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1. Dezember 2005, London
D16
Anwendungsbereich von IFRS 2 - Vorschläge für eine endgültige
Interpretation
Während der letzten Sitzung stellten die Mitarbeiter eine Analyse der
Kommentare der Rückmeldungen zu D 16. IFRIC entschied, den Entwurf
abzuändern, um bestimmte Sachverhalte zu klären. Während dieser Sitzung
stellten die Mitarbeiter den abgeänderten Entwurf mit folgenden
Änderungen vor:
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Der Anwendungsbereich der
entworfenen Interpretation muss mit dem Anwendungsbereich von
IFRS 2 sowie den Arten der nicht-wechselseitigen Vereinbarungen,
die in bzw. nicht in die Interpretation fallen, übereinstimmen.
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Die entworfene Interpretation
stellt eine Klärung des Anwendungsbereichs des IFRS 2 dar.
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Die widerlegbare Annahme in Absatz
13 des IFRS 2 wird nicht auf unidentifizierbare erhaltene Güter
und Dienstleistungen angewendet. |
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Unternehmen müssen nicht den
beizulegenden Zeitwert des gewährten Eigenkapitalinstruments mit
dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren erhaltenen
Güter und Dienstleistungen vergleichen, die für Güter und
Dienstleistungen von Nicht-Arbeitnehmern erhalten wurden.
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Der Bewertungszeitpunkt für
unidentifizierbare erhaltene Güter und Dienstleistungen muss der
Bewilligungszeitpunkt des Eigenkapitalinstruments sein. Der
Bewertungszeitpunkt für identifizierbare Gegenleistungen wird in
Übereinstimmung mit IFRS 2 festgelegt. |
IFRIC stimmte zu, eine beispielhafte Darstellung einzubeziehen, wie
anteilsbasierte Vergütungen nach der entworfenen Interpretation in
Abhängigkeit von der Bereitstellung von Güter und Dienstleistungen bei
enger familiärer Beziehungen behandelt werden sollen. Der Ausdruck
„erscheint geringer als der beizulegende Zeitwert“ wurde von einigen als
problematisch in der praktischen Anwendung angesehen. IFRIC stimmte zu,
die Nutzung dieses Ausdrucks in der Grundlage für Schlussfolgerungen zu
erklären.
Nach der Diskussion der obigen Sachverhalte und einigen Sachverhalten
zum Entwurf, deutete kein IFRIC Mitglied an, der Herausgabe der
Interpretation zu widersprechen.
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Möglicher
Interpretationsentwurf - Zwischenberichterstattung und
Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie von
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente |
Während der letzten Sitzung tendierte IFRIC zu der Meinung, dass die
spezielle Richtlinie mit Hinblick auf die Aufhebung von vorherigen
erfassten Wertminderungs-Verlusten des Geschäfts- oder Firmenwertes nach
IAS 36 und Investitionen in Eigenkapitalinstrumente nach IAS 39 Vorrang
haben sollten gegenüber den allgemeinen Richtlinien in IAS 34 und
entschied mit der entworfenen Interpretation fortzufahren.
Die Mitarbeiter stellten eine entworfene Interpretation vor, deren
Freigabe zur Kommentierung bis zum Ende des Jahres erfolgen soll und
legten eine 60-tägige Kommentierungsperiode fest.
Der Vorsitzende bestätigte, dass IASB ihn hinsichtlich der Richtung,
die IFRIC bezüglich dieses Projekts einschlägt, befragt hat. Er gab an,
dass es keine Einwendungen von IASB Mitgliedern gab. IFRIC debattierte,
ob die entworfene Grundlage für Schlussfolgerungen ausgeweitet werden
soll, um die Anforderungen des IAS 34 umfassend zu diskutieren. IFRIC
war hinsichtlich dieses Sachverhalts geteilter Meinung. Einige
bevorzugten eine kurze Grundlage für Schlussfolgerungen, die sich auf
die Sachverhalte konzentrieren, die in der entworfenen Interpretation
behandelt werden. Andere erachteten es als notwendig, die Anforderungen
des IAS 34 detaillierter zu betrachten, um zu einer Schlussfolgerung zu
kommen. Es war nicht eindeutig, wie IFRIC entscheiden würde, um mit dem
Sachverhalt fortzufahren.
IFRIC entschied, die entworfene Interpretation mit zwei Gegenstimmen
von IFRIC Mitgliedern herauszugeben. Die Mitarbeiter wurden beauftragt,
den Entwurf fertigzustellen und dem Board für einen Negativtest
vorzustellen.
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Empfehlungen des
Agenda-Komitees zu Anfragen bezüglich IFRIC Agenda-Themen
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IFRIC entschied, die folgenden Sachverhalte auf die Agenda zu setzen.
IFRIC bewilligte (in Abhängigkeit von redaktionellen Änderungen), die
Formulierung der Ablehnung im IFRIC Update herauszugeben:
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Einteilung von Vermietungen von
Grund und Boden ohne Übergang von Eigentumsrechten
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Transaktionen bei gemeinsamer
Beherrschung |
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Anwendungsbereich von IAS 12
Ertragsteuern |
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Kosten der Akquisition von
Teilnehmern in der Telekommunikationsindustrie. |
Diese Zusammenfassung basiert auf
Notizen, die von Beobachtern bei der IFRIC-Sitzung gemacht wurden. Sie
sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen. |