Donnerstag, 12. Januar 2006
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Absicherung des
Inflationsrisikos - Präsentation
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IFRIC erhielt eine
Präsentation zur Fragestellung, ob das Inflationsrisiko als ein
abgrenzbares Einzelrisiko für Sicherungszwecke unter IAS 39 anzusehen
ist. Im Rahmen der Präsentation wurde erörtert, warum Unternehmen sich
gegen das Inflationsrisiko, als Bestandteil des Zinsrisikos, abzusichern
suchen. Ebenso wurde ein Überblick über inflationsbehaftete Märkte
gegeben und die Beziehung zwischen Inflationsrate und Zinsniveau
(einschließlich der Fisher-Gleichung) betrachtet. Darüber hinaus wurde
ein Zahlenbeispiel zur Absicherung des Inflationsrisikos als Bestandteil
einer als Vermögenswert gehaltenen, festverzinslichen
Schuldverschreibung durchgerechnet.
Während dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen getroffen.
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IFRIC D15
Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate - Vorschlag des
Stabs für eine endgültige Interpretation |
Ziel dieses
Abschnittes war die Durchsprache der Änderungen an IFRIC D15 infolge der
auf der November-Sitzung getroffenen Entscheidungen. Eine
Zusammenfassung des Neuentwurfs findet sich in den offiziellen Observer
Notes.
IFRIC D15 wurde um
einen Abschnitt zum Anwendungsbereich ergänzt. Dieser neue Abschnitt
wird dahingehend geändert, dass Verträge, die eingebettete Derivate
enthalten, die im Rahmen eines nach IFRS 3 abgebildeten Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, nicht in den
Anwendungsbereich der Interpretation fallen.
Die Formulierung im
Abschnitt "Konsens" wird geändert, so dass die Formulierung, ob eine
Änderung des Vertrages vorliegt, die wirtschaftlichen Gehalt hat, in
Übereinstimmung mit IAS 39.11A steht (anstatt mit IAS 18 und IAS 38). Es
wurde allgemein anerkannt, dass die Grundlage für Schlussfolgerungen zu
lang sei und oftmals nur den Inhalt der Interpretation wiederhole. Aus
diesem Grunde kam man überein, mehrere Absätze der Grundlage für
Schlussfolgerungen zu streichen. Die Streichungen sind teilweise als
Ergebnis von Änderungen der Interpretation selber, teilweise als
Beseitigung von Wiederholungen zu sehen. Für die Zukunft beschloss IFRIC,
Grundlagen für Schlussfolgerungen so knapp wie möglich zu halten.
Vorbehaltlich der im
Rahmen dieser Sitzung beschlossenen Änderungen sowie weniger
redaktioneller Änderungen beschloss IFRIC (mit einer Ausnahme), dem IASB
diese Interpretation zur Verabschiedung vorzulegen. Dies würde entweder
auf der Januar- oder der Februar-Sitzung des Board passieren.
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS - Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem
Konzernabschluss
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IFRIC erörterte die praktischen Auswirkungen für
Ersteller und Prüfer, wenn in einem Rechtsraum die Veröffentlichung des
Einzelabschlusses vor der des Konzernabschlusses vorgeschrieben ist, da
gemäß IAS 27 im Einzelabschluss der Konzernabschluss, auf den sich der
Einzelabschluss bezieht, zu benennen ist. IFRIC beschloss, die vom Stab
präsentierte, vorläufige Agendaentscheidung wie geplant zu
veröffentlichen, auch wenn einige Mitglieder der Ansicht waren, dass die
Formulierung der Ablehnung noch klarer formuliert werden könne, um die
Adressaten bei der Erfüllung der Vorgaben von IAS 27 zu unterstützen.
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Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
Ansatz und wichtige
Meilensteine
IFRIC beriet ein Papier in dem ein Rahmenkonzept
vorgeschlagen wird, welches nach Ansicht des Stabes viele der von den
Kommentatoren der Entwürfe geäußerten Bedenken angehen wird. Das
vorgeschlagene erweiterte Rahmenkonzept würde den Betreibern Richtlinien
zur Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen in jeder
der drei möglichen Kategorien an die Hand geben: Leasingnehmer,
Dienstleister (z.B. Bau, Finanzierungs- und Betriebs- sowie
Instandhaltungs-Dienstleistungen) und Besitzer. Gemäß den Vorschlägen
würden die Interpretationen Hinweise zu den folgenden Sachverhalten
enthalten:
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Klassifizierung von Vereinbarungen: Erweiterung der
Interpretationen auf der Grundlage der Hinweise in D12, damit die
Interpretationen Hinweise für jede der drei oben genannten Kategorien
enthalten.
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Anwendung der IFRS: Erweiterung der
Interpretationen auf der Grundlage der Hinweise in D13-14, damit die
Interpretationen Hinweise für jede der drei oben genannten Kategorien
enthalten.
