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9. Februar 2010: Trinidad und Tobago übernimmt den IFRS für KMU
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Trinidad und Tobago (Institute of Chartered Accountants of Trinidad and Tobago, ICATT) hat
den IFRS für KMU wie vom IASB herausgegeben für die Anwendung für
Abschlüsse für 2009 und frühere Perioden in Trinidad und Tobago
übernommen. In der Verlautbarung des ICATT heißt es: "Die Einführung
dieses Standards hat Auswirkungen auf die Mehrheit der Unternehmen
in Trinidad und Tobago und würde die Bilanzierungs- und
Prüfungsvorschriften für Unternehmen, die für eine Anwendung
qualifizieren und sich für diese entscheiden, vereinfachen." Vor der
Übernahme des IFRS für KMU mussten die entsprechenden Unternehmen in Trinidad
und Tobago die vollen IFRS anwenden; nun haben sie die Wahl zwischen
dem IFRS für KMU und den vollen IFRS. Die Ankündigung der Übernahme
durch das ICATT finden Sie
hier (in englischer Sprache, 327 KB). |
9. Februar 2010: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Februar 2010
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Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im Februar 2010 von Montag bis Freitag, den 15.-19. Februar 2010 in seinen
Büroräumen in London abhalten. Die Sitzungsteile am Dienstag und am
Mittwoch- und Donnerstagnachmittag finden gemeinsam mit dem FASB statt. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir
die Tagesordnung für die Sitzung wieder. Der Standardbeirat wird am
22. und 23.
Februar tagen. Die entsprechende
Tagesordnung hatten wir
Ihnen bereits zur Verfügung gestellt.
Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung 15.-19.
Februar 2010, London |
Montag, 15. Februar 2010
IASB-Sitzung (15:00 - 17:00 Uhr Londoner Zeit)
Dienstag, 16. Februar 2010
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:00 - 19:30 Uhr Londoner Zeit)
Mittwoch, 17. Februar 2010
IASB-Sitzung (10:00 - 11:30 Uhr Londoner Zeit)
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:00 - 19:30 Uhr Londoner Zeit)
Donnerstag, 18. Februar 2010
IASB-Sitzung (09:45 - 11:15 Uhr Londoner Zeit)
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:00 - 19:00 Uhr Londoner Zeit)
Freitag, 19. Februar 2010
IASB-Sitzung (11:30 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)
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9. Februar 2010: IFRS-Newsletter von Deloitte in chinesischer Sprache
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Unsere chinesischen Kollegen haben eine Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters
zu den begrenzten Ausnahmen von den Vergleichsangaben nach IFRS 7
für Erstanwender angefertigt. Die chinesische Übersetzung
finden Sie
hier (127 KB); das englische Original steht Ihnen
hier
zur Verfügung (75 KB). |
8. Februar 2010: RIC veröffentlicht Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise
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Die Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02)
Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise steht
auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (232 KB). Der Anwendungshinweis wurde um die Hinweise 6 (zum Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff.) und 7 (zur Bilanzierung von sog. Halteprämien) erweitert. |
8. Februar 2010: Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2009
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Wir haben für Sie eine deutschsprachige Übersetzung der
IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahre erstellt (1.689 KB). Die Checklist ist so formatiert, dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken. Wir haben für Sie einen Quicklink auf die Publikation
links oben auf unserer Startseite eingerichtet. Ziel der Checkliste ist es, den Nutzer bei der Erfüllung der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgeschriebenen Darstellungs- und Angabepflichten zu unterstützen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS selbst sind nicht Gegenstand dieser Checkliste. Die Checkliste beinhaltet die Ausweis- und Angabevorschriften der zum 31. Dezember 2009
vom IASB veröffentlichten Standards und Interpretationen. |
8. Februar 2010: AICPA/IASCF-Konferenz zu IFRS
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Auf einer gemeinsam vom US-amerikanischen Institut der
Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants,
AICPA) und der IASC-Stiftung veranstalteten Konferenz zum Thema der IFRS in den Vereinigten
Staaten wurde im Rahmen einer hochkarätig besetzten
Podiumsdiskussion unter der Leitung von Thomas Jones, ehemals
stellvertretender Vorsitzender
des IASB, die Frage erörtert, welcher Nutzen und welche
Herausforderungen darin liegen, dass die IFRS prinzipienbasiert
sind, US-GAAP dagegen regelbasiert. Alle Teilnehmer des Podiums
waren sich einig, dass die IFRS letztlich die maßgeblichen
Bilanzierungsstandards fast überall in der Welt werden würden; sie
warnten aber, dass gerade in Ländern mit regelbasierter
Rechnungslegung ein
radikales Umdenken und Umlernen erforderlich sein würde. James H. Quigley, Vorstandsvorsitzender von Deloitte Touche Tohmatsu,
