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IFRS-Experten von Deloitte


Linda Riedel
London
Großbritannien
+44 20 7007 0227

  • Global Technical Director im IFRS Global Office von Deloitte
  • Director in der britischen Fachabteilung
  • Teilnehmerin an den Sitzungen des Deloitte Global IFRS Leadership Teams (GILT)
  • Co-Autorin der Publikationen iGAAP 2010 IFRS Reporting in the UK

 

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Die Nachrichtenseite zur internationalen Rechnungslegung in deutscher Sprache


3. September 2010: Stellungnahme von Deloitte zur vom FASB vorgeschlagenen Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Das IFRS Global Office von Deloitte hat dem IASB eine Kopie einer Stellungnahme zukommen lassen, die an den US-amerikanischen Standardsetzer FASB zu dessen im Mai 2010 vorgeschlagener Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (ASU) Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Überarbeitungen der Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsbeziehungen gesendet wurde. Angesichts der Tatsache, dass die beiden Boards danach streben, einen harmonisierten Standard zu entwickeln, wurde dem IASB die Stellungnahme zwecks Information und möglicher Erwägung zugesendet. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Wir begrüßen die Bemühungen der Boards, die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu verbessern. Wir unterstützen das Ziel der Boards, Adressaten von Abschlüssen zeitnähere und repräsentativere Informationen zu den Finanzinstrumenten zur Verfügung zu stellen, in die ein Unternehmen involviert ist, und wir teilen den Wunsch der Boards, unnötige Komplexität in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu reduzieren. Darüber hinaus unterstützen wir die Schritte der Boards, die dem Erreichen des Ziels eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards in diesem wichtigen Bereich gelten. Unserer Meinung nach jedoch erreicht die vorgeschlagene ASU dieses Ziel nicht, und daher unterstützen wir die Veröffentlichung dieser vorgeschlagenen ASU als endgültigen Standard nicht.

Um wohlfunktionierende globale Kapitalmärkte zu unterstützen, sollte ein einziges harmonisiertes Bilanzierungsmodell für Finanzinstrumente zum Nutzen der Adressaten von Abschlüssen eine der höchsten Prioritäten sein. Wir sind daher besorgt, dass der IASB und der FASB auseinander driftende Modelle dafür zu entwickeln scheinen, wie Finanzinstrumente bilanziert werden. Das in der ASU vorgeschlagene Modell weicht deutlich vom Klassifizierungs- und Bewertungsmodell für finanzielle Vermögenswerte in IFRS 9 und vom vorgeschlagenen Modell für finanzielle Verbindlichkeiten im IASB-Entwurf ED/2010/4 ab. Darüberhinaus weichen die Wertminderungsmodelle für Kreditverluste, die von den beiden Boards vorgeschlagen werden, in wichtigen Bereichen voneinander ab. Des Weiteren erörtert der IASB derzeit einen Ansatz im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, der von dem in der vorgeschlagenen ASU enthaltenen abweicht. Wenn die Entwicklung eines gemeinsamen Satzes von hochwertigen globalen Rechnungslegungsstandards erreicht werden soll, muss die Bilanzierung von Finanzinstrumenten eines der Hauptaugenmerke sein. Daher fordern wir die beiden Boards nachdrücklich auf, zusammenzuarbeiten und das gemeinsame Ziel, Konvergenz in diesem wichtigen Bereich zu erzielen, dadurch zu erreichen, dass man sich auf einen einzigen harmonisierten hochwertigen Standard für Finanzinstrumente einigt.

Weiterführende Informationen:

bullet Vollständige Stellungnahme gegenüber dem FASB mit Begleitschreiben an den IASB (in englischer Sprache, 377 KB)
bullet IAS PLUS-Seite zum umfassenden Projekt zu Finanzinstrumenten
bullet Zusammenfassung von IFRS 9 auf IAS PLUS
bullet Zusammenfassung des ED/2010/4 auf IAS PLUS

3. September 2010: Bekanntmachung von DRS 18
Im Bundesanzeiger Nr. 133 vom 3. September 2010 (Beilage 133a) ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 18 (DRS 18) Latente Steuern durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Die bekanntgemachte Version enthält in den Tz. 32 und 33 Änderungen gegenüber der bisher im Schäffer-Poeschel-Verlag veröffentlichten Fassung des DRS 18. Die geänderten Textziffern können Sie in der Presseerklärung des DRSC einsehen.

3. September 2010: Die Aufgabe der Rechnungsleger in der Geschäftstätigkeit verstehen

Das Komitee der aktiven professionellen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Konsultationspapier zum Zweck öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht, in dem hervorgehoben wird, wie sich die Erwartungen von Arbeitgebern von professionellen Rechnungslegern angesichts globaler Trends und der sich ändernden Bedürfnisse der Unternehmen vermutlich ändern werden. In dem Papier werden die erwarteten Veränderungen in Bezug auf acht bestimmende Faktoren von nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg dargestellt und daraus ein Rahmenkonzept der wichtigsten Tätigkeiten aufgezeigt, die von einem professionellen Rechnungsleger vermutlich erwartet werden. Die bestimmenden Faktoren wurden anhand einer Analyse von drei langfristigen Trends identifiziert, die Auswirkungen auf Unternehmen haben: Globalisierung, Komplexität und technischer Fortschritt. In dem Konsultationspapier wird gefragt, ob die Mitgliedorganisationen von IFAC und die assoziierten Unternehmen es nützlich finden würden, wenn ein internationales Kompetenzkonzept entwickelt würde, in dem die Rolle und Aufgaben der professionellen Rechnungsleger in der Geschäftstätigkeit abgedeckt würden. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen zwei Auszüge aus dem Konsultationspapier:

Globalisierung

Zwei bedeutende globale Themen werden Auswirkungen auf Unternehmen und Märkte und daher die Rolle der professionellen Rechnungsleger haben. Das erste ist die Diffusion von wirtschaftlicher Macht in der globalen Weltwirtschaft über einen größeren Kreis von Regionen und Ländern. Dies wird von der Entwicklung der Informationstechnologie, der größeren wirtschaftlichen Öffnung und der zunehmenden Größe und Reichweite multinationaler Unternehmen unterstützt. Der zweite Sachverhalt ist nachhaltige Entwicklung und insbesondere der Klimawandel, der ein bestimmender Sachverhalt unserer Zeit geworden ist. Mit dieser erhöhten Aufmerksamkeit ist eine erhöhte Nachfrage nach verlässlichen entscheidungsnützlichen Informationen entstanden.

Komplexität

Regulierer und Standardsetzers müssen auch Verantwortung im Kampf gegen die Komplexität übernehmen. Ein Übergang von mehr auf bessere und evidenzbasierte Regulierung und Aufsicht würde Unternehmen helfen, wirksamer und schneller Nutzen für die Aktionäre zu schaffen und sachgerecht zu zeigen, wie sie dies erreichen. Darüber hinaus könnten die globale Harmonisierung von Standards und Regulierung sowie die weltweite Koordinierung von Aufsicht auch dabei helfen, die Komplexität für und den Aufwand von den Unternehmen zu verringern.

Stellungnahmen zum Konsultationspapier müssen bis zum 30. November 2010 beim IFAC eingehen. Eine Verknüpfung auf das Dokument finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IFAC.

2. September 2010: IASB und FASB veröffentlichen Fragebögen für Leasingnehmer und Leasinggeber
Der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB haben im Rahmen ihrer Einbindungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Projekt zu Leasingverhältnissen Fragebögen für Leasingnehmer und Leasinggeber veröffentlicht. Mit den Fragebögen möchten die Boards den Einsatz und die Bilanzierung von Leasingverträgen in Unternehmen erfragen. Das Ausfüllen der Fragebögen setzt keine Kenntnis der Vorschläge der Boards, die diese am 17. August 2010 in Form des Standardentwurfs ED/2010/9 Leasingverhältnisse veröffentlicht haben, voraus. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB. Die Frist zur Ausfüllung der Fragebögen endet am 30. September 2010.

2. September 2010: Heads Up zum FASB-Entwurf zu Plänen mehrerer Arbeitgeber

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter zu der am 1. September 2010 vom amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentlichten vorgeschlagenen Aktualisierung der Rechungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben. In dem Heads Up werden bestimmte Aspekte des FASB-Entwurfs zu Angaben durch einen an einem Plan mehrerer Arbeitgeber beteiligten Arbeitgeber erläutert. Die vom FASB vorgeschlagenen Angaben ähneln denen, die der IASB in seinem Entwurf ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne im April 2010 vorgeschlagen hat. Weiterführende Informationen:

bullet Heads Up-Newsletter zum FASB-Entwurfs zu Plänen mehrerer Arbeitgeber (in englischer Sprache, 92 KB)
bullet Archiv aller Heads Up-Newsletter
bullet unsere Projektseite zu Leistungen an Arbeitnehmer

2. September 2010: IDW-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu leistungsorientierten Plänen
Mit einem Schreiben an den IASB hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum Standardentwurf ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne genommen. Das IDW begrüßt die in dem Entwurf vorgeschlagene Abschaffung der Korridormethode sowie die vollständige Erfassung von Änderungen des Barwerts leistungsorientierter Versorgungsverpflichtungen und Fair-Value-Änderungen des Planvermögens sind in der Periode ihrer Entstehung. Den Ausweis von Dienstzeitaufwand und Nettozinsaufwand im Jahresergebnis und Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis auf Basis der Prognosetauglichkeit sieht das IDW teilweise kritisch, da innerhalb der IFRS weiterhin kein einheitliches Konzept für die Unterscheidung von Sachverhalten, die Jahresergebnis bzw. im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, existiert. Das Schreiben des IDW in englischer Sprache finden Sie hier (94 KB).

2. September 2010: Börse von Singapur ermutigt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Börse von Singapur (Singapore Exchange, SGX) hat eine vorgeschlagene "Grundsatzerklärung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" sowie zugehörige Leitlinien veröffentlicht, die von an der SGX notierten Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte verwendet werden können. Die vorgeschlagene Nachhaltigkeitsberichterstattung ist freiwillig. Bei der SGX ist man der Ansicht, dass der natürliche nächste Schritt sein wird, Leitlinien, Standards und verbindliche Regelungen zu erlassen, wenn zunehmend mehr Unternehmen sich davon überzeugen lassen, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus den vorgeschlagenen Leitlinien:

Die Börse ermutigt zur Übernahme international anerkannter Berichtserstattungskonzepte wie beispielsweise das Rahmenkonzept der Global Reporting Initiative (GRI) für die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsbemühungen eines Emittenten. Das GRI-Rahmenkonzept gilt weltweit für alle Arten von Organisationen und bietet allgemeine Prinzipien und Indikatoren, die Emittenten verwenden können, um ihre wirtschaftlichen, umweltbezogenen und sozialen Leistungen Reporting Framework zu bewerten und darzustellen.

