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Spotlight auf einen
IFRS-Experten von Deloitte


Chew Ping Teo
Hongkong
China
+852 2238 7157

  • IFRS-Expertin im IFRS Centre of Excellence in Hongkong
  • Unter anderem verantwortlich für Interpretationen zu IFRS/HK-Financial Reporting Standards (HKFRS), fachliche Unterstützung und Anwendung der IFRS und HKFRS
  • Berater zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Finanzinstitutionen und Großunternehmen
  • nimmt an den Sitzungen des Global IFRS Leadership Teams (GILT) von Deloitte teil
  • Mitglied des Kernteams bei der Bereitstellung fachlicher Unterstütztung für das Finanzministerium der Volksrepublik China bezüglich der Entwicklung chinesischer Bilanzierungsstandards

 

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Die Nachrichtenseite zur internationalen Rechnungslegung in deutscher Sprache


11. März 2010: EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf zum Lagebericht
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme an den IASB zum Entwurf ED/2009/6 Lageberichterstattung verabschiedet. EFRAG unterstützt die Entwicklung eines solchen unverbindlichen Leitliniendokuments, äußert jedoch einige inhaltliche Bedenken und ist grundsätzlich der Meinung, dass vor dem Hintergrund der Prioritäten des IASB jetzt nicht der richtige Zeitpunkt sei, solche Leitlinien zu entwickeln. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (135 KB).

11. März 2010: IDW nimmt Stellung zur Prüfung von Angaben über Treibhausgasemissionen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt Stellung zur Konsultationspapier des International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), des für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständigen internationale Gremiums ,hinsichtlich der Prüfung von Angaben über Treibhausgasemissionen. Im seinem Schreiben (in englischer Sprache, 226 KB) äußert sich das IDW zu einem 30-Fragen-Katalog und den wichtigsten Aspekten der Konsultation, die Anforderungen an die Kompetenz des Auftragsverantwortlichen, die Sicherung der Qualität, die Einhaltung der beruflichen Verhaltensanforderungen sowie die Grundlagen des Prüfungsauftrages.

11. März 2010: 39. RIC-Sitzung
Die Agenda für die 39. Sitzung des Rechnungslegungs Interpretations Committees (RIC) am 24. März 2010 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die Agenda sowie weitere Informationen, u.a. Verknüpfungen für die Anmeldung finden Sie hier.

10. März 2010: Mögliche Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses für Kleinstunternehmen
Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, Kleinstunternehmen von den bestehenden, europaweit geltenden Gesetzen auszunehmen, nach denen sie verpflichtet sind, einen Jahresabschluss zu erstellen. Über den Vorschlag des Parlament muss noch der Rat abstimmen, bevor es zu einer Gesetzesänderung kommen kann. Nach einer entsprechende Verabschiedung hätten dann die Mitgliedstaaten die freie Wahl, ob sie die Kleinstunternehmen vom Jahresabschluss befreien. Die Abgeordneten fordern mit der gleichen Entschließung auch eine allgemeine Überarbeitung der Vierten und Siebten Richtlinie über Gesellschaftsrecht im Jahr 2010. Derzeit sind circa 7,2 Millionen Unternehmen in der EU von den EU-Regeln der Berichterstattung gemäß der entsprechenden Richtlinien betroffen. Etwa 5,4 Millionen (ca. 75%) davon sind Kleinstunternehmen, die vorwiegend auf lokaler oder regionaler Ebene mit wenig oder gar keinen grenzüberschreitenden Aktivitäten tätig sind. Die Presseerklärung des EU-Parlaments finden Sie hier (119 KB). Die EU-Kommission führt derzeit eine Konsultation zur Anwendung des IFRS für KMU in Europa durch.

10. März 2010: DSR-Stellungnahme zum Entwurf zum Lagebericht
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme an den IASB zum Entwurf ED/2009/6 Lageberichterstattung verabschiedet. Den meisten Vorschriften im dem prinzipienbasierten Entwurf stimmt der DSR zu; er ist jedoch der Meinung, dass das Ergebnis kein unverbindliches Leitliniendokument sein sollte sondern ein eigenständiger Standard, da nur ein solcher zur Harmonisierung und Verbesserung der Finanzberichterstattung wirklich beitragen könne. Der DSR verweist auf das Beispiel des IFRS für KMU, der auch ein Standard sei aber nicht notwendigerweise verpflichtend ist. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (65 KB).

10. März 2010: Öffentliche Diskussion des DSR vom 8. März 2010 – Protokoll und Präsentationen verfügbar
Das DRSC gibt bekannt, dass das Protokoll und die Präsentationen der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 8. März 2010 ab sofort von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden können. Gegenstand der Öffentlichen Diskussion waren die IASB-Entwurfsdokumente ED/2009/6 Lageberichterstattung und ED/2010/1 Bewertung von Schulden.

10. März 2010: Neue Länderseite Kuwait auf IAS PLUS
Wir haben auf IAS PLUS eine neue Länderseite für Kuwait eingerichtet. Kuwait ist schon lange ein IFRS-Land. Seit 1990 verlangt das Wirtschaftsministerium von Kuwait von Unternehmen und Institutionen aller Rechtsformen, gleich ob börsennotiert oder nicht, die Aufstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den IFRS. Die mögliche Anwendung des IFRS für KMU wird derzeit untersucht.

9. März 2010: Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses
Auf seiner Sitzung am 4. März 2010 hat der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) der EU-Kommission für die Annahme von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (überarbeitet 2009), Änderungen an IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungs­orientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung, IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente und Änderung an IFRS 1 Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7 gestimmt. Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend aktualisiert. Mit Ausnahme von IFRS 9, bei dem die Entscheidung hinsichtlich der Übernahme aufgeschoben wurde, wird nun die Übernahme aller noch nicht übernommenen Verlautbarungen des IASB spätestens im zweiten Quartal 2010 erwartet. Eine Verknüpfung auf den aktuellen EFRAG-Statusbericht, der alle noch nicht für die Anwendung in Europa übernommenen Verlautbarungen und den jeweiligen Fortschritt im Übernahmeprozess zeigt, finden Sie in der linken Spalte unserer Startseite. Als neuen Service bieten wir Ihnen gleich darüber eine Zusammenstellung dazu, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

