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Tagesordnungen und Ergebnisprotokolle vergangener IFRIC-Sitzungen

Links zu den Protokollen vergangener Monate

 
IFRIC-Sitzung vom 1. Dezember 2005

in den Räumen des IASB, London

Tagesordnungsordnungspunkte

 

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Einleitung und Verwaltungsangelegenheiten

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D16 Anwendungsbereich von IFRS 2 - Vorschläge für eine endgültige Interpretation

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Möglicher Interpretationsentwurf - Zwischenberichterstattung und Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie von Investitionen in Eigenkapitalinstrumente

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Empfehlungen des Agenda-Komitees zu Anfragen bezüglich IFRIC Agenda-Themen

 

Das offizielle Ergebnisprotokoll für diese Sitzung können Sie hier herunterladen (IFRIC Update).

 

 

1. Dezember 2005, London

 

D16 Anwendungsbereich von IFRS 2 - Vorschläge für eine endgültige Interpretation

 

Während der letzten Sitzung stellten die Mitarbeiter eine Analyse der Kommentare der Rückmeldungen zu D 16. IFRIC entschied, den Entwurf abzuändern, um bestimmte Sachverhalte zu klären. Während dieser Sitzung stellten die Mitarbeiter den abgeänderten Entwurf mit folgenden Änderungen vor:

 

bullet Der Anwendungsbereich der entworfenen Interpretation muss mit dem Anwendungsbereich von IFRS 2 sowie den Arten der nicht-wechselseitigen Vereinbarungen, die in bzw. nicht in die Interpretation fallen, übereinstimmen.
bullet Die entworfene Interpretation stellt eine Klärung des Anwendungsbereichs des IFRS 2 dar.
bullet Die widerlegbare Annahme in Absatz 13 des IFRS 2 wird nicht auf unidentifizierbare erhaltene Güter und Dienstleistungen angewendet.
bullet Unternehmen müssen nicht den beizulegenden Zeitwert des gewährten Eigenkapitalinstruments mit dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren erhaltenen Güter und Dienstleistungen vergleichen, die für Güter und Dienstleistungen von Nicht-Arbeitnehmern erhalten wurden.
bullet Der Bewertungszeitpunkt für unidentifizierbare erhaltene Güter und Dienstleistungen muss der Bewilligungszeitpunkt des Eigenkapitalinstruments sein. Der Bewertungszeitpunkt für identifizierbare Gegenleistungen wird in Übereinstimmung mit IFRS 2 festgelegt.

 

IFRIC stimmte zu, eine beispielhafte Darstellung einzubeziehen, wie anteilsbasierte Vergütungen nach der entworfenen Interpretation in Abhängigkeit von der Bereitstellung von Güter und Dienstleistungen bei enger familiärer Beziehungen behandelt werden sollen. Der Ausdruck „erscheint geringer als der beizulegende Zeitwert“ wurde von einigen als problematisch in der praktischen Anwendung angesehen. IFRIC stimmte zu, die Nutzung dieses Ausdrucks in der Grundlage für Schlussfolgerungen zu erklären.

 

Nach der Diskussion der obigen Sachverhalte und einigen Sachverhalten zum Entwurf, deutete kein IFRIC Mitglied an, der Herausgabe der Interpretation zu widersprechen.

 

 

bullet Möglicher Interpretationsentwurf - Zwischenberichterstattung und Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie von Investitionen in Eigenkapitalinstrumente

 

Während der letzten Sitzung tendierte IFRIC zu der Meinung, dass die spezielle Richtlinie mit Hinblick auf die Aufhebung von vorherigen erfassten Wertminderungs-Verlusten des Geschäfts- oder Firmenwertes nach IAS 36 und Investitionen in Eigenkapitalinstrumente nach IAS 39 Vorrang haben sollten gegenüber den allgemeinen Richtlinien in IAS 34 und entschied mit der entworfenen Interpretation fortzufahren.

 

Die Mitarbeiter stellten eine entworfene Interpretation vor, deren Freigabe zur Kommentierung bis zum Ende des Jahres erfolgen soll und legten eine 60-tägige Kommentierungsperiode fest.

 

Der Vorsitzende bestätigte, dass IASB ihn hinsichtlich der Richtung, die IFRIC bezüglich dieses Projekts einschlägt, befragt hat. Er gab an, dass es keine Einwendungen von IASB Mitgliedern gab. IFRIC debattierte, ob die entworfene Grundlage für Schlussfolgerungen ausgeweitet werden soll, um die Anforderungen des IAS 34 umfassend zu diskutieren. IFRIC war hinsichtlich dieses Sachverhalts geteilter Meinung. Einige bevorzugten eine kurze Grundlage für Schlussfolgerungen, die sich auf die Sachverhalte konzentrieren, die in der entworfenen Interpretation behandelt werden. Andere erachteten es als notwendig, die Anforderungen des IAS 34 detaillierter zu betrachten, um zu einer Schlussfolgerung zu kommen. Es war nicht eindeutig, wie IFRIC entscheiden würde, um mit dem Sachverhalt fortzufahren.

 

IFRIC entschied, die entworfene Interpretation mit zwei Gegenstimmen von IFRIC Mitgliedern herauszugeben. Die Mitarbeiter wurden beauftragt, den Entwurf fertigzustellen und dem Board für einen Negativtest vorzustellen.

 

 

bullet Empfehlungen des Agenda-Komitees zu Anfragen bezüglich IFRIC Agenda-Themen

 

IFRIC entschied, die folgenden Sachverhalte auf die Agenda zu setzen. IFRIC bewilligte (in Abhängigkeit von redaktionellen Änderungen), die Formulierung der Ablehnung im IFRIC Update herauszugeben:

 

bullet Einteilung von Vermietungen von Grund und Boden ohne Übergang von Eigentumsrechten
bullet Transaktionen bei gemeinsamer Beherrschung
bullet Anwendungsbereich von IAS 12 Ertragsteuern
bullet Kosten der Akquisition von Teilnehmern in der Telekommunikationsindustrie.

 

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der IFRIC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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