|
Chronologie
Zeitplan
 |
Hier können Sie den Zeitplan für die IASB-Projekte einsehen |
IASB-Projekteinblicke
 |
einen schnellen Überblick über dieses
Projekt bietet eine Ausgabe der englischsprachigen
IASB-Projekteinblicke |
Hintergrund
Dieses Projekt beinhaltet einen Vorschlag für eine mögliche begrenzte Änderung an IAS 1 Darstellung des Abschlusses, der
zufolge alle Unternehmen eine einzige Gesamtergebnisrechnung darzustellen hätten und der 'Ansatz der zwei Aufstellungen' (getrennte
Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung), der derzeit nach IAS 1 erlaubt ist, verboten würde.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Oktober 2009
Der Board erörterte eine Änderung mit begrenztem Umfang an IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Diese Änderung
könnte notwendig sein, um ein gewisses Maß an Vergleichbarkeit zu erhalten zwischen der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung
nach IFRS und US-GAAP. Dies hängt von den Maßnahmen ab, die der FASB in seinem Projekt zum Ansatz und zur Bewertung von
Finanzinstrumenten eventuell ergreift.
Der Stab stellte insbesondere einen Vorschlag vor, die Möglichkeit in IAS 1.81 zu streichen, eine Darstellung der
Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung zur Verfügung zu stellen und eine zweite Darstellung, die mit der Gewinn- und
Verlustrechnung beginnt und die Bestandteile des sonstigen Gesamtergebnisses beinhaltet (die "Möglichkeit der zwei
Aufstellungen"). Der Stab betonte, dass sein Vorschlag die Posten, die im sonstigen Gesamtergebnis dargestellt werden
können oder sollen, in keiner Weise ändert und auch keinen Einfluss auf die Frage hat, ob ein Posten bei Ausbuchung
umklassifiziert werden sollte.
Die Boardmitglieder zeigten sich überrascht, dass der Stab diesen Vorschlag zu diesem Zeitpunkt mache. Die jüngste Version
von IAS 1 sei seit weniger als zehn Monaten in Kraft, und das letzte Mal, als der Board eine einzige Darstellung der
Gesamtergebnisrechnung vorgeschlagen hae, sei ihm beinahe universelle Ablehnung entgegengebracht worden. Jetzt sei die der
Zeitpunkt, die schwelenden Reste des Widerstands neu zu entfachen und denjenigen neue Handhabe zuliefern, die dem IASB
feindlich gesonnen seien.
Vor dem Hintergrund der vorangegangenen Argumente warnte ein Boardmitglied, dass, wenn man diesen Vorschlag weiter verfolge,
alle Boardmitglieder, die vor der Veröffentlichung zu Stellungnahme für diesen Vorschlag stimmten, nachher auch den Mut haben
müssten, ihre Position aufrecht zu erhalten. Es sei unwahrscheinlich, das die Veröffentlichung zur Stellungnahme
neue Informationen oder Erkenntnisse ans Licht bringen würde, die nicht bereits bekannt wären.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Vorschlag sorgfältig erörtert werden und als echter Harmonisierungsposten
mit US-GAAP behandelt werden müsste. Er wies auch darauf hin, dass das Thema mit dem FASB auf der gemeinsamen öffentlichen
Sitzung vom 26. bis 28. Oktober erörtert werden würde. Danach sei der IASB sicher besser in der Lage, zu beurteilen, ob die
Änderung notwendig sei.
Der Board vereinbarte vorläufig, die alternative in IAS 1.81 zu streichen, die die "Möglichkeit der zwei
Aufstellungen" bei der Darstellung Gesamtergebnisrechnung einräumt.
Der Board vereinbarte außerdem vorläufig, zu fordern, dass die einzige Gesamtergebnisrechnung in zwei Abschnitten
dargestellt wird: Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis.
