Der Board stimmte einer Empfehlung des Stabes zu, falls der FASB im
Rahmen eines Standards auf die "Treasury-Stock-Methode" wechselt:
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IAS 33 in gleicher Weise zu ändern und die Einbeziehung von Optionen,
Wandlungs- und vergleichbaren Rechten bei der Berechnung des
verwässerten Ergebnisses je Aktie im Rahmen der "Treasury-Stock-Methode"
vorzuschreiben. |
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Die so genannte "If-Converted-Methode"
abzuschaffen und die Anwendung der geänderten "Treasury-Stock-Methode"
bei der Einbeziehung von wandelbaren Instrumenten in die Berechnung
des verwässerten Ergebnisses je Aktie vorzuschreiben, d.h. die
geänderte "Treasury-Stock-Methode" bei der Berechnung des
Ergebnisses je Aktie auch auf wandelbare Instrumente anzuwenden.
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Ein Board-Mitglied äußerte Bedenken, dass die "Treasury-Stock-Methode"
nicht funktioniert, wenn die fraglichen Aktien von nicht vollständig im
Besitz des Mutterunternehmens befindlichen Tochtergesellschaften
gehalten werden und schlug vor, diese Problematik durch eine
geringfügige Änderung von IAS 33.19 und .20 zu lösen. Andere
Board-Mitglieder sagten übereinstimmend, es gebe keinen Grund sich
dieser Problematik nicht zu widmen. Per Videokonferenz anwesende
Stabsmitarbeiter des FASB sagten, dass wenn der IASB eine derartige
Änderung im Rahmen seines Entwurfs vorschlüge, der FASB diese eventuell
im Rahmen der erneuten Diskussion seines eigenen Standards erörtern
werde.
Der Stab des FASB bezweifelten, dass die Abschaffung der "If-Converted-Methode"
für wandelbare Eigenkapitalinstrumente sachgerecht sei. Die
Board-Mitglieder erkannten diesbezüglich keinen konzeptionellen
Unterschied zwischen Schuldtiteln und vorrangigen Eigenkapitaltiteln:
Beide verbriefen einen vorrangigen Anspruch gegenüber dem
Rest-Nettoreinvermögen der Gesellschaft. Der Standard wäre konzeptionell
sauberer, wenn die "If-Converted-Methode" für sämtliche wandelbaren
Instrumente abgeschafft würde.
Der Board beschloss, die Vorschläge mit einer Kommentierungsfrist von
90 Tagen zu veröffentlichen.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im
Juni 2006
Treasury Stock
Method
Der Board entschied bei seinem Treffen im Januar 2006, dass die
(geänderte) Treasury-Stock-Methode auch bei der Berechnung der
Verwässerungseffekte auf das Ergebnis je Aktie für wandelbare
Instrumente angewendet werden sollte. Das würde die für solche
Instrumente eingesetzte „If-Converted-Methode“ ersetzen. Der Stab merkte
an, dass die unterschiedliche Behandlung von wandelbaren Instrumenten
zwischen den IFRS (Treasury-Stock-Methode) und den US-GAAP („If-Converted-Methode“)
wesentliche Auswirkungen auf die Berechnung des verwässerten Ergebnisses
je Aktie hat. Bei Anwendung der Treasury-Stock-Methode wie in den
Änderungen zu IAS 33
vorgeschlagen, würden die meisten wandelbaren Instrumente keine
Verwässerung bewirken. Nach der „If-Converted-Methode“ sind solche
Instrumente verwässert, deren Dividenden oder Zinsen geringer als das
einfache Ergebnis je Aktie sind. Es gab im Stab Beunruhigung darüber,
dass dieser Effekt sich auf die Konvergenz-Agenda auswirken könnte.
Die Mitglieder des Board stellten fest, dass das Ergebnis je Aktie
nicht Bestandteil der Konvergenz-Agenda ist. Wichtiger ist jedoch, dass
die Konvergenz-Agenda unterschiedliche Behandlungen dort zulässt, wo es
schon bestehende Unterschiede der Standards gibt. Beispielsweise spaltet
IFRS zusammengesetzte Finanzinstrumente auf, US-GAAP jedoch nicht. Die
Mehrheit der Mitglieder des Boards erachteten es als wichtiger, den
Standard zum Ergebnis je Aktie des IASB in Ordnung zu bringen, für den
es eine überwiegende Mehrheit von Anwender gibt, als den wenigen
US-amerikanischen nicht-börsennotierten Emittenten entgegenzukommen,
welche unter IFRS und US-GAAP unterschiedliche Ergebnis je
Aktie-Kennzahlen berichten könnten.
Der Stab erhielt vom Board Anweisungen zur Erstellung von Änderungen
zu IAS 33 unter Verwendung der Treasury-Stock-Methode. Der Board einigte
sich darauf, dass er bei der Ergebnis-je-Aktie-Berechnung zurzeit nicht
auf die Behandlung von „Senior Securities“ eingeht. Es war für den Board
wichtiger, IAS 33 dahin gehend zu ändern, dass er in sich konsistent
ist, als in einer „Schnellreparatur“ zu versuchen, Konvergenz mit den
US-GAAP zu erreichen.