sagte:
| Wir haben alle unsere Prüfer tausend und abertausend
Seiten von Regeln lernen lassen, also wird ihre erste Frage
immer sein: "Wo ist die Regel, die mir sagt, wie ich einen
Geschäftsvorfall ansetze, berichte und bilanziere?" und
nicht: "Welches Prinzip kann mir in diesem Fall
weiterhelfen?" Meine Hoffnung ist, dass wir zu einem
Regelungskonzept kommen, das einer Realität entspricht, die
Ermessensspielräume vorsieht, und dass wir nicht länger
einzelnen Regeln nachjagen sondern stattdessen unsere
Urteilskraft in den Bereichen einsetzen, die nicht unbedingt eindeutig
sind. Ich wünsche mir eine Kombination von Urteilskraft und
Transparenz als eine Brücke zu neuen Standards, die auf
grundlegendem Vertrauen aufbauen. |
Ein kurzes Protokoll der Diskussion in englischer Sprache
finden Sie auf der
IFRS-Seite des AICPA.
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8. Februar 2010: Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards
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Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat einen Plan für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische
Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit
Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen verabschiedet. Die Presseerklärung des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten
können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 33 KB). Hier ist ein
Überblick:
| Phase | Zeitpunkt | Welche Unternehmen? |
| Phase 1 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011* |
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Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50 |
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Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30 |
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Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind |
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Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore =
10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
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| Phase 2 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* |
Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben |
| Phase 3 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* |
Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore
oder weniger) |
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf
den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** das sich auf der Bilanz ergebende Nettovermögen nach indischen Rechnungslegungsprinzipien, nicht die Marktkapitalisierung
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IFRS 1 erfordert mindestens ein Jahr von Vergleichsabschlüssen nach IFRS, wenn die IFRS erstmalig angewendet werden. Aus dem
Bezug auf 'Eröffnungsbilanz' im Erlass des Ministeriums wird nicht klar, ob bspw. Unternehmen der Phase 1 von der Aufstellung von
Vergleichsabschlüssen für Geschäftsjahre, die am 31. März 2011 enden, unter Anwendung der benannten Standards befreit sind. Unternehmen
der folgenden Kategorien müssen die benannten Standards nicht anwenden (auch wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden können), sondern
müssen lediglich die 'benannten Bilanzierungsstandards, die nicht mit den IFRS vereinheitlicht wurden', anwenden:
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Nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Nettovermögen** von Rs 500
Crore oder weniger, deren Aktien oder sonstige
Wertpapiere nicht an einer Wertpapierbörse außerhalb von Indien notiert sind |
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kleine und mittelgroße Unternehmen ('KMU'). |
Für Banken und Versicherungen wird die Veröffentlichung eines eigenständigen Fahrplans Ende Februar 2010 erwartet.
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8. Februar 2010: Guyana übernimmt den IFRS für KMU
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Guyana hat den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen in der Fassung der IASB für die
Anwendung in Guyana für Abschlüsse, deren Berichtsperiode am oder nach dem 31. Dezember 2009 endet, übernommen. KMU können zwischen
dem IFRS für KMU und den vollen IFRS wählen. Die Bekanntmachung der Übernahme finden Sie
hier (in englischer Sprache, 462 KB). |
7. Februar 2010: Mängel bei den Angaben zum Übergang auf IFRS in Kanada
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Die Wertpapieraufsichtsbehörde von Ontario in Kanada hat die Ergebnisse ihrer Untersuchung der Angaben veröffentlicht, die von den
106 Wertpapieremittenten im Vorfeld deren Übergangs von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS zum 1. Januar 2011
geleistet wurden. Die Überprüfung lässt vermuten, dass die Emittenten ihre Arbeit bei der Angabe ihrer Fortschritte in Richtung Übergang
einschließlich der möglichen Auswirkungen besser machen könnten, als dies im Lageberichtsabschnitt ihres Geschäftsberichts 2008 und der
Zwischenberichte 2009 erfolge.
| Im Lagebericht 2008 erwarteten wir, dass die Emittenten den Stand bei den wesentlichen Teilen und dem zeitlichen
Ablauf dargelegt hätten [...].
