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Tagesordnungen und Ergebnisprotokolle vergangener IFRIC-Sitzungen

Links zu den Protokollen vergangener Monate

 

 
IFRIC-Sitzung vom 1. - 2. November 2007

in den Räumen des IASB, London

Tagesordnungspunkte

 

Donnerstag, den 1. November 2007

 

Aufzählung IAS 27 - Bilanzierung von Sachausschüttungen an die Eigentümer
Aufzählung IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Zwei mögliche Agendasachverhalte
Aufzählung Anwendungsbereich von IAS 39.11A
Aufzählung Anwendung von Paragraph IAS 39.A33(d)(iii)
Aufzählung IAS 18 Erträge - Beiträge von Kunden
IFRIC wird u.a. einen Interpretationsentwurf erörtern, den der Stab auf Grundlage der bisherigen Diskussion erstellt hat
Aufzählung Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Septemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Todesfallleistungen: Zuweisungen von Todesfallleistungen nach IAS 19
Die vorläufigen Agendaentscheidungen sowie die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Website des IASB eingesehen werden.

 

 

Freitag, den 2. November 2007 (alle Tagesordnungspunkte vorgezogen auf Donnerstag, den 1. November 2007)

 

Aufzählung Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zusagen auf der Basis von Erfolgsschwellen
Wie soll eine leistungsorientierte Verpflichtung bemessen werden, die teilweise davon abhängig ist, dass der Mitarbeiter oder das Unternehmen eine Erfolgsschwelle erreicht
Aufzählung IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse
Aufzählung IAS 23 Fremdkapitalkosten - Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten
a. In welchem Ausmaß sind Wechselkursdifferenzen als Anpassung des Zinsaufwands zu erfassen?
b. in welchem Ausmaß sind Kosten im Zusammenhang mit dem Sicherungsinstrument als Teil der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten zu berücksichtigen, wenn ein Unternehmen sein Risiko aus Wechselkursschwankungen absichert?
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Definition von Planvermögen
Wie sind von einem Unternehmen an einen Pensionsplan herausgegebene Versicherungs- und Sparpolicen, bei denen die vom Unternehmen (oder einem Tochterunternehmen, das in denselben Konzern wie dieses Unternehmen einbezogen wird) beschäftigten Mitarbeiter in den Plan einbezogen werden, bei der Bestimmung des Planvermögens zu berücksichtigen?
Aufzählung IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Anwendungsbereich von Paragraph IAS 39.2(g)
Durch Paragraph 2(g) werden "Verträge zwischen einem Erwerber und einem Verkäufer über den zukünftigen Erwerb eines Unternehmens" vom Anwendungsbereich von IAS 39 ausgenommen. Das Projekt würde mehrere Fragestelllungen bei der Anwendung dieses Paragraphen zum Gegenstand haben.
Aufzählung Administrativer Sitzungsteil

 

Die Materialien, die von IFRIC an Beobachter ausgeteilt wurden, sind nach Sitzungstagen geordnet auf der Website des IASB zu finden:

Aufzählung Donnerstag
Aufzählung Freitag

 

Das offizielle Ergebnisprotokoll für diese Sitzung können Sie hier von der Website des IASB herunterladen (IFRIC Update).

 

 

1. - 2. November 2007, London

 

Donnerstag, 1.November 2007

 

Aufzählung

IAS 27 - Bilanzierung von Sachausschüttungen an die Eigentümer

 

IFRIC setzte seine Überlegungen zu einem vorgeschlagenen Interpretationsentwurf zur bilanziellen Behandlung von Sachausschüttungen an die Eigentümer fort. Der größte Teil der Diskussion drehte sich um die Bilanzierung der Vermögenswerte, die ausgeschüttet werden sollen, und um die Frage, ob und wie Bewertungsanpassungen im Abschluss widergespiegelt werden sollen. IFRIC bestätigte die auf der letzten Sitzung getroffenen Entscheidungen. Diese beinhalteten die folgenden:

 

