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Tagesordnungen und Ergebnisprotokolle vergangener IASB-Sitzungen
Sondersitzung von IASB und FASB am 2. Februar 2010

 

Tagesordnung der Sondersitzung von IASB und FASB

IASB und FASB hielten am 2. Februar 2010 eine Sondersitzung ab. Die Tagesordnung umfasste die folgenden Punkte:

bullet Leasingverhältnisse
bullet Gesamtergebnisrechnung
bullet Ablösung von IAS 39 – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

 

Die Materialien, die vom IASB an Beobachter ausgeteilt wurden, sind auf der Website des IASB zu finden:

 

bullet Dienstag

 

Das offizielle Ergebnisprotokoll für diese Sitzung in englischer Sprache können Sie hier von der Website des IASB herunterladen (IASB Update).

 

Sondersitzung von IASB und FASB am 2. Februar 2010

 

Der IASB und der FASB kamen zu einer gemeinsamen Sondersitzung in London zusammen, um Sachverhalte zu erörtern, die sich auch verschiedenen gemeinsame Projekte bezogen. Einige IASB-Mitglieder, einige FASB-Mitglieder und der Stab des FASB waren der Sitzung per Videoverbindung oder telefonisch zugeschaltet.

 

bullet Leasingverhältnisse

 

Definition eines Leasingverhältnisses

 

Die Boards begannen ihre gemeinsame Diskussion mit den Bestandteilen der Definition eines Leasingverhältnisses.

 

Die Boards erörterten, wie die breite Definition eines Leasingverhältnisses lauten solle, und als allgemeinere Frage, wie die vorgeschlagene Definition mit dem Anwendungsbereich des Leasingstandards zusammenpassen würde, wenn man die vorläufige Entscheidung berücksichtige, die im Dezember 2009 gefällt worden war, dass die vorgeschlagenen neuen Leasingvorschriften immaterielle Vermögenswerte und biologische Vermögenswerte ausschließen solle.

 

Einige Boardmitglieder waren besorgt, dass eine allgemeine Definition eines Leasingverhältnisses zu einer erneuten Erörterung des Anwendungsbereichs führen könne. Andere Boardmitglieder waren besorgt, dass eine solche Entscheidung unklare Signale an die Anwender schicken könnte, wie die Leitlinien anzuwenden seien, insbesondere im Zusammenhang möglicher Anwendungen der Leitlinien per Analogschluss nach IAS 8. Ein FASB-Mitglied drängte die Boards, ein umfassendes Leasingpaket einschließlich immateriellen Vermögenswerten und biologischen Vermögenswerten zu entwickeln. Der Vorsitzende des FASB hielt fest, dass solche Leitlinien Bestandteil eines künftigen Projekts sein müssten.

 

Schließlich kamen die Boards überein, dass die übergreifende Definition eines Leasingverhältnisses allgemein sein sollte, der Anwendungsbereich des Standards eng begrenzt. Die Boards kamen außerdem überein, eine Frage hinsichtlich einer möglichen Anwendung des Standards per Analogschluss in die Einladung zur Stellungnahme aufgenommen werden soll.

 

Die Boards kamen überein, eine Leasingverhältnis als eine Art Vertrag zu definieren. Beide Boards zogen den Ausdruck Vertrag dem Ausdruck Vereinbarung vor, da sie der Meinung waren, dass dies im Einklang mit anderen Projekten stehe.

 

Die Boards kamen überein, dass in der Definition eines Leasingverhältnisses besagt werden soll, dass ein Leasingverhältnis zeitlich begrenzt ist. Ein Boardmitglied hielt fest, dass einige Leasingverhältnisse auf anderen Kriterien beruhen könnten (beispielweise Kilometern). Dennoch waren andere Boardmitglieder der Meinung, dass, selbst wenn eine andere Grundlage vereinbart werde, der Zeitfaktor immer noch vorliege, weswegen Zeit in der Definition verwendet werden solle.

 

Die Boards kamen überein, dass eine Gegenleistung ein notwendiges Element in der Definition eines Leasingverhältnisses sei.