Die Kommentierungsfrist zur Grundsatzerklärung endet am 29.Oktober 2010. Weitere Informationen

bullet Presseerklärung der SGX (in englischer Sprache)
bullet Zugang zur Grundsatzerklärung auf der Internetseite der SGX (in englischer Sprache)
bullet unsere Länderseite Singapur

2. September 2010: Neue IFRS-Publikation von Deloitte Indien
Unsere indischen Kollegen haben IFRS auf der Spur bleiben herausgegeben. Diese Publikation bietet eine Zusammenfassung des IASB-Entwurfs ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und vorläufige Beobachtungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen des Entwurfs auf die gegenwärtige Praxis in Indien. Unternehmen in Indien werden ab 2012 auf mit den IFRS konvergierte indische Rechnungslegungsstandards übergehen.

Weitere Informationen:

bullet IFRS-Publikation unserer indischen Kollegen zur Erlöserfassung (in englischer Sprache, 485 KB)
bullet IFRS in Focus-Newsletter zur Erlöserfassung (in englischer Sprache, 485 KB)
bullet unsere Länderseite Indien
bullet unsere Projektseite zur Erlöserfassung

1. September 2010: FASB veröffentlicht ASU zu Plänen mehrerer Arbeitgeber
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zum Unterthema 715-80 Vergütung – Pensionspläne – Pläne mehrerer Arbeitgeber herausgegeben.

In der ASU werden zusätzliche quantitative und qualitative Angaben für Arbeitgeber vorgeschlagen; unter anderem sind die folgenden Angaben vorgeschlagen:

bullet eine Beschreibung der Pläne, an denen eine Arbeitgeber beteiligt ist,
bullet die vertraglichen Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem Plan,
bullet die erwarteten Auswirkungen der Teilnahme an den Plänen auf die künftigen Kapitalflüsse des Arbeitgebers (einschließlich der möglichen Auswirkungen von Strafen für das Ausscheiden aus einem Plan).

Bei Annahme würde mit der ASU von einem börsennotierten Unternehmen gefordert, die verbesserten Angaben für Berichtsjahre zur Verfügung zu stellen, die nach dem 15. Dezember 2010 beginnen. Die Kommentierungsfrist zum Entwurf endet am 1. November 2010. Pläne mehrerer Arbeitgeber werden auch im Rahmen des IASB-Projekts zu Leistungen an Arbeitnehmer besprochen. Weitere Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung des FASB
bullet Zugang zum ASU-Entwurf auf der Internetseite des FASB

1. September 2010: Formale Korrekturen an den IFRS
Der IASB hat auf seiner Internetseite einige formale Korrekturen und Änderungen an seinen Verlautbarungen zur Verfügung gestellt. Betroffen sind unter anderem der IFRS für KMU (herausgegeben im Juli 2009), IFRS 9 Finanzinstrumente (herausgegeben im November 2009), Verbesserungen der IFRS im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts (herausgegeben im Mai 2010), das Bound Volume (rotes Buch) 2010 und das Bound Volume (blaues Buch) 2010. Sie können die Korrekturen hier einsehen.

1. September 2010: Heads Up zur Sitzung des Beirats der PCAOB im Juli 2010

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen neuen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem die Sitzung des ständigen Beirats (Standing Advisory Group, SAG) der US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) vom 15. Juli 2010 zusammengefasst wird. Der SAG erörterte die folgenden Themen: Prüfungserwägungen für Broker-Händler, Projekte des FASB und ihre mögliche Auswirkung auf Prüfer und die Berücksichtigung nachfolgender Ereignisse durch Prüfer. Darüber hinaus fasste der Stab der PCAOB die Stellungnahmen zusammen, die zum vorgeschlagenen Standard zur Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss eingegangen sind, und berichtete über den aktuellen Stand hinsichtlich der Pläne, ein Projekt zum Berichtserstattungsmodell für Prüfer aufzunehmen. Hinsichtlich der Auswirkungen des gegenwärtigen IASB/FASB-Harmonisierungsprozesses und die Bewegung hin zu mehr prinzipienbasierten Standards wird im Heads Up folgendes festgehalten:

Es gab erhebliche Debatten und Diskussionen hinsichtlich des vorgeschlagenen Zeitplans für den Abschluss laufender und ausstehender Projekte des FASB, wobei viele den Bedenken Ausdruck verliehen, dass das strikte Einhalten des gegenwärtigen Zeitplans möglicherweise zu qualitativen Beeinträchtigungen der Standards führen könnte. Darüber hinaus drückten viele SAG-Mitglieder Bedenken hinsichtlich der (1) Ressourcen und der Möglichkeit, in geringem Zeitrahmen zu reagieren, und (2) der Kapazitätsbeschränkungen, die zu Diskrepanzen mit den Bedürfnissen der Berichterstattung führen und so möglicherweise die Qualität der Finanzberichterstattung vermindern könnten, aus.

Die SAG-Mitglieder erörterten außerdem den zusätzlichen Einsatz von Ermessensentscheidungen, der notwendig wird, wenn der FASB auf mehr prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandards übergeht. Die Mitglieder ermutigten außerdem die PCAOB und die SEC, die Verbesserungsvorschläge des Beitrags der SEC zur Verbesserung der Finanzberichterstattung umzusetzen und ein Rahmenkonzept für Ermessenentscheidungen sowohl für Emittenten als auch für Prüfer zu entwickeln, um diesen dabei zu helfen, zu gut begründeten Entscheidungen zu gelangen.

Weitere Dokumente in englischer Sprache:

bullet Heads Up-Newsletter, in dem die Sitzung des SAG vom 15. Juli 2010 zusammengefasst wird (120 KB)
bullet Archiv aller Heads Up-Newsletter

1. September 2010: Entwurf einer XBRL-Taxonomie für US-GAAP zur Kommentierung gestellt


Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Finanzberichterstattungstaxonomie 2011 für US-GAAP öffentlich eingesehen und kommentiert werden kann. Die aktualisierte Taxonomie enthält Anpassungsänderungen in Bezug auf Rechnungslegungsstandards und andere vorgeschlagene Verbesserungen der offiziellen Taxonomie, die derzeit von den das EDGAR-System der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) nutzenden Einreichern verwendet wird. Stellungnahmen zur neuen Taxonomie müssen bis zum 30. Oktober 2010 eingehen. Weitere Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung der FAF
bullet Zugang zur neuen Taxonomie auf der Internetseite der FAF

31. August 2010: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Augustausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

bullet Verbesserung der Vergleichbarkeit von IFRS-Abschlüssen
bullet Kanadische Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) prüfen Angaben zum IFRS-Übergang
bullet Publikationen, Internetpräsentationen und andere IFRS-bezogene Angebote von Deloitte
bullet Aktueller Stand bei internationalen Standardsetzungsaktivitäten und in Kanada

Weiterführende Informationen:

bullet Augustausgabe 2010 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (768 KB)
bullet Augustausgabe 2010 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours) (1.661 KB)
bullet Unsere Länderseite für Kanada

31. August 2010: Treuhänder erbitten Stellungnahmen zu Kriterien für den jährlichen Verbesserungsprozess

Die IFRS-Stiftung, unter der der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet, hat heute vorgeschlagene Verbesserungen an den Kriterien für den jährlichen Verbesserungsprozess des IASB zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Der jährliche Verbesserungsprozess stellt einen Mechanismus dar, mit dem nicht dringliche aber notwendige Änderungen an den International Financial Reporting Standards (IFRS) zusammengefasst und gesammelt veröffentlich werden. Solche Änderungen betreffen beispielsweise die Klarstellung von Leitlinien oder Formulierungen oder betreffen relativ geringfügige Sachverhalte in den Standards und deren unbeabsichtigte Folgen, Widersprüche oder Auslassungen. Die vorgeschlagenen Kriterien für die Bestimmung, ob ein Sachverhalt in Bezug auf die Klarstellung oder Korrektur der IFRS im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts abgehandelt werden kann, sind nachfolgend widergegeben. Alle Kriterien müssen erfüllt sein.

(a) Die vorgeschlagene Änderung weist eines oder beide der folgenden Merkmale auf:
bullet (i) klarstellend – durch die vorgeschlagene Änderung würden die IFRS wie folgt verbessert:
bullet Klarstellung unklarer Formulierungen in bestehenden IFRS oder
bullet Hinzufügen von Leitlinien, wo deren Fehlen Bedenken auslösen.
bullet Eine klarstellende Änderung erhält die Einheitlichkeit der bestehenden Prinzipien im betroffenen IFRS. Sie schlägt kein neues Prinzip vor und ändert kein bestehendes Prinzip.
bullet (ii) korrigierend – durch die vorgeschlagene Änderung würden die IFRS wie folgt verbessert:
bullet Lösung eines Konflikts zwischen bestehenden Vorschriften der IFRS und Zurverfügungstellung einer klaren Begründung, wann welche bestehende Vorschrift anzuwenden ist oder
bullet Heilung einer Auslassung oder einer verhältnismäßig kleinen unbeabsichtigten Konsequenz bestehender Vorschriften der IFRS.
bullet Eine klarstellende Änderung schlägt kein neues Prinzip vor und ändert kein bestehendes Prinzip, aber sie kann eine Ausnahme von einem bestehenden Prinzip schaffen.

(b) Die vorgeschlagene Änderung hat einen klaren, eng umrissenen Zweck, d.h. die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sind ausreichen erwogen und identifiziert worden.

(c) Es ist anzunehmen, dass der IASB zeitnah zu einer Lösung des Sachverhalts kommen wird. Die Unfähigkeit, eine Lösung zeitnah zu erarbeiten, kann ein Hinweis dafür sein, dass der Grund für das Problem grundlegender ist als im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts abgearbeitet werden kann.