Aufzählung Eine Ausschüttung ist definiert als eine bedingungslose, nicht gegenseitige Übertragung eines Vermögenswertes von einem Unternehmen an seine Eigentümer in ihrer Eigenschaft als Eigentümer.
Aufzählung Der Interpretationsentwurf sollte sich allen Sachausschüttungen widmen mit einer Ausnahme (die Ausschüttung eines Vermögenswertes, der im Endeffekt durch das gleiche Mutterunternehmen vor und nach der Ausschüttung beherrscht wird). Die Sichtweise sollte der Abschluss des ausschüttenden Unternehmens sein.
Aufzählung Die Bewertung von allen Dividenden/Ausschüttungen, die zu zahlen sind (bar oder unbar), sollte von einem einzigen Standard adressiert werden: IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen. In Übereinstimmung mit IAS 37 wird die Schuld mit der besten Schätzung des Aufwands bewertet, der für die Erfüllung der Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag nötig sein würde.
Aufzählung Zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Unternehmen den Vermögenswert an die Eigentümer ausschüttet (d.h. die Verbindlichkeit erfüllt), wird jegliche Differenz zwischen dem Buchwert der ausgeschütteten Vermögenswerte und dem Erfüllungswert der Ausschüttungsverpflichtung in der Aufstellung des vollständigen Einkommens erfasst (und nicht als Eigenkapitaländerungen resultierend aus Transaktionen mit den Eignern). [Die Frage, wo im vollständigen Einkommen dies erfasst wird, wird weiter unten erörtert.]
Aufzählung Wo innerhalb des vollständigen Einkommens soll der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und der IAS 37-Bewertung der Ausschüttungsverpflichtung erfasst werden?

 

Der Stab von IFRIC stellte seine Argumente vor, die die Sichtweise unterstützen, dass die Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Erfüllungswert der Ausschüttungsverpflichtung als Gewinn oder Verlust erfasst werden sollte und nicht als Teil des anderen vollständigen Einkommens. Die Mitglieder des Stabs wiesen außerdem darauf hin, dass sie nicht glaubten, dass der Unterschiedsbetrag der Definition von Eigenkapitaländerungen resultierend aus Transaktionen mit den Eignern genüge, und daher zu dem Schluss gekommen seien, dass die Differenz nicht direkt im Eigenkapital erfasst werden könne.

 

Die Mitglieder von IFRIC waren zu diesem Sachverhalt geteilter Meinung. Manche unterstützten die Position des Stabs uneingeschränkt; andere wollten den Unterschiedsbetrag im anderen vollständigen Einkommen erfassen, wenn die Ausschüttung unwiderruflich sei, und sie zum Ausschüttungsdatum in die Gewinne und Verluste umgliedern (die Begründung für diese Behandlungsweise wurde nicht ersichtlich). Wieder andere wollten das vollständige Einkommen ganz außen vor lassen. Diejenigen, die diese Behandlungsweise unterstützten, unterstützten den Vorschlag für die Bewertung der Schuld aber glaubten, dass der andere Teil (die unerfasste Bewertungsdifferenz des auszuschüttenden Vermögenswertes) nicht der Definition von „Einkommen" nach dem Rahmenkonzept des IASB genüge und deshalb aus dem vollständigen Einkommen ausgeschlossen werden solle.

 

Es folgte eine lange und komplizierte Debatte, an deren Ende der Vorsitzende einen Kompromiss vorschlug. Der Interpretationsentwurf sollte auf der vom Stab vorgeschlagenen Grundlage entworfen werden (d.h. jegliche Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und der IAS 37-Bewertung der Ausschüttungsverpflichtung sollte als Gewinn oder Verlust erfasst werden). In der Grundlage für Schlussfolgerungen sollte eine Alternative Sichtweise dargestellt werden, nach der die Differenz direkt im Eigenkapital erfasst werden sollte. Die Einladung zur Stellungnahme würde die Anwender bitten, beide Ansichten zu erwägen, wenn zum Interpretationsentwurf Stellung genommen würde. IFRIC stimmte zu, auf diese Weise fortfahren zu können.

 

Ist eine Änderung von IFRS 5 notwendig?

 

IFRIC kam überein, eine Änderung an IFRS 5 Zu Veräußerungszwecken gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche vorzuschlagen, um zu fordern, dass Vermögenswerte, die zur Ausschüttung an die Eigentümer gehalten werden, erstmalig (d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen unwiderruflich zur Ausschüttung verpflichtet ist) nach IFRS 5 zu bewerten. Dies soll die Möglichkeit einer Bilanzierungsarbitrage zwischen zwei unterschiedlichen Ansätzen zum Anlagenabgang verhindern.

