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Tagesordnungen und Ergebnisprotokolle vergangener IFRIC-Sitzungen

Links zu den Protokollen vergangener Monate

 
IFRIC-Sitzung vom 12. - 13. Januar 2006

in den Räumen des IASB, London

Tagesordnungsordnungspunkte

 

Donnerstag, 12. Januar 2006

 

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Einleitung - Begrüßung durch den Vorsitzenden; Verwaltungsangelegenheiten; Protokoll von der Sitzung im Dezember 2005

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Absicherung des Inflationsrisikos - Präsentation

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IFRIC D15  Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate - Vorschlag des Stabs für eine endgültige Interpretation

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Rückschau auf vorläufige Agendaentscheidung
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IFRS 6  Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen - Anwendung der "Vollkostenmethode"

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Empfehlungen des Agendakomitees zu Anfragen bezüglich IFRIC-Agendathemen:
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Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem Konzernabschluss

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Klassifizierung als Eigen-/Fremdkapital

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Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen - Projektplan; doppelte Erfassung von Umsatz

 

 

Freitag, 13. Januar 2006 (nur vormittags)

 

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IFRIC-Handbuch - Vorschläge des Stabs zum Entwurf eines Handbuchs

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Kundenbindungsprogramme - Vorschlag des Stabs für einen Interpretationsentwurf

 

Die Materialien, die von IFRIC an Beobachter ausgeteilt wurden, sind im Archiv auf der Website des IASB zu finden.

 

Das offizielle Ergebnisprotokoll für diese Sitzung können Sie hier herunterladen (IFRIC Update).

 

 

12. - 13. Januar 2006, London

 

Donnerstag, 12. Januar 2006

 

 

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Absicherung des Inflationsrisikos - Präsentation

 

IFRIC erhielt eine Präsentation zur Fragestellung, ob das Inflationsrisiko als ein abgrenzbares Einzelrisiko für Sicherungszwecke unter IAS 39 anzusehen ist. Im Rahmen der Präsentation wurde erörtert, warum Unternehmen sich gegen das Inflationsrisiko, als Bestandteil des Zinsrisikos, abzusichern suchen. Ebenso wurde ein Überblick über inflationsbehaftete Märkte gegeben und die Beziehung zwischen Inflationsrate und Zinsniveau (einschließlich der Fisher-Gleichung) betrachtet. Darüber hinaus wurde ein Zahlenbeispiel zur Absicherung des Inflationsrisikos als Bestandteil einer als Vermögenswert gehaltenen, festverzinslichen Schuldverschreibung durchgerechnet.

 

Während dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen getroffen.

 

 
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IFRIC D15  Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate - Vorschlag des Stabs für eine endgültige Interpretation

 

Ziel dieses Abschnittes war die Durchsprache der Änderungen an IFRIC D15 infolge der auf der November-Sitzung getroffenen Entscheidungen. Eine Zusammenfassung des Neuentwurfs findet sich in den offiziellen Observer Notes.

 

IFRIC D15 wurde um einen Abschnitt zum Anwendungsbereich ergänzt. Dieser neue Abschnitt wird dahingehend geändert, dass Verträge, die eingebettete Derivate enthalten, die im Rahmen eines nach IFRS 3 abgebildeten Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, nicht in den Anwendungsbereich der Interpretation fallen.

 

Die Formulierung im Abschnitt "Konsens" wird geändert, so dass die Formulierung, ob eine Änderung des Vertrages vorliegt, die wirtschaftlichen Gehalt hat, in Übereinstimmung mit IAS 39.11A steht (anstatt mit IAS 18 und IAS 38). Es wurde allgemein anerkannt, dass die Grundlage für Schlussfolgerungen zu lang sei und oftmals nur den Inhalt der Interpretation wiederhole. Aus diesem Grunde kam man überein, mehrere Absätze der Grundlage für Schlussfolgerungen zu streichen. Die Streichungen sind teilweise als Ergebnis von Änderungen der Interpretation selber, teilweise als Beseitigung von Wiederholungen zu sehen. Für die Zukunft beschloss IFRIC, Grundlagen für Schlussfolgerungen so knapp wie möglich zu halten.