Per Mehrheitsentscheid (mit mindestens zwei Gegenstimmen) traf der Board vorläufig die folgenden Entscheidungen:
 |
Bestandteile des sonstigen Gesamtergebnisses, die in Zukunft nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert
werden, sind gemeinsam darzustellen. |
 |
Bestandteile des sonstigen Gesamtergebnisses, die in Zukunft in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden,
sind gemeinsam darzustellen. |
Der Board vereinbarte vorläufig, die Möglichkeit zu streichen, dass einem Unternehmen gestattet ist, Bestandteile
des sonstigen Gesamtergebnisses vor Steuern darzustellen. Darüber hinaus kam der Board überein, dass Ertragsteuern, die
sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Gesamtergebnis dargestellt werden, auf die beiden Unterklassifizierungen zu
verteilen sind.
Der Board wird weitere Entscheidungen zu diesem möglichen Projekt der gemeinsamen öffentlichen Sitzung mit dem FASB vom
26. bis 28. Oktober treffen.
Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB im Oktober 2009
Vorschlag für eine Änderung im begrenzten Umfang an IAS 1 Darstellung des Abschlusses
Der Stab empfahl, dass der Board die Wahlmöglichkeit in IAS 1.81 streichen solle, nach der einem Unternehmen gestattet
ist, alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die in einer Periode angesetzt werden, in zwei Darstellungen darzustellen.
Mit der Empfehlung, dass die Möglichkeit der zwei Darstellungen gestrichen wird, empfahl der Stab, dass der Board zu dem Schluss
kommen sollte, dass eine einzige Gesamtergebnisrechnung mit zwei Abschnitten gefordert werden solle: Gewinn-und Verlustrechnung
und sonstiges Gesamtergebnis.
Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs vorläufig zu, dass eine einzige Gesamtergebnisrechnung mit zwei Abschnitten
gefordert werden solle (wie oben beschrieben). Der Board betonte außerdem, dass dieser Vorschlag die Posten nicht ändern würde,
die im sonstigen Gesamtergebnis gezeigt werden können oder müssen, und auch keinen Einfluss auf die Frage hat, ob ein
Posten bei Ausbuchung umzuklassifizieren ist.
Der Stab empfahl, dass der Board vorläufig entscheiden solle, dass Teile des sonstigen Gesamtergebnisses, die nicht in die
Gewinn- und Verlustrechnung in folgenden Perioden umklassifiziert werden zusammen dargestellt werden sollen und
dass Teile des sonstigen Gesamtergebnisses, die in die Gewinn- und Verlustrechnung in folgenden Perioden umklassifiziert werden
zusammen dargestellt werden sollen. Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu, dass Posten mit ähnlichen
Umklassifizierungsvorschriften gemeinsam dargestellt werden sollen.
Schließlich empfahl der Stab, dass der Board vorläufig entscheiden sollen, dass (a) die Wahlmöglichkeit gestrichen
werden solle, nachdem es einem Unternehmen gestattet ist, Bestandteile des sonstigen Gesamtergebnisses vor Steuern
darzustellen, und (b) die Möglichkeit gestrichen werden soll, dass die Steuerauswirkungen auf einen Bestandteil des sonstigen
Gesamtergebnisses mit dem entsprechenden Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses in der Gesamtergebnisrechnung
gezeigt werden können. Der Board kam vorläufig überein, dass die Wahlmöglichkeit gestrichen werden soll, nach der ein Unternehmen
einen Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses vor Steuern darstellen kann. Darüber hinaus kam der Board zu dem Schluss,
dass Ertragsteuern, die sich auf Posten des sonstigen Gesamtergebnisses beziehen, auf die Posten, die nicht in
künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden, und die Posten, die in künftigen
Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden, aufgeteilt werden sollen.
Der IASB und der FASB vereinbarten, zusammenzuarbeiten, um einen Entwurf zu entwickeln, mit dem ihre jeweiligen
Anforderungen unter IAS 1 und der FASB-Rechnungslegungsstandardkodifizierung geändert werden
sollen, um den Boards zu gestatten, die Vorschläge zu gleicher Zeit zwecks öffentlicher Stellungnahme zu veröffentlichen. Der
FASB gab an, dass es nützlich sein würde, wenn die zeitliche Planung des Vorschlags mit der ausstehenden Herausgabe des
Entwurfs zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten später in diesem Jahr zusammenfallen würde.