Insgesamt fanden wir, dass Emittenten die Informationen bezüglich ihrer Bemühungen beim Übergang auf die IFRS nicht
angemessen angeben. Eine Zusammenfassung unserer Ergebnisse ergibt sich wie folgt:
 |
40% der Emittenten erhielten ein Schreiben des Stabs, in welchem gefragt wurde, ob es überhaupt einen Plan gebe, weil dies
aus dem Lesen der Angabe im Lagebericht nicht erkennbar sei. Angesichts der knappen Zeit, die bis zum Datum des Übergangs noch
verbleibt, löst dies Bedenken aus, dass Emittenten womöglich nicht in Übereinstimmung mit den zukünftigen Anforderungen werden
berichten können. |
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Von jenen 60% der Emittenten, die zu ihrem Übergangsplan auf die IFRS in ihrem Lagebericht für das Jahr 2008 Stellung
genommen haben, haben ungefähr die Hälfte lediglich eine allgemeine Beschreibung des Plans geliefert ohne jede unmittelbare
Anwendung auf ihre eigenen Verhältnisse. Die für Anleger wertvollste Informationen besteht in einer Angabe zum Übergang auf die
IFRS, die genau auf den Emittenten zugeschnitten ist. |
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80% der Emittenten, die den Übergangsplan auf die IFRS darlegten, haben wesentliche Meilensteine und erwartete Zeitverläufe
im Zusammenhang mit jedem der wesentlichen Bestandteile des Plans nicht beschrieben. Es ist wichtig, dass Emittenten den Zeitverlauf
im Zusammenhang mit jedem der Wesentlichen Bestandteile ausführen, so dass Anleger jederzeit beurteilen können, ob das Projekt
entsprechend dem Übergangsplan voranschreitet. |
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48% der Emittenten, die sich zum IFRS-Übergang in ihrem Lagebericht 2008 äußerten, haben keine quartalsweisen Aktualisierungen
im Zwischenbericht für 2009 zum Fortschritt ihres Übergangsplans gegeben. Anleger benötigen den aktuellen Stand hinsichtlich des
Fortschritts, um sie bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit zu unterstützen, dass der Emittent in der Lage sein wird, seinen
Übergang auf die IFRS zeitgerecht abzuschließen. |
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Die Studie mit dem Titel Überprüfung der Angaben zum Übergang auf die IFRS (Stabsmitteilung 52-718) können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 442 KB).
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6. Februar 2010: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von JIG und FIAG
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Am 12. Februar 2010 wird in den Räumen des FASB in Norwalk von 8 bis 15 Uhr US-amerikanischer Ostküstenzeit eine gemeinsame Sitzung
der beiden FASB/IASB-Beratergremien Gemeinsame internationale Arbeitsgruppe (Joint International Group, JIG) zur Darstellung von
Abschlüssen und Beratungsgruppe für Finanzinstitute (Financial Institutions Advisory Group, FIAG) stattfinden. Die JIG setzt sich aus
Praktikern mit umfangreicher Erfahrung und Verantwortung in der Erstelllung von Abschlüsse, ihrer Analyse und Prüfung sowie der
Regulierung zusammen. Die FIAG berät zu Darstellungsfragen aus der Sicht derjenigen, die Abschlüsse von Finanzinstituten analysieren
und erstellen. Nachfolgend ist die Tagesordnung für die Sitzung wiedergegeben.