(d) Wenn die vorgeschlagene Änderung einen IFRS betrifft, der Gegenstand eines gegenwärtigen oder geplanten IASB-Projekts ist, müssen dringende Gründe vorliegen, um die Änderung eher vorzunehmen als es im Rahmen des Projekts geschehen könnte.

Zum Konsultationsdokument der IFRS-Stiftung kann bis zum 30. November 2010 Stellung genommen werden. Es steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier (in englischer Sprache, 36 KB).

31. August 2010: FASB gibt zwei neue ASU heraus

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei neue Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben:

bullet ASU zum Thema 954 (Organisationen im Gesundheitswesen) hinsichtlich der Bilanzierung von Rechtskosten im Zusammenhang mit der Bewertung von caritativen Hilfsprogrammen für Angabezwecke: Measuring Charity Care for Disclosure
In der ASU wird festgehalten, dass in den IFRS keine eigenen Leitlinien für Angaben zu caritativen Hilfsprogrammen enthalten sind. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2010 beginnen.
bullet ASU zum Thema 954 (Organisationen im Gesundheitswesen) hinsichtlich der Darstellung von Versicherungsansprüchen und damit im Zusammenhang stehenden Versicherungsrückdeckungen: Presentation of Insurance Claims and Related Insurance Recoveries
In der ASU wird festgehalten, dass in den IFRS die Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden unter den in der ASU beschriebenen Umständen nicht gestattet ist. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre und Zwischenberichtsperioden innerhalb dieser Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2010 beginnen.

Die neuen ASU sind das Ergebnis der Julisitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB. Weitere Informationen zu auf dieser Sitzung gefällten Entscheidungen sind im EITF Snapshot verfügbar (in englischer Sprache, 130 KB).

31. August 2010: Malaysischer Standardsetzer verschiebt die Einführung des Äquivalents zu IFRIC 15

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat entschieden, den Beginn der verpflichtenden Anwendung von IC Interpretation 15 Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien vom 1. Juli 2010 auf den 1. Januar 2012 zu verschieben. Unternehmen, die IC 15 vorzeitig anwenden möchten, dürfen dies tun. Abgesehen von abweichenden Daten des Inkrafttretens enthält IC 15 die gleichen Vorschriften wie IFRIC 15 (diese Interpretation ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten). Der MASB begründet die Verschiebung wie folgt:

Angesichts der Bedeutung des Immobiliensektors für die malaysische Wirtschaft ist der MASB in seiner Sitzung am 23. August 2010 zu der Überzeugung gekommen, dass es aus Vorsichtsgründen besser sei, die Anwendung von IC 15 übergangsweise auf den 1. Januar 2012 zu verschieben. Dies gestattet, die Erörterungen zur Einführung von IC 15 fortzusetzen und die Prüfung des vorgeschlagenen Standards über Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowohl mit nationalen Interessengruppen als auch in der gesamten Region über die Gruppe der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum (AOSSG) durchzuführen.

Der MASB hat eine entsprechende Presseerklärung in englischer Sprache veröffentlicht.

30. August 2010: Zusammenfassung der Sitzung des IFRS-Beirats im Juni 2010
Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung von der Sitzung des IFRS-Beirats (IFRS Advisory Council) im Juni 2010 zur Verfügung. Neben anderen Themen erörterte der Beirat auch das Arbeitsprogramm des IASB für die Zeit nach Juni 2011. Mitglieder des Beirats gaben der Meinung Ausdruck, dass die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen nach islamischen Recht und Landwirtschaft mit zu den höchsten Prioritäten des IASB genommen werden sollten. Außerdem sollten XBRL und das Rahmenkonzept für Angaben gemeinsam erörtert werden. Die Zusammenfassung der Sitzung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

30. August 2010: IIROC schlägt vor, regulatorische Standards mit den IFRS zu harmonisieren
Ein Vorschlag, der am vergangenen Freitag von der kanadischen Regulierungsbehörde für die Investmentbranche (Investment Industry Regulatory Organization of Canada, IIROC) veröffentlicht wurde, zeigt, dass die IFRS auch zunehmend in anderen Bereichen als in der Rechnungslegung verwendet und so zur globalen Finanzberichterstattungssprache werden. Der Vorschlag sieht vor, für Zwecke der regulatorischen Berichterstattung auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) überzugehen. Es gibt einige Abweichungen in bestimmten Bereichen, die allerdings "nur auf solche Situationen beschränkt sind, in denen der Aufwand und die Kosten der Harmonisierung größer als der regulatorische Wert oder Nutzen einer Einhaltung der IFRS ist". Der Vorschlag ist auf der Internetseite der IIROC verfügbar; die Kommentierungsfrist endet 60 Tage nach seiner Veröffentlichung. Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer Länderseite Kanada.

30. August 2010: Japanische Übersetzung eines IFRS-Newsletters von Deloitte

Unsere japanischen Kollegen haben den IFRS in Focus-Newsletter von Deloitte ins Japanische übersetzt, in dem IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen zusammengefasst wird:

bullet japanische Ausgabe (334 KB)
bullet englische Ausgabe (111 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben alle japanischen Übersetzungen von Newslettern archiviert. Die Seiten des japanischen IFRS Centres of Excellence finden Sie hier.

29. August 2010: Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen
Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zu den Entwürfen ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne und ED/2010/7 Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert bis Montag, den 6. bzw. Dienstag, den 7. September 2010 beim IASB eingehen müssen. Der Entwurf zu leistungsorientierten Plänen wurde am 29. April 2010 herausgegeben und würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne ändern, mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Der Entwurf zur Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse wurde am 29. Juni 2010 herausgegeben. In ihm wird vorgeschlagen, anstelle der bisher vorgesehenen Sensitivitätsanalyse nunmehr eine Analyse von Bewertungsunsicherheiten vorzunehmen und offenzulegen.

27. August 2010: Neuer Accounting Alert von Deloitte Neuseeland

Unsere neuseeländischen Kollegen haben einen neuen Accounting Alert herausgegeben, in dem die folgenden Themen erörtert werden:

bullet IASB-Entwicklungen bei den Themen Leasingbilanzierung, Erlöserfassung und Versicherungsverträge
bullet mögliche Erleichterungen für neuseeländische Unternehmen, die von der Streichung der Möglichkeit, latente Steuerschulden in Bezug auf bestehende Gebäude ansetzen betroffen sind (s. unsere Nachricht vom 19. August 2010)
bullet andere Themen einschließlich der Vorschläge zur Harmonisierung von australischen und neuseeländischen IFRS-Äquivalenten (s. unsere Nachricht vom 8. Juli 2010) und der Prüfung von Angaben zur Unternehmensführung von ausgewählten Emittenten durch die neuseeländische Wertpapieraufsicht

Der englischsprachige Accounting Alert steht Ihnen hier zur Verfügung (237 KB). Frühere Ausgaben des Accounting Alerts sind hier archiviert.

27. August 2010: 148. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 148. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 2. und 3. September 2010 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

26. August 2010: IASB schlägt Änderungen an IFRS 1 vor
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Mit dem Vorschlag soll IFRS 1 dahingehend geändert werden, dass die Verweise auf das feste Übergangsdatum '1. Januar 2004' durch den Ausdruck 'Datum des Übergangs auf die IFRS' ersetzt werden sollen. Als Ergebnis würden Unternehmen, die die IFRS erstmalig anwenden, Ausbuchungstransaktionen, die vor dem Datum des Übergangs auf IFRS stattgefunden haben, nicht länger neu darstellen müssen. Darüber hinaus müssten Erstanwender keine "Tag-1-Differenzen" beim erstmaligen Ansatz von Finanzinstrumenten mehr neu berechnen, wenn der entsprechende Geschäftsvorfall vor dem Datum des Übergangs auf IFRS stattfand.

In der Grundlage für Schlussfolgerungen heißt es dazu:

In IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards ist einem Erstanwender vorgeschrieben, vergangene Ausbuchungstransaktionen neu darzustellen, die nach dem 1. Januar 2004 stattfanden. Diese Vorschrift wurde 2003 in IFRS 1 als Ergebnis der Überarbeitung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung aufgenommen, um Unternehmen, die dann erstmalig die IFRS anwendeten, in die gleiche Lage zu setzen wie damals bereits IFRS anwendende Unternehmen. Im Verlauf der Zeit lag das Übergangsdatum 1. Januar 2004 in immer weiterer Ferne und zunehmend bedeutungsloser für Abschlüsse in Rechtskreisen, die erwägen, die IFRS einzuführen.

Der Standardentwurf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender kann bis zum 27. Oktober 2010 kommentiert werden. Er steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 98 KB). Eine Zusammenfassung der Diskussionen, die zu der Veröffentlichung des heutigen Interpretationsentwurfs führten, finden Sie auf unserer entsprechenden Projektseite.

26. August 2010: IFRS Interpretations Committee veröffentlicht Leitlinien zum Tagebau
Das IFRS Interpretations Committee, das Gremium zuständig für die Interpretation der IFRS, hat heute vorgeschlagene Leitlinien für die Bilanzierung von Abraumkosten in der Produktionsphase einer Mine zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

In dem Interpretationsentwurf wird vier Fragestellungen nachgegangen:

bullet (a) Ist die Definition eines Vermögenswerts erfüllt?
bullet (b) Wann sollte eine Komponente einer Abraumtätigkeit angesetzt werden?
bullet (c) Wie sollte eine Komponente einer Abraumtätigkeit erstmalig bewertet werden?
bullet (d) Wie sollte eine Komponente einer Abraumtätigkeit in der Folge bewertet werden?

Das Interpretations Committee ist zu dem Schluss gekommen, dass Kosten, die im Zusammenhang mit einer Abraumtätigkeit entstehen, als zusätzliche Komponente eines bestehenden Vermögenswerts anzusetzen sind und dass diese Komponente über die Reserven abzuschreiben ist, die direkt mit dieser Abraumtätigkeit erschlossen werden.

Der Interpretationsentwurf DI/2010/1 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine kann bis zum 30. November 2010 kommentiert werden. Er steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 35 KB). Eine Zusammenfassung der Diskussionen, die zu der Veröffentlichung des heutigen Interpretationsentwurfs führten, finden Sie auf unserer entsprechenden Projektseite.

