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3. September 2010: Stellungnahme von Deloitte zur vom FASB vorgeschlagenen Bilanzierung von Finanzinstrumenten
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat dem IASB
eine Kopie einer Stellungnahme zukommen lassen, die an den
US-amerikanischen Standardsetzer FASB zu dessen im Mai 2010
vorgeschlagener Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (ASU) Bilanzierung von Finanzinstrumenten und
Überarbeitungen der Bilanzierung von derivativen Instrumenten
und Sicherungsbeziehungen gesendet wurde. Angesichts der
Tatsache, dass die beiden Boards danach streben, einen
harmonisierten Standard zu entwickeln, wurde dem IASB die
Stellungnahme zwecks Information und möglicher Erwägung zugesendet.
Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
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Wir begrüßen die Bemühungen der Boards, die
Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu verbessern. Wir
unterstützen das Ziel der Boards, Adressaten von
Abschlüssen zeitnähere und repräsentativere
Informationen zu den Finanzinstrumenten zur Verfügung zu
stellen, in die ein Unternehmen involviert ist, und wir
teilen den Wunsch der Boards, unnötige Komplexität in
der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu reduzieren.
Darüber hinaus unterstützen wir die Schritte der Boards,
die dem Erreichen des Ziels eines einzigen Satzes
hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards
in diesem wichtigen Bereich gelten. Unserer Meinung nach
jedoch erreicht die vorgeschlagene ASU dieses Ziel
nicht, und daher unterstützen wir die Veröffentlichung
dieser vorgeschlagenen ASU als endgültigen Standard
nicht.
Um wohlfunktionierende globale Kapitalmärkte
zu unterstützen, sollte ein einziges harmonisiertes
Bilanzierungsmodell für Finanzinstrumente zum Nutzen der
Adressaten von Abschlüssen eine der höchsten Prioritäten
sein. Wir sind daher besorgt, dass der IASB und der FASB
auseinander driftende Modelle dafür zu entwickeln
scheinen, wie Finanzinstrumente bilanziert werden. Das
in der ASU vorgeschlagene Modell weicht deutlich vom
Klassifizierungs- und Bewertungsmodell für finanzielle
Vermögenswerte in IFRS 9 und vom vorgeschlagenen Modell
für finanzielle Verbindlichkeiten im IASB-Entwurf ED/2010/4
ab. Darüberhinaus weichen die Wertminderungsmodelle für
Kreditverluste, die von den beiden Boards vorgeschlagen
werden, in wichtigen Bereichen voneinander ab. Des
Weiteren erörtert der IASB derzeit einen Ansatz im
Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen,
der von dem in der vorgeschlagenen ASU enthaltenen
abweicht. Wenn die Entwicklung eines gemeinsamen Satzes
von hochwertigen globalen Rechnungslegungsstandards
erreicht werden soll, muss die Bilanzierung von
Finanzinstrumenten eines der Hauptaugenmerke sein. Daher
fordern wir die beiden Boards nachdrücklich auf,
zusammenzuarbeiten und das gemeinsame Ziel, Konvergenz
in diesem wichtigen Bereich zu erzielen, dadurch zu
erreichen, dass man sich auf einen einzigen
harmonisierten hochwertigen Standard für
Finanzinstrumente einigt. |
Weiterführende Informationen:
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3. September 2010: Bekanntmachung von DRS 18
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Im Bundesanzeiger Nr. 133 vom 3. September 2010 (Beilage 133a) ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 18 (DRS 18) Latente Steuern durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
Die bekanntgemachte Version enthält in den Tz. 32 und 33 Änderungen gegenüber der bisher im Schäffer-Poeschel-Verlag veröffentlichten Fassung des DRS 18.
Die geänderten Textziffern können Sie in der
Presseerklärung des DRSC einsehen.
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3. September 2010: Die Aufgabe der Rechnungsleger
in der Geschäftstätigkeit verstehen
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Das Komitee der aktiven professionellen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des
internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Konsultationspapier
zum Zweck öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht, in dem
hervorgehoben wird, wie sich die Erwartungen von Arbeitgebern von
professionellen Rechnungslegern angesichts globaler Trends und der
sich ändernden Bedürfnisse der Unternehmen vermutlich ändern werden.
In dem Papier werden die erwarteten Veränderungen in Bezug auf acht
bestimmende Faktoren von nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg
dargestellt und daraus ein Rahmenkonzept der wichtigsten Tätigkeiten
aufgezeigt, die von einem professionellen Rechnungsleger vermutlich
erwartet werden. Die bestimmenden Faktoren wurden anhand einer
Analyse von drei langfristigen Trends identifiziert, die Auswirkungen
auf Unternehmen haben: Globalisierung, Komplexität und technischer
Fortschritt. In dem Konsultationspapier wird gefragt, ob die
Mitgliedorganisationen von IFAC und die assoziierten Unternehmen es
nützlich finden würden, wenn ein internationales Kompetenzkonzept
entwickelt würde, in dem die Rolle und Aufgaben der professionellen
Rechnungsleger in der Geschäftstätigkeit abgedeckt würden.