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6. Februar 2010: Heads Up-Newsletter zu Angaben zum Klimawandel
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel
Ein Klima für
Wandel? SEC gibt Auslegungsleitlinien zu Angaben im Hinblick auf den Klimawandel heraus veröffentlicht (in englischer Sprache,
110 KB), in welchem der jüngst erschienene Auslegungserlass der SEC erläutert wird, in welchem diese ihre Sicht zu den bestehenden
Angaberegeln zu klimawandelbezogenen Sachverhalten darlegt. Neben der Zusammenfassung der Angaberegeln und -vorschriften werden in dem
Erlass Sachverhalte erörtert, die registrierte Unternehmen bei der Bestimmung, ob der Klimawandel und die damit verbundenen Konsequenzen
ein Angabeerfordernis ausgelöst haben, in Erwägung zu ziehen haben. Hier sind:
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5. Februar 2010: Tätigkeitsbericht 2009 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung
5. Februar 2010: Sondersitzung des IASB am 10. Februar Agendapapiere verfügbar
5. Februar 2010: IFRS Insights-Newsletter
4. Februar 2010: Elke König neues IASB-Mitglied
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben heute zwei
neue Boardmitglieder benannt: Dr. Elke König (Deutschland) und Darrel Scott (Südafrika).
Deutschland ist damit nach drei Jahren wieder im IASB vertreten.
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Elke König – ehemals Finanzvorstand der Hannover Rück.
Dr. König ist in verschiedenen Führungspositionen in der
Versicherungsindustrie tätig gewesen. Von 2002 bis 2009 war
sie Finanzvorstand bei der Hannover Rück. Davor war sie
zwölf Jahre Leiterin für Rechnungswesen und Controlling bei
der Münchener-Rück-Gruppe. Derzeit arbeitet sie als nicht
geschäftsführende Vorsitzende der Hannover Finanz GmbH und
als Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Hypothekenbank Actiengesellschaft. Dr. König
war Mitglied des CFO-Forums der Europäischen Versicherer; in
dieser Funktion war sie aktiv in das IASB-Projekt zu
Versicherungsverträgen eingebunden. |
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Darrel Scott – Finanzvorstand der FirstRand
Banking Group. Scott ist Finanzvorstand der FirstRand Banking Group,
die eines der größte Finanzinstitute in Südafrika ist. Er
ist sowohl für die gesetzliche Abschlusserstellung als auch
die aufsichtliche Berichterstattung nach den Basel-II-Bestimmungen
verantwortlich. Er ist Mitglied verschiedener Ausschüsse zur
Unternehmensführung, zu Risiken, zur Geschäftsführung und
zur Strategie der Gruppe. Scott ist außerdem Mitglied des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
des IASB, eine Position, die er aufgeben wird, um
IASB-Mitglied zu werden. Er ist außerdem ehemaliges Mitglied
des Standardbeirats des IASB. |
Die beiden neuen IASB-Mitglieder werden ihre Tätigkeit zum 1. Juli
2010 (Frau König) resp. 1. Oktober 2010 (Herr Scott) aufnehmen.
Sie ersetzen die Boardmitglieder Gilbert Gélard und Bob Garnett, deren
zweite Amtszeit zum 30. Juni 2010 ausläuft und die nicht erneut berufen
werden können. Der Ersatz für das dritte zum 30. Juni 2010 ausscheidende Boardmitglied,
Jim Leisenring, wird nach wie vor gesucht. Die englischsprachige
Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (102 KB).
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4. Februar 2010: Acht Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen
gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
4. Februar 2010 herunter (in englischer Sprache, 127 KB). Derzeit wurden die folgenden
acht IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen: |
Standards
Interpretationen
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Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer
Mindestfinanzierungsvorschrift |
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IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente |
Änderungen
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Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Bilanzierung von in bar erfüllten
anteilsbasierten Vergütungen im Konzern |
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen |
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IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
Begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7 |
4. Februar 2010: Korrektur an EU-Verordnung 1126/2008
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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 2. Februar 2010 eine
Berichtigung
(695 KB) zur Verordnung (EG)
Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3. November 2008 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates veröffentlicht. Diese Berichtigung betrifft die deutsche
Fassung von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.
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4. Februar 2010: Ergebnisse der 38. RIC-Sitzung
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 15. Januar 2010 seine 38.
Sitzung in Berlin abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht
(170 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.
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4. Februar 2010: Sondersitzung des IASB am 10. Februar Agenda ergänzt
4. Februar 2010: Abschließende Übernahmeempfehlungen und Auswirkungsanalysen zu IAS 24,
IFRIC 14 und IFRIC 19
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat den Konsultationsprozess hinsichtlich IAS 24, IFRIC 14 und IFRIC 19
abgeschlossen und der Europäischen Kommission die Übernahme aller drei
Verlautbarungen für die Anwendung in Europa empfohlen. In der
englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf alle
Empfehlungsschreiben und Auswirkungsanalysen.