 

Angaben nach IFRS 5 wären für Vermögenswerte, die im Rahmen einer Sachausschüttung abgehen, zu leisten.

 

Eine Minderheit der IFRIC-Mitglieder glaubten, dass es unnötig sei, IFRS 5 zu ändern, aber diese Ansicht fand keine Unterstützung.

 

Pläne zur Wiederanlage der Dividenden

 

IFRIC kam überein, dass der Interpretationsansatz sich den Plänen zur Wiederanlage der Dividenden widmen solle. IFRIC stimmte dem Stab zu, dass die Möglichkeit der Wiederanlage, die den Anteilseignern in Form von Plänen zur Wiederanlage angeboten würde, für die Sachausschüttungen nicht relevant seien.

 

Nächste Schritte

 

Der Stab von IFRIC wird eine überarbeiteten Entwurf des Interpretationsentwurfs vorbereiten einschließlich einer überarbeiteten Grundlage für Schlussfolgerungen, die die Alternative Sichtweise zur Behandlung der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und der IAS 37-Bewertung der Ausschüttungsverpflichtung. Dies wird von den Mitgliedern von IFRIC außerhalb des Sitzungsrahmens durchgesehen. Wenn die IFRIC-Mitglieder der Meinung sind, dass der Stab die getroffenen Entscheidungen korrekt umgesetzt hat, wird der Entwurf zur Dezembersitzung 2007 des IASB zwecks Positivbestätigung eingereicht (die Positivbestätigung ist wegen der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 5 erforderlich).

 

Wenn der IASB dem Interpretationsentwurf zustimmt, wird dieser wahrscheinlich Anfang Januar 2008 veröffentlicht.

 

 

Aufzählung IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Anwendungsbereich von IAS 39.11 und IAS 39.A33(d)(iii)

 

Im Mai 2007 veröffentlichte IFRIC im IFRIC Update vorläufige Agendaentscheidungen bezüglich der Anwendung von zwei Paragraphen von IAS 39:

 

Aufzählung A33(d)(iii) – Der Sachverhalt bezieht sich auf die Einschätzung des wirtschaftlichen Umfelds, in dem die Transaktion stattfindet, im Zusammenhang mit der Feststellung, ob eine Währung üblicherweise in Verträgen über den Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Posten verwendet wird und daher kein eingebettetes Fremdwährungsderivat ist, das gesondert vom Basisvertrag zu bilanzieren ist.
Aufzählung Paragraph 11A – Der Sachverhalt bezieht sich darauf , ob die Fair-Value-Option in diesem Paragraphen auf alle vertraglichen Vereinbarungen mit einem oder mehreren eingebetteten Derivat(en) angewendet werden kann einschließlich vertraglicher Vereinbarungen mit Basisverträgen, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen.

 

IFRIC kam zu dem Schluss, dass weitere Untersuchungen notwendig sind und dass der Stab diese vornehmen solle und auch eine Empfehlung aussprechen solle, wie IFRIC in diesem Zusammenhang fortfahren solle.

 

Auf der Septembersitzung war man zu dem Schluss gekommen, dass sowohl IAS 39.11A als auch IAS 39.A(d) einer Klarstellung bedürften und dass beide Sachverhalte an den Board weitergereicht werden sollten. Der Stab war gebeten worden, passende Überarbeitungen von IAS 39 auszuarbeiten.

 

Als Ergebnis wurden IFRIC vier Möglichkeiten vorgestellt:

 

Aufzählung Möglichkeit A – Der Anwendungsbereich von IAS 39 wird so ausgeweitet, dass er alle Verträge einschließt, die die Merkmale von Derivaten aufweisen (wie in IAS 39.9 beschrieben).
Aufzählung Möglichkeit B – Der Anwendungsbereich von IAS 39 wird so ausgeweitet, dass alle Verträge in ihrer Gesamtheit über den Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Posten, die entweder netto erfüllt werden können oder die nicht dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens entsprechen, eingeschlossen werden.
Aufzählung Möglichkeit C – Der Anwendungsbereich der Fair-Value-Option in IAS 39 wird ausgeweitet. (Der Stab stellte zwei Untermöglichkeiten vor: Erlaubnis, die Fair-Value-Option auf (a) auf einige oder alle nicht finanzielle Verträge oder (b) nicht finanzielle nicht vertragliche Vermögenswerte und Schulden anzuwenden.)
Aufzählung Möglichkeit D – Klarstellung der Paragraphen 11A und A33(d).