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Angaben: Erweiterung der Interpretationen auf der
Basis bestehender IFRS-Angabevorschriften (z.B. SIC-23, IAS 11, IAS 23
und der Finanzinstrumente-Standards). Da die Bestimmung der
entsprechenden Bilanzierungsmethode (d.h. die Klassifizierung) auf
wirtschaftlichem Ermessen beruht, wird die Angabe der
Unterscheidungsmerkmale der Vereinbarungen den Abschlussadressaten beim
Verständnis von Unternehmensabschlüssen behilflich sein.
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IFRIC erörterte die Frage, inwieweit der
vorgeschlagene Ansatz zu einer tatsächlichen Erweiterung des
Projektumfangs führen würde.
Es schien generell Einigkeit zu bestehen, dass
IFRIC eine schleichende Änderung des Projektziels vermeiden sollte. Beim
vorgeschlagenen Ansatz entschied IFRIC, den Umfang des
Konzessionsvereinbarungs-Projekts nicht zu erweitern, sondern
ausreichende Hinweise vorzugeben um einen angemessenen Anwendungsrahmen
für die Interpretationen vorzugeben, durch Behandlung einiger der
vielfältigen Vereinbarungsarten sowie die Art und Weise der
Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit der Interpretationen hierauf.
Der Stab deutete an, dass aus dem vorgeschlagenen
Ansatz bis zum 3. Quartal 2006 endgültige Interpretationen entwickelt
werden können, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer Erweiterung
von deren Anwendungsbereich komme oder nicht (was nicht beabsichtig
ist). Ebenso rechnet man zu diesem Zeitpunkt mit einer Einschätzung
darüber, ob die erneute Veröffentlichung der Interpretationsentwürfe
notwendig ist oder nicht.
Das Modell der immateriellen Vermögenswerte ("Intangible
Asset Model") - D14
Auf seiner Sitzung im September 2005 hatte IFRIC
den Stab zur Erstellung eines Papiers zum Thema der doppelten
Erlöserfassung sowie der Gewinnerfassung während der Produktionsphase
gebeten.
Der Stab präsentierte drei mögliche Sichtweisen zur Erörterung:
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Ansicht 1: Es findet ein Austausch statt
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Ansicht 2: Es findet kein Austausch statt
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Ansicht 3: Der Austausch findet zu Vertragsbeginn
statt
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IFRIC diskutierte die Vorzüge jeder einzelnen
Methode, wobei einige IFRIC-Mitglieder erneut ihr Unbehagen über die
Doppelerfassung von Erlösen ausdrückten. IFRIC entschied sich mit 7 von
12 Stimmen für Ansicht 1, da man der Ansicht ist, dass diese Ansicht die
wirtschaftlichen Effekte dieser Vereinbarungen am besten widerspiegelt.
Einige IFRIC-Mitglieder merkten an, dass das Unbehagen der anderen
IFRIC-Mitglieder darauf zurückzuführen sei, dass Vereinbarungen, die im
Rahmen des neu entwickelten Ansatzes ihrem Wesen nach über das
"Financial Asset Model" abgebildet werden sollten, unsachgemäßerweise
unter Anwendung des "Intangible Asset Model" bilanziert worden seien.
Der Stab wurde gebeten, herauszufinden, wie die Trennlinie klarer
herausgearbeitet werden kann, um unsachgemäße Klassifizierungen zu
vermeiden.
Freitag, 13. Januar 2006
Bitte beachten Sie: Aufgrund einer Diskussion des
IFRIC-Agendaausschusses am Mittwoch, den 11. Januar 2006) wurde das
Papier zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Von Minderheiten
gehaltene Put-Optionen, wieder von der Tagesordnung genommen.
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IFRIC-Handbuch - Vorschläge des Stabes zum Entwurf eines
Handbuchs |
IFRIC bekam eine Präsentation zum Entwurf eines
Handbuchs zur Arbeitsweise von IFRIC ("Due Process Handbook"). Das
Handbuch baut auf dem gegenwärtigen Vorwort zum International Financial
Reporting Interpretations Committee auf und wurde aufgrund einer
Überprüfung im vergangenen Jahr überarbeitet. Der Stab merkte an, dass
die Zielsetzung des "Due Process Handbooks" eine ähnliche sei wie die
des IASB-Arbeitsweise-Handbuchs.
Der Stab präsentierte die folgenden zwei
Fragestellungen zur Erörterung durch IFRIC:
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Würde IFRIC zusätzliche Sachverhalte auf die
Agenda nehmen oder die gegenwärtigen Kriterien zur Aufnahme von
Sachverhalten auf die Agenda ändern?