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4. Februar 2010: IDW RS HFA 24 wird veröffentlicht
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Der Hauptfachauschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedete die IDW Stellungnahme
zur Rechnungslegung: Einzelfragen zu den Angabepflichten des IFRS 7 zu Finanzinstrumenten (IDW RS HFA 24).
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben enthält Angaben, die es möglich machen sollen,
die Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und deren Risiken einzuschätzen.
IDW RS HFA 24 greift ausgewählte Probleme der Anwendung von IFRS 7 auf.
Die IDW Stellungnahme wird veröffentlicht in Heft 1/2 der IDW Fachnachrichten 2010.
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4. Februar 2010: Fortschritte der PCAOB bei der Überprüfung internationaler Prüfungsgesellschaften
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
hat Informationen zum Stand der Überprüfung von bei ihr registrierten
nicht US-basierten Prüfungsgesellschaften herausgegeben. (Mit Stand 20. Januar 2010
waren bei der PCAOB 926 nicht US-basierte Prüfungsgesellschaften
registriert.) Laut PCAOB wurden Überprüfungen von einer oder mehreren
Prüfungsgesellschaften in 33 Rechtskreisen bis Dezember 2009
durchgeführt. Gleichzeitig verwies die PCAOB darauf, dass ihr Zugang zu
für die Durchführung der Überprüfungen notwendigen Informationen in China,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Griecheland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Schweden,
der Schweizer und dem Vereinigten Königreich verwehrt wurde. Die Diskussionen
mit den entsprechenden Behörden in diesen Rechtskreisen würden
fortgesetzt, um ihre Einwände gegen die Überprüfungen durch die PCAOB zu
überwinden. Die PCAOB hat die 28 Rechtskreise benannt, in denen sie 2010
plant, Überprüfungen durchzuführen - dies schließt all diejenigen ein,
in denen ihr 2009 der Zugang verwehrt wurde. Die englischsprachige
Presseerklärung der PCAOB enthält Verknüpfungen auf weiterführende
Informationen. |
4. Februar 2010: Forschungspapier zur Definition eines Vermögenswertes
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der
französische Standardsetzer (Autorité des Normes Comptables, ANC) haben
gemeinsam ein Forschungspapier des Stabs zu der vorgeschlagenen neuen
Definition eines Vermögenswerts herausgegeben, auf die sich der IASB und
der FASB vorläufig geeinigt haben. Das Papier
Pro-active Paper on the Definition of an Asset
(in englischer Sprache, 334 KB) soll als Eingabe an den IASB dienen und
diesen bei seinen Erörterungen während der Entwicklung der
Phase B des Rahmenkonzepts
unterstützen.
Gegenwärtige Definition eines Vermögenswerts im Rahmenkonzept des IASB:
Eine Vermögenswert ist eine Ressource, die auf Grund von Ereignissen der
Vergangenheit in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und von der
erwartet, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen
zufließt.
Vorgeschlagene neue Definition:
Der Vermögenswert eines Unternehmens ist eine gegenwärtige
wirtschaftliche Ressource, auf die das Unternehmen das Recht oder einen
anderen Zugang hat, über den andere nicht verfügen.
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In dem Papier werden ein Dutzend Szenarios gegen die zwei
Definitionen getestet: Kassenbestand, Forderungen, eine angenommene
Belegschaft, Geschäfts- oder Firmenwert, ein Lotterielos, ein Angebot
künftiger Nachlässe an potenzielle Kunden, als Ergebnis von
Forschungsaufwendungen erworbenes Wissen, verbesserte
Marktsituation/neue Kundenbeziehungen als Ergebnis von
Marketingmaßnahmen, Verträge, Lizenz zur Tätigkeit in einem beschränkten
Markt, eine latente Steuerposition aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen
und ein geplanter Geschäftsvorfall. Die ersten sechs Szenarios wurden
auch vom IASB/FASB-Stab getestet; die weiteren sechs wurden nur vom
EFRAG/ANC-Projektstab ausgewählt und untersucht.
