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Chronologie
Hintergrund
Dieses Projekt widmet sich Zusammenschlüssen von Unternehmen oder
Betrieben unter gemeinsamer Kontrolle im Konzern- und separaten Abschluss
des Erwerbers. Im Gegenstandsbereich des Projekts liegen insbesondere
folgende Fragestellungen:
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die Abgrenzung, was unter einem
Geschäftsvorfall unter gemeinsamer Kontrolle zu verstehen ist
(Überarbeitung der Beschreibung eines Zusammenschlusses von
Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle, die
derzeit in IFRS 3.10 - 13 enthalten ist); |
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die Einbeziehung von Entflechtungen
und Unternehmensabtrennungen; |
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die Erwägung der Bilanzierung sowohl
im separaten wie im Konzernabschluss. |
Zeitplan
Im Dezember 2007 auf die Agenda genommen
Der Stab des IASB stellte einen Agendavorschlag vor, sich
Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle zu widmen. Der Stab hielt
fest, dass eine Reihe von Bitten eingegangen wären, ein Projekt zu
Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle auf die Agenda zu nehmen.
Der Stab schlug vor, dass der Umfang eines solchen Projekts zu
Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle auf die Bilanzierung von
Zusammenschlüssen von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter
gemeinsamer Kontrolle in den Konzern- und separaten Einzelabschlüssen
des Erwerbers beschränkt werden solle. Der Stabmitarbeiter schlug
außerdem vor, dass das Projekt sich auch der Frage widmen solle, ob die
Beschreibung eines Zusammenschlusses zwischen Unternehmen oder
Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle verdeutlicht werden
könne. Er schlug vor, dass das Projekt nicht über Zusammenschlüsse von
Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle hinaus
ausgedehnt werden solle.
Der Forschungsdirektor des IASB machte den Vorschlag, dass dieses
Projekt auf die Agenda genommen werden solle. Er wies darauf hin, dass
dies ein wichtiges Thema in Australasien sei und auch von Anwendern in
Europa aufgebracht worden sei. Es wurde festgehalten, dass einige
Rechtskreise bereits eigene Standards zu gemeinsamer Kontrolle
hätten. Der Forschungsdirektor empfahl, dass das Projekt einen
eingegrenzten Umfang haben solle, so dass nicht alle Geschäftsvorfälle
unter gemeinsamer Kontrolle beinhaltet wären (die Festsetzung von
Übernahmekursen beispielsweise sollte ausgeschlossen bleiben).
Der Board erörterte den Umfang des möglichen Projekts zu
Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle ausführlich. Ein
Boardmitglied wies darauf hin, dass Ausgliederungen und Abspaltungen der
größere Sachverhalt innerhalb der Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer
Kontrolle wären und dass diese Sachverhalte deshalb als Teil des
Projekts zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle behandelt
werden sollten. Andere Boardmitglieder und der Stab stimmten zu. Ein
weiteres Boardmitglied hielt fest, dass die vom Stab zur Verfügung
gestellten Beispiele sich alle Tochterunternehmen widmeten, die zu 100%
dem Mutterunternehmen gehörten, dass aber der eigentliche Sachverhalt
auftrete, wenn es sich um einen Minderheitenanteil handele.
Der Stab schlug den folgenden Umfang eines Projekts zu
Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle vor:
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Definition eines Geschäftsvorfalls unter gemeinsamer Kontrolle. |
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Einschluss von Abspaltungen und Ausgliederungen. |
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Erwägung der Bilanzierung sowohl im separaten Einzel- als auch
im Konzernabschuss. |
Die genaue Vorgehensweise wird auf einer zukünftigen Boardsitzung
geklärt werden – also die Frage ob es ein Diskussionspapier geben solle
oder ob das Projekt direkt zu einem Entwurf führen solle.
Der Board stimmte dem neuen Umfang zu und stimmte mit 8 Ja-Stimmen
für die Aufnahme des Projekts auf die Agenda.
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