 

Die IFRIC-Mitglieder einigten sich darauf, mit Möglichkeit D fortzufahren. Dies würde zu kleineren Änderungen an IAS 39 führen, die möglicherweise im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts vorgenommen werden könnten. Der Stab wurde gebeten, einen Klarstellungsentwurf vorzubereiten, der, nach Zustimmung durch IFRIC, dem Board vorgelegt werden könne. Ein IFRIC-Mitglied wies darauf hin, dass bezüglich A33(d)(iii) die Formulierung „üblicherweise verwendet" klargestellt werden müsse.

 

 

Aufzählung IAS 18 Erträge - Beiträge von Kunden

 

Einbringung von Barmittel

 

Im September 2007 war IFRIC übereingekommen, den Umfang des Projekts zu Kundenbeiträgen auszuweiten und die Einbringung von Barmitteln mit aufzunehmen. Solche Beiträge entstehen, wenn ein Kunde einem Versorungsdienstleister Barmittel übermittelt. Als Ergebnis des Erhalts dieser Barmittel hat der Versorgungsdienstleister eine Sachanlage herzustellen oder zu erwerben, die dann genutzt wird, um an den Kunden Waren oder Dienstleistungen zu liefern. Die Sachanlage ist ein Vermögenswert des Versorgungsdienstleisters. Die Vereinbarung zur fortlaufenden Versorgungsleistung kann jedoch die Überlassung des Vermögenswertes an den Kunden im Rahmen eines Leasinggeschäfts beinhalten.

 

Mit der Entscheidung, die Einbringung von Barmitteln in das Projekt zu Kundenbeiträgen mit aufzunehmen, hat IFRIC anerkannt, dass die Einbringung von Barmitteln ähnliche wirtschaftliche Auswirkungen hat wie die Einbringung einer Sachanlage. Diese beiden Sachverhalte sollten daher zu ähnlichen bilanziellen Auswirkungen führen.

 

IFRIC erwog, wie die Einbringung von Barmitteln von dem Unternehmen, das sie erhält, bilanziert werden sollten. Für die Entscheidung, wie ein Unternehmen den Erhalt eines Kundenbeitrags in Form von Barmitteln zu bilanzieren hat, erörterte IFRIC fünf mögliche Ansätze:

 

Aufzählung Ansatz 1: Die Herstellung oder der Erwerb einer Sachanlage ist keine Dienstleistung an den Kunden.
Aufzählung Ansatz 2: Die eingebrachten Barmittel sollten zwischen der Erstellung oder dem Erwerb der Sachanlage und der fortlaufenden Versorgungsleistung auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts aufgeteilt werden.
Aufzählung Ansatz 3: Die erhaltenen Barmitteln werden sofort als Ertrag erfasst.
Aufzählung Ansatz 4: Die Herstellung oder der Erwerb einer Sachanlage ist eine Dienstleistung an den Kunden, aber dieser sollte kein Ertrag zugewiesen werden.
Aufzählung Ansatz 5: Es liegen zwei Geschäftsvorfälle vor: Die Herstellung oder der Erwerb eines Vermögenswertes im Austausch gegen die Einbringung von Barmitteln und die Gewährung von Zugang zu einer Versorgung mit Waren oder Dienstleistungen im Austausch gegen die Einbringung des Vermögenswertes.

 

Eine Reihe von IFRIC-Mitgliedern zeigte sich besorgt ob der doppelten Ertragserfassung in Ansatz 5 und fragte, wie Kundenbeiträge konzeptionell von den Anforderungen aus IFRIC 12 abgegrenzt werden könnten. Ein IFRIC-Mitglied wies darauf hin, dass der Unterschied darin bestehe, dass, wenn es zu einem Kundenbeitrag käme, der Betreiber im Endeffekt den Vermögenswert erhalte.