 

Vorbehaltlich der im Rahmen dieser Sitzung beschlossenen Änderungen sowie weniger redaktioneller Änderungen beschloss IFRIC (mit einer Ausnahme), dem IASB diese Interpretation zur Verabschiedung vorzulegen. Dies würde entweder auf der Januar- oder der Februar-Sitzung des Board passieren. 

 

 
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS - Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem Konzernabschluss

 

IFRIC erörterte die praktischen Auswirkungen für Ersteller und Prüfer, wenn in einem Rechtsraum die Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor der des Konzernabschlusses vorgeschrieben ist, da gemäß IAS 27 im Einzelabschluss der Konzernabschluss, auf den sich der Einzelabschluss bezieht, zu benennen ist. IFRIC beschloss, die vom Stab präsentierte, vorläufige Agendaentscheidung wie geplant zu veröffentlichen, auch wenn einige Mitglieder der Ansicht waren, dass die Formulierung der Ablehnung noch klarer formuliert werden könne, um die Adressaten bei der Erfüllung der Vorgaben von IAS 27 zu unterstützen.

 

 

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Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

Ansatz und wichtige Meilensteine

 

IFRIC beriet ein Papier in dem ein Rahmenkonzept vorgeschlagen wird, welches nach Ansicht des Stabes viele der von den Kommentatoren der Entwürfe geäußerten Bedenken angehen wird. Das vorgeschlagene erweiterte Rahmenkonzept würde den Betreibern Richtlinien zur Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen in jeder der drei möglichen Kategorien an die Hand geben: Leasingnehmer, Dienstleister (z.B. Bau, Finanzierungs- und Betriebs- sowie Instandhaltungs-Dienstleistungen) und Besitzer. Gemäß den Vorschlägen würden die Interpretationen Hinweise zu den folgenden Sachverhalten enthalten:

 

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Klassifizierung von Vereinbarungen: Erweiterung der Interpretationen auf der Grundlage der Hinweise in D12, damit die Interpretationen Hinweise für jede der drei oben genannten Kategorien enthalten.

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Anwendung der IFRS: Erweiterung der Interpretationen auf der Grundlage der Hinweise in D13-14, damit die Interpretationen Hinweise für jede der drei oben genannten Kategorien enthalten.

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Angaben: Erweiterung der Interpretationen auf der Basis bestehender IFRS-Angabevorschriften (z.B. SIC-23, IAS 11, IAS 23 und der Finanzinstrumente-Standards). Da die Bestimmung der entsprechenden Bilanzierungsmethode (d.h. die Klassifizierung) auf wirtschaftlichem Ermessen beruht, wird die Angabe der Unterscheidungsmerkmale der Vereinbarungen den Abschlussadressaten beim Verständnis von Unternehmensabschlüssen behilflich sein.

 

IFRIC erörterte die Frage, inwieweit der vorgeschlagene Ansatz zu einer tatsächlichen Erweiterung des Projektumfangs führen würde.

 

Es schien generell Einigkeit zu bestehen, dass IFRIC eine schleichende Änderung des Projektziels vermeiden sollte. Beim vorgeschlagenen Ansatz entschied IFRIC, den Umfang des Konzessionsvereinbarungs-Projekts nicht zu erweitern, sondern ausreichende Hinweise vorzugeben um einen angemessenen Anwendungsrahmen für die Interpretationen vorzugeben, durch Behandlung einiger der vielfältigen Vereinbarungsarten sowie die Art und Weise der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit der Interpretationen hierauf.

