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Tagesordnungen und Ergebnisprotokolle vergangener IASB-Sitzungen
IASB-Boardsitzung vom 24.-25. Januar 2006

 

Tagesordnung der IASB-Sitzung

 

Dienstag, 24. Januar 2006 (nur nachmittags)

 

Aufzählung Unternehmenszusammenschlüsse II – Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen (direkte Verknüpfung auf den Tagesordnungspunkt)
Aufzählung Aktuelles von den Sitzungen der Arbeitsgruppe Finanzinstrumente (am 9. und 10. Januar abgehalten) und der Arbeitsgruppe Versicherungen (abgehalten am 12. und 13. Januar) (direkte Verknüpfung auf den Tagesordnungspunkt)

 

Mittwoch, 25. Januar 2006 (nur nachmittags)

 

Aufzählung Kurzfristige Konvergenz – Fremdkapitalkosten: Übergang (direkte Verknüpfung auf den Tagesordnungspunkt
Aufzählung Rahmenkonzept – Ziele und qualitative Merkmale (direkte Verknüpfung auf den Tagesordnungspunkt
Aufzählung Erfolgsberichterstattung – Segment A: "Restanten" (direkte Verknüpfung auf den Tagesordnungspunkt
Aufzählung Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen – Präsentation des Stabs eines vorläufigen Entwurfs wesentlicher Abschnitte des geplanten Standardentwurfes (direkte Verknüpfung auf den Tagesordnungspunkt)
Aufzählung Ergebnis je Aktie – Treasury-Stock-Methode (direkte Verknüpfung auf den Tagesordnungspunkt)
Aufzählung Aktivitäten von IFRIC

 

Das offizielle Ergebnisprotokoll für diese Sitzung können Sie hier herunterladen (IASB Update).

 

Mitschrift von der IASB-Sitzung
24.-25. Januar 2006
Dienstag, 24. Januar 2006

 

Unternehmenszusammenschlüsse II – Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen   Top of page

 

Der IASB begann mit der erneuten Diskussion der von ihm im Rahmen des mit dem US Financial Accounting Standards Board (FASB) durchgeführten Projekts Unternehmenszusammenschlüsse Phase II veröffentlichten Standardentwürfe.

 

Der IASB und der FASB erhielten insgesamt 282 Stellungnahmen bezüglich des Entwurfs zum Thema Unternehmenszusammenschlüsse, mit etwa 50 Stellung nehmenden Parteien fanden Gesprächsrunden statt. Zum Entwurf der Neufassung von IAS 27 gingen 95 Stellungnahmen ein.

 

Der Stab merkte an, dass die heutige Diskussion darauf abziele, die Zustimmung des Board zur vom Stab beabsichtigten Marschrichtung bezüglich der verschiedenen angesprochenen Punkte zu suchen. Es ginge nicht darum, die fachlichen Punkte im Detail zu erörtern um dann Entscheidungen zu treffen. Eine detaillierte Untersuchung jedes einzelnen Punktes wird dem Board im Rahmen zukünftiger Sitzungen zur Beurteilung vorgelegt werden.

 

Der Board wurde um eine erneute Beurteilung des grundsätzlichen Projektziels im Bereich Unternehmenszusammenschlüsse gebeten, das wie folgt definiert worden war:

Die Entwicklung eines einzigen hochwertigen Standards zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, der sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Rechnungslegung anwendbar ist.

Zum Erreichen dieses Ziels plant der Stab, FASB- und IASB-Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen und nicht-beherrschenden Anteilen so zu entwickeln, dass diese:

 

  1. eine übereinstimmende gemeinsame Basis zur Erstellung entscheidungsrelevanter Informationen haben.
  2. übereinstimmende Richtlinien enthalten, durch die Ausnahmen von diesen Grundsätzen minimiert werden.
  3. in allgemeinverständlicher Sprache abgefasst sind und dieselben Formulierungen verwenden, so dass in dem Unterschiede in der Anwendung zwischen den USA und dem Rest der Welt so weit wie möglich minimiert werden.
  4. die zur einheitlichen Anwendung durch verschiedene Unternehmen notwendigen, verbindliche Umsetzungs-/Anwendungsleitlinien enthalten.

 

Der Board bestätigte, dass die Zielsetzung und der vom Stab zum Erreichen dieses Ziels gewählte Ansatz immer noch sachgemäß seien.