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Da die Sitzungen des IFRIC-Agendaausschusses
gegenwärtig nicht öffentlich seien, wäre IFRIC daran interessiert, dies
zu ändern und zukünftige Agendaausschuss-Sitzungen öffentlich
durchzuführen?
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IFRIC diskutierte die in dem (Beobachtern nicht
zugänglichen) Papier dargelegten Agenda-Kriterien. Der Stab hatte die
aktuelle Fassung des Vorworts um zusätzliche Kriterien aus der
Verfahrensweise der EITF erweitert.
IFRIC diskutierte insbesondere die
Konvergenz-Kriterien und einige Mitglieder sagten, dass das Kriterium
der Konvergenz ein sinnvolles Entscheidungskriterium sei. Der
Vorsitzende sprach sich gegen diesen Vorschlag aus und merkte an, dass
die primäre Zielsetzung des IASB die Entwicklung hochwertiger Standards
und Interpretationen und nicht notwendigerweise die Konvergenz sei, so
dass dies ebenfalls kein Primärkriterium für IFRIC sein sollte.
Ein weiteres diskutiertes Entscheidungskriterium
war die Frage, ob IFRIC Sachverhalte behandeln sollte, von denen man
"erwartet, dass sie in der nahen Zukunft abgeschlossen werden". Im
Anschluss an eine Diskussion schlug IFRIC vor, dass dieser Abschnitt
geändert werden könne, so dass klargestellt würde, ob Sachverhalte auch
dann behandelt würden, wenn sie bereits Gegenstand eines aktuellen
IASB-Agendaprojekts seien.
Danach behandelte IFRIC die Frage, ob Sitzungen des
Agendaausschusses öffentlich abgehalten werden sollten, oder ob man
diese auch zukünftig nichtöffentlich durchführen wolle.
Es folgte eine längere Diskussion, in der die
IFRIC-Mitglieder Vor- und Nachteile öffentlicher
Agendaausschuss-Sitzungen gegeneinander abwägten. Eine der geäußerten
Bedenken war, dass öffentliche Sitzungen den Druck auf IFRIC-Mitglieder
(auch der Nichtmitglieder des Agendaausschusses) zur Teilnahme an diesen
Sitzungen erhöhe. Eine Abstimmung ergab, dass 7 Mitglieder für die
öffentliche Durchführung von Agendaausschuss-Sitzungen waren, 4 dagegen
(einige andere waren unentschlossen).
Der Entwurf wird um die Kommentare der Mitglieder
ergänzt. Es wird erwartet, dass er bis März dem Board und danach den
Treuhändern vorgelegt wird.
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Kunden-Treuekarten/Kundenbindungsprogramme - Vorschläge des Stabes
für einen Interpretationsentwurf
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IFRIC erörterte ein
Papier, in dem die Bilanzierung und Bewertung von
Kundentreukarten/Kundenbindungsprogrammen dargelegt wird. Der Entwurf
ist eine überarbeitete Fassung auf der Grundlage der auf der
IFRIC-Sitzung vom November geführten Diskussionen.
Das Papier stellte IFRIC zwei Themen zur
Diskussion:
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Das erste Thema
galt der Frage, wann zur Erlöserfassung IAS 18.13, wann IAS 18.19
anzuwenden sei.
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Die zweite
Fragestellung war die der Bewertung der abgegrenzten Erlöse bei
Anwendung von IAS 18.13.
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IFRIC diskutierte den Anwendungsbereich des
vorgestellten Papiers. Die Debatte machte deutlich, dass IFRIC den
Anwendungsbereich klar abgrenzen wollte, um sicherzustellen, dass das
Papier nicht zu viele Programme aus der Definition des Begriffs der
Kunden-Treuekarten/Kundenbindungsprogramme ausschließt. Aufgrund der
Diskussion des Anwendungsbereichs schlugen einige auch vor, den
Anwendungsbereich - über seine gegenwärtig präsentierte Form hinaus - zu
erweitern.
Bezüglich der zweiten Frage erörterte IFRIC den
Bewertungsansatz des Papiers. Es wurde diskutiert, ob das Papier die
Frage der Bewertung überhaupt behandeln sollte, da es sich hauptsächlich
auf den Ansatz konzentrieren sollte. Nach einer Debatte schien IFRIC
darin überein zu stimmen, dass die Bewertung behandelt werden sollte,
dass aber die vorhandenen Hinweise der Überarbeitung bedürften.
Nach einer längeren Diskussion fasste der
Vorsitzende zusammen. Es wurde beschlossen, dass der Stab die
abgegebenen Kommentare berücksichtigen und das Papier, vor einer
Neuvorlage bei IFRIC zu einem späteren Zeitpunkt, überarbeiten solle.
Diese Zusammenfassung basiert
auf Notizen, die von Beobachtern beim IASB Meeting gemacht wurden. Sie
sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.