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Beihilfen der öffentlichen Hand (mit Ausnahme des Handels von Emissionsrechten)

 

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Projektfortschritt ab Februar 2005. Für frühere Informationen zu diesem Projekt verweisen wir die entsprechende Seite bei unseren internationalen Kollegen von IAS Plus.com.

 

 

Chronologie

 

bullet Der Board nahm während der IASB-Sitzung im September 2005 ein Projekt zum Handel mit Emissionsrechten auf seine Agenda.
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Februar 2006
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2007

 

 

Zeitplan

 

bullet Klicken Sie hier für den Zeitplan des IASB

 

 

Hintergrund

 

Dieses Projekt begann als ein Teil des kurzfristigen Konvergenzprogramms des IASB, das darauf ausgelegt war, eine Reihe von Abweichungen zwischen den International Financial Reporting Standards und US-GAAP zu beseitigen. Das Projekt entwickelte sich jedoch zu einem eigenständigen Projekt des IASB (nicht Teil des Konvergenzprogramms), das einer erneuten Erwägung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand gewidmet ist. Ende 2005 gab der Board bekannt, dass das Ziel des Projekts darin liege, IAS 20 dahingehend zu ändern, dass das Bilanzierungsmodell für Zuwendungen der öffentlichen Hand aus IAS 41 Landwirtschaft auf alle Zuwendungen der öffentlichen Hand angewendet werden soll. Das Modell in IAS 41sieht die folgenden Prinzipien für den Ansatz von Zuwendungen der öffentlichen Hand vor, die in Zusammenhang mit einem Vermögenswert stehen, der erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert bewertet wird:

 

bullet Eine unbedingte Zuwendung der öffentlichen Hand ist nur dann als Ertrag zu erfassen, wenn die Zuwendung einforderbar wird.
bullet Wenn eine Zuwendung der öffentlichen Hand bedingt ist, hat ein Unternehmen sie nur dann als Ertrag zu erfassen, wenn die mit ihr verbundenen Bedingungen eingetreten sind.

 

 

Januar 2006: Ausweitung des Projekts zur Aufnahme von Handelsrechten

 

Im Juni 2005 zog der Board IFRIC 3 Emissionsrechte zurück. Damals wurde angegeben, dass der Board beabsichtige, Emissionsrechte in einem separaten Entwurf Anfang 2006 zu adressieren. Später entschied der Board, dass Emissionsrechte im Rahmen der erneuten Erwägung von IAS 20 behandelt werden sollten, da sie auch eine Form von Zuwendungen der öffentlichen Hand darstellten.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Februar 2006

 

Der IASB diskutierte den gegenwärtigen Status des Projekts zur Überarbeitung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Darüber hinaus wurde über einen Antrag des neuseeländischen Standardsetters auf Rücknahme von IAS 20 diskutiert.

 

Obwohl einige Mitglieder des Board der Meinung waren, dass eine Rücknahme von IAS 20 ein Schritt in die richtige Richtung wäre, war die Mehrheit der Überzeugung, dass das zurückbleibende Bilanzierungsvakuum nicht erstrebenswert wäre. Zudem wurde die Bilanzierung für Zuwendungen der öffentlichen Hand in IAS 41 Landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht notwendigerweise als überlegen angesehen.

 

Der Board stellte fest, dass bestimmte Sachverhalte im Hinblick auf den Ansatz und die Bewertung von Verpflichtungen in Zusammenhang mit Zuwendungen mit angeschlossenen Bedingungen vergleichbar sind mit Sachverhalten bezüglich des Ansatzes und der Bewertung von Rückstellungen unter IAS 37. Aufgrund der Tatsache, dass der Board IAS 37 gegenwärtig als Teil des Projekts Unternehmenszusammenschlüsse – Phase II überarbeitet, entschied man sich zur Verschiebung der Arbeiten an dem IAS-20-Projekt, bis es zu endgültigen Entscheidungen bei der Überarbeitung von IAS 37 kommt, die für Mitte 2007 erwartet werden (8 Mitglieder stimmten dafür, 6 dagegen). Diese Entscheidung führt letztendlich auch zur Verschiebung der Arbeiten zur Bilanzierung von Emissionshandelssystemen.

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2007

 

Im Dezember 2007 entschied der Board, ein Projekt auf seine Agenda zu nehmen, das auf die folgenden Schlüsselfragen in Bezug auf Emissionshandelsprogramme beschränkt sein solle:

 

bullet Sind die handelbaren Lizenzen in Emissionshandelsprogrammen (Rechte und Guthaben) Vermögenswerte? Wenn ja:
bullet Wie soll ein unternehmen Rechte bilanzieren, die es von der Regierungen zu einem geringeren Wert als den beizulegenden Zeitwert erhält?
bullet Wie sollen Rechte und Guthaben bilanziert werden?
bullet Wie sollen Veränderungen in Vermögenswerten und Schulden (die aus den Emissionshandelsprogrammen entstehen) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden?

 

Dieses Projekt soll zu keinem neuen Standard führen. Der Board hat viel mehr die Absicht, den Sachverhalt durch folgende Schritte zu behandeln:

 

bullet eine Überarbeitung von entweder IAS 38  Immaterielle Vermögenswerte oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung um die Bilanzierung von von handelbaren Lizenzen aufzunehmen und
bullet eine Überarbeitung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand, so dass die Bilanzierung von Rechten (und ähnlichen Vermögenswerten), die von Regierungen entgeltfrei vergeben werden, adressiert werden.

 

Der Umfang des Projekts widmet sich also nur Emissionshandelsrechten, einschließlich Zuwendungen der öffentlichen Hand in Zusammenhang mit solchen Emissionshandelsrechten, aber geht nicht allgemeiner auf Zuwendungen der öffentlichen Hand ein.

 

Derzeit beabsichtigt der Board nicht, IAS 20 umfassend zu überarbeiten.

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