9. März 2010: Internetsendung des IASB zum sonstigen Gesamtergebnis
Der IASB wird eine live ausgestrahlte Internetsendung zum aktuellen Stand der Darstellung von Posten im sonstigen Gesamtergebnis (other comprehensive income, OCI) abhalten:
bullet Thema der Internetsendung: Darstellung von Posten im sonstigen Gesamtergebnis
bullet Datum und Uhrzeit: Montag, 15. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung am Freitag, 19. März 2010 um 16:30 Uhr (Angaben nach deutscher Zeit)
bullet Weitere Informationen und Anmeldung: hier

9. März 2010: Deloitte-Studie zur Zwischenberichterstattung in Großbritannien
Unsere britischen Kollegen haben Keine halben Sachen bei der Bewertung herausgegeben, eine Studie zur halbjährlichen Berichterstattung im Jahr 2009 bei 130 börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung und den Vorschriften zur Halbjahresberichterstattung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die im Handbuch der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) enthalten sind. Sie können die englischsprachige Publikation Measuring by Halves kostenfrei herunterladen (1.121 KB).

8. März 2010: "The Hundred" und der IASB erörtern IAS 37
Am 5. März 2010 hielt Deloitte eine live ausgestrahlte Internetsendung mit der Gruppe der 100 Finanzdirektoren im Vereinigten Königreich (The Hundred Group of Finance Directors in the UK) und dem IASB zur Zukunft der Bilanzierung von Schulden nach IFRS ab. Der IASB befindet sich in den letzten Zügen eines Projekts zur Überarbeitung von IAS 37. Der ursprüngliche Entwurf war im Juli 2005 zur Stellungnahme veröffentlicht worden. Im Januar 2010 veröffentlichte der IASB einen weiteren Entwurf, der auf die vorgeschlagenen Änderungen bei der Bewertung von Schulden begrenzt war; am 22. Februar stellte der IASB außerdem einen Arbeitsentwurf des ganzen überarbeiteten Standards IAS 37 auf seiner Internetseite zur Verfügung, um interessierten Parteien zu ermöglichen, einzuschätzen, wie die überarbeiteten Leitlinien zur Bewertung in den vorgeschlagenen neuen Standard eingreifen. Die Kommentierungsfrist endet am 14. April 2010. Als Teil seiner Einbindungsaktivitäten erörtert der IASB in dieser Internetsendung mit "The Hundred" alle Aspekte des vorgeschlagenen neuen Standards.

"The Hundred" hat an den IASB geschrieben, um eine erneute Veröffentlichung des gesamten Standards zur Stellungnahme zu verlangen; sollte dies nicht der Fall sein, erbitte man eine Verlängerung der Kommentierungsfrist der gegenwärtigen Vorschläge, da es fast fünf Jahre her ist, dass der ursprüngliche Entwurf herausgegeben wurde. Wie viele andere Stellungnahmenden hinterfragte "The Hundred" sowohl die Ansatz- als auch die Bewertungsaspekte der Vorschläge kritisch. In Stellvertretung von "The Hundred" stellten Vertreter dreier Unternehmen Fragen: Severn Trent, Tate & Lyle und Tomkins plc. Für den IASB antwortete Boardmitglied Bob Garnett auf die Fragen und wurde von Joan Brown, der Projektmanagerin für dieses Projekt, unterstützt. Gastgeber der Internetsendung waren Veronica Poole, die Leiterin des Global IFRS Office von Deloitte in London, und Mark Smith, stellvertretender Vorsitzender des Finanzberichterstattungsausschusses von "The Hundred".

Eine Aufzeichnung der Internetsendung steht Ihnen hier zur Verfügung (in englischer Sprache). Falls Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie als Passwort "831344" an.

8. März 2010: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im März 2010
Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im März 2010 von Montag bis Freitag, den 15.-19. März 2010 in seinen Büroräumen in London abhalten. Am Montag, Dienstag und Mittwoch finden gemeinsame Sitzungsteile mit dem FASB statt. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder. Von Montag bis Mittwoch, 22.-24. März 2010 findet die übliche gemeinsame Märzsondersitzung von IASB und FASB ebenfalls in den Büroräumen des IASB in London statt. Auch diese Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Die entsprechende Tagesordnung nehmen wir in die nachfolgende Übersicht mit auf.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Boardsitzung
15.-19. März 2010, London

Montag, 15. März 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (16:30 - 18:00 Uhr Londoner Zeit)

bullet Versicherungsverträge

 

Dienstag, 16. März 2010

IASB-Sitzung (09:15 - 11:45 Uhr Londoner Zeit)

bullet Joint Ventures – Angaben und Übergangsbestimmungen

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:15 - 18:15 Uhr Londoner Zeit)

bullet Erlöserfassung – Angaben
bullet Übergreifende Sachverhalte: Versicherungsverträge, Erlöserfassung, Leasingverhältnisse
bullet Konsolidierung
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

 

Mittwoch, 17. März 2010

IASB-Sitzung (09:00 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)

bullet Gemeinsame Sitzung mit EFRAG (eine eigene Agenda für die Sitzung finden Sie hier)
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Anwendungsbereich des Standards
bullet Bericht über den aktuellen Stand: IFRS Advisory Council (vormals SAC)

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:00 - 17:15 Uhr Londoner Zeit)

bullet Versicherungsverträge (Fortsetzung vom 15. März)
bullet Leasingverhältnisse

 

Donnerstag, 18. März 2010

IASB-Sitzung (09:00 - 16:45 Uhr Londoner Zeit)

bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008-2010
bullet Ertragsteuern – Begrenzte Änderungen an IAS 12
bullet Ausbuchung
bullet Ersetzung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

 

Freitag, 19. März 2010

IASB-Sitzung (11:30 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)

bullet Bericht über den aktuellen Stand: IFRSIC (vormals IFRIC)
bullet Ersetzung von IAS 39: Klassifizierung und Bewertung – Finanzielle Verbindlichkeiten
bullet Restanten (falls benötigt)

 

Tagesordnung für die reguläre gemeinsame Märzsitzung von IASB und FASB
22.-24. März 2010, London

Montag, 22. März 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:00 - 18:15 Uhr Londoner Zeit)

bullet Übergreifende Sachverhalte: Versicherungsverträge, Erlöserfassung, Leasingverhältnisse
bullet Versicherungsverträge (Fortsetzung vom 17. März)
bullet Ausbuchung – Unterrichtseinheit