26. August 2010: Einladung zur Öffentlichen Diskussion am 1. Oktober 2010

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Freitag, den 1. Oktober 2010, 10.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 16.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Papieren ein:

bullet IASB-Standardentwurf ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
bullet IASB-Standardentwurf ED/2010/9 Leasingverhältnisse
bullet E-DRS 25 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder

An der Veranstaltung wird voraussichtlich auch ein Board-Mitglied des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behälten der DSR sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 24. September 2010 an.

26. August 2010: Öffentliche Diskussion am 27. September 2010

Zu der Öffentlichen Diskussion vom 27. September 2010, 13.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 können sich interessierte Personen und Organisationen noch bis zum 20. September 2010 unter bahrmann@drsc.de anmelden. Auf der Agenda steht folgendes Papier des IASB:

bullet Entwurf ED/2010/8 Versicherungsverträge

Gleichzeitig soll diese Gelegenheit wahrgenommen werden, um die Auswirkungen der Vorschläge des Arbeitsentwurfs des vorgeschlagenen Standards zur Darstellung des Abschlusses auf Versicherungsunternehmen zur Diskussion zu stellen.

25. August 2010: IFRS-Stiftung veröffentlicht Einweisung in die IFRS für Führungskräfte
Die IFRS-Stiftung hat die Ausgabe 2010 ihrer Einweisung in die IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und Vorstände herausgegeben: IFRSs–A Briefing for Chief Executives, Audit Committees and Boards of Directors. Die Einweisung enthält Zusammenfassungen aller bis zum 1. Juli 2010 herausgegebenen IFRS in allgemeinverständlicher Sprache. Sie wird insbesondere für Führungskräfte ohne Finanzhintergrund, für Mitglieder von Prüfungsausschüssen und für Aufsichtsräte sowie für alle anderen erstellt, die einen allgemeinen Überblick über die IFRS und die geschäftlichen Auswirkungen ihrer Einführung gewinnen wollen. Die Publikation steht im Abonnentenbereich des IASB für Abonnenten des umfassenden Abonnements und für eIFRS-Abonnenten zur Verfügung. Eine gedruckte Fassung ist noch nicht verfügbar.

25. August 2010: FASB gibt als Ergebnis der EITF-Sitzung im Juli zwei neue vorgeschlagene ASU heraus

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei neue vorgeschlagene Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben:

bullet eine vorgeschlagene ASU zum Thema 954 (Organisationen im Gesundheitswesen) hinsichtlich der Bilanzierung von Rechtskosten im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und ähnlichen Ansprüchen: Accounting for Legal Costs Associated with Medical Malpractice and Similar Claims und
bullet eine vorgeschlagene ASU zum Thema 720 (Andere Aufwendungen) hinsichtlich Gebühren, die von Pharmaproduzenten an die Regierung gezahlt werden: Fees Paid to the Federal Government by Pharmaceutical Manufacturers.

Die Vorschläge sind das Ergebnis der Julisitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB. Die Kommentierungsfrist für beide Dokumente endet am 8. Oktober 2010. In beiden vorgeschlagenen ASU wird festgehalten, dass es zu den behandelten Sachverhalten keine entsprechenden Leitlinien nach IFRS gebe. Weitere Informationen zu den Vorschlägen ist im EITF Snapshot verfügbar (in englischer Sprache, 130 KB), in dem die Sitzung der EITF vom 29. Juli 2010 zusammengefasst wird.

25. August 2010: FASB erhöht Mitgliederzahl von 5 auf 7, FASB-Vorsitzender tritt zurück
Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) haben bekanntgegeben, dass die Mitgliederzahl des US-amerikanischen Standardsetzers FASB von fünf auf sieben erhöht wird. Darüber hinaus hat der derzeitige Vorsitzende des FASB, Robert Herz entschieden, dass er nach mehr als acht Jahren, in denen er den FASB geführt hat, das Gremium verlassen wird. FASB-Mitglied Leslie Seidman wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 zur kommissarischen Vorsitzenden ernannt.

Der FASB hatte bereits von seiner Gründung 1973 bis 2008 sieben Mitglieder. Der erneute Übergang auf eine Struktur mit sieben Mitgliedern wird vollzogen, sobald der Prozess zur Einwerbung von Bewerbung und deren Auswertung abgeschlossen ist. Die FAF geht davon aus, dass dies Anfang 2011 der Fall sein wird. Der Vorsitzende der FAF, Jack Brennan sagte dazu:

Den FASB wieder in eine Struktur mit sieben Mitgliedern zu überführen wird den Rahmen für die Bemühungen des FASB im Hinblick auf die Agenda für die Konvergenz mit dem International Accounting Standards Board (IASB) verbessern, und erlaubt gleichzeitig, sich den bisher noch nicht dagewesenen Herausforderungen zu stellen, denen die amerikanischen Kapitalmärkte in den kommenden Jahren und Monaten ausgesetzt sein wird.

Die englischsprachige Presseerklärung der FAF finden Sie hier.

24. August 2010: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB

Der IASB kam am 24. August 2010 zu einer Sondersitzung zusammen – der zweiten in diesem Monat. Diskutiert wurden die folgenden Themen (die Verknüpfungen bringen Sie jeweils an die entsprechende Stelle im Protokoll):

bullet Finanzinstrumente – Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen
bullet Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
bullet Ertragsteuern

Die gesamte Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier. Die nächste Sitzung des IASB ist derzeit für den 13. bis 17. September 2010 vorgesehen.

24. August 2010: IFRS in Focus-Newsletter zu den Leasingvorschlägen

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter zu dem Entwurf zur Leasingbilanzierung herausgegeben: IASB issues Exposure Draft on Lease Accounting. Am 17. August 2010 hatten der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) gemeinsam den Entwurf ED 2010/9 Leasingverhältnisse herausgegeben. Mit den Vorschlägen im Entwurf würden die Unterscheidung zwischen Miet- und Finanzierungsleasing wegfallen und neue Bilanzierungsmodelle für Leasinggeber und Leasingnehmer eingeführt. Leasingnehmern wäre es nicht länger gestattet, Leasingverhältnisse als "bilanzunwirksame" Finanzierungen zu behandeln, sondern sie müssten einen Vermögenswert und eine Schuld für alle Leasingverhältnisse, die in den Anwendungsbereich der Vorschläge fallen, ansetzen. Weitere Informationen:

bullet IFRS in Focus-Newsletter zu dem Entwurf zur Leasingbilanzierung (in englischer Sprache, 111 KB)
bullet Archiv aller IFRS in Focus-Newsletter
bullet Unsere Projektseite zur Leasingbilanzierung

24. August 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Übersetzung
Unsere Kollegen haben eine Übersetzung der Augustausgabe 2010 des englischsprachigen Newsletters zur Versicherungsbilanzierung erstellt (408 KB). Diese Ausgabe trägt den Titel Der Beginn einer neuen Zeitrechnung und vermittelt eine detaillierte Analyse der Kernvorschriften des Standardentwurfs, der vom IASB am 30. Juli herausgegeben wurde und mit dem IFRS 4 Versicherungsverträge erheblich geändert wird. Wir haben dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt angelegt.

24. August 2010: Neues Handbuch des IAESB zu Aus- und Weiterbildung
Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat die Ausgabe 2010 seines Handbuchs der internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung herausgegeben. Das Handbuch enthält die acht internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards des IAESB (International Education Standards, IES), einschließlich des IAESB-Rahmenkonzepts für die internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung und der Einführung in die internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards, sowie drei internationale Verlautbarungen zur Ausbildung in der Praxis (International Education Practice Statements, IEPS). Das Handbuch kann kostenfrei im PDF-Format über die IFAC-Internetseite bezogen werden. Gedruckte Exemplare können ebenfalls bestellt werden. Die englischsprachige Presseerklärung des IFAC steht Ihnen hier zur Verfügung.

24. August 2010: Neue Ausgabe der Investor Perspectives erschienen

Im April 2010 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der IASB ein Programm ins Leben gerufen, mit dem Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingebunden werden sollen. Einer der Programmpunkte ist ein Newsletter für Anleger. Die Board-Mitglieder Stephen Cooper, Patrick Finnegan und Patricia McConnell veröffentlichen zeitnah Informationen zu Berichterstattungsfragen. Eine weitere Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectives steht nun auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

bullet Achte Ausgabe: Some things we are certain about, other things we just don't know - a proposal to analyse uncertainty (Patrick Finnegan, 23. August 2010)

Der IASB archiviert auf seiner Internetseite alle bisher erschienenen Ausgaben der Investor Perspectives.

24. August 2010: Japanische Übersetzung eines IFRIC Review-Newsletters

Unsere japanischen Kollegen haben den IFRIC Review-Newsletter von Deloitte ins Japanische übersetzt, in dem die Sitzung des IFRS Interpretations Committee vom 8. und 9. Juli 2010 zusammengefasst wird:

bullet japanische Ausgabe (391 KB)
bullet englische Ausgabe (84 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben alle japanischen Übersetzungen von Newslettern archiviert. Die Seiten des japanischen IFRS Centres of Excellence finden Sie hier.

23. August 2010: Neue spanische Übersetzungen von Newslettern

Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen IFRS Alert und einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:

bullet IFRS Alert 10-1, Julio 15, 2010 – Implicaciones, para la contabilidad del cambio de moneda, de las recientes acciones gubernamentales en Venezuela (42 KB) ist die Übersetzung eines IFRS Alerts zu den Auswirkung der jüngsten Regierungsmaßnahmen in Venezuela auf die Fremdwährungsbilanzierung (englische Ausgabe Juli 2010, 67 KB).
bullet Heads Up – Volumen 17 – No. 24 – Julio 2010 – FASB llega a “ALL”-in, Requiere que las entidades muestren sus cartas. La Junta mejora las revelaciones sobre la calidad del crédito para la financiación de créditos y para la provisión de pérdidas en el crédito (41 KB) ist die Übersetzung eines Heads Up-Newsletters zu den vom FASB vorgeschlagenen Angaben zur Kreditqualität von Finanzierungsforderungen (englische Ausgabe Juli 2010, 132 KB).

Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie hier.

23. August 2010: Neues Gesetz zur Einführung der IFRS in der Russischen Föderation
Die russische Staatsduma hat ein Gesetz über Konzernabschlüsse verabschiedet, das im Wesentlichen seit Ende 2004 unberührt geblieben war. Am 17. Dezember 2004 hatte die Duma dem Gesetz in zweiter Lesung zugestimmt, aber es gab seitdem keine erkennbaren Versuche, die dritte und abschließende Lesung abzuhalten. Dies abschließende Lesung fand schließlich am 7. Juli 2010 statt, und Präsident Medwedew hat das Gesetz kürzlich unterschrieben.

