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Auf seiner Sitzung im November 2005 hatte der Board beschlossen, die Frage der aufwandswirksamen Erfassung von Fremdkapitalkosten
oder deren Aktivierung im Rahmen eines kurzfristigen Konvergenzprojekts zu behandeln. Der Stab hatte für die Januarsitzung ein
Papier erstellt, in dem dargelegt wird, wie die Frage der Übergangsbestimmungen zur verpflichtenden Aktivierung sowohl für derzeitige
IFRS-Bilanzierer als auch für Erstanwender zu behandeln ist.
Der Board erörterte zunächst den Vorschlag für derzeitige IFRS-Bilanzierer.
Einige Boardmitglieder hinterfragten, ob die Aktivierung von Kosten für Projekte, die vor dem Inkrafttreten der Änderung
begonnen wurden, aber nachdem die für deren Anwendung notwendigen Informationen eingeholt wurden, verpflichtend vorgeschrieben
werden sollte. Einige Boardmitglieder würden dies lieber als Wahlrecht denn als Pflicht sehen, da sie die Anwendungsstetigkeit
für wichtiger erachten.
Der Stab verteidigte die in dem Papier vorgeschlagenen Vorschriften zur rückwirkenden Anwendung. Ein Anwenderwahlrecht könnte
die Umsetzung dieser Aktivierungsvorschriften für viele Projekte um mehrere Jahre verzögern, da diese oftmals langfristiger Natur
sind (z.B. mehrjährige Bauprojekte).
Der Board beschloss die Fortführung dieses Projektes sowie geringfügige redaktionelle Änderungen der Übergangsbestimmungen, wie
vorgeschlagen.
Danach entschied der Board, IFRS 1 entsprechend den Vorschlägen des Stabes durch Einfügung von mit den für derzeitige IFRS-
Anwender geltenden Übergangsbestimmungen äquivalente Regeln zu ändern.
Der Board diskutierte darüber, ob man die Kommentierungsfrist für diesen Entwurf verkürzen solle, entschied sich jedoch für
eine Frist von 120 Tagen.
Danach beratschlagte der Board die vom Stab beim Entwurf der Vorentscheidungsfassung von Änderungen an IAS 1 aufgeworfenen
Themen. Inhalt des Papiers sind vom Board während dieser Sitzung debattierte Themen.
Zusammensetzung eines vollständigen Abschlusses
Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass ein alleiniges Vorgehen des IASB zu diesem Thema, vor dem FASB, zu möglichen
Kontroversen führen könnte (da der FASB beschlossen hat, dies bis zur Behandlung von Segment B zu verschieben), insbesondere
da das Projekts von Anfang an auf Konvergenz abzielte.
Andere Mitglieder reagierten indem sie die Bedeutung der Bereitstellung von Vergleichsinformationen für Nutzer betonten, als
lediglich zu versuchen, Konvergenz mit dem FASB herzustellen.
Der Board entschied, dass der Entwurf den Vorschlag enthalten solle, dass ein vollständiger Jahresabschluss eine
Vermögensaufstellung zum Beginn und zum Ende der Periode beinhalten solle.
Vorgeschlagene Folgeänderungen von IAS 34
Der Board beschloss, keine Formulierungsänderungen an IAS 34 vorzunehmen, so dass der Standard weiterhin eine vollständige
oder verkürzte Vermögensrechnung zum Beginn und zum Ende der Zwischenperiode vorschreiben wird.
Vorgeschlagene Folgeänderungen von IFRS 1
Der Board wurde gefragt, ob er IFRS 1 dahingehend ändern würde, eine Überleitung der gesamten erfassten Erträge und
Aufwendungen vorzuschreiben, anstelle einer Überleitung des Gewinns oder Verlustes.
Da die Abschlussersteller bei der Überleitung des Eigenkapitals bereits alle Zahlen berücksichtigen müssen, wurde angemerkt,
dass eine verpflichtende Überleitung der gesamten erfassten Erträge und Aufwendungen in IFRS 1 aufgenommen werden sollte.
Der Board stimmte für die Empfehlungen des Stabes.
Vorgeschlagene Änderungen von Standardbezeichnungen
Der Board stimmte für die vorgeschlagenen Änderungen.
Dividendendarstellung
Der Board stimmte der Empfehlung des Stabes zu, dass Dividenden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind, da sie
Eigenkapitalausschüttungen an Anteilseigner darstellen.
Ziel dieser Sitzung war es, dem Board einige vorläufige Informationen über einen fast vollständigen ersten Entwurf
eines Standardentwurfs zu präsentieren. Vom Board wurden während dieser Sitzung keine detaillierten
Erörterungen einzelner Inhalte des Entwurfs erwartet, da geplant ist, dies auf der Sitzung im Februar 2006 zu
diskutieren. Mehrere Boardmitglieder merkten jedoch an, dass sie insgesamt der Ansicht seien, dass weitere Vereinfachungen
der Ansatz- und Bewertungsgrundsätze notwendig seien.
Der Board führte eine längere Diskussion darüber, wie das IASB-Rahmenkonzept in den KMU-Standard eingearbeitet werden
sollte. Der Entwurf enthält gegenwärtig Auszüge aus dem Rahmenkonzept bezüglich der Zielsetzung, qualitativer Merkmale und
der Abgrenzung der Abschlussbestandteile. Alternativ wäre es möglich, entweder das gesamte Rahmenkonzept in den Standard
einzuarbeiten, oder Querverweise auf das Rahmenkonzept einzufügen, ohne dieses selbst aufzunehmen.
Ebenso enthielt der Entwurf einige grundlegende Prinzipien, die KMUs in Abwesenheit eines speziellen Standards als
Orientierungshilfe dienen können. Einige Boardmitglieder standen diesen Prinzipien kritisch gegenüber, weil diese im
Widerspruch zu speziellen Standards andernorts im Entwurf oder zu den Vorschriften der vollen IFRS stünden.
Der Board traf in dieser Angelegenheit keine endgültigen Entscheidungen. Der Stab schlug vor, einige Änderungen dieses
Entwurfsabschnitts zu entwickeln und diese dann dem Board zur weiteren Beurteilung vorzulegen.
Im Stabspapier für diese Sitzung wurde die Anwendung der "Treasury-Stock-Methode" bei der Berechnung der
Verwässerungseffekte auf das Ergebnis je Aktie für sämtliche wandelbaren Instrumente empfohlen.
Der Vorschlag war in Übereinstimmung mit der Entscheidung des FASB, bevor dieser beschloss, diese Thematik bis zum Abschluss
seines Projekts zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital zu vertagen.
Die Sitzung war kurz, da der Board keine Fragen zu dem Papier stellte und den vom Stab ausgearbeiteten Empfehlungen zustimmte.
IFRIC-Update: Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate
Interpretationsvorschlag |
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Dem Board wurde über die jüngsten Entwicklungen beim IFRIC auf den neuesten Stand gebracht.
In diesem Zusammenhang wurde der Board gefragt, ob er der vorgeschlagenen, endgültigen Interpretation D15 Erneute Beurteilung
eingebetteter Derivate zustimmen würde.
Der Board hatte eine unwesentliche Anmerkung zu machen, die laut Aussage des Stabes eingearbeitet würde. Auf dieser Grundlage
wurde die Interpretation gebilligt.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als
offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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