Nachfolgend übersetzen wir Ihnen zwei Auszüge aus dem
Konsultationspapier:
Globalisierung
Zwei bedeutende globale Themen werden Auswirkungen auf Unternehmen und Märkte
und daher die Rolle der professionellen Rechnungsleger haben. Das erste ist die
Diffusion von wirtschaftlicher Macht in der globalen Weltwirtschaft über einen
größeren Kreis von Regionen und Ländern. Dies wird von der Entwicklung der
Informationstechnologie, der größeren wirtschaftlichen Öffnung und der
zunehmenden Größe und Reichweite multinationaler Unternehmen unterstützt. Der
zweite Sachverhalt ist nachhaltige Entwicklung und insbesondere der Klimawandel,
der ein bestimmender Sachverhalt unserer Zeit geworden ist. Mit dieser erhöhten
Aufmerksamkeit ist eine erhöhte Nachfrage nach
verlässlichen entscheidungsnützlichen Informationen entstanden. Komplexität
Regulierer und Standardsetzers müssen auch Verantwortung im Kampf gegen
die Komplexität übernehmen. Ein Übergang von mehr auf bessere
und evidenzbasierte Regulierung und Aufsicht würde Unternehmen
helfen, wirksamer und schneller Nutzen für die Aktionäre zu
schaffen und sachgerecht zu zeigen, wie sie dies erreichen.
Darüber hinaus könnten die globale Harmonisierung von Standards
und Regulierung sowie die weltweite Koordinierung von Aufsicht
auch dabei helfen, die Komplexität für und den Aufwand von den
Unternehmen zu verringern. |
Stellungnahmen zum Konsultationspapier
müssen bis zum 30. November 2010 beim IFAC eingehen.
Eine Verknüpfung auf das Dokument finden Sie in der
englischsprachigen
Presseerklärung des IFAC.
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2. September 2010: IASB und FASB veröffentlichen Fragebögen für Leasingnehmer und Leasinggeber
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Der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB haben im
Rahmen ihrer Einbindungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Projekt
zu Leasingverhältnissen Fragebögen für Leasingnehmer und
Leasinggeber veröffentlicht. Mit den Fragebögen möchten die Boards
den Einsatz und die Bilanzierung von Leasingverträgen in Unternehmen
erfragen. Das Ausfüllen der Fragebögen setzt keine Kenntnis der
Vorschläge der Boards, die diese am 17. August 2010 in Form des
Standardentwurfs ED/2010/9 Leasingverhältnisse veröffentlicht
haben, voraus. Weitere Informationen finden Sie in der
englischsprachigen
Presseerklärung des IASB. Die Frist zur Ausfüllung der
Fragebögen endet am 30. September 2010. |
2. September 2010: Heads Up zum FASB-Entwurf zu Plänen mehrerer Arbeitgeber
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter zu der am
1. September 2010
vom amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentlichten vorgeschlagenen Aktualisierung
der Rechungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU)
herausgegeben. In dem Heads Up werden bestimmte Aspekte des
FASB-Entwurfs zu Angaben durch einen an einem Plan mehrerer Arbeitgeber
beteiligten Arbeitgeber erläutert. Die vom FASB vorgeschlagenen Angaben
ähneln denen, die der IASB in seinem Entwurf
ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne
im April 2010 vorgeschlagen hat. Weiterführende Informationen:
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2. September 2010: IDW-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu leistungsorientierten Plänen
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Mit einem Schreiben an den IASB hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum
Standardentwurf ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne genommen. Das IDW begrüßt die in dem Entwurf vorgeschlagene Abschaffung der Korridormethode sowie die vollständige Erfassung von Änderungen des Barwerts leistungsorientierter Versorgungsverpflichtungen und Fair-Value-Änderungen des Planvermögens
sind in der Periode ihrer Entstehung. Den Ausweis von Dienstzeitaufwand
und Nettozinsaufwand im Jahresergebnis und Bewertungsänderungen im sonstigen
Gesamtergebnis auf Basis der Prognosetauglichkeit sieht das IDW teilweise kritisch, da innerhalb der IFRS weiterhin kein einheitliches Konzept für die Unterscheidung von Sachverhalten, die Jahresergebnis bzw. im sonstigen
Gesamtergebnis erfasst werden, existiert. Das Schreiben des IDW in
englischer Sprache finden Sie
hier (94 KB). |
2. September 2010: Börse von Singapur ermutigt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Die Börse von Singapur (Singapore Exchange, SGX) hat eine
vorgeschlagene "Grundsatzerklärung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung"