Das Gesetz gilt für Banken, Versicherungen und alle unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an den inländischen Börsen zugelassen sind. Es schreibt vor, dass diese Unternehmen Abschlüsse im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen, bei den Regulierungsbehörden einreichen und öffentlich zugänglich machen. Im Gesetz heißt es, dass die IFRS-Abschlüsse zusätzlich zu Abschlüssen nach russischen Rechnungslegungsstandards zu erstellen sind und diese nicht ersetzen.

Die Vorschriften, die im neuen Gesetz enthalten sind, treten in Kraft, wenn sie von der Regierung und der Zentralbank offiziell anerkannt werden. Das Gesetz enthält keine Details zu einer Vorgehensweise in Bezug auf diese Anerkennung, und ein Zeitrahmen wird auch nicht gesetzt. Es wird jedoch erwartet, dass diese offizielle Anerkennung irgendwann zwischen 2012 und 2015 erfolgen wird.

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Russischen Föderation finden Sie auf unserer Länderseite Russland.

23. August 2010: Nächste TEG-Sitzung
Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 8. bis 10. September 2010 tagen. Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung). Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier (in englischer Sprache, 59 KB).

22. August 2010: Tagesordnung für die Sitzung des Interpretations Committee am 2. und 3. September 2010
Das IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 2. und 3. September 2010 (am 3. September nur vormittags) in den Räumen des IASB in London tagen. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Agenda der Sitzung wieder.
Agenda für die Sitzung des Interpretations Committee
Donnerstag und Freitag, 2. und 3. September 2010

Donnerstag, 2. September 2010 (10:00h-18:00h)
bullet Einführung/ administrativer Sitzungsteil
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer
bullet IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile
bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Juliausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – wiederholte Anwendung
bullet IAS 12 Ertragsteuern – Ansatz von latentem Steuervermögen für nicht realisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Schuldtiteln
bullet IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage
bullet Themen, die neu erörtert werden sollten
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Empfohlene gegenüber vorgeschriebenen Angaben (Fortsetzung am Freitag, falls erforderlich)
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Vergleichsinformationen
bullet IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten – Bilanzierung von Wertminderungstests für Geschäfts- oder Firmenwerte, wenn nicht beherrschende Anteile angesetzt werden

Freitag, 3. September (09:00h-11:45h)
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen(Fortsetzung vom Vortag falls benötigt)
bullet IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile (Fortsetzung vom Vortag falls benötigt)
bullet Themen, die neu erörtert werden sollten
bullet IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen – Parteien, die an der gemeinsamen Führung des Unternehmens beteiligt sind
bullet IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten – Berechnung des Gebrauchswerts
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Bilanzierung von satzungsgemäßen Gewinnbeteiligungsvereinbarungen
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Anteilsbasierte Vergütungen, die abzüglich Quellensteuer erfüllt werden
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung als lang- oder kurzfristig von kündbaren Darlehen
bullet Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

20. August 2010: FASB-Internetpräsentation zum Erlöserfassungsprojekt


Am Donnerstag, den 26. August 2010 bietet der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine Internetpräsentation an, in der die möglichen Auswirkungen des Entwurfs zur Erfassung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden auf die derzeitige Praxis in Bezug auf Immobilientransaktionen erläutert werden. Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 22. Oktober 2010. Die Teilnahme an der Internetpräsentation ist kostenfrei. Teilnehmer haben während der Präsentation die Möglichkeit, per E-mail Fragen an die Vortragenden zu senden.

bullet Thema der Internetsendung: Erlöserfassungsprojekt: Mögliche Auswirkungen auf Immobilientransaktionen
bullet Datum und Zeitpunkt: 26. August 2010, 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT)
bullet Weitere Informationen zur Internetsendung und Möglichkeit zur Registrierung: hier
bullet Weitere Informationen zum Erlöserfassungsprojekt auf IAS PLUS: hier

20. August 2010: WPK und IDW zum Konsultationspapier zu den IFAC-Reformen

In einem gemeinsamen Schreiben nehmen die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu einem Konsultationspapier des IFAC-Überwachungsgremiums. In dem Papier zur Prüfung der IFAC-Reformen regt das Überwachungsgremium weitere Änderungen in der Struktur, Arbeitsweise und Zusammensetzung der standardsetzenden IFAC-Gremien an. Gegen einzelne Untersuchungsergebnisse und Änderungsvorschläge erheben WPK und IDW Einwände. WPK und IDW halten die Berücksichtigung ausreichender Fachkenntnisse bei der Board-Zusammensetzung für unverzichtbar, die durch Mitglieder des Berufsstands und deren fachliche Berater gewährleistet werden muss. Weitere Informationen in englischer Sprache:

bullet IFAC-Konsultationspapier (1,55 MB)
bullet Stellungnahme von IDW und WPK (50 KB)

20. August 2010: 15. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich
Laut Information des Schäffer-Poeschel Verlags steht ab sofort die 15. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Verfügung. Diese Ergänzungslieferung beinhaltet DRS 18 Latente Steuern und Änderungen an DRS 16 Zwischenberichterstattung und RIC Anwendungshinweis Nr. 2. Genios bietet die Online-Textversion an.

20. August 2010: Stabentwurf eines IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Stabentwurf des im nächsten Jahr erscheinenden IFRS zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung, in dem die vorläufigen Entscheidungen widergespiegelt sind, die der IASB und der FASB bis zum heutigen Zeitpunkt getroffen haben. Der ursprüngliche Entwurf des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert war im Mai 2009 veröffentlicht worden; ihm folgten eine Reihe von Bitten um Meinungsäußerungen zu bestimmten Themen und ein weiterer begrenzter Entwurf im Juni 2010.

Der IASB bittet nicht um Stellungnahmen zum Stabentwurf, aber er weist darauf hin, dass der FASB eine beinahe identische Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zu Änderungen an der allgemeinen Fair-Value-Bewertung und den entsprechenden Angabevorschriften nach US-GAAP und IFRS herausgegeben hat: Amendments for Common Fair Value Measurement and Disclosure Requirements in U.S. GAAP and IFRSs. Anwender, die also Stellung nehmen wollen, können also eine Stellungnahme bei FASB vor dem Ende der Kommentierungsfrist von dessen vorgeschlagener ASU einreichen (7. September 2010). Der IASB und der FASB wollen die im Rahmen der Entwicklung eines gemeinsamen Standards eingegangenen Stellungnahmen auch gemeinsam besprechen. Der endgültige Standard wird Anfang 2011 erwartet.

Weitere Informationen:

bullet Zugang zum Stabentwurf auf der Internetseite des IASB
bullet Unsere IAS PLUS-Seite zum Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet IFRS in Focus-Newsletter – IASB gibt Entwurf zu Angaben bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert heraus (Juli 2010, in englischer Sprache, 60 KB)
bullet IAS Plus Update-Newsletter IASB-Entwurf sieht erweiterte Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor (Juni 2009, in englischer Sprache, 71 KB)
bullet Heads Up-Newsletter Konvergenz bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – FASB schlägt Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu Angaben vor (Juni 2010, in englischer Sprache, 122 KB)

20. August 2010: Stabentwurf einer FASB-ASU zu Versicherungsvertragskosten

Der Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB hat den Entwurf einer endgültigen Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zur Bilanzierung von Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen oder der Erneuerung eines bestehenden Versicherungsvertrags herausgegeben: Insurance (Topic 944): Accounting for Costs Associated with Acquiring or Renewing Insurance Contracts (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB). Der Stabentwurf ist das Ergebnis der Sitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des FASB vom Juli 2010. Dort war die EITF zu einer endgültigen Entscheidung gelangt, welche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen oder der Erneuerung eines bestehenden Versicherungsvertrags entstehen, abgegrenzt und später amortisiert werden können. Hinsichtlich des Vergleichs mit den IFRS wird im Entwurf folgendes festgehalten:

Die Leitlinien zu abgegrenzten Akquisitionskosten in den IFRS sind begrenzt und fordern viele Ermessensentscheidungen. In den IFRS ist die Abgrenzung von Erwerbskosten weder verboten noch vorgeschrieben, und es ist auch nicht verbindlich geklärt, welche Kosten abgegrenzt werden sollten, in welcher Periode und wie sie amortisiert werden sollen. Es ist auch nicht geklärt, ob eine Versicherer die abgegrenzten Akquisitionskosten als einen Vermögenswert oder als eine Reduzierung der Versicherungsschuld ansetzen soll.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

bullet Stabentwurf zum Insurance (Topic 944): Accounting for Costs Associated with Acquiring or Renewing Insurance Contracts
bullet EITF-Snapshot, in dem die EITF-Sitzung vom 29. Juli 2010 zusammengefasst wird (130 KB)

20. August 2010: Internetpräsentation von Deloitte zum FASB-Entwurf zur Leasingbilanzierung


Am Freitag, den 10. September 2010 bieten unsere US-amerikanischen Kollegen eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zum Entwurf zu Leasingverhältnissen an. Die folgenden Themen werden erörtert:

bullet die wichtigsten Vorschriften und Konzepte für LEasinggeber und Leasingnehmer
bullet mögliche Auswirkungen für die Geschäftstätigkeit und die Buchhaltungssysteme von Unternehmen
bullet Hinweise zum Zeitablauf für den Konsultationsprozess, die Gesprächsrunden, den endgültigen Standard und die Übernahme

Die Teilnahme an der Internetpräsentation ist kostenfrei, aber eine Registrierung ist erforderlich. Weitere Informationen:

bullet Thema der Internetsendung: FASB-Entwurf zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen
bullet Datum und Zeitpunkt: 10. September 2010, 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT)
bullet Weitere Informationen zur Internetsendung und Möglichkeit zur Registrierung: hier
bullet Weitere Informationen zum Leasingprojekt auf IAS PLUS: hier

19. August 2010: FASB verlängert Kommentierungsfrist der ASU zu Drohverlusten
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat die Stellungnahmefrist der vorgeschlagenen Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zu Drohverlusten bis zum 20. September 2010 verlängert. Ursprünglich sollte die Kommentierungsfrist am 20. August 2010 enden, aber aufgrund von Rückmeldungen der Anwender, die hervorhoben, dass mehr Zeit notwendig sei, um sachgerechte Stellungnahmen zu erarbeiten, wurde sie verlängert. Die entsprechende englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie hier.