Gemeinsame Sondersitzung von IASB und FASB am 2. Februar 2010
Die Boards erörterten und bestätigten ihre Entscheidungen hinsichtlich des Entwurfs, in dem vorgeschlagen werden soll, die
Option zu streichen, dass eine separate Gewinn- und Verlustrechnung und eine Gesamtergebnisrechnung aufgestellt werden können.
Der Vorsitzende des IASB hielt fest, dass der gegenwärtige Vorschlage sehr umstritten sein würde, und drängte die Boards,
eine Formulierung zu erwägen, die der Art des Vorschlags (fortlaufende Darstellung) widerspiegeln und den Gerüchten
entgegentreten würde, was der IASB beabsichtige (das Konzept des Nettoeinkommens zu streichen).
Die Boards entschieden, dass ein Unternehmen ein vollständiges Gesamtergebnis und seine Bestandteile in einer
fortlaufenden Gesamtergebnisrechnung darstellen muss, dass zwei Abschnitte enthält: Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige
Gesamtergebnis.
Einige Boardmitglieder zeigen sich besorgt, dass diese Diskussion schwer zu erläutern sein werde; die Boards hätten
wichtigere Fragen zu klären anstatt sich am Streit um diese Frage zu beteiligen (vor dem Hintergrund, dass es eine
Hauptstreitquelle letztes Mal war, war es vom IASB vorgeschlagen worden).
Andere Boardmitglieder zeigten sich besorgt hinsichtlich der Verwirrung, die beispielsweise durch die EPS-Werte hervorgerufen
würden, die auf dem Nettoeinkommen basieren würden und nicht auf der Schlusssumme. Sie argumentierten, dass das Wort "Earnings"
[wie in Earnings per Share, englisch für Ergebnis je Aktie] nirgendwo sonst in der Gesamtergebnisrechnung verwendet werde
und dass der EPS-Wert den Adressaten in die Irre führen könnte. Die Boards stimmten dieser Aussage nicht zu und bestätigten die
Entscheidung wie vorgeschlagen. Sie argumentierten, dass jegliche Änderungen am Ergebnis je Aktie sehr umstritten sein würden.
Schließlich bestätigte die Boards alle entsprechenden Entscheidungen der vorigen Sitzung. Die Boards kamen außerdem
überein, dass die Änderung nicht beeinflussen solle, welche Posten zwischen Nettogewinn und -verlust und dem sonstigen
Gesamtergebnis umklassifiziert werden sollten und wie diese Umklassifizierungen unter IFRS und US-GAAP dargestellt werden sollen.
Ein IASB-Mitglied drückte seine Bedenken hinsichtlich der Tatsache aus, dass dieses eng umrissene Projekt bis Ende März
herausgegeben werden solle, während das umfassende Projekt zur Darstellung des Abschlusses im Laufe des Aprils herausgegeben
werden solle - sollte man die beiden nicht kombinieren? Andere IASB-Mitglieder gaben zur Antwort, dass dies ein enger
umrissenes Projekt sei, dass abgeschlossen werden solle, unabhängig davon, welche Entscheidungen im umfassenden Projekt
zur Darstellung des Abschlusses gefällt würden. Darüber hinaus stehe dies eng umrissene Änderung im Zusammenhang mit den
Entscheidungen, die im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten und des Projekts zu Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses gefällt worden seien. Die Boards kamen überein, dass in der Grundlage für Schlussfolgerungen diese
Erklärung ex pressis verbis erwähnt werden solle.