sowie zugehörige Leitlinien veröffentlicht, die von an der SGX notierten
Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte verwendet
werden können. Die vorgeschlagene Nachhaltigkeitsberichterstattung ist
freiwillig. Bei der SGX ist man der Ansicht, dass der natürliche nächste
Schritt sein wird, Leitlinien, Standards und verbindliche Regelungen zu
erlassen, wenn zunehmend mehr Unternehmen sich davon überzeugen lassen,
eine Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen. Nachfolgend
übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus den vorgeschlagenen Leitlinien:
Die Börse ermutigt zur
Übernahme international anerkannter
Berichtserstattungskonzepte wie beispielsweise das
Rahmenkonzept der Global Reporting Initiative (GRI) für
die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsbemühungen
eines Emittenten. Das GRI-Rahmenkonzept gilt weltweit
für alle Arten von Organisationen und bietet allgemeine
Prinzipien und Indikatoren, die Emittenten verwenden
können, um ihre wirtschaftlichen, umweltbezogenen und
sozialen Leistungen Reporting Framework zu bewerten und
darzustellen. |
Die Kommentierungsfrist zur Grundsatzerklärung endet am
29.Oktober 2010. Weitere Informationen
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2. September 2010: Neue IFRS-Publikation von Deloitte Indien
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Unsere indischen Kollegen haben
IFRS auf der Spur bleiben herausgegeben.
Diese Publikation bietet eine Zusammenfassung des IASB-Entwurfs ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
und vorläufige Beobachtungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen des
Entwurfs auf die gegenwärtige Praxis in Indien. Unternehmen in Indien
werden ab 2012 auf mit den IFRS konvergierte indische
Rechnungslegungsstandards übergehen. Weitere Informationen:
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1. September 2010: FASB veröffentlicht ASU zu Plänen mehrerer Arbeitgeber
1. September 2010: Formale Korrekturen an den IFRS
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Der IASB hat auf seiner Internetseite einige formale Korrekturen und Änderungen an seinen Verlautbarungen zur Verfügung gestellt. Betroffen sind unter anderem
der IFRS für KMU (herausgegeben im Juli 2009), IFRS 9 Finanzinstrumente
(herausgegeben im November 2009), Verbesserungen der IFRS im Rahmen des
jährlichen Verbesserungsprojekts (herausgegeben im Mai 2010), das Bound
Volume (rotes Buch) 2010 und das Bound Volume (blaues Buch) 2010. Sie können die Korrekturen
hier einsehen. |
1. September 2010: Heads Up zur Sitzung des Beirats der PCAOB im Juli 2010
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen neuen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem
die Sitzung des ständigen Beirats (Standing Advisory Group, SAG) der US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
vom 15. Juli 2010 zusammengefasst wird. Der SAG erörterte die folgenden
Themen: Prüfungserwägungen für Broker-Händler, Projekte des FASB und
ihre mögliche Auswirkung auf Prüfer und die Berücksichtigung
nachfolgender Ereignisse durch Prüfer. Darüber hinaus fasste der Stab
der PCAOB die Stellungnahmen zusammen, die zum vorgeschlagenen Standard
zur Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss eingegangen sind, und
berichtete über den aktuellen Stand hinsichtlich der Pläne, ein Projekt
zum Berichtserstattungsmodell für Prüfer aufzunehmen. Hinsichtlich der
Auswirkungen des gegenwärtigen IASB/FASB-Harmonisierungsprozesses und
die Bewegung hin zu mehr prinzipienbasierten Standards wird im Heads Up
folgendes festgehalten:
Es gab erhebliche Debatten und
Diskussionen hinsichtlich des vorgeschlagenen Zeitplans
für den Abschluss laufender und ausstehender Projekte
des FASB, wobei viele den Bedenken Ausdruck verliehen,
dass das strikte Einhalten des gegenwärtigen Zeitplans
möglicherweise zu qualitativen Beeinträchtigungen der
Standards führen könnte. Darüber hinaus drückten viele
SAG-Mitglieder Bedenken hinsichtlich der (1) Ressourcen
und der Möglichkeit, in geringem Zeitrahmen zu
reagieren, und (2) der Kapazitätsbeschränkungen, die zu
Diskrepanzen mit den Bedürfnissen der Berichterstattung
führen und so möglicherweise die Qualität der
Finanzberichterstattung vermindern könnten, aus.
Die SAG-Mitglieder erörterten außerdem den
zusätzlichen Einsatz von Ermessensentscheidungen, der
notwendig wird, wenn der FASB auf mehr
prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandards übergeht.