19. August 2010: FASB veröffentlicht ASU-Entwurf zu beitragsorientierten Plänen
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zur Bilanzierung von beitragsorientierten Plänen und der Berichterstattung über Kredite an Planteilnehmer durch leistungsorientierte Pläne herausgegeben: Plan Accounting – Defined Contribution Pension Plans (Topic 962): Reporting Loans to Participants by Defined Contribution Pension Plans (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB). Im zusammenfassenden Abschnitt ist ein Vergleich mit IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen enthalten.

19. August 2010: Jahresbericht des britischen FRRP

Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat seine Jahresbericht vorgelegt. Der FRRP ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass die Geschäftsberichte der börsennotierten Unternehmen und der großen nicht börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich den Vorschriften des Unternehmensgesetzes und den einschlägigen Rechnungslegungsstandards entsprechen. Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus dem Jahresbericht des FRRP:

Abschließende Zusammenfassung

Der FRRP fand eine andauernde Verbesserung in der allgemeinen Qualität der Berichterstattung nach IFRS vor. Er war besonders erfreut, Verbesserungen in der Beschreibung bedeutender Bilanzierungsmethoden und der Angaben bezüglich der Ermessensentscheidungen, die von der Unternehmensführung bei der Anwendung dieser Methoden gefällt wurden, feststellen zu können. In zwei Bereichen jedoch – Kapitalverwaltung und Angaben zu anteilsbasierten Vergütung – war die Berichterstattung manchmal von magerem Inhalt, Umfang und Nutzen. Der FRRP ist der Meinung, dass im Rahmen der Stabilisierung der Wirtschaft diese Bereiche von größerer Bedeutung in den Unternehmensberichten werden. Der FRC wird daher eine gezielte Prüfung dieser Sachverhalte vornehmen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Herbst veröffentlicht.

Weitere Informationen:

bullet Jahresbericht der FRRP (in englischer Sprache, 320 KB)
bullet Unsere Länderseite für das Vereinigte Königreich

19. August 2010: Aktueller Stand in der neuseeländischen Ertragsteuersteuerdebatte
Wir hatten im Juli 2010 darüber berichtet, dass in Neuseeland eine Diskussion hinsichtlich der Bilanzierung von latenten Steuern in Bezug auf bestimmte Gebäude aufgekommen ist, für die die Möglichkeit von Steuerabzügen durch eine Gesetzesänderung weggefallen ist. Die Änderung des Steuerrechts führt dazu, dass viele neuseeländische Unternehmen latente Steuerschulden in Bezug auf bestehende Gebäude ansetzen, die bedeutende Auswirkungen auf die Gewinne haben. Diese Sachverhalte stehen im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Überlegungen des IASB, eine Ausnahme von den Prinzipien in IAS 12 Ertragsteuern für bestimmte neubewertete Vermögenswerte zu gewähren.

Der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) hat diese Fragen jüngst auf einer Sitzung erörtert. Der FRSB hatte vorübergehend einen Vorschlag erwogen, dass neuseeländische Äquivalent zu IAS 12 zu ändern, um eine Ausnahme für den Ansatz von latenten Steuern für die betroffenen Gebäude zu gewähren. Dieser Vorschlag wurde schlussendlich aber verworfen. Diese Entscheidung wurde dem Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) mitgeteilt, und am 18. August 2010 wurde ein aktualisiertes Kommuniqué veröffentlicht, in dem bestätigt wurde, dass latente Steuern in vielen Fällen zu erfassen sind. Hinsichtlich einer möglichen Abweichung von den IFRS heißt es im Kommuniqué:

... dies würde bedeuten, dass die neuseeländischen IFRS nicht länger im Einklang mit den IFRS stehen und die Abschlüsse von gewinnorientierten Unternehmen nicht mehr sowohl im Einklang mit nationalen als auch mit internationalen Rechnungslegungsstandards stehen – dies würde eins der grundlegenden Ziele untergraben, die die Einführung von IFRS in Neuseeland haben sollte.

Obwohl die Boards die schweren Bedenken zu Kenntnis genommen haben, die hinsichtlich der Bilanzierungsauswirkungen der jüngsten Änderungen des Steuergesetzes für Unternehmen, die NZ IAS 12 anwenden, geäußert worden sind, ist der Vorschlag, Änderungen am Standard vorzunehmen oder Ausnahmen einzuräumen, keine durchführbare Lösung - sowohl aus zeitlichen Gründen als auch mit Rücksicht auf die größeren Auswirkungen auf die Rechnungslegung in Neuseeland allgemein.

Weitere Informationen

bullet Aktualisiertes Kommuniqué (in englischer Sprache)
bullet Sonderausgabe eines Alerts zur Steuerbilanzierung von Deloitte Neuseeland (in englischer Sprache, 131 KB); frühere Ausgaben dieser Reihe sind hier verfügbar
bullet Mitschrift von der Erörterung latenter Steuern bei der letzten IASB-Sitzung
bullet Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Ertragsteuern

19. August 2010: Ergebnisse der 41. RIC-Sitzung
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 3. August 2010 seine 41. Sitzung in Berlin abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht (182 KB), der jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt wurde, werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.

18. August 2010: Formale Korrekturen am Entwurf zu Leasingverhältnissen
Zu dem am 17. August 2010 veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung hat der IASB einige formale Korrekturen veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist zum Entwurf endet am 15. Dezember 2010.

Verknüpfungen:

bullet Zugang zum aktualisierten Standardentwurf auf der Internetseite des IASB
bullet Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

18. August 2010: Presseerklärung von Deloitte Global zu den Leasingvorschlägen von IASB und FASB

Zu dem gestern veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung hat Deloitte als Gesamtfirma eine Presseerklärung herausgegeben. Nach den Vorschlägen von IASB und FASB würden neue Bilanzierungsmodelle sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber geschaffen und das Konzept des Mietleasings gestrichen. Wir übersetzen Ihnen Auszüge aus der Presseerklärung:

"Weil Leasing ein so häufig vorkommender Geschäftsvorfall ist, werden diese Vorschläge ohne Zweifel Unternehmen weltweit und in allen Branchen betreffen," sagte Joel Osnoss, Global IFRS Leader, Clients & Markets, von Deloitte Touche Tohmatsu Limited."

"Viele der vorgeschlagenen Vorschriften könnten sich als zeitaufwendig umzusetzen erweisen, was einen wohl überdachten Arbeitsplan unabdingbar für einen glatten Übergang auf die neuen Bilanzierungsregeln macht. Unternehmen, die Leasing anwenden, sollte heute damit anfangen, zu überlegen, wie diese Vorschläge ihre Abschlüsse beeinflussen können, und die Notwendigkeit erwägen, Änderungen an der Leasingstrukturierung, Leistungsmetrik, Kreditnebenvereinbarungen und -systeme. Eine grundlegende Information der wichtigsten Interessengruppen ist auch notwendig."

Der IASB hat verlauten lassen, dass die Kommentierungsfrist am 15. Dezember 2010 endet und dass der endgültige Standard im Juni 2011 veröffentlicht werden soll. Das Datum des Inkrafttretens des neuen Standards ist noch nicht klar. Die vorgeschlagenen Übergangsvorschriften sehen keine Beibehaltung der bestehenden Regeln für bestehende Leasingverhältnisse vor. Deshalb müssen Leasinggeber und Leasingnehmer, die langfristige Leasingverhältnisse eingehen, die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Regeln auf bestehende Leasingverhältnisse bedenken.

Weiterführende Informationen:

bullet Vollständige Presserklärung in englischer Sprache
bullet Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
bullet Zugang zum ASU-Entwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB)
bullet Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

18. August 2010: Heads Up zu den Leasingvorschlägen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 222 KB), in dem der Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert wird, der von IASB und FASB gestern herausgegeben wurde. Der Entwurf, der vom FASB als eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegunggstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben wurde, enthält ein neues Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer und Leasinggeber. Das Konzept eines Mietleasings entfällt. Die vorgeschlagene ASU würde die Bilanzierung für Leasingverträgen nach IFRS und US-GAAP in den bedeutendsten Bereichen vereinheitlichen, wenn sie wie vorgeschlagen als Standard übernommen würde. Die nachfolgende Tabelle, die wir aus dem Heads Up übersetzen, zeigt die wichtigsten Vorschriften des vorgeschlagenen Leasingbilanzierungsmodells:

Leasingnehmer

bullet Leasingnehmer setzen einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und eine Schuld für ihre Verpflichtung, Leasingzahlungen für all ihre Leasingverhältnisse zu zahlen, an. Bilanzunwirksame Leasingverhältnisse und das Konzept der Leasingklassifizierung nach dem jetzigen Modell werden für Leasingnehmer nicht länger bestehen.
bullet Bei Leasingverhältnissen, die früher als Mietleasing klassifiziert wurden, wird der Mietaufwand durch Tilgungszahlungen und Zinsaufwand ersetzt. Die Abschreibung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht erfolgt allgemein linear; der Zinsaufwand wird jedoch anfänglich höher sein ( wie beispielsweise Zinszahlungen bei Anzahlen einer Hypothek).
bullet Nach einem Erwartungswertansatz setzt der Leasingnehmer bedingte Mietzahlungen und Restwertgarantien als Teil der Leasingschuld an. Der Leasingnehmer gründet die Aufnahme von Mietzahlungen im Rahmen von Vertragsverlängerungen in die Leasingschuld auf die längstmögliche Leasingdauer, deren Eintreten wahrscheinlicher ist als deren Nichteintreten.
bullet Im Gegensatz zu dem jetzigen Leasingmodell wird in dem neuen Modell eine Einschätzung dazu vorgeschrieben, ob neue Tatsachen und Umstände vorliegen, die die Einschätzung des Leasingnehmers zu bedingten Leasingzahlungen und Verlängerungsoptionen zum Ende jeder Berichtsperiode bedeutend ändern.
bullet Unter dem neuen Modell wird die Identifizierung von Nichtleasingbestandteilen (z.B. Wartungsaufwand bei bestimmten Vereinbarungen) wichtiger.
bullet Der gesamte Leasingbezogene Aufwand wird im Gegensatz zur gegenwärtige Behandlung von Mietleasingverhältnissen anfänglich höher sein. Steigende Preise für Vermögenswerte oder die Tatsache, dass der Leasingnehmer eine zunehmende Anzahl von neuen Leasingverhältnissen eingeht, könnten dazu führen, dass der Nettoertrag niedriger bleibt als der Betrag, der nach der gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung erreicht würde, auch wenn alte Leasingverhältnisse auslaufen.
bullet Da nach dem neuen Modell keine Leasingzahlungen erfasst werden, wird das EBITDA höher sein als nach der gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung.
bullet Leasingzahlungen werden in der Kapitalflussrechnung als finanzierende Kapitalabflüsse behandelt. Nach gegenwärtigen US-GAAP werden Mietleasingzahlung als geschäftliche Kapitalflüsse behandelt.