Gemeinsame Sondersitzung von IASB und FASB am 4. Mai 2010
Die Boards erörterten die Bezeichnung der Gesamtergebnisrechnung. Nach sehr kurzer Diskussion unterstützte der
IASB mit einer Mehrheit der Stimmen den Alternativvorschlag, die Gesamtergebnisrechnung als 'Gewinn- oder
Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis'. Die IASB-Mitglieder meinten, dass diese Änderung das Wesen der
Aufstellung besser widerspiegele und dem Board helfen würde, eine positivere Reaktion auf seinen Vorschlag zu
erhalten. Nichtsdestotrotz würde die neue Bezeichnung nicht vorgeschrieben.
Der FASB stimmte dem nicht zu und beschloss, die ursprüngliche Bezeichnung beizubehalten. Die FASB-Mitglieder
meinten, dass die gegenwärtige Bezeichnung verstanden werde und die Änderung als der Versuch angesehen werden könnte,
die wahre Natur der Änderung zu verstecken.
Schlussendlich kamen die Boards überein, mit getrennten Bezeichnungen zu leben einer in der US-GAAP-Literatur
und einer in der IFRS-Literatur, mit jeweiligem Verweis auf das jeweils andere Regelwerk als alternative Bezeichnung
(vergleichbar dem Verweis auf 'Gewinn oder Verlust' nach IFRS und 'Nettoergebnis' unter US-GAAP).
Mai 2010 IASB gibt Entwurf zur
Gesamtergebnisrechnung heraus
Der IASB hat am 27. Mai 2010 einen Entwurf zwecks Einholung
öffentlicher Stellungnahmen herausgegeben, in dem vorgeschlagen
wird, dass alle Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung und
eine Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses in getrennten
Abschnitten einer einzigen fortlaufenden Darstellung erstellen. Dies
würde eine Änderung an IAS 1 darstellen, da Unternehmen derzeit
gestattet ist, die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit entweder (a)
in einer einzigen fortlaufenden Darstellung ähnlich der im Entwurf
vorgeschlagenen darzustellen oder (b) zwei separate Darstellungen zu
erstellen – eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine
Gesamtergebnisrechnung. Weitere Vorschläge im Entwurf lauten:
 |
Die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses
sollten auf der Grundlage gruppiert werden, ob
sie im Endeffekt in den Abschnitt der Gewinn-
und Verlustrechnung der Gesamtergebnisrechnung "recycled"
(umklassifiziert) werden. |
 |
Ertragsteuern auf Posten des sonstigen
Gesamtergebnisses sollten zwischen Posten, die
später "recycled" werden, und denen, die nicht "recycled"
werden aufgeteilt werden, wenn die Posten des
sonstigen Gesamtergebnisses vor Steuern
dargestellt werden (was eine Möglichkeit ist). |
 |
Die Überschrift der Gesamtergebnisrechnung
würde in "Darstellung der Gewinne oder Verluste
und sonstiges Gesamtergebnis" geändert, wenn in
den IFRS darauf Bezug genommen wird, obwohl die
Unternehmen selbst eine andere Überschrift
wählen könnten (beispielsweise
"Gesamtergebnisrechnung"). |
Die Vorschläge wurden gemeinsam mit dem
US-amerikanischen Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
entwickelt, der ebenfalls öffentliche Stellungnahmen hinsichtlich
der Änderung der Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses
erbittet (s. frühere Meldung des heutigen Tages). Die
Kommentierungsfrist zum Entwurf ED/2010/5 Darstellung von Posten
des sonstigen Gesamtergebnisses endet am 30. September 2010.
Die Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (98 KB).