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3. Februar 2010: Mitschnitt der 140. DSR-Sitzung
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Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 140. DSR-Sitzung sind jetzt archiviert und können
auf der
Internetseite des DRSC abgerufen werden. |
3. Februar 2010: IASB-Sitzungen in naher Zukunft
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Der IASB hat über die nächsten zwei Monate eine Reihe von Sitzungen
angesetzt; unter anderem einige Extrasitzungen gemeinsam mit dem
US-amerikanischen Standradsetzer FASB, die darauf abzielen, Fortschritte
bei Agendaprojekten zu erzielen, die bis Mitte 2011 abgeschlossen sein
sollen. Für interessierte IAS PLUS-Leser haben wir nachfolgend eine
Übersicht erstellt. Alle Sitzungen stehen für Beobachter offen. Die
Sitzungen des Boards und von IFRIC werden außerdem im Internet
übertragen. Tagesordnungen und weitere Details finden Sie (sobald
verfügbar) auch auf der Internetseite des IASB in der Rubrik
Meetings diary.
Gemeinsame Sondersitzung von IASB und FASB
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Datum: Mittwoch, 10. Februar 2010 (12:00h bis 14:00h)
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Ort: Räume des IASB, London
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Sitzung der gemeinsamen internationalen Arbeitsgruppe zur Darstellung von Abschlüssen und der
Beratungsgruppe für Finanzinstitute
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Datum: Freitag, 12. Februar 2010
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Ort: Räume des FASB, Norwalk, Connecticut
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Reguläre monatliche IASB-Boardsitzung Februar 2010
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Datum: Montag - Freitag, 15. - 19. Februar 2010 (16. - 18. Februar
gemeinsam mit dem FASB)
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Ort: Räume des IASB, London
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Sitzung des Standardbeirats
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Datum: Montag - Dienstag, 22. - 23. Februar 2010
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Ort: Renaissance Chancery Court Hotel, London
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Sitzung von IASB-Vertretern mit der Gruppe der Analystenvertreter
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Datum: Mittwoch, 24. Februar 2010
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Ort: Räume des IASB, London
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Expertenbeirat zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
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Datum: Donnerstag - Freitag, 25. - 26. Februar 2010
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Ort: Räume des IASB, London
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Gemeinsame Sondersitzung von IASB und FASB (noch nicht bestätigt)
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Datum: Mittwoch - Donnerstag, 2. - 3. März 2010
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Ort: Räume des IASB, London
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IFRIC-Sitzung
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Datum: Donnerstag - Freitag, 4. - 5. März 2010
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Ort: Räume des IASB, London
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Gemeinsame Sondersitzung von IASB und FASB (noch nicht bestätigt)
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Datum: Donnerstag, 11. März 2010
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Ort: Räume des IASB, London
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Reguläre monatliche IASB-Boardsitzung März 2010
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Datum: Montag - Freitag, 15. - 19. März 2010 (15. - 17. März
gemeinsam mit dem FASB)
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Ort: Räume des IASB, London
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Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB
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Datum: Montag - Mittwoch, 22. - 24. März 2010
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Ort: Räume des IASB, London
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3. Februar 2010: Deloittes iGAAP 2010 Ein Leitfaden durch die IFRS-Berichterstattung
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Deloitte hat iGAAP 2010 Ein Leitfaden durch die IFRS-Berichterstattung
herausgegeben. Dieses 2.918 Seiten umfassende Buch
bietet umfassende Leitlinien für Unternehmen,
die nach den IFRS Bericht erstatten. Der Leitfaden
 |
legt einen Schwerpunkt auf praktische Fragen, denen sich die
berichtenden Unternehmen gegenübersehen, |
 |
erläutert die Vorschriften der IFRS eindeutig, |
 |
bietet Interpretationen und Kommentare in Fällen, die in den
IFRS nicht geregelt, uneindeutig oder unklar sind und |
 |
biete viele erläuternde Beispiele. |
Der Leitfaden widmet sich umfassend den neuen Standards, die für Berichtsperioden gelten, die 2009 beginnen,
und deckt auch diejenigen weiteren Verlautbarungen ab, die vom IASB bis zum
30. Juni 2009 herausgegeben wurden und ab 2010 gelten. Diese Ausgabe
des Handbuchs enthält neue Materialien zu
 |
IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen |
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überarbeitete Fassung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (November 2008) |
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Änderung an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen (Juni 2009) |
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Änderung an IFRS 7 Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente (März 2009) |
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Änderung an IAS 39 Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren (Juli 2008) |
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Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte (Oktober 2008) |
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Änderungen an IFRC 9 und IAS 39 Beurteilung eingebetteter Derivate (März 2009) |
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Verbesserungen an den IFRS vom April 2009 |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
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zusätzliche Beispiele und Leitlinien zu in der Praxis
auftretenden Sachverhalten |
Bestellungen können im Internet unter
www.lexisnexis.co.uk/deloitte oder telefonisch
unter +44 (0) 845 370 1234 aufgegeben werden. Eine Informationsbroschüre über diese
und ähnliche iGAAP-Veröffentlichungen für 2010 finden Sie
hier (in englischer
Sprache, 248 KB).