Leasinggeber

bullet Die vorgeschlagene ASU enthält zwei Bilanzierungsmodelle für Leasinggeber. Ein Leasinggeber, der erheblichen Risiken oder erheblichem Nutzen aus dem zugrunde liegenden Vermögenswert ausgesetzt bleibt, wendet der Ansatz über Erfüllungspflichten an; ansonsten würde der Leasinggeber den Ausbuchungsansatz an.
bullet Nach dem Erfüllungspflichtenansatz bleibt der Leasinggegenstand in den Büchern des Leasinggebers. Der Leasinggeber erfasst (1) eine Forderung für die erwarteten Leasingzahlungen und (2) eine entsprechende Schuld für Erfüllungspflicht (im Grunde ein aufgeschobener Erlös).
bullet Nach dem Ausbuchungsansatz wird ein Teil des Leasinggegenstands aus den Büchern des Leasinggebers genommen. Der Leasing erfasst (1) eine Forderung (und Erlöse) für die erwarteten Leasingzahlungen und (2) einen Restvermögenswert, der das Recht auf den zugrunde liegenden Vermögenswert am Ende der Leasingperiode darstellt. Für den Teil des Leasinggegenstands, der aus den Büchern des Leasinggebers genommen wird, wird ein Aufwand erfasst. Erträge und Aufwendungen können in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell des Leasinggebers netto dargestellt werden.
bullet Der FASB führt ein separates Modell, in dessen Rahmen erwägt wird, ob Eigentümern von Anlageimmobilien (bestimmten Leasinggeber von Immobilien) vorgeschrieben werden soll, diese Immobilien zu beizulegenden Zeitwert zu erfassen.

Folgen für Unternehmen

bullet Ein Erhöhung der Vermögenswerte und Schulden könnte zu niedrigeren Umsatzraten, niedrigeren Erlösen, geringeren Kapitalrenditen und höheren Verschuldungskoeffizienten führen. Dies könnte Einflüsse auf die Fähigkeit zur Kapitalaufnahme des Unternehmens oder die Erfüllung von Kreditnebenvereinbarungen haben.
bullet Die Streichung der bilanzunwirksamen Finanzierung bedeutet den Verlust eines der Vorteile von Leasingverhältnissen für Leasingnehmer. Dies könnte dazu führen, dass kürzere Leasingverhältnisse oder den Kauf von Vermögenswerten anstatt sie zu mieten mehr nachgefragt werden. Leasingnehmer müssten dies gegen die möglicherweise höheren Leasingzahlungen für kurzfristigere Leasingvereinbarungen und kürzere Abschreibungszeiträume für Werterhöhungen während der Leasingdauer (die sich normalerweise aus einer kürzeren Leasingdauer ergeben) abwägen. Dagegen bleiben die anderen Vorteile von Leasingverhältnissen – die Flexibilität, Ort oder Ausrüstung frei zu ändern, weniger Verantwortung für die Verwaltung von Objekten, Möglichkeit 100% der Kosten für den Vermögenswert zu finanzieren, verbesserte Kapitalflüsse etc. – unverändert.
bullet Die Buchhaltungssysteme müssen vermutlich verbessert oder aktualisiert werden, um dem neuen Standard gerecht zu werden – Verwaltungssystem für Leasingverträge müssen enger mit den Buchhaltungssystemen verzahnt werden.
bullet Das neue Modell wird zu zusätzlichen temporären Differenzen in Bezug auf Ertragsteuerzwecke führen. Darüber hinaus werden Steuern der Einzelstaaten oder Gemeindesteuern beeinflusst, wenn die Berechnung oder die Auswirkung von Steuern auf US-GAAP-Beträgen aufbauen.

Weiterführende Informationen:

bullet Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen (in englischer Sprache, 222 KB)
bullet Archiv aller Heads Up-Newsletter
bullet Zugang zum ASU-Entwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB)
bullet Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
bullet Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

18. August 2010: Presseerklärung von Deloitte Großbritannien zu den Leasingvorschlägen des IASB

Zu dem gestern veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung haben unsere britischen Kollegen eine Presseerklärung herausgegeben. Wir übersetzen Ihnen zwei Auszüge daraus:

Veronica Poole, Leiterin des Global IFRS Leadership Teams von Deloitte, sagte:

"Die Vorschläge bedeuten, dass alle Leasingverhältnisse in der Bilanz als Schulden mit zugehörigen Vermögenswerten erscheinen würden. Das bedeutet, dass der IASB-Vorsitzende, Sir David Tweedie, vielleicht einmal einen Wunsch erfüllt bekäme, den er oft wiederholt – in einem Flugzeug zu fliegen, das tatsächlich in der Bilanz der Fluglinie auftaucht."

Mark Beddy, Prüfungspartner von Deloitte Großbritannien mit Spezialgebiet Immobilien, sagte:

"Langfristig sind wir der Meinung, dass die Änderungen der Bilanzierung bei der Behandlung von Immobilienleasingverhältnissen die Art und Weise ändern wird, in der viele Unternehmen ihre Immobilienstrategien planen. Immobilien allgemein werden ein Unternehmenssachverhalt, der sehr viel strategischer angegangen werden muss. Werden Unternehmen gezwungen, Immobilien so wahrzunehmen, dass sie in der Bilanz als Schuld auftauchen, müssen sie sehr viel mehr Beachtung darauf verwenden, wie sie diese Vermögensgegenstände führen und reduzieren."

Weiterführende Informationen:

bullet Vollständige Presserklärung in englischer Sprache
bullet Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
bullet Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

17. August 2010: Spanische Übersetzung eines Heads Up-Newsletters

Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:

bullet Respecto de la cara del estado financiero. FASB propone cambios profundos a la presentación del estado financiero (44 KB) ist die Übersetzung eines Heads Up-Newsletters zu den vom FASB vorgeschlagenen Änderungen bei der Darstellung des Abschlusses (englische Ausgabe Juli 2010, 106 KB).

Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie hier.

17. August 2010: IASB veröffentlicht Standardentwurf für neuen IFRS – Leasingverhältnisse
Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute zwecks öffentlicher Stellungnahme gemeinsame Vorschläge für die Verbesserung der Berichterstattung über Leasingverhältnisse veröffentlicht. Die Vorschläge bilden eines der Hauptprojekte, die Teil des Arbeitsabkommens zwischen den Boards sind. Mit den Vorschlägen würden, wenn diese angenommen werden, die Informationen über die finanziellen Auswirkungen von Leasingverträgen, die im Rahmen der Finanzberichterstattung den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, erheblich verbessert.

Die Bilanzierung nach den bestehenden Vorschriften hängt von der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses ab. Eine Klassifizierung als ein Mietleasingverhältnis führt dazu, dass der Leasingnehmer weder nach IFRS noch nach US-GAAP irgendwelche Vermögenswerte oder Schulden in der Darstellung seiner Finanz- und Vermögenslage erfasst. Dies führt dazu, dass viele Anleger die Bilanzen unter Verwendung der Angaben und anderer zur Verfügung stehender Informationen ergänzen müssen, um die Auswirkungen der Mietleasingverhältnisse des Leasingnehmers für Zwecke der Anlageanalyse einschätzen zu können.

Die Vorschläge würden zu einem einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Leasingbilanzierung sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber führen – einen sogenannten Nutzungsrechtansatz. Neben anderen Änderungen würde dieser Ansatz dazu führen, dass eine Schuld für die Zahlungen, die aus dem Leasingvertrag entstehen, und das Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in die Finanz- und Vermögenslage des Leasingnehmers aufgenommen werden, so dass für Anleger und andere Adressaten vollständigere und entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Zum Entwurf ED/2010/9 kann bis zum 15. Dezember 2010 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen:

bullet Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 22 KB)
bullet Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
bullet Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

Im Rahmen ihrer zusätzlichen Einbindungsaktivitäten suchen die Boards Unternehmen, die bereit wären auf strikt vertraulicher Basis an Feldversuchen zur Prüfung und Diskussion ihrer Vorschläge zur Leasingbilanzierung teilzunehmen. Der Zweck dieser Feldversuche liegt darin, die praktische Umsetzbarkeit und die Kosten und den nutzen des vorgeschlagenen neuen Standards einschätzen zu können. Weitere Informationen finden Sie in der oben angegebenen Presseerklärung des IASB.

17. August 2010: Agenda für die Sondersitzung des IASB am 24. August

Der IASB wird am 24. August 2010 von 11:00h bis 15:00h Londoner Zeit eine zusätzliche Sitzung abhalten, um das Projekt zu Finanzinstrumenten und Ertragsteuern zu erörtern. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für die Sitzung.

Agenda für die IASB Board Sitzung
24. August 2010, London

Dienstag, 24. August 2010

IASB-Sitzung (11:00h-15:00h Londoner Zeit)

bullet Finanzinstrumente – Sicherungsbilanzierung
bullet Finanzinstrumente – Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung
bullet Ertragsteuern

17. August 2010: HFA verabschiedet Entwurf einer Neufassung von IDW RS HFA 17
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 17 n.F.) verabschiedet. Der Verlautbarungsentwurf trägt der Änderung des HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Rechnung. So wurden etwa die Ausführungen zu den (möglichen) Auswirkungen einer Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung auf den Ansatz und die Bewertung von latenten Steuern und Schulden an die neue Rechtslage angepasst. IDW ERS HFA 17 n.F. ist ab sofort auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in Heft 9/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 28. Januar 2011.

17. August 2010: RIC veröffentlicht die zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt:

bullet Bilanzierung von Eintrittsprämien, und
bullet Auftragsverschiebungen, -sistierungen und -kündigungen bei Fertigungsaufträgen im Sinne des IAS 11.