 

Nach einer bedeutenden Diskussion kamen die Boards überein, dass der Leasinggeber das Recht auf Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts übertragen muss, damit ein Leasingverhältnis vorliegt. Die Boards kamen überein, dass zusätzliche Leitlinien notwendig seien, um die Bedeutung eines "bestimmten Vermögenswerts" klarzustellen (im Zusammenhang mit eine Pool oder eine Klasse von Vermögenswerten), damit man zwischen der Lieferung von Produkten/der Erbringung von Dienstleistungen und dem Nutzungsrecht unterscheiden könne. Einige Boardmitglieder waren außerdem besorgt hinsichtlich des Zusammenwirkens des Leasingprojekts und dem Projekt zur Erlöserfassung.

 

Schließlich erörterten die Boards, wann ein Leasingverhältnis das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts überträgt. Die Boards kamen überein, dass eine solche Bedingung erfüllt ist, wenn der Erwerber die Möglichkeit hat, die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts entweder durch Nutzung oder durch körperlichen Zugang physisch zu kontrollieren. Die Boards kamen außerdem überein, dass eine solche Bedingung im Fall einer de-facto-Kontrolle eine Vermögenswerts erfüllt wäre (nicht auf den vertraglichen Bedingungen beruhend). Die Boards wiesen außerdem darauf hin, dass der Preismechanismus einen Hinweis auf eine solche Kontrolle liefern kann (Zahlung für etwas Anderes als die gelieferten/erbrachten Güter oder Dienstleistungen).

 

Einige Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass eine solche Definition eines Leasingverhältnisses die Unterschiede zwischen Leasingverhältnissen und Geschäftsvorfällen, die im Wesentlichen Erwerbe darstellten, verwischen könnte. Der Stab wird zu dieser Unterscheidung auf einer der folgenden Sitzungen ein Papier vorstellen.

 

 

bullet Gesamtergebnisrechnung (Darstellung des Abschlusses)

 

Die Boards erörterten und bestätigten ihre Entscheidungen hinsichtlich des Entwurfs, in dem vorgeschlagen werden soll, die Option zu streichen, dass eine separate Gewinn- und Verlustrechnung und eine Gesamtergebnisrechnung aufgestellt werden können.

 

Der Vorsitzende des IASB hielt fest, dass der gegenwärtige Vorschlage sehr umstritten sein würde, und drängte die Boards, eine Formulierung zu erwägen, die der Art des Vorschlags (fortlaufende Darstellung) widerspiegeln und den Gerüchten entgegentreten würde, was der IASB beabsichtige (das Konzept des Nettoeinkommens zu streichen).

 

Die Boards entschieden, dass ein Unternehmen ein vollständiges Gesamtergebnis und seine Bestandteile in einer fortlaufenden Gesamtergebnisrechnung darstellen muss, dass zwei Abschnitte enthält: Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis.

 

Einige Boardmitglieder zeigen sich besorgt, dass diese Diskussion schwer zu erläutern sein werde; die Boards hätten wichtigere Fragen zu klären anstatt sich am Streit um diese Frage zu beteiligen (vor dem Hintergrund, dass es eine Hauptstreitquelle letztes Mal war, war es vom IASB vorgeschlagen worden).

 

Andere Boardmitglieder zeigten sich besorgt hinsichtlich der Verwirrung, die beispielsweise durch die EPS-Werte hervorgerufen würden, die auf dem Nettoeinkommen basieren würden und nicht auf der Schlusssumme. Sie argumentierten, dass das Wort "Earnings" [wie in Earnings per Share, englisch für Ergebnis je Aktie] nirgendwo sonst in der Gesamtergebnisrechnung verwendet werde und dass der EPS-Wert den Adressaten in die Irre führen könnte. Die Boards stimmten dieser Aussage nicht zu und bestätigten die Entscheidung wie vorgeschlagen. Sie argumentierten, dass jegliche Änderungen am Ergebnis je Aktie sehr umstritten sein würden.