 

Anschließend fuhr der Board mit der Überprüfung der vom Stab untersuchten Punkte, ebenso wie der für jeden wesentlichen Punkt vorgeschlagenen Herangehensweise fort. Der Board kam zu dem Schluss, dass die Analyse des Stabes vollständig sei. Es gab gewisse Diskussionen bestimmter Themengebiete, in deren Rahmen der Board und der Stab die beabsichtigte Vorgehensweise klarstellten.

 

Der Board erörterte einen detaillierten Zeitplan für die im Rahmen zukünftiger Sitzungen zu behandelnden Themen. Der Stab erklärte, man erwarte, dass die erneuten Diskussionen etwa ein Jahr in Anspruch nehmen werden. Nach einer Debatte über die Reihenfolge, in der die Themen dem Board präsentiert werden sollen, beschlossen die Stäbe von IASB und FASB, den Zeitplan nach Maßgabe der eingebrachten Vorschläge zu überprüfen.

 

 

Aktuelles aus den Sitzungen der Arbeitsgruppen zu Finanzinstrumenten und Versicherungen   Top of page

 

Der Board erhielt Rückmeldungen seitens des Stabes über die Sitzungen der Arbeitsgruppen Finanzinstrumente vom 9. und 10. Januar 2006 und Versicherungen vom 12. und 13. Januar. Während dieses Sitzungsabschnitts wurden keine Entscheidungen getroffen.

 

Mittwoch, 25. Januar 2006

 

Kurzfristige Konvergenz – Fremdkapitalkosten   Top of page

 

Auf seiner Sitzung im November 2005 hatte der Board beschlossen, die Frage der aufwandswirksamen Erfassung von Fremdkapitalkosten oder deren Aktivierung im Rahmen eines kurzfristigen Konvergenzprojekts zu behandeln. Der Stab hatte für die Januarsitzung ein Papier erstellt, in dem dargelegt wird, wie die Frage der Übergangsbestimmungen zur verpflichtenden Aktivierung sowohl für derzeitige IFRS-Bilanzierer als auch für Erstanwender zu behandeln ist.

 

Der Board erörterte zunächst den Vorschlag für derzeitige IFRS-Bilanzierer.

 

Einige Boardmitglieder hinterfragten, ob die Aktivierung von Kosten für Projekte, die vor dem Inkrafttreten der Änderung begonnen wurden, aber nachdem die für deren Anwendung notwendigen Informationen eingeholt wurden, verpflichtend vorgeschrieben werden sollte. Einige Boardmitglieder würden dies lieber als Wahlrecht denn als Pflicht sehen, da sie die Anwendungsstetigkeit für wichtiger erachten.

 

Der Stab verteidigte die in dem Papier vorgeschlagenen Vorschriften zur rückwirkenden Anwendung. Ein Anwenderwahlrecht könnte die Umsetzung dieser Aktivierungsvorschriften für viele Projekte um mehrere Jahre verzögern, da diese oftmals langfristiger Natur sind (z.B. mehrjährige Bauprojekte).

 

Der Board beschloss die Fortführung dieses Projektes sowie geringfügige redaktionelle Änderungen der Übergangsbestimmungen, wie vorgeschlagen.

 

Danach entschied der Board, IFRS 1 entsprechend den Vorschlägen des Stabes durch Einfügung von mit den für derzeitige IFRS- Anwender geltenden Übergangsbestimmungen äquivalente Regeln zu ändern.

 

Der Board diskutierte darüber, ob man die Kommentierungsfrist für diesen Entwurf verkürzen solle, entschied sich jedoch für eine Frist von 120 Tagen.

 

 

Erfolgsberichterstattung – Segment A   Top of page

 

Danach beratschlagte der Board die vom Stab beim Entwurf der Vorentscheidungsfassung von Änderungen an IAS 1 aufgeworfenen Themen. Inhalt des Papiers sind vom Board während dieser Sitzung debattierte Themen.

 

Zusammensetzung eines vollständigen Abschlusses

 

Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass ein alleiniges Vorgehen des IASB zu diesem Thema, vor dem FASB, zu möglichen Kontroversen führen könnte (da der FASB beschlossen hat, dies bis zur Behandlung von Segment B zu verschieben), insbesondere da das Projekts von Anfang an auf Konvergenz abzielte.

 

Andere Mitglieder reagierten indem sie die Bedeutung der Bereitstellung von Vergleichsinformationen für Nutzer betonten, als lediglich zu versuchen, Konvergenz mit dem FASB herzustellen.

 

Der Board entschied, dass der Entwurf den Vorschlag enthalten solle, dass ein vollständiger Jahresabschluss eine Vermögensaufstellung zum Beginn und zum Ende der Periode beinhalten solle.