 

IFRIC hielt fest, dass die Behandlung von Kundenbeiträgen schlussendlich von bestimmten Tatsachen und Umständen abhängen werde.

 

IFRIC kam vorläufig überein, Ansatz 1 zu unterstützen (keine Gegenstimme).

 

Interpretationsentwurf

 

Im September 2007 hatte IFRIC den Stab gebeten, einen Interpretationsentwurf zu Kundenbeiträgen zu entwickeln. Der Stab stellte IFRIC den Interpretationsentwurf vor.

 

IFRIC erörterte die folgen Sachverhalte wie im Agendapapier 4A dargestellt:

 

Aufzählung Sind die Leitlinien zur Bilanzierung von Einbringungen von Sachanlagen angemessen? – Vorläufige Entscheidung, dass die Leitlinien unter Vorbehalt einiger editorischer Änderungen angemessen sind.
Aufzählung Sollte der Interpretationsentwurf eine Ausnahme vom Prinzip aus IAS 8 enthalten, dass eine Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode rückwirkend anzuwenden ist? – Vorläufige Entscheidung, dass der Interpretationsentwurf eine prospektive Anwendung vorschreiben soll.
Aufzählung Sollen weitere Leitlinien zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts im Interpretationsentwurf entwickelt werden? – Vorläufige Entscheidung, dass keine weiteren Leitlinien zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

Schließlich erörterte IFRIC eine Stellungnahme zum derzeitigen Status des Projekts, in der die Ablehnung einiger bis jetzt getroffener vorläufigen Entscheidungen ausgedrückt wurde. IFRIC kam vorläufig zu dem Schluss, keine weiteren Änderungen am Interpretationsentwurf als Reaktion auf diese Stellungnahme vorzunehmen.

 

IFRIC wies den Stab an, den Interpretationsentwurf zu überarbeiten, um die getroffenen Entscheidung widerzuspiegeln und andere editorische Änderungen aufzunehmen, und diesen dann noch einmal bei den IFRIC-Mitgliedern herumzureichen, bevor er veröffentlicht wird. Der Interpretationsentwurf wird vor der Veröffentlichung nicht noch einmal auf einer Sitzung erörtert.

 

 

Aufzählung Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Septemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden

 

IFRIC erörterte die folgenden Punkte:

 

Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Todesfallleistungen

 

Zu allen Punkten war eine Stellungnahme eingegangen, und die Punkte wurden im Licht dieser Stellungnahmen noch einmal erörtert.

 

Die vorläufige Entscheidung zur Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen wurde von IFRIC bestätigt. Der Stab wurde gebeten, einige editorische Änderungen vorzunehmen, besonders, um klarzustellen, dass eine Erhöhung der Abreitnehmerbeiträge bei der Bewertung der Verpflichtung berücksichtigt werden sollte, wenn diese Erhöhung ein bestehendes Defizit verringern oder beseitigen. Die Agendaentscheidung wird in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht.

 

Bezüglich der Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen entschied IFRIC, die vorgeschlagene Formulierung aus der eingegangenen Stellungnahme zu übernehmen aber den ersten Satz des letzten Paragraphen der Agendaentscheidung beizubehalten (d.h. Möglichkeit 3 wie im Agendapapier 6B ausgeführt, das auf der Internetseite des IASB eingesehen werden kann.) Die Agendaentscheidung wird in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht.

 

IFRIC wandte sich dann der Bilanzierung von Todesfallleistungen zu. IFRIC führte eine ausführliche Diskussion über die Definition, die Identifizierung und die bilanzielle Behandlung von „arbeitsbezogenen" Todesfällen in den Todesfallleistungen und darüber, wie die zu diesem Sachverhalt eingegangene Stellungnahme in der Formulierung der vorläufigen Agendaentscheidung widergespiegelt werden sollte. IFRIC konnte in diesem Punkt zu keiner Einigung gelangen. Der Vorsitzende schlug vor, den Stab zu bitten, eine überarbeitete Formulierung zu erarbeiten. Wenn die Mitglieder dieser zustimmen würden, würde es in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht. Wenn die Bedenken, die einige IFRIC-Mitglieder geäußert hatten, derart wären, dass sie nicht zustimmen würden, müßte die ganze Agendaentscheidung noch einmal durchgegangen und überarbeitet werden (vermutlich mit dem Effekt, dass dieser Sachverhalt dennoch auf die Agenda genommen würde). Auf diese Art würde eine endgültige Agendaentscheidung um mindestens zwei IFRIC-Sitzungen aufgeschoben werden.