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3. Februar 2010: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 2. Februar 2010
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Der IASB und der FASB hielten am Dienstag, den 2. Februar 2010 eine gemeinsame
Sondersitzung in den Räumen des IASB in London ab. Die Übersetzung der
vorläufigen und inoffiziellen Übersetzung der Mitschrift, die
Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden
Sie hier. |
3. Februar 2010: Accounting Roundup Ausgabe Januar 2010
2. Februar 2010: Newsletter zu den Änderungen an IFRS 1
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter
zu den begrenzten Ausnahmen von den Vergleichsangaben nach IFRS 7 für
Erstanwender herausgegeben:
Limited Exemption from Comparative IFRS 7 Disclosures for First-time Adopters (in
englischer Sprache, 75 KB). Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28. Januar 2010
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards geändert,
um Erstanwender von der Leistung zusätzlicher Angaben auszunehmen, die im März 2009 durch Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 7)
eingeführt worden waren. Mit der Änderung werden Erstanwendern die gleichen Übergangsvorschriften gewährt,
die mit den Änderungen von IFRS 7 Erstellern gewährt wurden, die bereits die IFRS anwenden.
Die Änderung tritt zum 1. Juli 2010 in Kraft; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
In diesem Newsletter werden die Änderungen erläutert. Frühere Ausgaben
aller IAS Plus-Newsletter finden Sie
hier. |
1. Februar 2010: EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zu den Änderungen an IFRS 1
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der
Änderungen an IFRS 1 vom
28. Januar 2010. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der
Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme
der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.
In der entsprechenden
Presserklärung von
EFRAG finden Sie eine Verknüpfung auf die Auswirkungsanalyse. |
1. Februar 2010: Agenda für die Februarsitzung 2010 des Standardbeirats
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Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) wird sich am Montag und Dienstag, 22. und
23. Februar 2010 mit dem IASB im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn,
London zu einer Sitzung treffen. Eine vorläufige Agenda wurde auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt; wir fassen sie
nachfolgend zusammen. Der SAC stellt ein Forum für den IASB dar,
sich mit einer großen Bandbreite interessierter Kreise, die durch die Arbeit des IASB berührt werden,
auszutauschen. Folgende Aufträge soll der SAC erfülle:
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Beratung des Boards bei Agendaentscheidungen und Prioritäten bei der
Arbeit des Boards, |
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Inkenntnissetzung des Boards hinsichtlich der Sichtweisen der
Organisationen und Einzelpersonen, die Mitglied des SAC sind,
hinsichtlich der großen Standardsetzungsprojekte und |
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weitere Beratung des Boards und der Treuhänder.
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Die Agenda:
Tagesordnung der Sitzung des Standardbeirats 22.-23. Februar 2010, London |
Montag, 22. Februar 2010 (10:00h - 17:30h)
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Begrüßung und Vorschau des Vorsitzenden
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Überblick über die letzten vier Monate
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IASB-Aktivitäten
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Bericht des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden
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Aktueller Stand der großen Projekte, die hinsichtlich der Einhaltung
der Frist vom Juni 2011 die größten Herausforderungen bieten
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Andere Aktivitäten
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NSS Überblick über die Rolle, die die nationalen
Standardsetzer (NSS) spielen, einschließlich der Projekte, die derzeit
aktuell sind oder vorgeschlagen wurden
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EFRAG Überblick über die Rolle, die EFRAG spielt,
einschließlich der Projekte, die derzeit aktuell sind oder vorgeschlagen
wurden |
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SEC Überblick über die jüngsten Entwicklungen bei der SEC und
dem Fahrplan für die Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten
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Aktivitäten der SAC-Mitglieder
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XBRL und die Zusammenwirkungen mit den Angabevorschriften
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Arbeitsprogramm des IASB nach dem Juni 2011
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Einzeldiskussionsgruppen (Arbeitsprogramm des IASB nach dem Juni 2011)
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Dienstag, 23. Februar 2010 (9:15h - 12:30h)
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Arbeitsprogramm des IASB nach dem Juni 2011 Zusammenführung der Ergebnisse der Einzeldiskussionsgruppen
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Auswirkungsanalyse Was ist eine Auswirkungsanalyse?