Juni 2010: Newsletter zur Berichterstattung über das
GesamtergebnisDas IFRS Global Office von Deloitte hat einen
IFRS in Focus-Newsletter mit dem Titel IASB schlägt Änderungen am Ausweis von Gewinn oder Verlust und
sonstigem Gesamtergebnis vor (in englischer Sprache, 68 KB). In dem Newsletter
werden die Vorschläge des IASB vom 27. Mai 2010 hinsichtlich der Änderung
von IAS 1 Darstellung des Abschlusses erläutert, nach denen Folgendes vorgeschrieben ist:
 |
Ausweis von 'Gewinn oder Verlust' und 'sonstigem Gesamtergebnis' als eigenständige Komponenten eines einzigen
fortlaufenden Abschlussbestandteils; sowie |
 |
eigenständige Darstellung von Posten im sonstigen Gesamtergebnis, die in einer Folgeperiode in das Periodenergebnis
umgebucht wird ('recycelt'). |
Der FASB hat einen ähnlichen Vorschlag veröffentlicht.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Oktober 2010
Der Stab stellte dem Board eine Zusammenfassung der Stellungnahmen zu dem Standardentwurf Darstellung von Posten des sonstigen
Gesamtergebnisses vor, dessen Frist am 30. September 2010 abgelaufen ist. Der Board erhielt 139 Stellungnahmen von verschiedenen
Adressaten aus allen Teilen der Welt.
Diejenigen, die Stellung genommen haben, stimmten dem Vorschlag, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Aufstellung des sonstigen
Gesamtergebnisses (Other Comprehensive Income, OCI) zu einer einzigen Aufstellung über die Ertragskraft zusammenzuführen und sie in
"Aufstellung über den Gewinn oder Verlust und das sonstige Gesamtergebnis" umzubenennen. Gleichwohl unterstützten die
Stellung Nehmenden nicht den Vorschlag, das Wahlrecht in IAS 1 abzuschaffen, wonach alle Aufwands- und Ertragsposten in zwei Aufstellung
dargestellt werden können.
Auch wenn die Stellung Nehmenden grundsätzlich den Vorschlag unterstützten, meinten viele, dass der Board auch die konzeptionelle
Grundlage für die Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses in der Rechnungslegung sowie den Sachverhalt des Recyclings von Beträgen
aus dem OCI behandeln müsse.
Ein Boardmitglied fragte nach der Sichtweise der Abschlussnutzer zum Standardentwurf. Der Stab meinte, dass die Nutzer im Grunde die
Vorschläge unterstützten, auch wenn zwei ihn ablehnten.
Ein anderes Boardmitglied meinte, dass Adressaten bereits jetzt Bedenken hinsichtlich der verschiedenen Philosophien von FASB und IASB
hätten, was das Recycling von Beträgen aus dem OCI angeht. Zudem erhöhe der Board die Verwendung einer Erfassung von Posten im OCI, wie
bspw. die Kreditkomponente finanzieller Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Daher stelle die Behandlung
dieser Sachverhalte eine wichtige Aufgabe dar, die der Board angehen müsse.
Zwei Boardmitglieder meinten, dass sie das Gefühl hätten, dass es an Enthusiasmus für das Projekt mangele, wobei eine meinte, dass
sie gehört habe, dass der Board "den Wagen vor das Pferd spanne", indem man die konzeptionellen Themen rund das OCI nicht behandele,
bevor man Darstellungsthemen angehe. Gleichwohl meinte ein Boardmitglied, dass sie das Gefühl habe, dass die Zusammenführung von
Gewinn- und Verlustrechnung und OCI in eine einzige Aufstellung gerade deshalb sachgerecht sei, weil es an einer konzeptionellen Erwägung
mangele, was denn im OCI erfasst werden solle.
Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im Oktober 2010
Die Boards erwogen die Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Entwurf Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses.
Die Boards stellten fest, dass die Adressaten alle Aspekte des Vorschlags unterstützten mit Ausnahme des bedeutendsten: der Darstellung
einer durchgehenden Aufstellung für den Gewinn oder Verlust und das sonstige Gesamtergebnis in zwei Abschnitten (d.h. die Unterstützung
beschränkt sich auf die Änderung der Bezeichnung, die eigenständige Darstellung recycelter und nicht recycelter Posten sowie die Darstellung
der Ertragsteuern). Nichtsdestotrotz stellten die Adressaten dem Grunde nach die Vorzüge des Vorschlags in Frage, bevor sich die Boards
zunächst der konzeptionellen Frage annähmen, was Leistung sei, oder des Prinzips, wann Posten aus dem OCI recycelt werden sollten und wann
nicht.