 

Schließlich bestätigte die Boards alle entsprechenden Entscheidungen der vorigen Sitzung. Die Boards kamen außerdem überein, dass die Änderung nicht beeinflussen solle, welche Posten zwischen Nettogewinn und -verlust und dem sonstigen Gesamtergebnis umklassifiziert werden sollten und wie diese Umklassifizierungen unter IFRS und US-GAAP dargestellt werden sollen.

 

Ein IASB-Mitglied drückte seine Bedenken hinsichtlich der Tatsache aus, dass dieses eng umrissene Projekt bis Ende März herausgegeben werden solle, während das umfassende Projekt zur Darstellung des Abschlusses im Laufe des Aprils herausgegeben werden solle - sollte man die beiden nicht kombinieren? Andere IASB-Mitglieder gaben zur Antwort, dass dies ein enger umrissenes Projekt sei, dass abgeschlossen werden solle, unabhängig davon, welche Entscheidungen im umfassenden Projekt zur Darstellung des Abschlusses gefällt würden. Darüber hinaus stehe dies eng umrissene Änderung im Zusammenhang mit den Entscheidungen, die im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten und des Projekts zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gefällt worden seien. Die Boards kamen überein, dass in der Grundlage für Schlussfolgerungen diese Erklärung expressis verbis erwähnt werden solle.

 

 

bullet Ablösung von IAS 39 – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

 

Die Boards erörterten die Zielsetzung von Sicherungsbilanzierung. Die Boardmitglieder drückten eine Vielzahl von Wünschen aus. Einige Boardmitglieder unterstützten die Zielsetzung, die vom Stab vorgeschlagen worden war, als Kompromiss zwischen den beiden Sichtweisen, die auf der Sitzung im Januar erörtert worden waren; andere zeigten sich besorgt, dass das Ziel sehr uneindeutig sei, da es eine Kombination der beiden Sichtweisen darstelle. Daher entschieden die Boards, gegenwärtig erst mal keine Zielsetzung der Sicherungsbilanzierung zu entwickeln und die Frage erneut zu erörtern, wenn erste Entscheidungen auf einer detaillierteren Ebene gefällt wären.

 

Die Boards setzen ihre Erörterungen mit der Designierung von Risikokomponenten fort ('Aufspaltung nach Risiko'). Der IASB stimmte im Grunde zu, dass die Aufspaltung nach Risiken auf Grundlage angemessener Identifizierung und Bewertung von Risikokomponenten gestattet sein sollte. Einige IASB-Mitglieder zeigten sich besorgt, ob ein Prinzip, das auf der Identifizierung und Bewertung von Risikokomponenten basiere, praktikabel sei, aber sie unterstützten es auf konzeptionellen Gründen als Grundlage für eine Untersuchung des Ansatzes.

 

Die FASB-Mitglieder versenkten sich in eine lange Diskussion, die die Meinungen der Mitglieder zum FASB-Entwurf Bilanzierung von Sicherungsaktivitäten widerspiegelten. Einige FASB-Mitglieder argumentierten gegen das Gestatten von Aufspaltung nach Risiko. Sie waren der Meinung, dass ihr Modell der Bilanzierung von Finanzinstrumenten auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts einige der Fragen der Sicherungsbilanzierung lösen würde. Andere FASB-Mitglieder stimmten dem nicht zu. Schließlich einigten sich die beiden Boards im Wesentlichen, die Bilanzierung nach Aufspaltung nach Risiko unter Berücksichtigung beide Modelle für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu untersuchen (also Berücksichtigung von IFRS 9 und der FASB-Vorschläge).

 

Die Boards einigten sich vorerst auch darauf, dass sie zuerst die finanziellen Positionen mit Bezug auf Aufgliederung nach Risiko erörtern wollten, bevor sie sich der Anwendung auf nicht finanzielle Positionen widmen wollten. Aus der Diskussion schien deutlich zu werden, dass die Frage des grundlegenden Risikos wichtiger für den IASB als für den FASB ist.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

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