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1. Februar 2010: Aktualisierte Liste der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte
31. Januar 2010: Japan schlägt 'Benennung' zusätzlicher IFRS vor
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Die Finanzmarktaufsicht von Japan (Financial Services Agency, FSA) hat vorschlagen, die Liste der IFRS,
die für die Anwendung durch Unternehmen, welche die IFRS in Japan freiwillig anwenden, benannt wurden, zu
aktualisieren. Dieser Vorschlag ist eine Erweiterung der Verordnungen, welche die FSA am 11. Dezember 2009
verabschiedet hat (siehe dazu unsere Nachricht auf IAS PLUS vom gleichen Tag).
Diese Verlautbarungen gestatten japanischen börsennotierten Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, freiwillig
die durch den Kommissar der FSA durch öffentliche Bekanntmachung benannten IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach
dem 31. März 2010 enden, anzuwenden. Am 11. Dezember 2009 hatte der Kommissar der FSA sämtliche IFRS
einschließlich der IFRIC-Interpretationen, die vom IASB am oder vor dem 30. Juni 2009 herausgegeben worden waren,
benannt. Dieser neue Vorschlag würde dem Kanon der 'benannten IFRS' die folgenden IFRS und IFRIC-Interpretationen hinzufügen,
die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2009 herausgegeben wurden:
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting
Standards (Änderung)
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IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis (Änderung) |
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IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und
Personen (Änderung) |
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IFRS 9 Finanzinstrumente
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IFRIC 14 IAS 19 Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung (Änderung) |
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IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch
Eigenkapitalinstrumente |
Die Presseerklärung der FSA in englischer Sprache können Sie
hier einsehen. Stellungnahmen zu dem Vorschlag
werden bis zum 22. Februar 2010 erbeten und sind an die FSA zu richten.
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31. Januar 2010: Neue Leitlinien der SEC zu klimabezogenen Angaben
31. Januar 2010: Neuer Standard im öffentlichen Sektor zu immateriellen Vermögenswerten
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Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector
Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen
Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat
IPSAS 31 Immaterielle Vermögenswerte veröffentlicht. IPSAS 31 deckt die Bilanzierung von und Angaben zu
immateriellen Vermögenswerten ab. Er beruht vorrangig auf IAS 38 Immaterielle
Vermögenswerte. Er enthält zudem Auszüge aus SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte
Kosten einer Website, unter Hinzufügung von Anwendungsleitlinien und Veranschaulichungen, die bislang
nicht in den IAS übernommen wurden. Zu diesem Zeitpunkt befasst sich IPSAS 31 nicht mit Sachverhalten, die
ausschließlich den öffentlichen Sektor betreffen, wie qua Gesetz, Verfassung oder vergleichbare Weise gewährte
Macht und Rechte; der IPSASB wird die Anwendbarkeit des Standards auf diese Rechte im Zusammenhang mit seinem
Projekt zum Rahmenkonzept neu erwägen, das derzeit in Arbeit ist. Der IPSASB hat ferner Verbesserungen an den
IPSASs veröffentlicht, um den Einklang mit kleineren Änderungen an den IFRS herzustellen, die der IASB seit
der ursprünglichen Herausgabe der entsprechenden IPSAS vorgenommen hat. Diese sind Teil einer Reihe jährlicher
Verbesserungen, das nach dem erfolgreichen Programm jährlicher Aktualisierungen des IASB geschaffen wurde. Die
englischsprachige Presseerklärung können Sie hier
einsehen. |
31. Januar 2010: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
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