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Tagesordnungen und Ergebnisprotokolle vergangener IASB-Sitzungen
Sondersitzung von IASB und FASB am 8. April 2010

 

Tagesordnung der Sondersitzung von IASB und FASB

IASB und FASB hielten am 8. April 2010 eine Sondersitzung ab. Die Tagesordnung umfasste die folgenden Punkte:

Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008-2010 (IASB allein)
Aufzählung Abfindungsleistungen (IASB allein)
Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (IASB allein)
Aufzählung Ausbuchung – Unterrichtseinheit (IASB und FASB)

 

Die Materialien, die vom IASB an Beobachter ausgeteilt wurden, sind auf der Website des IASB zu finden:

 

Aufzählung Donnerstag

 

Das offizielle Ergebnisprotokoll für diese Sitzung in englischer Sprache können Sie hier von der Website des IASB herunterladen (IASB Update).

 

Sondersitzung von IASB und FASB am 8. April 2010

 

IIASB-Sitzung

 

Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008-2010 (IASB)

 

Der Board erörterte kurz das Paket an Entscheidungen zum Projekt jährlicher Verbesserungen, die im Verlauf des Monats veröffentlicht werden. Der Board stellte einige kleinere Sachverhalte klar, die der Mitarbeiterstab aufbracht hatte, als dieser die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards hinsichtlich der Verwendung angenommener Anschaffungskosten für Geschäftsbereiche, die Gegenstand einer Preisregulierung sind, formulierte. Der Board verständigte sich insbesondere darauf, dass das Unternehmen die Anwendung der Anschaffungskostenausnahme anzugeben habe und führte in der Grundlage für Schlussfolgerungen aus, dass die Ausnahme nicht von der Art der Unterschiede zwischen dem zuvor angewendeten Rechnungslegungsregime und den IFRS sei, sondern von dem Umstand, dass der Vermögenswert Gegenstand einer Preisregulierung und der Buchwert in Übereinstimmung mit den zuvor angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt worden sei.

Der Board beurteilte das Paket der jährlichen Verbesserungen zudem gegen die aktuellen Kriterien für eine Aufnahme in das Projekt jährlicher Verbesserungen ('nicht dringlich, aber notwendige Änderungen an den IFRS'). Auf dieser Grundlage stimmte der Board allen Änderungen, auf die er sich auf den Sitzungen im Februar und März verständigt hatte, zu.

Der Board hob ferner hervor, dass er einen neuen Kriterienkatalog für die Aufnahme in die jährlichen Verbesserungen entwickeln und diese für den Zyklus 2009-2011 anwenden wolle.

 

 

Aufzählung IAS 19: Abfindungsleistungen (IASB)

 

Der Board erörterte die mögliche erneute Veröffentlichung der Änderungen an IAS 19 im Hinblick auf Abfindungsleistungen zusammen mit den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 hinsichtlich leistungsorientierter Pläne. Der Board sah wenig Gründe für eine erneute Veröffentlichung, da er glaubte, dass es nur einen sehr eng begrenzten Raum für unbeabsichtigte Folgen aus der Wechselwirkung zwischen diesen beiden Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer gebe. Deshalb beschloss der Board, die erneute Veröffentlichung der Änderungen an IAS 19 im Hinblick auf Abfindungsleistungen nicht zu unterstützen und wies den Stab an, mit der Veröffentlichung der Änderungen so schnell wie möglich fortzufahren. Der Stab meinte, dass die Änderungen Ende April/Anfang Mai veröffentlicht würden.

 

 

Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (IASB)

 

