entschied der Board, ein Projekt auf seine Agenda zu
nehmen, das auf die folgenden Schlüsselfragen in Bezug auf
Emissionshandelsprogramme beschränkt
sein solle:
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Sind die
handelbaren Lizenzen in Emissionshandelsprogrammen (Rechte und
Guthaben) Vermögenswerte? Wenn ja: |
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Wie soll ein
unternehmen Rechte bilanzieren, die es von der Regierungen zu einem
geringeren Wert als den beizulegenden Zeitwert erhält? |
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Wie sollen Rechte
und Guthaben bilanziert werden? |
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Wie sollen
Veränderungen in Vermögenswerten und Schulden (die aus den
Emissionshandelsprogrammen entstehen) in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst werden? |
Dieses Projekt soll zu keinem neuen Standard führen.
Der Board hat viel mehr die Absicht, den Sachverhalt durch folgende Schritte
zu behandeln:
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eine Überarbeitung
von entweder
IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte oder
IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung um die Bilanzierung
von von handelbaren Lizenzen aufzunehmen und |
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eine
Überarbeitung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von
Zuwendungen der öffentlichen Hand, so dass die Bilanzierung von
Rechten (und ähnlichen Vermögenswerten), die von Regierungen
entgeltfrei vergeben werden, adressiert werden. |
Der Umfang des Projekts widmet sich also nur
Emissionshandelsrechten, einschließlich Zuwendungen der öffentlichen Hand in
Zusammenhang mit solchen Emissionshandelsrechten, aber geht nicht
allgemeiner auf Zuwendungen der öffentlichen Hand ein.
Derzeit beabsichtigt der Board nicht, IAS 20 umfassend zu überarbeiten.
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