Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

 
Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle (Common Control Transactions)

 

Chronologie

 

bullet Auf der Boardsitzung im Dezember 2007 auf die Agenda genommen

 

 

Hintergrund

 

Dieses Projekt widmet sich Zusammenschlüssen von Unternehmen oder Betrieben unter gemeinsamer Kontrolle im Konzern- und separaten Abschluss des Erwerbers. Im Gegenstandsbereich des Projekts liegen insbesondere folgende Fragestellungen:

 

bullet die Abgrenzung, was unter einem Geschäftsvorfall unter gemeinsamer Kontrolle zu verstehen ist (Überarbeitung der Beschreibung eines Zusammenschlusses von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle, die derzeit in IFRS 3.10 - 13 enthalten ist);
bullet die Einbeziehung von Entflechtungen und Unternehmensabtrennungen;
bullet die Erwägung der Bilanzierung sowohl im separaten wie im Konzernabschluss.

 

 

Zeitplan

 

bullet Klicken Sie hier für den Zeitplan des IASB.

 

 

Im Dezember 2007 auf die Agenda genommen

 

Der Stab des IASB stellte einen Agendavorschlag vor, sich Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle zu widmen. Der Stab hielt fest, dass eine Reihe von Bitten eingegangen wären, ein Projekt zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle auf die Agenda zu nehmen. Der Stab schlug vor, dass der Umfang eines solchen Projekts zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle auf die Bilanzierung von Zusammenschlüssen von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle in den Konzern- und separaten Einzelabschlüssen des Erwerbers beschränkt werden solle. Der Stabmitarbeiter schlug außerdem vor, dass das Projekt sich auch der Frage widmen solle, ob die Beschreibung eines Zusammenschlusses zwischen Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle verdeutlicht werden könne. Er schlug vor, dass das Projekt nicht über Zusammenschlüsse von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle hinaus ausgedehnt werden solle.

 

Der Forschungsdirektor des IASB machte den Vorschlag, dass dieses Projekt auf die Agenda genommen werden solle. Er wies darauf hin, dass dies ein wichtiges Thema in Australasien sei und auch von Anwendern in Europa aufgebracht worden sei. Es wurde festgehalten, dass einige Rechtskreise bereits eigene Standards  zu gemeinsamer Kontrolle hätten. Der Forschungsdirektor empfahl, dass das Projekt einen eingegrenzten Umfang haben solle, so dass nicht alle Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle beinhaltet wären (die Festsetzung von Übernahmekursen beispielsweise sollte ausgeschlossen bleiben).

 

Der Board erörterte den Umfang des möglichen Projekts zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle ausführlich. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass Ausgliederungen und Abspaltungen der größere Sachverhalt innerhalb der Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle wären und dass diese Sachverhalte deshalb als Teil des Projekts zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle behandelt werden sollten. Andere Boardmitglieder und der Stab stimmten zu. Ein weiteres Boardmitglied hielt fest, dass die vom Stab zur Verfügung gestellten Beispiele sich alle Tochterunternehmen widmeten, die zu 100% dem Mutterunternehmen gehörten, dass aber der eigentliche Sachverhalt auftrete, wenn es sich um einen Minderheitenanteil handele.

 

Der Stab schlug den folgenden Umfang eines Projekts zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle vor:

 

bullet Definition eines Geschäftsvorfalls unter gemeinsamer Kontrolle.
bullet Einschluss von Abspaltungen und Ausgliederungen.
bullet Erwägung der Bilanzierung sowohl im separaten Einzel- als auch im Konzernabschuss.

 

Die genaue Vorgehensweise wird auf einer zukünftigen Boardsitzung geklärt werden – also die Frage ob es ein Diskussionspapier geben solle oder ob das Projekt direkt zu einem Entwurf führen solle.

 

Der Board stimmte dem neuen Umfang zu und stimmte mit 8 Ja-Stimmen für die Aufnahme des Projekts auf die Agenda.

Seitenanfang

   

Über IAS Plus.de  |  § 6 Teledienstegesetz  |  Rechtliche Hinweise  |  Datenschutz  |  IAS Plus.com

 

© Deloitte Touche Tohmatsu 2007