 

 

Freitag, 2. November 2007 (vorgezogen auf Donnerstag, den 1. September 2007)

 

Aufzählung Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen

 

Der Stab traf vorläufige Entscheidungen, die folgenden Punkt nicht auf die Agenda zu nehmen. Die vorläufigen Agendaentscheidung werden in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht.

 

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zusagen auf der Basis von Erfolgsschwellen

 

IFRIC hatte ein Anfrage erhalten, die der Bewertung einer leistungsorientierten Verbindlichkeit in Form von Pensionszusagen gilt, die auf dem Erreichen einer Erfolgsschwelle basieren. Erfolgsschwellen können verschiedene Formen annehmen von schlichten Boni bis hin zu komplexeren Vereinbarungen in Bezug auf zusätzliche Sponsorenbeiträge oder Jahre angenommener Dienstleistung. Die Frage war, wie solche nicht gehaltsmäßigen Vergütungen in leistungsorientierten Plänen in Übereinstimmung mit IAS 19 bilanziert werden sollen.

 

IFRIC kam zu dem Schluss, dass IAS 19 genügend Leitlinien für die Behandlung solcher Schwellen zur Verfügung stelle, und stimmte dem Stab zu, dass dieser Sachverhalt nicht auf die Agenda genommen werden sollte. Vorbehaltlich editorischer Änderungen stimmte man auch der vorgeschlagenen Formulierung für die vorläufige Agendaentscheidung zu.

 

IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse

 

In manchen Industriezweigen (beispielsweise im Braugeschäft oder bei der Gasversorgung) liefern Unternehmen ihre Produkte in rückgabefähigen Behältnissen. Diese Unternehmen erheben oft ein Pfand für jedes gelieferte Behältnis und haben die Verpflichtung, diesen Pfand wieder zu erstatten, wenn der Kunde die Behältnisse zurückgibt. Die Frage ist, wie die Verpflichtung des Unternehmens zu bilanzieren ist, den Pfand für zurück gegebene Behältnisse zu erstatten.

 

Während der Diskussion wurde deutlich, dass verschieden Szenarien unter Beträgen, die bei Rückgabe eines Gegenstandes zu erstatten sind, verstanden werden können. Um zu vermeiden, Leitlinien zu IAS 18 Erträge zu geben, stimmte IFRIC dem Vorschlag des Stabs zu (also IAS 37 und nicht IAS 39 anzuwenden) aber bat den Stab, Paragraph 3 der vorgeschlagenen Formulierung für die Ablehnung mit Ausnahme des zweiten Teils des letzten Satzes wegzulassen.

 

IAS 23 Fremdkapitalkosten - Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten

 

Im August 2007 erhielt IFRIC eine Anfrage mit der Bitte, Leitlinien für die Bilanzierung von Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten herauszugeben. Solche Fremdwährungsdifferenzen können zu Gewinnen oder Verlusten für ein Unternehmen führen. Die Bitte galt Leitlinien zu zwei Fragen: Erstens: In welchem Ausmaß sind Wechselkursdifferenzen als Anpassung des Zinsaufwands zu erfassen? Zweitens: In welchem Ausmaß sind Kosten im Zusammenhang mit dem Sicherungsinstrument als Teil der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten zu berücksichtigen, wenn ein Unternehmen sein Risiko aus Wechselkursschwankungen absichert? Auf dieser Sitzung wird IFRIC entscheiden, ob der Agenda ein Projekt hinzugefügt werden soll, dass der Entwicklung von Leitlinien zur Bilanzierung solcher Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsumrechnungen gilt.

 

IFRIC betonte, dass der Hauptgrund, diesen Sachverhalt nicht aufzunehmen, in der letzten Überarbeitung von IAS 23 Fremdkapitalkosten durch den IASB liege, in der der Board keine Leitlinien zu diesem Sachverhalt zur Verfügung gestellt habe. Die IFRIC-Koordinatorin schlug jedoch vor, dass zwei mögliche Veränderungen dem Board zur Kenntnis gebracht werden sollten, die die Bilanzierung solcher Gewinne und Verluste verdeutlichen würden:

 

Aufzählung Nur die Zinskomponente der Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsumrechnungen sollten berücksichtigt werden.
Aufzählung Gewinne und Verluste sollten symmetrisch behandelt werden.