 

Dienstag, 23. März 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (09:00 - 17:45 Uhr Londoner Zeit)

bullet Konsolidierung (Fortsetzung vom 16. März)
bullet Leasingverhältnisse (Fortsetzung vom 17. März)
bullet Versicherungsverträge (Fortsetzung vom 22. März)

 

Mittwoch, 24. März 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (09:00 - 12:15 Uhr Londoner Zeit)

bullet Versicherungsverträge (Fortsetzung vom 23. März)
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

8. März 2010: Mitschnitt der 141. DSR-Sitzung
Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 141. DSR-Sitzung vom 5. März 2010 sind jetzt archiviert und können von der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

8. März 2010: Änderung des RIC 3 verabschiedet
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat die Rechnungslegungs Interpretation RIC 3 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements: Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation durch Beschluss vom 10. Februar 2010 ergänzt und teilweise geändert. Die Ergänzung bezieht sich auf Fragestellung 8 des RIC 3 („Verletzt das Entnahmerecht der Gesellschafter i.S.d. § 122 HGB die Bedingung des IAS 32.16A (d) – keine weiteren Zahlungsverpflichtungen?“) und stellt die Auswirkungen sog. Steuerklauseln in Gesellschaftsverträgen dar. Daneben wurden kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die Klarheit der Aussagen zu erhöhen. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat dieser Änderung zugestimmt. Der geänderte RIC 3 wird in der im April erscheinenden 14. Ergänzungslieferung der Loseblattsammlung Deutsche Rechnungslegungs Standards/Rechnungslegungs Interpretationen verfügbar sein.

8. März 2010: Studie zu neuen Finanzberichterstattungsmodellen

Die Fakultät für Finanzberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat Entwicklungen bei den neuen Berichterstattungsmodellen herausgegeben. In diesem Bericht wird argumentiert, dass die Berichterstattung durch Unternehmen die Veränderungen in der Geschäftstätigkeit, der Informationstechnologie und den Bedürfnissen der Nutzer widerspiegeln muss. Dies sei ein fortlaufender Prozess. Daher müsse die Diskussion der Zukunft der Unternehmensberichterstattung in neue Gleise geleitet werden. Es gäbe keine einfache harte Entscheidung zwischen einem alten Modell und einem neuen; es gebe einen Bedarf sich ständig fortentwickelnder Verbesserungen. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des ICAEW zur Verfügung:

bullet Entwicklungen bei den neuen Berichterstattungsmodellen (vollständiger Bericht, 109 Seiten, 580 KB)
bullet Entwicklungen bei den neuen Berichterstattungsmodellen (Abstrakt, 4 Seiten, 57 KB)

8. März 2010: IDW nimmt Stellung zu neuen Prüfungsstandards der PCAOB
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erneut Stellung gegenüber der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) zu deren im Oktober 2009 veröffentlichten Entwürfen von sieben neuen Prüfungsstandards zum Prüfungsrisiko, die im Rahmen des Konsultationsprozesses nochmals zwecks Stellungnahme veröffentlicht wurden. Wie auch schon in seiner Stellungnahme vom 18.02.2009 spricht sich das IDW für die Annäherung der PCAOB Standards an die internationalen Prüfungsstandards (ISA) aus und bemängelt, dass dazu von der PCAOB keine größeren Anstrengungen unternommen wurden. Das englischsprachige Schreiben des IDW finden Sie hier (96 KB).

7. März 2010: IFRS für KMU im Libanon

Nicht börsennotierte libanesische Unternehmen können den IFRS für KMU anwenden. Gemäß libanesischem Ministererlass Nr. 1/6258 vom 21. August 1996, der vom Finanzminister herausgegeben worden ist, müssen die folgenden Arten von Unternehmen im Libanon die International Accounting Standards (jetzt IFRS) anwenden:

bullet Alle Holding- und Offshore-Unternehmen, Unternehmen mit beschränkter Haftung sowie Aktiengesellschaften ungeachtet ihrer Art, Größe, Anzahl der Mitarbeiter und Umsatz;
bullet Alle Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die im Libanon tätig sind; sowie
bullet Alle Einzelhandelskaufläufe und Personengesellschaften, deren Gesamtzahl der Beschäftigten 25 übersteigt oder die einen Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. libanesischen Pfund haben (ca. 360.000 Euro).

Da der IFRS für SMEs ein IFRS ist, haben nicht börsennotierte Unternehmen nunmehr die Wahl, die vollen IFRS oder den IFRS für KMU anzuwenden, und viele entscheiden sich für die Anwendung des IFRS für KMU. Unternehmen, die an der Beiruter Wertpapierbörse notiert sind, müssen die vollen IFRS anwenden. Wir haben auf IAS PLUS eine neue Länderseite Libanon eingerichtet.

6. März 2010: Mitschrift von der Märzsitzung 2010 des IFRS Interpretations Committees
Das IFRS Interpretations Committee kam am Donnerstag und Freitag, den 4. und 5. März 2010 in den Büroräumen des IASB in London zu einer Sitzung zusammen. Wir haben Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, wie immer auf einer eigenen Seite zur Verfügung gestellt.

5. März 2010: Schweizer Prüfungsstandards, Ausgabe 2010
Die Treuhand-Kammer der Schweiz hat die Ausgabe 2010 der Prüfungsstandards (PS) zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 berücksichtigen das neue Revisionsrecht sowie das Revisionsaufsichtsgesetz. Das Konzept der PS der vorliegenden Ausgabe 2010 hat sich gegenüber der Ausgabe 2004 nicht verändert. Umfassend überarbeitet wurden allein PS 260 Kommunikation über die Abschlussprüfung mit den Verantwortlichen für die Leitung und Überwachung und PS 700 Bericht des Abschlussprüfers. Mit Ausnahme von PS 260 und PS 700, welche per sofort für den umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat resp. für Revisionsberichte an die Generalversammlung gelten, sind die anderen geänderten PS erstmals anzuwenden für Prüfungen von Abschlüssen und verwandten Dienstleistungen bezüglich Finanzinformationen für Perioden, die am 1. Januar 2010 oder danach beginnen. Alle übrigen PS, welche von der neuen Schweizer Gesetzgebung nicht betroffen sind und folglich keine Änderungen erfahren haben, behalten ihr ursprüngliches Inkraftsetzungsdatum. Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 können Sie von der Internetseite der Treuhand-Kammer herunterladen.