 

Der Stab deutete an, dass aus dem vorgeschlagenen Ansatz bis zum 3. Quartal 2006 endgültige Interpretationen entwickelt werden können, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer Erweiterung von deren Anwendungsbereich komme oder nicht (was nicht beabsichtig ist). Ebenso rechnet man zu diesem Zeitpunkt mit einer Einschätzung darüber, ob die erneute Veröffentlichung der Interpretationsentwürfe notwendig ist oder nicht.

 

 

Das Modell der immateriellen Vermögenswerte ("Intangible Asset Model") - D14

 

Auf seiner Sitzung im September 2005 hatte IFRIC den Stab zur Erstellung eines Papiers zum Thema der doppelten Erlöserfassung sowie der Gewinnerfassung während der Produktionsphase gebeten. Der Stab präsentierte drei mögliche Sichtweisen zur Erörterung:

 

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Ansicht 1: Es findet ein Austausch statt

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Ansicht 2: Es findet kein Austausch statt

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Ansicht 3: Der Austausch findet zu Vertragsbeginn statt

 

IFRIC diskutierte die Vorzüge jeder einzelnen Methode, wobei einige IFRIC-Mitglieder erneut ihr Unbehagen über die Doppelerfassung von Erlösen ausdrückten. IFRIC entschied sich mit 7 von 12 Stimmen für Ansicht 1, da man der Ansicht ist, dass diese Ansicht die wirtschaftlichen Effekte dieser Vereinbarungen am besten widerspiegelt. Einige IFRIC-Mitglieder merkten an, dass das Unbehagen der anderen IFRIC-Mitglieder darauf zurückzuführen sei, dass Vereinbarungen, die im Rahmen des neu entwickelten Ansatzes ihrem Wesen nach über das "Financial Asset Model" abgebildet werden sollten, unsachgemäßerweise unter Anwendung des "Intangible Asset Model" bilanziert worden seien. Der Stab wurde gebeten, herauszufinden, wie die Trennlinie klarer herausgearbeitet werden kann, um unsachgemäße Klassifizierungen zu vermeiden.

 

 

Freitag, 13. Januar 2006

 

 

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer Diskussion des IFRIC-Agendaausschusses am Mittwoch, den 11. Januar 2006) wurde das Papier zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Von Minderheiten gehaltene Put-Optionen, wieder von der Tagesordnung genommen.

 

 

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IFRIC-Handbuch - Vorschläge des Stabes zum Entwurf eines Handbuchs

 

IFRIC bekam eine Präsentation zum Entwurf eines Handbuchs zur Arbeitsweise von IFRIC ("Due Process Handbook"). Das Handbuch baut auf dem gegenwärtigen Vorwort zum International Financial Reporting Interpretations Committee auf und wurde aufgrund einer Überprüfung im vergangenen Jahr überarbeitet. Der Stab merkte an, dass die Zielsetzung des "Due Process Handbooks" eine ähnliche sei wie die des IASB-Arbeitsweise-Handbuchs.

 

Der Stab präsentierte die folgenden zwei Fragestellungen zur Erörterung durch IFRIC:

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Würde IFRIC zusätzliche Sachverhalte auf die Agenda nehmen oder die gegenwärtigen Kriterien zur Aufnahme von Sachverhalten auf die Agenda ändern?

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Da die Sitzungen des IFRIC-Agendaausschusses gegenwärtig nicht öffentlich seien, wäre IFRIC daran interessiert, dies zu ändern und zukünftige Agendaausschuss-Sitzungen öffentlich durchzuführen?

 

IFRIC diskutierte die in dem (Beobachtern nicht zugänglichen) Papier dargelegten Agenda-Kriterien. Der Stab hatte die aktuelle Fassung des Vorworts um zusätzliche Kriterien aus der Verfahrensweise der EITF erweitert.

 

IFRIC diskutierte insbesondere die Konvergenz-Kriterien und einige Mitglieder sagten, dass das Kriterium der Konvergenz ein sinnvolles Entscheidungskriterium sei. Der Vorsitzende sprach sich gegen diesen Vorschlag aus und merkte an, dass die primäre Zielsetzung des IASB die Entwicklung hochwertiger Standards und Interpretationen und nicht notwendigerweise die Konvergenz sei, so dass dies ebenfalls kein Primärkriterium für IFRIC sein sollte.