Fast die gesamte Diskussion drehte sich um die Vorschrift, eine einzige Erfolgsrechnung mit zwei Abschnitten darzustellen. Die Boards
blieben geteilter Ansicht, ob man eine einzige Erfolgsrechnung vorschreiben solle (die fand die Unterstützung einer knappen Mehrheit der
IASB-Mitglieder), ob man zwei getrennte Erfolgsrechnungen verlangen solle (Vorschlag wurde von einigen FASB-Mitgliedern eingebracht), oder
ob man den Status Quo beim IASB aufrechterhalten solle. Der FASB schien den gegenwärtigen Leitlinien des IASB zugetan zu sein, der zufolge ein
Wahlrecht zwischen einer einzigen Aufstellung oder zwei Aufstellungen besteht, die aufeinander folgen (was eine Änderung der gegenwärtigen
Regelungen nach US-GAAP bedeuten würde, wo die Darstellung von Posten des OCI in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesen werden
dürfen). Infolge dieser unterschiedlichen Meinungen baten die Boards den Stab, eine eingehendere Auswertung dieses Sachverhalts vorzulegen
(da die anderen Themen vergleichsweise wenig kontrovers zu sein schienen) und einen Mittelweg vorzuschlagen, der die Bedeutung der im sonstigen
Gesamtergebnis dargestellten Information betonen würde, ohne die Bedeutung des Jahresergebnisses abzumildern. Die Boards werden die Diskussion
zu diesem Thema auf der gemeinsamen Sitzung im Dezember fortsetzen.
Diskussion auf der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB im Mai/Juni 2011
Datum des Inkrafttretens
Es wird erwartet, dass der IASB seinen Standard in Bezug auf die
Darstellung des Abschlusses und das sonstige Gesamtergebnis Mitte
Juni veröffentlicht. Der IASB hatte zuvor eine vorläufige
Entscheidung getroffen, dass das Datum des Inkrafttretens
Berichtsperioden sein sollten, die am oder nach dem 1. Januar 2012
beginnen. Der FASB hat jedoch kürzlich entschieden, dass Datum des
Inkrafttretens auf den 1. Jul1 2012 festzulegen. Da der IASB
normalerweise zwölf Monate Umsetzungszeit für neue Standards gewährt
und da Übereinstimmung mit dem Datum des Inkrafttretens des FASB
erreicht werden sollte, hat der IASB vorläufig entschieden, dass das
Datum des Inkrafttretens Berichtsperioden sein sollen, die am oder
nach dem 1. Juli 2012 beginnen.
Juni 2011: Beinahe endgültige
Fassung der Änderungen an IAS 1 verfügbar
Der IASB hat am 6. Juni 2011 die beinahe endgültige Fassung der
Änderungen an IAS 1 in Bezug auf das sonstige Gesamtergebnis
freigegeben.
 |
Die Änderungen sollen die Einheitlichkeit und Klarheit
der Darstellung von Posten im sonstigen Gesamtergebnis (Other Comprehensive Income, OCI)
verbessern. Die Änderungen sollen auch hervorheben, dass der
Board der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung und des
sonstigen Gesamtergebnisses gemeinsam und mit gleicher
Wichtigkeit große Bedeutung zumisst. |
 |
2007 war IAS 1 geändert worden, um zu erreichen, dass
die Gesamtergebnisrechnung und das sonstige Gesamtergebnis
zusammen dargestellt werden. Die neuen Änderungen behalten
diese Vorschrift bei aber sollen die Art und Weise
verbessern, wie die einzelnen Bestandteile des sonstigen
Gesamtergebnisses dargestellt werden. |
 |
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass Unternehmen
die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses danach gruppieren
sollen, ob sie durch die Gesamtergebnisrechnung recycelt
werden können (Umklassifizierungsanpassungen). Es wird mit
den Änderungen nicht geregelt, welche Posten im sonstigen
Gesamtergebnis zu erfassen sind. |
 |
Mit den Änderungen wurde die Option nicht geändert,
Posten des sonstigen Gesamtergebnisses entweder vor oder
nach Steuern darzustellen. Wenn jedoch eine Darstellung vor
Steuern gewählt wird, müssen die Steuern, die sich auf die
zwei Gruppen im sonstigen Gesamtergebnis beziehen (Posten,
die recycelt werden können, und Posten, die nicht recycelt
werden können) getrennt gezeigt werden. |
Zugang der beinahe endgültigen Fassung
auf der Internetseite des IASB haben nur
Abonnenten. Die Veröffentlichung der endgültigen
Fassung der Änderungen wird Mitte dieses Monats
erwartet.