5. März 2010: Nächste CFSS-Sitzung/ nächste TEG-Sitzung
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS), bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern tagt, am 25. März 2010 in Brüssel stattfinden wird. Begleitet wird die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom 24. bis 26. März 2010. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

5. März 2010: IFRS für KMU im Überblick - britische Version

Unserer britischen Kollegen haben eine spezielle Version der Broschüre IFRS für KMU im Überblick für das Vereinigte Königreich herausgegeben. Dieser Leitfaden im Umfang von 88 Seiten zum IFRS für KMU ist dem beliebten IFRS im Überblick/IFRSs in Your Pocket zu den vollen IFRS von Deloitte sehr ähnlich. Dieser Leitfaden ist auf Grundlage einer internationalen Version erstellt, der vom IFRS Global Office herausgegeben wird und den wir Ihnen in Kürze auf IAS PLUS zur Verfügung stellen werden. IFRS für KMU im Überblick widmet sich jedem Abschnitt des IFRS für KMU einzeln, fasst die Vorschriften zusammen und hebt die Unterschiede zu den vollen IFRS hervor. Zusätzliche Leitlinien gelten der Anwendung des IFRS für KMU im Vereinigten Königreich und sind extra markiert. Der IFRS für KMU ist von besonderer Bedeutung im Vereinigten Königreich, da der UK Accounting Standards Board (ASB) vorgeschlagen hat, dass der IFRS für KMU britische Rechnungslegungsstandards ersetzen soll. Der Board hat einen dreigestuften Ansatz vorgeschlagen, die britischen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS wie folgt in Einklang zu bringen:

bullet Stufe 1 – öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS anwenden, wie sie in der EU gelten.
bullet Stufe 2 – alle andere Unternehmen die Vereinigten Königreichs würden mit Ausnahme derer, die sich dafür entscheiden, den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anzuwenden, den IFRS für KMU anwenden.
bullet Stufe 3 – kleine Unternehmen können sich dafür entscheiden, weiterhin den FRSSE anzuwenden, solange sie nicht zwei der folgenden Kriterien überschreiten: Umsatz £6.500.000; Bilanzsumme £3.260.000; und durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten – 50.

Unternehmen in Stufe 2 und 3 würden das Wahlrecht besitzen, die von der EU übernommenen IFRS anzuwenden, so sie das wollen, und jene in Stufe 3 würden zudem das Wahlrecht haben, den IFRS für KMU anzuwenden.

5. März 2010: Venezuela übernimmt IFRS für KMU
Die Federación de Colegios de Contadores Públicos de Venezuela (FCCPV, die nationale berufsständische Rechnungslegungsorganisation in Venezuela) hat den IFRS für KMU für alle kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Venezuela übernommen. Die Anwendung des IFRS für KMU ist freiwillig möglich für Abschlüsse zu Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2010 enden. Für Abschlüsse zu Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2011 enden, wird die Anwendung verpflichtend. Hier gelangen Sie zur Internetseite der FCCPV (in spanischer Sprache).

5. März 2010: Formale Korrekturen an den IFRS
Der IASB hat auf seiner Internetseite einige formale Korrekturen und Änderungen an seinen Verlautbarungen zur Verfügung gestellt. Betroffen sind das Bound Volume 2009, der IFRS für KMU, IFRS 9 und IAS 24. Sie können die Korrekturen hier einsehen.

4. März 2010: Agendaseiten aktualisiert

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom Februar 2010 und der gestrigen Sondersitzung haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzungen widerzuspiegeln:

bullet Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
bullet Ablösung von IAS 39: Klassifizierung und Bewertung
bullet Ausbuchung von Finanzinstrumenten
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Erlöserfassung
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
bullet Joint Ventures
bullet Konsolidierung
bullet Leasingverhältnisse
bullet Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
bullet Preisregulierte Geschäfte
bullet Versicherungsverträge

4. März 2010: Anpassung von IDW Prüfungsstandards
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Änderungen von IDW Prüfungsstandards zur Anpassung an die im Rahmen des Klarheitsprojekts überarbeiteten International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Diese Änderungen werden in einem zusammenfassenden Entwurf veröffentlicht. Der IDW EPS 001 kann in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen auf der Internetseite des IDW heruntergeladen werden. Außerdem wird er in Heft 3 der IDW Fachnachrichten 2010 veröffentlicht werden.

4. März 2010: IDW zum IFRS für KMU
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich in einem Schreiben (in englischer Sprache, 79 KB) zum Konsultationspapier der EU-Kommission zur Frage der Verankerung des IFRS für KMU im europäischen Recht geäußert. Das IDW äußert Bedenken, ob der Standard tatsächlich den Bedürfnissen der Abschlussadressaten von KMU gerecht wird, da der IFRS für KMU auf demselben Rahmenkonzept wie die für börsennotierte Unternehmen konzipierten Original-IFRS basiert. Daher fordert das IDW die EU-Kommission auf, bei den Überlegungen zur Modernisierung der Bilanzrichtlinien eine Analyse der Informationsinteressen von Abschlussadressaten mittelständischer Unternehmen zugrunde zu legen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass der Jahres- anders als der Konzernabschluss nicht nur Informationszwecken, sondern auch der Ermittlung ausschüttbarer Gewinne dient. Das IDW sieht das BilMoG als Vorbild für eine Modernisierung der Bilanzrichtlinien an und äußert sich gegen eine explizite Aufnahme eines Mitgliedstaaten- oder Unternehmenswahlrechts zur Anwendung des IFRS für KMU in das europäische Recht.

4. März 2010: Satzungsänderungen treten in Kraft

Auf ihrer Sitzung in Brasilien am 26. und 27. Januar 2010 haben die Treuhänder der IASC-Stiftung Änderungen an der Satzung der Stiftung verabschiedet. Diese Änderungen sind am 1. März 2010 in Kraft getreten. Details zu den verschiedenen Änderungen der Satzung finden Sie hier. Eine der Änderungen bestand darin, drei Organe der Organisation umzubenennen, um ihre Verbundenheit mit den Standards (IFRS) stärker zu betonen. Die Umbenennungen sind die folgenden:

bullet Aus der IASC-Stiftung wurde die IFRS-Stiftung.
bullet Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurde das IFRS Interpretations Committee (IFRSIC).
bullet Der Standardbeirat heißt nun IFRS Advisory Council.