 

Vorgeschlagene Folgeänderungen von IAS 34

 

Der Board beschloss, keine Formulierungsänderungen an IAS 34 vorzunehmen, so dass der Standard weiterhin eine vollständige oder verkürzte Vermögensrechnung zum Beginn und zum Ende der Zwischenperiode vorschreiben wird.

 

Vorgeschlagene Folgeänderungen von IFRS 1

 

Der Board wurde gefragt, ob er IFRS 1 dahingehend ändern würde, eine Überleitung der gesamten erfassten Erträge und Aufwendungen vorzuschreiben, anstelle einer Überleitung des Gewinns oder Verlustes.

 

Da die Abschlussersteller bei der Überleitung des Eigenkapitals bereits alle Zahlen berücksichtigen müssen, wurde angemerkt, dass eine verpflichtende Überleitung der gesamten erfassten Erträge und Aufwendungen in IFRS 1 aufgenommen werden sollte.

 

Der Board stimmte für die Empfehlungen des Stabes.

 

Vorgeschlagene Änderungen von Standardbezeichnungen

 

Der Board stimmte für die vorgeschlagenen Änderungen.

 

Dividendendarstellung

 

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabes zu, dass Dividenden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind, da sie Eigenkapitalausschüttungen an Anteilseigner darstellen.

 

 

Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)   Top of page

 

Ziel dieser Sitzung war es, dem Board einige vorläufige Informationen über einen fast vollständigen ersten Entwurf eines Standardentwurfs zu präsentieren. Vom Board wurden während dieser Sitzung keine detaillierten Erörterungen einzelner Inhalte des Entwurfs erwartet, da geplant ist, dies auf der Sitzung im Februar 2006 zu diskutieren. Mehrere Boardmitglieder merkten jedoch an, dass sie insgesamt der Ansicht seien, dass weitere Vereinfachungen der Ansatz- und Bewertungsgrundsätze notwendig seien.

 

Der Board führte eine längere Diskussion darüber, wie das IASB-Rahmenkonzept in den KMU-Standard eingearbeitet werden sollte. Der Entwurf enthält gegenwärtig Auszüge aus dem Rahmenkonzept bezüglich der Zielsetzung, qualitativer Merkmale und der Abgrenzung der Abschlussbestandteile. Alternativ wäre es möglich, entweder das gesamte Rahmenkonzept in den Standard einzuarbeiten, oder Querverweise auf das Rahmenkonzept einzufügen, ohne dieses selbst aufzunehmen.

 

Ebenso enthielt der Entwurf einige grundlegende Prinzipien, die KMUs in Abwesenheit eines speziellen Standards als Orientierungshilfe dienen können. Einige Boardmitglieder standen diesen Prinzipien kritisch gegenüber, weil diese im Widerspruch zu speziellen Standards andernorts im Entwurf oder zu den Vorschriften der vollen IFRS stünden.

 

Der Board traf in dieser Angelegenheit keine endgültigen Entscheidungen. Der Stab schlug vor, einige Änderungen dieses Entwurfsabschnitts zu entwickeln und diese dann dem Board zur weiteren Beurteilung vorzulegen.

 

 

Ergebnis je Aktie – Treasury-Stock-Methode   Top of page

 

Im Stabspapier für diese Sitzung wurde die Anwendung der "Treasury-Stock-Methode" bei der Berechnung der Verwässerungseffekte auf das Ergebnis je Aktie für sämtliche wandelbaren Instrumente empfohlen.

 

Der Vorschlag war in Übereinstimmung mit der Entscheidung des FASB, bevor dieser beschloss, diese Thematik bis zum Abschluss seines Projekts zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital zu vertagen.

 

Die Sitzung war kurz, da der Board keine Fragen zu dem Papier stellte und den vom Stab ausgearbeiteten Empfehlungen zustimmte.

 

 

IFRIC-Update: Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate – Interpretationsvorschlag   Top of page

 

Dem Board wurde über die jüngsten Entwicklungen beim IFRIC auf den neuesten Stand gebracht.

 

In diesem Zusammenhang wurde der Board gefragt, ob er der vorgeschlagenen, endgültigen Interpretation D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate zustimmen würde.

 

Der Board hatte eine unwesentliche Anmerkung zu machen, die laut Aussage des Stabes eingearbeitet würde. Auf dieser Grundlage wurde die Interpretation gebilligt.

 

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

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