 

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass dies im Rahmen des nächsten jährlichen Verbesserungsprojektes abgewickelt werden könnte.

 

IFRIC entschied, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, und bat den Stab, editorische Änderungen an der vorgeschlagenen Ablehnungsformulierung vorzunehmen.

 

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Definition von Planvermögen

 

Im April 2005 erhielt IFRIC eine Anfrage mit der Bitte, Leitlinien zur Bilanzierung von an einen Pensionsplan herausgegebene Versicherungs- und Sparpolicen durch ein Unternehmen, bei denen die vom Unternehmen (oder einem Tochterunternehmen, das in denselben Konzern wie dieses Unternehmen einbezogen wird) beschäftigten Mitarbeiter in den Plan einbezogen werden. Die Frage ist, wie solche Verträge bei der Bestimmung des Planvermögens nach IAS 19 einzubeziehen sind. Auf dieser Sitzung wird IFRIC entscheiden, ob der Agenda ein Projekt hinzugefügt werden soll, dass der Entwicklung von Leitlinien zur Bilanzierung solcher Policen gilt.

 

IFRIC stimmte dem Vorschlag des Stabs zu, diesen Sachverhalt nicht auf die IFRIC-Agenda zu nehmen.

 

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Anwendungsbereich von Paragraph IAS 39.2(g)

 

Im September 2007 erhielt IFRIC eine Anfrage mit der Bitte, Leitlinien zu einer angemessenen Interpretation von IAS 39.2(g) zur Verfügung zu stellen. Durch Paragraph 2(g) werden "Verträge zwischen einem Erwerber und einem Verkäufer über den zukünftigen Erwerb oder die zukünftige Veräußerung eines Unternehmens" vom Anwendungsbereich von IAS 39 ausgenommen. Insbesondere wurde um Leitlinien für die folgenden Fragen gebeten:

 

Aufzählung Gilt diese Ausnahme vom Anwendungsbereich nur für bindende Verträge, die den Erwerb von Anteilen, die einen beherrschenden Anteil an einem anderen Unternehmen darstellen, betreffen, oder ist sie weiter gefasst anzuwenden und gilt für Optionen, die bei Ausübung zu dem Erwerb eines solch beherrschenden Anteils führen?
Aufzählung Wenn die Ausnahme nur für bindende Verträge gilt, die den Erwerb von Anteilen, die einen beherrschenden Anteil an einem anderen Unternehmen darstellen, betreffen, gilt sie für einen jeden bindenden Vertrag oder nur für Verträge, die einen Zeitraum abdecken, der für den Abschluss eines Unternehmenszusammenschlusses notwendig ist, sobald man sich auf dessen Kernpunkte geeinigt hat?

 

IFRIC führte eine lebhafte Diskussion darüber, welche Arten von Verträgen für die Ausnahme nach IAS 39.2(g) in Frage kommen, ob es Analogien zu anderen Szenarien gebe und wie Bedingtheit berücksichtigt werden könne. IFIRC bat den Stab, die Ablehnungsformulierung so umzuformulieren, dass der Inhalt der Diskussion widergespiegelt würde. Wenn die IFRIC-Mitglieder der überarbeiteten Fassung der vorläufigen Agendaentscheidung zustimmen, wird diese in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Sachverhalt auf wieder auf die Agenda für die nächste IFRIC-Sitzung gesetzt.

 

 

Aufzählung Administrativer Sitzungsteil

 

IFRIC wurde gebeten, die Tabelle der derzeit bearbeiteten Themen wie in Agendapapier 8 dargestellt (auf der Internetseite des IASB einzusehen) zu bestätigen. Abgesehen von einigen kleineren Bitten um Korrektur kam IFRIC dahingehend überein, Sachverhalte, die an den Board weitergereicht wurden oder die der Board auf die Agenda genommen hat, von der Liste zu streichen.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der IFRIC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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