Diese Namensänderungen haben durchgreifende Auswirkungen auf IAS PLUS und werden im Laufe der Zeit auf allen Seiten eingeführt.

4. März 2010: Internationale Standards entscheidend für Anleger und die Finanzstabilität

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat seinen dritten Jahresbericht über Führung weltweit herausgegeben. Mehr als 110 Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzende von Mitgliedorganisationen, assoziierten Vereinigungen und regionalen Rechnungslegungsorganisationen nahmen an der Studie teil. Diese globalen Führungspersönlichkeiten des Berufsstandes waren der Meinung, dass die Einführung, Umsetzung und Durchsetzung von internationalen Finanzstandards entscheidend für den Anlegerschutz und die Finanzstabilität sind. Nachfolgend die Übersetzung einiger Auszüge mit Bezug zu internationalen Standards:

bullet Mit Blick auf die Zukunft nannten die Befragten eine Reihe von Bereichen, von denen sie erwarten, dass sie von wachsendem Interesse für den Berufsstand sein werden. Dazu zählten auch die Bedürfnisse der KMU und die Rolle der kleinen und mittleren Prüfungsgesellschaften, Fortschritte bei der sozialen Verantwortlichkeit von Unternehmen einschließlich Nachhaltigkeitsfragen, der Übergang auf die internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) und der Umgang mit einem sich ändernden aufsichtlichen Umfeld.
bullet Die Befragten sind der Meinung, dass es von größter Bedeutung für den IFAC ist, die Art und Weise zu beeinflussen, wie die Welt über die Standards und Methoden denkt, die im Berufsstand Anwendung finden. Insbesondere meinen fast alle Befragten (98%) dass es "sehr wichtig" oder "wichtig" ist, dass der IFAC Vertrauen in die internationalen Standards ebenso wie ihre Einführung, Umsetzung und Durchsetzung unterstützt (das gilt für vom IFAC herausgegebene Standards und die International Financial Reporting Standards [IFRS]).
bullet Die Befragten sind der Meinung, dass es in den kommenden drei Jahren für den IFAC wichtig sein wird, die Ergebnisse in Bezug auf internationale Standards zu beeinflussen. Die wirksame Umsetzung des IFRS für KMU, der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben worden ist, wurde als ein Bereich hervorgehoben, in dem der IFAC seinen Einfluss verstärkt ausspielen sollte.

Das Urheberrecht des englischsprachigen Global Leadership Survey Report liegt beim IFAC; wir stellen den Bericht mit freundlicher Genehmigung des IFAC auf IAS PLUS bereit. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Dritter IFAC-Jahresbericht über Führung weltweit (682 KB)
bullet Presseerklärung des IFAC
bullet Internetseite des IFAC mit Positionspapieren, Berichten und Stellungnahmen

4. März 2010: Japan 'benennt' weitere IFRS

In unserer Nachricht vom 31. Januar 2010 berichteten wir, dass die Finanzmarktaufsicht von Japan (Financial Services Agency, FSA) vorgeschlagen hat, die Liste der IFRS, die für die Anwendung durch freiwillig nach IFRS bilanzierende Unternehmen benannt werden, um die folgenden IFRS zu aktualisieren:

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (Änderung)
bullet IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis (Änderung)
bullet IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (Änderung)
bullet IFRS 9 Finanzinstrumente
bullet IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung (Änderung)
bullet IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Die FSA hat diesen Vorschlag nunmehr finalisiert. Die englische Fassung der Presseerklärung können Sie hier einsehen. Verordnungen, die die FSA am 11. Dezember 2009 verabschiedet hat (siehe unsere Nachricht auf IAS PLUS vom gleichen Tag gestatten japanischen börsennotierten Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, freiwillig die durch den Kommissar der FSA durch öffentliche Bekanntmachung benannten IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. März 2010 enden, anzuwenden.

4. März 2010: Mitschrift von der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 3. März 2010
IASB und FASB kamen am 3. März 2010 für eine gemeinsame Sondersitzung in den Geschäftsräumen des IASB in London zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige und inoffizielle Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte von der Sitzung gemacht haben. Eine weitere gemeinsame Sondersitzung wird am 11. März 2010 stattfinden. Die reguläre Märzsitzung des Boards wird vom 15.-19. März 2010 stattfinden.
Mitschrift von der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB
3. März 2010

IASB und FASB kamen zu einer gemeinsamen Sondersitzung in London zusammen, um Sachverhalte in Bezug auf mehrere gemeinsame Projekte zu erörtern. Mehrere IASB-Mitglieder, die FASB-Mitglieder sowie Stabsmitarbeiter des FASB nahmen an der Sitzung per Videoübertragung oder Telefonkonferenz teil. Die erste Sitzung zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wurde als eigenständige IASB-Sitzung abgehalten.

IASB-Sitzung

Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Zulässige Grundgeschäfte: Derivative als Grundgeschäfte

Der Board diskutierte, ob Derivate als Grundgeschäfte zugelassen werden sollten. Der Stab argumentierte, dass viele Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet seien, in Geschäftsvorfälle einzutreten, die zu Warenpreisrisiken, Zinsänderungsrisiken und Währungsrisiken führen, und dass sie diese Risiken unabhängig voneinander steuerten.

Die meisten Boardmitglieder erklärten sich mit dem Gedanken einverstanden, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen die Steuerung des Risikofaktors (einschließlich eines Derivats) nach Änderung durch ein anderes Derivat widerspiegeln sollte, wenn das der Strategie eines Unternehmens für die Steuerung unterschiedlicher Risiken entspricht. Nichtsdestotrotz waren viele Boardmitglieder besorgt, dass die vorgeschlagene Formulierung zu allgemein sei und eine generelle Designation von Derivaten als Grundgeschäften zulassen könnte. Diese Boardmitglieder stellten fest, dass obgleich eine solche Designation netto keine Auswirkung auf das Ergebnis haben würde, weil alle Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, es die Klarheit verringern und Möglichkeiten zur Strukturierung erweitern könnte.

Der Stab entgegnete, dass es selbst gegenwärtig einige Ausnahmen von dem allgemeinen Verbot der Designation von Derivaten als Grundgeschäft gebe (eine gekaufte Option wird als Grundgeschäft zugelassen, wenn sie durch eine geschriebene Option abgesichert wird). Darüber hinaus könnten einige Derivatearten nicht für eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert qualifizieren – z.B. einige eingebettete Derivate, die nicht vom Trägervertrag abgespalten werden, oder Verträge, die in Gänze zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden, weil sie die Ausnahme für die Eigennutzung nicht erfüllten.