Der Board diskutierte eine mögliche erneute Veröffentlichung des Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf Grundlage der vorläufigen Entscheidung, eine Angabe zur den Auswirkungen der Interdependenzen oder Korrelation der Inputfaktoren bei der Fair-Value-Sensitivitätsanalyse zu fordern, so wie dies auf der Boardsitzung im März erörtert worden war. Der Stab meinte, dass sich der Board bereits darauf verständigt habe, eine Bitte um Sichtweisen auf Grundlage des Entwurfs des FASB, in welchem Änderungen an den gegenwärtigen Leitlinien in den US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien vorgeschlagen und verbleibende Unterschiede zwischen diesen und den FASB aufgezeigt würden, zu veröffentlichen. Daher würde eine begrenzte erneute Veröffentlichung keinen Einfluss auf den Projektzeitplan haben. Boardmitglieder sahen den Nutzen einer erneuten Veröffentlichung in dem Erhalt von Rückmeldungen zu der Kosten-Nutzen-Analyse der vorgeschlagenen Angabe zur Sensitivitätsanalyse. Ein Boardmitglied meinte, dass die Angabe der Sensitivitätsanalyse ohne die Korrelation irreführend sein könne und der Board deshalb fragen solle, ob die Adressaten eine vollständige Sensitivitätsanalyse bevorzugten (die Korrelationen widerspiegele) oder lieber gar keine hätten.

Ein Boardmitglied war besorgt, dass die Bitte um Sichtweisen als Einladung zur Stellungnahme zu Sachverhalten verstanden werden könne, die bereits erneut besprochen worden sind. Andere Boardmitglieder widersprachen dem, da sie den Entwurf des FASB als Konvergenzprojekt mit Fragen ansahen, die auf die verbleibenden Unterschiede ausgerichtet seien.

Ein andere Boardmitglied fragte, ob in dem Entwurf nicht auch eine Frage zur Verrechnung von Markt- und Kreditrisikoportfolien enthalten sein solle. Dem widersprach der Board, weil er die Ansicht vertrat, dass die gegenwärtige Praxis in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung dadurch nicht geändert würde. Zudem konzedierten die meisten Boardmitglieder dass für den Fall, dass die Adressaten mit diesen Vorschlägen ein ernsthaftes Problem hätten, sie dazu auch ohne formelle Aufforderung zur Stellungnahme Stellung beziehen würden.

Schließlich entschied der Board, einen Entwurf, der auf die Korrelationen bei der Sensitivitätsanalyse beschränkt sei, gleichzeitig mit der Bitte um Sichtweisen auf Grundlage des Entwurfs des FASB herauszugeben. Der Board beschloss, die Stellungnahmefrist mit jener, die der FASB setzen würde, in Einklang zu bringen. Der Board gedenkt, den Entwurf und die Bitte um Sichtweisen Ende Mai herauszugeben, wobei das Ende der Stellungnahmefrist Mitte August wäre. Ein Boardmitglied widersprach dem, da er bevorzuge, die Vorschläge nicht erneut zur Diskussion zu stellen, sondern nur die Bitte um Sichtweisen zu dem Entwurf des FASB (der eine Frage zur Sensitivitätsanalyse enthalte), um eine Dopplung der Fragen zu vermeiden.

 

 

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB

 

Aufzählung Ausbuchung – Unterrichtseinheit (IASB und FASB)

 

Stabsmitarbeiter des IASB hielten für die FASB-Mitglieder eine Unterrichtseinheit zu den vorläufigen Beschlüssen ab, die der IASB im Zuge der Erörterungen des Sachverhalts erreicht habe. Mehrere IASB-Mitglieder waren zugegen.

Der FASB zeigte ziemliches Interesse an dem vom IASB entwickelten Modell. Das Prinzip der rechtlichen Isolierung wurde als wesentlicher Unterschied zwischen den gegenwärtigen US-Leitlinien und den IASB-Vorschlägen identifiziert. Zudem schien der FASB die Beseitigung des Kriteriums der Pflege der Sicherheiten bei der Bilanzierung von Repo-Vereinbarungen zu unterstützen.

Einzelne FASB-Mitglieder brachten einige Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit des hinter dem Ausbuchungsmodell des IASB stehenden Prinzips in den USA zum Ausdruck und brachten spezielle Fragen hinsichtlich leerer Zweckgesellschaften, besicherter Darlehen, dem Durchleitungstest sowie der Wechselwirkung zwischen den Leitlinien zur Konsolidierung und der Ausbuchung auf, vor allem im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften und Garantien, die von dem Originator gegeben würden. Dies war lediglich eine Unterrichtseinheit, so dass keine Beschlüsse gefasst wurden. Die Boards werden das Ausbuchungsprojekt auf ihrer gemeinsamen Sitzung im April erörtern.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

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