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IIASB-Sitzung
Der Board erörterte kurz das Paket an Entscheidungen zum Projekt jährlicher Verbesserungen, die im
Verlauf des Monats veröffentlicht werden. Der Board stellte einige kleinere Sachverhalte klar, die der Mitarbeiterstab
aufbracht hatte, als dieser die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting
Standards hinsichtlich der Verwendung angenommener Anschaffungskosten für Geschäftsbereiche, die Gegenstand einer
Preisregulierung sind, formulierte. Der Board verständigte sich insbesondere darauf, dass das Unternehmen die Anwendung
der Anschaffungskostenausnahme anzugeben habe und führte in der Grundlage für Schlussfolgerungen aus, dass die Ausnahme
nicht von der Art der Unterschiede zwischen dem zuvor angewendeten Rechnungslegungsregime und den IFRS sei, sondern von
dem Umstand, dass der Vermögenswert Gegenstand einer Preisregulierung und der Buchwert in Übereinstimmung mit den
zuvor angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt worden sei.
Der Board beurteilte das Paket der jährlichen Verbesserungen zudem gegen die aktuellen Kriterien für eine
Aufnahme in das Projekt jährlicher Verbesserungen ('nicht dringlich, aber notwendige Änderungen an den IFRS'). Auf
dieser Grundlage stimmte der Board allen Änderungen, auf die er sich auf den Sitzungen im Februar und März verständigt
hatte, zu.
Der Board hob ferner hervor, dass er einen neuen Kriterienkatalog für die Aufnahme in die jährlichen
Verbesserungen entwickeln und diese für den Zyklus 2009-2011 anwenden wolle.
Der Board erörterte die mögliche erneute Veröffentlichung der Änderungen an IAS 19 im Hinblick auf
Abfindungsleistungen zusammen mit den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 hinsichtlich leistungsorientierter Pläne.
Der Board sah wenig Gründe für eine erneute Veröffentlichung, da er glaubte, dass es nur einen sehr eng begrenzten
Raum für unbeabsichtigte Folgen aus der Wechselwirkung zwischen diesen beiden Änderungen an IAS 19 Leistungen an
Arbeitnehmer gebe. Deshalb beschloss der Board, die erneute Veröffentlichung der Änderungen an IAS 19 im Hinblick
auf Abfindungsleistungen nicht zu unterstützen und wies den Stab an, mit der Veröffentlichung der Änderungen so schnell
wie möglich fortzufahren. Der Stab meinte, dass die Änderungen Ende April/Anfang Mai veröffentlicht würden.
Der Board diskutierte eine mögliche erneute Veröffentlichung des Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert auf Grundlage der vorläufigen Entscheidung, eine Angabe zur den Auswirkungen der Interdependenzen oder
Korrelation der Inputfaktoren bei der Fair-Value-Sensitivitätsanalyse zu fordern, so wie dies auf der Boardsitzung
im März erörtert worden war. Der Stab meinte, dass sich der Board bereits darauf verständigt habe, eine Bitte um
Sichtweisen auf Grundlage des Entwurfs des FASB, in welchem Änderungen an den gegenwärtigen Leitlinien in den
US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien vorgeschlagen und verbleibende Unterschiede zwischen diesen und den
FASB aufgezeigt würden, zu veröffentlichen. Daher würde eine begrenzte erneute Veröffentlichung keinen Einfluss auf
den Projektzeitplan haben. Boardmitglieder sahen den Nutzen einer erneuten Veröffentlichung in dem Erhalt von
Rückmeldungen zu der Kosten-Nutzen-Analyse der vorgeschlagenen Angabe zur Sensitivitätsanalyse. Ein Boardmitglied
meinte, dass die Angabe der Sensitivitätsanalyse ohne die Korrelation irreführend sein könne und der Board deshalb
fragen solle, ob die Adressaten eine vollständige Sensitivitätsanalyse bevorzugten (die Korrelationen widerspiegele)
oder lieber gar keine hätten.
Ein Boardmitglied war besorgt, dass die Bitte um Sichtweisen als Einladung zur Stellungnahme zu
Sachverhalten verstanden werden könne, die bereits erneut besprochen worden sind. Andere Boardmitglieder widersprachen
dem, da sie den Entwurf des FASB als Konvergenzprojekt mit Fragen ansahen, die auf die verbleibenden Unterschiede
ausgerichtet seien.
Ein andere Boardmitglied fragte, ob in dem Entwurf nicht auch eine Frage zur Verrechnung von Markt- und
Kreditrisikoportfolien enthalten sein solle. Dem widersprach der Board, weil er die Ansicht vertrat, dass die gegenwärtige
Praxis in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung dadurch nicht geändert würde. Zudem konzedierten die
meisten Boardmitglieder dass für den Fall, dass die Adressaten mit diesen Vorschlägen ein ernsthaftes Problem hätten,
sie dazu auch ohne formelle Aufforderung zur Stellungnahme Stellung beziehen würden.
Schließlich entschied der Board, einen Entwurf, der auf die Korrelationen bei der Sensitivitätsanalyse
beschränkt sei, gleichzeitig mit der Bitte um Sichtweisen auf Grundlage des Entwurfs des FASB herauszugeben. Der Board
beschloss, die Stellungnahmefrist mit jener, die der FASB setzen würde, in Einklang zu bringen. Der Board gedenkt, den
Entwurf und die Bitte um Sichtweisen Ende Mai herauszugeben, wobei das Ende der Stellungnahmefrist Mitte August wäre.
Ein Boardmitglied widersprach dem, da er bevorzuge, die Vorschläge nicht erneut zur Diskussion zu stellen, sondern nur
die Bitte um Sichtweisen zu dem Entwurf des FASB (der eine Frage zur Sensitivitätsanalyse enthalte), um eine Dopplung
der Fragen zu vermeiden.
Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB
Stabsmitarbeiter des IASB hielten für die FASB-Mitglieder eine Unterrichtseinheit zu den vorläufigen
Beschlüssen ab, die der IASB im Zuge der Erörterungen des Sachverhalts erreicht habe. Mehrere IASB-Mitglieder waren
zugegen.
Der FASB zeigte ziemliches Interesse an dem vom IASB entwickelten Modell. Das Prinzip der rechtlichen
Isolierung wurde als wesentlicher Unterschied zwischen den gegenwärtigen US-Leitlinien und den IASB-Vorschlägen
identifiziert. Zudem schien der FASB die Beseitigung des Kriteriums der Pflege der Sicherheiten bei der Bilanzierung
von Repo-Vereinbarungen zu unterstützen.
Einzelne FASB-Mitglieder brachten einige Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit des hinter dem
Ausbuchungsmodell des IASB stehenden Prinzips in den USA zum Ausdruck und brachten spezielle Fragen hinsichtlich leerer
Zweckgesellschaften, besicherter Darlehen, dem Durchleitungstest sowie der Wechselwirkung zwischen den Leitlinien zur
Konsolidierung und der Ausbuchung auf, vor allem im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften und Garantien, die von dem
Originator gegeben würden. Dies war lediglich eine Unterrichtseinheit, so dass keine Beschlüsse gefasst wurden. Die
Boards werden das Ausbuchungsprojekt auf ihrer gemeinsamen Sitzung im April erörtern.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung zu verstehen.
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