Einige Boardmitglieder meinten, dass die Formulierung verschärft werden sollte, um die oben genannten Bedenken zu adressieren. Schlussendlich verständigte sich der Board auf die allgemeinen Prinzipien, die vorgestellt wurden, einigte sich aber darauf, die Zulässigkeit enger abzugrenzen und mehr Beispiele zur Verfügung zu stellen.

Zulässige Grundgeschäfte: Teile von Nominalbeträgen

Der Board erörterte kurz die Designation von Teilen von Nominalbeträgen als Grundgeschäft und erklärte sich einverstanden. Diese Vorschriften würden die gegenwärtig bestehenden Regelungen in IAS 39 widerspiegeln.

Einige Boardmitglieder waren hinsichtlich der Klarheit besorgt und schlugen Folgendes vor:

bullet eine Klarstellung der Begriffe 'Teil' und 'Anteil' sowie
bullet die Aufnahme von Beispielen für Nominalbeträge mit geldlichen und physikalischen Größen.

Einige Boardmitglieder erörterten einen umfassenderen Sachverhalt in Bezug auf Anteile und deren Zulässigkeit in Verbindung mit dem zeitlichen Anfall erwarteter Geschäftsvorfälle. Der Stab stellte klar, dass diese Sachverhalte zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Diskussion um das Effektivitätskriterium behandelt würden.

Zulässige Grundgeschäfte: einseitige Risikokomponenten

Der Board verständigte sich darauf, die Vorschriften aus IAS 39 zu übernehmen, denen zufolge die Designation einseitiger Risikokomponenten als Grundgeschäft zugelassen ist.

Ein Boardmitglied fragte den Stab, ob man erwogen hätte, das Verbot der Verwendung geschriebener Optionen als Sicherungsinstrument zu ändern. Der Stab antwortete, dass diese Diskussion nicht den Eindruck einer solchen Änderung erwecken und auf zulässige Grundgeschäfte beschränkt bleiben sollte. Darüber hinaus stellte er fest, dass man Optionsstrategien bei einer zukünftigen Sitzung besprechen würde.

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB

Darstellung des Abschlusses

Übergang und Datum des Inkrafttretens

Die Boards erwogen die Übergangsvorschriften für das Projekt. Die meisten Boardmitglieder brachten ihre Präferenz für eine vollständig rückwirkende Anwendung der Vorschläge zum Ausdruck.

Einige Boardmitglieder zeigten sich hinsichtlich der Annahme des Stabs besorgt, dass ein Vorlauf von mindestens vier Jahren nach Veröffentlichung des IFRS erforderlich sei, v.a. um Unternehmen zu ermöglichen, ihre Systeme für die direkte Methode bei der Aufstellung über die Zahlungsströme und die Aufgliederung nach Kostenarten umzustellen. Diese Boardmitglieder meinten, dass wenn die direkte Methode bei der Aufstellung über die Zahlungsströme weiteren Vorlauf benötige, sie prospektiv angewendet werden sollte, wohingegen der Rest des Dokuments rückwirkend anzuwenden sein sollte.

Andere Boardmitglieder warnten vor einem derartigen Ansatz. Sie meinten, dass Unternehmen ihre Systeme in diesem Fall zweimal umzustellen hätten, was zu zusätzlichen Kosten führen würde.

Schließlich verständigten sich die Boards darauf, die Übergangsvorschriften aller Dokumente, die Teil des Memorandum of Understanding (MoU) sind, hinsichtlich der erwarteten Daten des Inkrafttretens gemeinsam zu erwägen. Die Boards einigten sich vorläufig auch darauf, eine vollständig rückwirkende Anwendung vorzuschlagen und die Adressaten zu der benötigten Vorlaufzeit und möglichen Problembereichen bei der Einführung der Vorschläge zu befragen.

Der IASB verständigte sich darauf, erstmaligen Anwendung eine vorzeitige Anwendung zu gestatten, vorrangig wegen der Bedenken, dass ansonsten zwei Systemumstellungen binnen kurzer Zeit erforderlich sein könnten.

Die Boards verständigten sich darauf, die vorzeitige Anwendung durch derzeitige IFRS-Ersteller sowie die Wechselwirkung mit anderen Projekten umfassend in einem gesonderten Dokument zum Datum des Inkrafttretens und den Übergangsvorschriften der Großprojekte, die im Rahmen des MoU abgeschlossen werden, zu behandeln.

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Schulungsmaterial zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die Boards diskutierten die Art und den Inhalt der geplanten Schulungsmaterialien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für schwer zu bewertende Vermögenswerte und Schulden. Der IASB hat Rückmeldungen über die Anwendung der Prinzipien für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Praxis in aufstrebenden und Volkswirtschaften im Übergang im Rahmen einer ausgiebigen Sondierung und Bitte um Eingaben eingeholt. Aus den erhaltenen Rückmeldungen lässt sich ablesen, dass die Adressaten um weitere Leitlinien bitten, wie die Prinzipien in anspruchsvolleren Situationen angewendet werden sollten.

Einige Boardmitglieder waren besorgt, dass die vorgeschlagenen Leitlinien zu breit angelegt seien und die Anwendung von Ermessen abdecken würden. Andere Boardmitglieder meinten, dass, wenn die Leitlinien erforderlich seien, sie in den eigentlichen Standard eingebracht werden sollten. Sie brachten auch ihre Bedenken dahingehend zum Ausdruck, welche Wechselwirkung zwischen derartigen unverbindlichen Leitlinien mit den Leitlinien des IVSC bestünde (z.B. der unlängst veröffentlichten Bewertungsleitlinie zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten).

Schließlich verständigten sich die Boards darauf, dass die Leitlinien ähnlich den Leitlinien sein sollten, die von dem beratenden Expertenpanel veröffentlicht worden seien, und Beispiele enthalten sollten (Fallstudien, wie man die Prinzipien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Praxis anwendet). Bei der Erstellung der Leitlinien würde der Stab in Erwägung zu ziehen haben, ob einige der Beispiele in den eigentlichen Standard aufgenommen werden sollten. Nichtsdestotrotz meinte der Stab, dass man auf Grundlage des Vorgehens des IASB bei anderen Standards die Mehrheit der Beispiele in das Schulungsmaterial aufgenommen würde. Die Boards beabsichtigen die Veröffentlichung dieser Schulungsmaterialien einige Monate nach der Veröffentlichung des endgültigen IFRS (gegenwärtig für das dritte Quartal 2010 geplant).