Juni 2011: Endgültige Fassung der Änderungen an IAS 1 veröffentlicht
Der IASB hat am 16. Juni 2011 die endgültige Fassung der Änderungen an IAS 1 herausgegeben. Mit den Änderungen werden neue Vorschriften zur Darstellung des
sonstigen Gesamtergebnisses eingeführt. Die Änderungen bei der Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses wurden aus dem größeren Projekt der
Erfolgsberichterstattung herausgelöst, mit dem eine umfassende Überarbeitung der Darstellung des Abschlusses erreicht werden sollte.
Im ursprünglichen Entwurf war seinerzeit vorgeschlagen worden, die Gesamtergebnisrechnung verpflichtend in einer einzigen Darstellung zu
zeigen, aber die Rückmeldungen der Anwender zeigten, dass die Änderung zu umstritten war, um in den abschließenden Standard aufgenommen zu werden. Stattdessen
wird in den Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses die Wahlmöglichkeit von einer oder zwei Darstellungen
für den einzelnen Anwender frei gelassen. Nur die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses wurde dahingehend geändert, das Zwischensummen für die Posten
gefordert werden, die recycelt werden können (z.B. Cash-Flow-Hedges, Fremdwährungsumrechnungen), und diejenigen, die nicht recycelt werden (beispielsweise
erfolgswirksam durch das sonstige Gesamtergebnis zu erfassende Posten nach IFRS 9 Finanzinstrumente).
Die wichtigsten Inhalte in Kürze:
 |
Beibehaltung der 2007 an IAS 1 vorgenommenen Änderungen, nach denen die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis zusammen
dargestellt werden müssen also entweder als eine Gesamtergebnisrechnung oder oder als separate Darstellung der Ergebnisse und der des sonstigen
Gesamtergebnisses. Die Forderung, eine fortlaufende Darstellung verpflichtend vorzuschreiben, wie im Entwurf vorgeschlagen wurde fallengelassen. |
 |
Posten des sonstigen Gesamtergebnisses sind danach zu gruppieren, ob sie möglicherweise durch die Gewinn- und Verlustrechnung recycelt werden können
mit Zwischensummen für beide Gruppen. |
 |
Steuern im Zusammenhangmit Posten, die vor Steuern dargestellt werden, müssen für jede der Gruppen im sonstigen Gesamtergebnis getrennt dargestellt
werden. (Die Wahlmöglichkeit, die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses entweder vor oder nach Steuern darzustellen, bleibt bestehen.) |
 |
Die Änderungen sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. |
Der US-amerikanische Standardsetzer hat zeitgleich
ähnliche Leitlinien in Form einer Aktualisierung der
Rechnungslegungsstandards (ASU 2011-05)
herausgegeben. Während die neuen Leitlinien im Wesentlichen eine
Harmonisierung der Vorschriften für die Darstellung des
sonstigen Gesamtergebnisses darstellen, bleiben Unterschiede
zwischen US-GAAP und IFRS in Bezug darauf, (1) was in die
Gesamtergebnisrechnung aufgenommen wird und (2) wie
umzuklassifizieren ist.
Weiterführende Informationen:
|