Bereits bisher hatte das RIC in der Verlautbarung verschiedene Klarstellungen zu einer Reihe von Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit einem nach IFRS aufzustellenden Abschluss vor dem Hintergrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wie folgt als Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt:

bullet Konjunkturelles Kurzarbeitergeld,
bullet Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig),
bullet Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19,
bullet Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen,
bullet Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung,
bullet Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff., und
bullet Bilanzierung von sog. Halteprämien.

Von einer weiteren Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) ist laut DRSC nicht auszugehen. Sie finden den endgültigen Anwendungshinweis auf der Internetseite des DRSC (253 KB).

17. August 2010: Japanischer und US-amerikanischer Standardsetzer erörtern globale Konvergenz


Vertreter des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers United States Financial Accounting Standards Board (FASB) haben am 12. und 13. August 2010 getagt, um über die globale Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards zu sprechen. Die Sitzung, die in Tokio stattfand, betraf jüngste Entwicklungen bei den Konvergenzprojekten beider Boards mit dem IASB. Außerdem wurde über die IASB-Projekte zu Finanzinstrumenten, Erlöserfassung und Leasingverhältnissen gesprochen.

Ikuo Nishikawa, der Vorsitzende des ASBJ, äußerte sich nach der Sitzung wie folgt:

Wir loben die fortgesetzten Bemühungen des FASB, auf eine Harmonisierung mit dem IASB zuzuarbeiten und gemeinsam einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu erarbeiten. Wir möchten auch die Bemühungen des FASB unterstützen, Unterschiede zum IASB auszugleichen und harmonisierte Leitlinien zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu entwickeln.

Die vollständige Presseerklärung des ASBJ in englischer Sprache finden Sie hier (45 KB).

16. August 2010: IASB-Internetpräsentation zum Entwurf Leasingverhältnisse


Am Mittwoch, den 18. August 2010 bietet der Stab des IASB eine live ausgestrahlte Internetpräsentation an, in der der Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert werden soll, dessen Veröffentlichung morgen erwartet wird. In der Internetpräsentation werden die Vorschläge zur Leasingbilanzierung zusammengefasst; sie ist eine Fortsetzung der Internetpräsentationen, die am 10. Juni und 31. März ausgestrahlt wurden, und von denen Aufzeichnungen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Nach der Präsentation wird es die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Die Teilnahme an der Präsentation ist kostenfrei, aber eine Registrierung ist erforderlich.

bullet Thema der Internetsendung: Entwurf zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen
bullet Datum und Zeitpunkt: 18. August, 11:30h, Wiederholung um 16:30h
bullet Weitere Informationen zur Internetsendung und Möglichkeit zur Registrierung: hier
bullet Weitere Informationen zum Leasingprojekt auf IAS PLUS: hier

16. August 2010: SEC bittet um Einschätzungen zu Aspekten eines möglichen Übergangs auf IFRS
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat im Namen ihres Stabs zwei Bitten um Stellungnahmen zu einer Reihe von Themen in Bezug auf ihre fortgeführten Erwägungen hinsichtlich einer Übernahme der IFRS für die Berichterstattung von US-amerikanischen Emittenten veröffentlicht. Am 24. Februar 2010hatte die SEC eine Erklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 349 KB), in welcher ihre Unterstützung für einen einzigen Satz weltweit anwendbarer Bilanzierungsstandards und für die Harmonisierung der Standards ausgedrückt wurde, und sie wiederholte ihre Überzeugung, "dass ein einziger Satz hochwertiger, weltweit akzeptierter Standards US-Emittenten nützen würde und dass dieses Ziel im Einklang mit der Aufgabe, Anleger zu schützen, faire, ordentliche und effiziente Märkte zu erhalten und die Kapitalbildung zu erleichtern" stehen würde. In dieser Erklärung wurde der Stab der SEC angewiesen, einen Arbeitsplan zu entwickeln und durchzuführen, mit dem bestimmte Bereiche und Faktoren eines möglichen Übergangs auf ein die IFRS inkorporierendes System erwogen würden.

Im Einklang mit dieser Anweisung wurden die beiden folgenden Bitten um Stellungnahmen herausgegeben, um Meinungen zu den folgenden Themen einzuholen:

Veröffentlichung 1 – Fragen zu den Anlegern und zur Logistik (Nr. 33-9133)
bullet Gegenwärtige IFRS-Kenntnisse der Anleger und ihre Vorbereitung darauf, auf IFRS überzugehen
bullet Prozesse für die Weiterbildung der Anleger hinsichtlich der Änderung in den Bilanzierungsstandards und der zeitliche Aufwand einer solchen Fortbildung
bullet Ausmaß der notwendigen Logistik und der notwendigen Zeit für die Durchführung dieser Änderungen
Veröffentlichung 2 – Auswirkungen auf andere Vereinbarungen und Vorschriften (Nr. 33-9134)
bullet Vertragliche Vereinbarungen (z. B. finanzielle Nebenvereinbarungen, Leasingverträge, Arbeitnehmervergütungen, ,Earn-Out-Klauseln)
bullet Unternehmensführung: Vorschriften für die Börsennotierung
bullet Satzungsmäßige Ausschüttungsbegrenzungen und andere gesetzliche Standards, die an Rechnungslegungsstandards gebunden sind

Die Kommentierungsfrist endet 60 Tage nach der Veröffentlichung im US-amerikanischen Federal Register. Die englischsprachigen Originaldokumente finden Sie hier:

bullet SEC-Veröffentlichung 33-9133
bullet SEC-Veröffentlichung 33-9134

13. August 2010: Rahmenkonzept für die Rechnungslegung von islamischen Finanzinstituten
Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat zwei neue Rechnungslegungsstandards veröffentlicht; einer davon ist ein Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute. Die AAOIFI ist ein islamische, autonomes und gemeinnütziges Gremium, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Shari'a Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt. Die AAOIFI wurde 1991 gegründet und hat bis dato 42 Standards in den oben genannten Bereichen veröffentlicht (eine englischsprachige Ausgabe der Standards mit Stand 2010 ist über die Internetseite der AAOIFI erhältlich).

Rechnungslegungsstandards für die Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute müssen entwickelt werden, weil in einigen Fällen islamische Finanzinstitute auf Rechnungslegungsprobleme stoßen, weil die bestehenden Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder nationale Rechnungslegungsstandards anhand nicht islamischer Institute, Produktstrukturen und Vorgehensweisen entwickelt wurden, die z.T. als nicht ausreichend wahrgenommen werden, um islamische Finanztransaktionen darzustellen. Der Shari'a gemäße Transaktionen, bei denen das Verbot aus dem Koran beachtet wird, Zinsen zu nehmen, haben manchmal keine Entsprechungen in konventionellen Finanzierungsplänen und können deshalb  bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzierung haben.

Der gegenwärtige Ansatz ist, Finanzstandards für islamische Geschäftsvorfälle zu entwickeln, deren Beziehungsgröße internationale Standards sind wie beispielsweise die IFRS, um eine Übereinstimmung mit weltweit akzeptierten Standards zu gewährleisten. Die Standards werden dort angepasst, wo dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Abschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage, der Unternehmensleistung und der Kapitalflüsse von islamischen Finanzinstituten liefern.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

bullet Internetseite der AAOIFI
bullet Entwurf des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung von islamischen Finanzinstituten (263 KB) (eine Übersetzung des endgültigen Standards ist noch nicht verfügbar)
bullet IOSCO-Bericht über islamische Kapitalmärkte aus dem Jahr 2004 (611 KB)
bullet Internetseite der jährlich stattfinden World Islamic Banking Conference
bullet Islamisches Bankwesen bei Deloitte: "No interest...but plenty of attention"

12. August 2010: Deloitte-Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretations Committe Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht:

bullet Stellungnahme zur vorläufigen Agendaentscheidung "IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Wiederholte Anwendung"(in englischer Sprache, 24 KB)
bullet Stellungnahme zur vorläufigen Agendaentscheidung "IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage"(in englischer Sprache, 24 KB)

Wir stimmen der Entscheidung zu, dass das Committee den Sachverhalt in Bezug auf IFRS 1 nicht auf seine Agenda nehmen sollte, sondern dass der Board die Leitlinien für die wiederholte Anwendung im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts verdeutlichen sollte. Wir verstehen die Gründe dafür, dass entschieden wurde, den Sachverhalt in Bezug auf IAS 21 auf die Agenda zu nehmen, aber wir ermutigen den IASB, diesen Sachverhalt bei eine künftigen Überprüfung von IAS 21 zu berücksichtigen. All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber der IFRS-Stiftung und ihren Organen finden Sie hier.

12. August 2010: Heads Up zur Dodd-Frank Wall-Street-Reform

In unserer Meldung vom 16. Juli 2010 hatten wir über das neue Dodd-Frank Wall-Street-Reform- und Verbraucherschutzgesetz berichtet, das vom US-amerikanischen Senat verabschiedet worden war. Unsere amerikanischen Kollegen haben jetzt einen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem bestimmte Aspekte des Gesetzes erläutert werden, insbesondere diejenigen, die möglicherweise eine Auswirkung auf die Finanzberichterstattung haben. Weitere Informationen in englischer Sprache:

bullet der neue Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen (173 KB)
bullet Archiv aller Heads Up-Newsletter

12. August 2010: Newsletter zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter mit dem Titel Versicherungsverträge verfasst. Am 30. Juli 2010 hatte der IASB den Entwurf ED/2010/8 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen herausgegeben. Mit diesem Entwurf wird ein einziger IFRS vorgeschlagen, den alle Versicherer in allen Rechtskreisen auf alle Vertragsarten in einheitlicher Weise anwenden können. Der vorgeschlagene IFRS würde sowohl auf den Schreiber von Versicherungs- als auch Rückversicherungsverträgen Anwendung finden. Weitere Informationen:

bullet IFRS in Focus-Newsletter – Versicherungsverträge (in englischer Sprache, 105 KB)
bullet Frühere Ausgaben von IFRS in Focus
bullet IAS PLUS-Projektseite zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt, der quasi eine Übersetzung des IFRS in Focus-Newsletters in amerikanische Begrifflichkeiten darstellt: IASB Issues Exposure Draft on Insurance Contracts (in englischer Sprache, 159 KB).

 

 

 

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