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

4. März 2010: Ressourcen zum IFRS für KMU auf der Internetseite des IASB

Abgesehen davon, dass der IASB den vollständigen IFRS für KMU (einschließlich der Umsetzungsleitlinien und der Grundlage für Schlussfolgerungen) kostenfrei auf seiner Internetseite bereitstellt, hat er kürzlich weitere kostenfreie Ressourcen zum IFRS für KMU eingestellt. Für diese haben wir Ihnen nachfolgend die entsprechenden Links angegeben. Wir haben daneben dauerhafte Verknüpfungen auf unserer IFRS für KMU -Seite auf IAS PLUS eingerichtet.

bullet Vollständiger IFRS für KMU http://go.iasb.org/IFRSforSMEs. Aktuell auf englisch, spanisch, italienisch und rumänisch verfügbar. Nach derzeitigem Stand ist eine deutsche Fassung nicht geplant.
bullet Umfassendes Schulungsmaterial zum Selbststudium: http://go.iasb.org/smetraining. Es wird ein Modul für jeden der 35 Abschnitte des IFRS für KMU geben; derzeit sind 17 Module verfügbar.
bullet Dreitägige Train-the-Trainer-Workshops: http://www.iasb.org/Conferences+and+Workshops/IFRS+for+SMEs+Train+the+trainer+workshops.htm. Es wurden bereits mehrere Workshops abgehalten, weitere sind angesetzt.
bullet Schulungsfolien: http://www.iasb.org/Conferences+and+Workshops/IFRS+for+SMEs+Train+the+trainer+workshops.htm. Es sind PDF-Fassungen der 20 PowerPoint-Präsentationen verfügbar, die bei den Train-the-Trainer-Workshops verwendet werden.
bullet Abonnieren sie den Emaildienst für den IFRS für KMU: http://www.iasb.org/IASB+Registration.htm

3. März 2010: Neue IDW Verlautbarung zur Vollständigkeitserklärung
Der Hauptfachausschuss (HFA) hat den überarbeiteten IDW Prüfungshinweis: Prüfung der "Vollständigkeitserklärung" für in den Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen (IDW PH 9.950.3) verabschiedet. Darin wurde die vom DIHK vorgenommene Überarbeitung des mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versehenden Formulars berücksichtigt. Der IDW PH 9.950.3 wird in Heft 3/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden.

3. März 2010: Accounting Roundup – Ausgabe Februar 2010

Wir haben die Februarausgabe 2010 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 299 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Konsolidierung

bullet FASB gibt Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards zum Aufschub von Statement 167 für bestimmte Investmentfonds heraus

Ertragsteuern

bullet IRS schlägt vor, bestimmte Steuerzahlen zur Berichterstattung über unsichere Steuerpositionen zu verpflichten

Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode

bullet FASB schließt Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards zu Ereignissen nach dem Ende der Berichtsperiode ab

Sonstige Rechnungslegungsthemen

bullet AICPA, FAF und NASBA geben Mitglieder des 'Blue-Ribbon Panel' bekannt, das sich mit Standards für nicht börsennotierte Unternehmen befassen soll
bullet FAF beruft neuen Treuhänder für den Board
bullet FAF wird XBRL-Taxonomie für US-GAAP beibehalten
bullet FASB gibt Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards zu fachlichen Korrekturen verschiedener Sachverhalte der Kodifizierung heraus

SEC-Angelegenheiten

bullet SEC gibt endgültige Regeln heraus
bullet SEC wird Seminar abhalten, um Unternehmen bei der Befolgung der Regeln zur XBRL-Berichterstattung zu helfen
bullet SEC gibt fachliche Korrekturen an den Verbesserungen zu Angaben zu Stimmrechtsvollmachten heraus
bullet SEC gibt C&DIs in Bezug auf Verordnung S-K und Formular 8-K heraus
bullet SEC gibt erläuternde Leitlinien zu Angaben in Bezug auf den Klimawandel heraus

Sonstige Prüfungsthemen

bullet PCAOB gibt Stabsleitlinien zu Prüfungsstandard Nr. 7 heraus
bullet ASB gibt verschiedene Prüfungsstandards heraus
bullet ASB gibt Vorschläge für Prüfungsstandards heraus

GASB-Angelegenheiten

bullet GASB schlägt Verbesserungen an der Kodifizierung für Adressaten vor

Sonstige internationale Themen

bullet SEC veröffentlicht Arbeitsplan für das weiter Vorgehen in Sachen IFRS für US-amerikanische Emittenten vor
bullet IASC-Stiftung schlägt IFRS-Taxonomie für 2010 vor
bullet Neue Mitglieder in den IASB berufen

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

3. März 2010: IVSC-Bewertungsleitlinie zu immateriellen Vermögenswerten
Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine aktualisierte Fassung der Bewertungsleitlinie (Guidance Note, GN) Nr. 4 zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte veröffentlicht. In der geänderten GN 4 werden die Haupttechniken aufgeführt, die für die Bewertung immaterieller Vermögenswerte wie Markenzeichen, intellektuellem Vermögen und Kundenbeziehungen anerkannt sind, und Leitlinien zu ihrer Anwendung gegeben. Die Presseerklärung des IVSC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache), GN 4 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 1,69 MB).

3. März 2010: Weitere Schulungsmodule zum IFRS für KMU
Die IASC-Stiftung hat den zweiten Satz an Schulungsmaterialien zum IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht. Es wird für jeden der 35 Abschnitte des IFRS für KMU ein Schulungsmodul geben. Bislang wurden 17 Module eingestellt. Die verbleibenden Module werden im Laufe dieses Jahres eingestellt, sobald sie fertigstellt sind. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier herunterladen (137 KB). Das Schulungsmaterial, das kostenfrei ist, kann hier heruntergeladen werden.