 

Ein weiteres diskutiertes Entscheidungskriterium war die Frage, ob IFRIC Sachverhalte behandeln sollte, von denen man "erwartet, dass sie in der nahen Zukunft abgeschlossen werden". Im Anschluss an eine Diskussion schlug IFRIC vor, dass dieser Abschnitt geändert werden könne, so dass klargestellt würde, ob Sachverhalte auch dann behandelt würden, wenn sie bereits Gegenstand eines aktuellen IASB-Agendaprojekts seien.

 

Danach behandelte IFRIC die Frage, ob Sitzungen des Agendaausschusses öffentlich abgehalten werden sollten, oder ob man diese auch zukünftig nichtöffentlich durchführen wolle.

 

Es folgte eine längere Diskussion, in der die IFRIC-Mitglieder Vor- und Nachteile öffentlicher Agendaausschuss-Sitzungen gegeneinander abwägten. Eine der geäußerten Bedenken war, dass öffentliche Sitzungen den Druck auf IFRIC-Mitglieder (auch der Nichtmitglieder des Agendaausschusses) zur Teilnahme an diesen Sitzungen erhöhe. Eine Abstimmung ergab, dass 7 Mitglieder für die öffentliche Durchführung von Agendaausschuss-Sitzungen waren, 4 dagegen (einige andere waren unentschlossen).

 

Der Entwurf wird um die Kommentare der Mitglieder ergänzt. Es wird erwartet, dass er bis März dem Board und danach den Treuhändern vorgelegt wird.

 

 

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Kunden-Treuekarten/Kundenbindungsprogramme - Vorschläge des Stabes für einen Interpretationsentwurf

 

IFRIC erörterte ein Papier, in dem die Bilanzierung und Bewertung von Kundentreukarten/Kundenbindungsprogrammen dargelegt wird. Der Entwurf ist eine überarbeitete Fassung auf der Grundlage der auf der IFRIC-Sitzung vom November geführten Diskussionen.

 

Das Papier stellte IFRIC zwei Themen zur Diskussion:

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Das erste Thema galt der Frage, wann zur Erlöserfassung IAS 18.13, wann IAS 18.19 anzuwenden sei.

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Die zweite Fragestellung war die der Bewertung der abgegrenzten Erlöse bei Anwendung von IAS 18.13.

 

IFRIC diskutierte den Anwendungsbereich des vorgestellten Papiers. Die Debatte machte deutlich, dass IFRIC den Anwendungsbereich klar abgrenzen wollte, um sicherzustellen, dass das Papier nicht zu viele Programme aus der Definition des Begriffs der Kunden-Treuekarten/Kundenbindungsprogramme ausschließt. Aufgrund der Diskussion des Anwendungsbereichs schlugen einige auch vor, den Anwendungsbereich - über seine gegenwärtig präsentierte Form hinaus - zu erweitern.

 

Bezüglich der zweiten Frage erörterte IFRIC den Bewertungsansatz des Papiers. Es wurde diskutiert, ob das Papier die Frage der Bewertung überhaupt behandeln sollte, da es sich hauptsächlich auf den Ansatz konzentrieren sollte. Nach einer Debatte schien IFRIC darin überein zu stimmen, dass die Bewertung behandelt werden sollte, dass aber die vorhandenen Hinweise der Überarbeitung bedürften.

 

Nach einer längeren Diskussion fasste der Vorsitzende zusammen. Es wurde beschlossen, dass der Stab die abgegebenen Kommentare berücksichtigen und das Papier, vor einer Neuvorlage bei IFRIC zu einem späteren Zeitpunkt, überarbeiten solle.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern beim IASB Meeting gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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