2. März 2010: Vereinbarkeit des IFRS für KMU mit der 4. und 7. EU-Richtlinie
Im November 2009 hat die EU-Kommission die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) beauftragt, eine detaillierte Untersuchung durchzuführen, in welchen Punkten der IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) nicht im Einklang mit der 4. und 7. EU-Richtlinie (78/660/EU und 83/349/EWG) steht. Die Studie mit den Ergebnissen von EFRAG kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 138 KB). Stellungnahmen werden bis zum 19. April 2010 erbeten. EFRAG stellt außerdem ein Arbeitspapier zur Verfügung, in dem jeder Abschnitt des IFRS für KMU den Vorschriften der EU-Richtlinien gegenüber gestellt wird (in englischer Sprache, 1,91 MB).

2. März 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Übersetzung
Unsere Kollegen haben eine Übersetzung der Februarausgabe 2010 des englischsprachigen Newsletters zur Versicherungsbilanzierung erstellt (357 KB). Diese Ausgabe trägt den Titel Der Weg zur Harmonisierung und dreht sich um die Diskussionen, die auf der dreistündigen gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 19. Januar 2010 und der nachfolgenden Sitzung des FASB am 27. Januar 2010 geführt wurden. Wir haben dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt angelegt.

2. März 2010: Unsere Sichtweise zum Entwurf zur Lageberichterstattung
Wir haben unsere Stellungnahme zum Entwurf ED/2009/6: Lageberichterstattung an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 25 KB). In dem Entwurf, der am 23. Juni 2009 herausgegeben worden war, werden unverbindliche Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines Lageberichts vorgeschlagen. Wir unterstützen die Fertigstellung des Entwurfs als Leitliniendokument:
Wir sind der Ansicht, dass der Lagebericht ein wichtiges Element der Berichterstattung darstellt und den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen bereitstellt. Die jüngste Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass Adressaten von erläuternden Informationen profitieren, die zusätzlich zum Abschluss gegeben werden und die ihnen helfen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu beurteilen. Wir unterstützen den Board bei der Aufstellung grober Prinzipien, welche die Vergleichbarkeit zwischen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen erleichtern und die Nützlichkeit ihrer Berichterstattung verbessern helfen sollen.

Wir stimmen dem IASB zu, dass ein endgültiges Dokument den Rang unverbindlicher Leitlinien haben sollte. Um dies aber unmissverständlich deutlich zu machen, schlagen wir dem IASB vor, klarzustellen, dass die Fähigkeit eines Unternehmens, für sich die Befolgung der IFRS in seinem Abschluss in Anspruch zu nehmen, nicht davon abhängt, ob es diese unverbindlichen Leitlinien zur Lageberichterstattung befolgt (BC46 des Entwurfs könnte anders gelesen werden).

Dementsprechend unterstützen wir die Herausgabe des Entwurfs in der endgültigen Form eines Leitliniendokuments, vorbehaltlich einiger Klarstellungen, wie unten ausgeführt. Angesichts der sehr groben Natur der Leitlinien mag es Ansinnen geben, im Hinblick auf die Lageberichterstattung weitere Leitlinien zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht des aktuellen Arbeitsprogramms des IASB sind wir der Ansicht, dass der IASB solchen Aufrufen in der näheren Zukunft widerstehen und derartige Eingaben zukünftig nur in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden rund um den Globus, die mit der Überwachung der Abschlüsse, die Anlegern zur Verfügung gestellt werden, beauftragt sind, erwägen sollte.

Alle unseren zurückliegenden Stellungnahmen an IASB, IFRIC, IASCF, IASC und SIC finden Sie hier. Zu unserer Agendaseite zum Projekt Lageberichterstattung kommen Sie hier.

2. März 2010: Deloitte UK iGAAP-Newsletter

Wir haben auf IAS PLUS eine neue Ressource in englischer Sprache eingestellt – den vierteljährlich erscheinenden iGAAP-Newsletter unserer britischen Kollegen. In diesem Newsletter werden die Tätigkeiten von IASB und britischem Accounting Standards Board abgedeckt. Jede Ausgabe ist einem bestimmten Thema gewidmet. So ging es in der Dezemberausgabe 2009 beispielsweise um den IFRS für KMU und die Zukunft der britischen Rechnungslegungsprinzipien. Zudem enthält jede Ausgabe den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten von IASB und ASB, die zeitliche Planung für die Projekte beider Boards, Verknüpfungen auf neue Publikationen von Deloitte, ein Interview mit jemandem, der sich mit den IFRS befasst, sowie eine Tabelle mit den IFRS, die herausgegeben, aber nicht in Kraft getreten sind oder noch nicht durch die Europäische Union übernommen wurden.

bullet iGAAP-Newsletter Dezember 2009 (199 KB)
bullet iGAAP-Newsletter September 2009 (189 KB)
bullet iGAAP-Newsletter Juni 2009 (175 KB)
bullet iGAAP-Newsletter März 2009 (194 KB)
bullet iGAAP-Newsletter Dezember 2008 (415 KB)

Wir haben ständige Verknüpfungen auf unserer Länderseite Großbritannien angelegt.

2. März 2010: IFRS für KMU in Kambodscha
In Kambodscha verpflichten sowohl das Unternehmens- als auch das Bilanzgesetz alle Unternehmen zur Aufstellung von Jahresabschlüssen, wobei große Unternehmen sich prüfen lassen müssen. Im Januar 2009 hatte der Nationale Bilanzrat (National Accounting Council, NAC) des Wirtschafts- und Finanzministeriums von Kambodscha die vollen IFRS wie vom IASB herausgegeben übernommen. Der NAC hat nun den IFRS für KMU als Wahlrecht für alle Unternehmen in Kambodscha mit Ausnahme von 'Unternehmen im öffentlichen Interesse' (Finanzinstitutionen, öffentlich gehandelte sowie Großunternehmen) verankert; diese müssen die vollen IFRS anwenden.

2. März 2010: Internetsendung des IASB zur Ablösung von IAS 37
Wir erinnern noch einmal daran, dass der IASB eine live ausgestrahlte Internetsendung zum Projekt zur Ablösung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen abhalten wird:
bullet Thema der Internetsendung: IASB-Projekt zur Ablösung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
bullet Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 3. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung um 16 Uhr (deutscher Zeit)
bullet Moderator: Robert Garnett, IASB-Mitglied, und Joan Brown, IASB-Projektmanagerin
bullet Weitere Informationen und Anmeldung: hier

 

 

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