Die Mitglieder ermutigten außerdem die PCAOB und die
SEC, die Verbesserungsvorschläge des Beitrags der SEC
zur Verbesserung der Finanzberichterstattung umzusetzen
und ein Rahmenkonzept für Ermessenentscheidungen sowohl
für Emittenten als auch für Prüfer zu entwickeln, um
diesen dabei zu helfen, zu gut begründeten
Entscheidungen zu gelangen. |
Weitere Dokumente in englischer Sprache:
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1. September 2010: Entwurf einer XBRL-Taxonomie für US-GAAP zur Kommentierung gestellt

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Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF)
weist darauf hin, dass die vorgeschlagene
Finanzberichterstattungstaxonomie 2011 für US-GAAP öffentlich eingesehen
und kommentiert werden kann. Die aktualisierte Taxonomie enthält
Anpassungsänderungen in Bezug auf Rechnungslegungsstandards und andere
vorgeschlagene Verbesserungen der offiziellen Taxonomie, die derzeit von
den das EDGAR-System der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) nutzenden Einreichern
verwendet wird. Stellungnahmen zur neuen Taxonomie müssen bis zum
30. Oktober 2010 eingehen. Weitere Informationen in englischer Sprache:
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31. August 2010: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
31. August 2010: Treuhänder erbitten Stellungnahmen zu Kriterien für den jährlichen Verbesserungsprozess
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Die IFRS-Stiftung, unter der der International Accounting Standards Board (IASB)
arbeitet, hat heute vorgeschlagene Verbesserungen an den Kriterien
für den jährlichen Verbesserungsprozess des IASB zwecks öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben. Der jährliche Verbesserungsprozess
stellt einen Mechanismus dar, mit dem nicht dringliche aber
notwendige Änderungen an den International Financial Reporting Standards (IFRS)
zusammengefasst und gesammelt veröffentlich werden. Solche
Änderungen betreffen beispielsweise die Klarstellung von Leitlinien
oder Formulierungen oder betreffen relativ geringfügige Sachverhalte
in den Standards und deren unbeabsichtigte Folgen, Widersprüche oder
Auslassungen. Die vorgeschlagenen Kriterien für die Bestimmung, ob
ein Sachverhalt in Bezug auf die Klarstellung oder Korrektur der
IFRS im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts abgehandelt
werden kann, sind nachfolgend widergegeben. Alle Kriterien müssen
erfüllt sein.
(a) Die vorgeschlagene
Änderung weist eines oder beide der folgenden
Merkmale auf:
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(i) klarstellend durch die vorgeschlagene Änderung würden die IFRS wie folgt verbessert:
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Klarstellung unklarer Formulierungen in bestehenden IFRS oder |
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Hinzufügen von Leitlinien, wo deren Fehlen Bedenken auslösen. |
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Eine klarstellende Änderung
erhält die Einheitlichkeit der bestehenden
Prinzipien im betroffenen IFRS. Sie schlägt kein
neues Prinzip vor und ändert kein bestehendes
Prinzip. |
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(ii) korrigierend durch die vorgeschlagene Änderung würden die IFRS wie folgt verbessert:
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Lösung eines Konflikts zwischen bestehenden Vorschriften der
IFRS und Zurverfügungstellung einer klaren Begründung, wann
welche bestehende Vorschrift anzuwenden ist oder |
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Heilung einer Auslassung oder einer verhältnismäßig kleinen
unbeabsichtigten Konsequenz bestehender Vorschriften der IFRS. |
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Eine klarstellende Änderung
schlägt kein neues Prinzip vor und ändert kein
bestehendes Prinzip, aber sie kann eine Ausnahme von
einem bestehenden Prinzip schaffen. |
(b) Die vorgeschlagene Änderung hat einen klaren, eng umrissenen
Zweck, d.h. die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sind
ausreichen erwogen und identifiziert worden.
(c) Es ist anzunehmen, dass der IASB zeitnah zu einer Lösung des
Sachverhalts kommen wird. Die Unfähigkeit, eine Lösung zeitnah zu
erarbeiten, kann ein Hinweis dafür sein, dass der Grund für das Problem
grundlegender ist als im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts
abgearbeitet werden kann.
(d) Wenn die vorgeschlagene Änderung einen IFRS betrifft, der
Gegenstand eines gegenwärtigen oder geplanten IASB-Projekts ist, müssen
dringende Gründe vorliegen, um die Änderung eher vorzunehmen als es im
Rahmen des Projekts geschehen könnte.
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Zum Konsultationsdokument der IFRS-Stiftung kann bis zum
30. November 2010 Stellung genommen werden. Es steht Ihnen auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung. Die entsprechende
Presseerklärung finden Sie
hier (in englischer Sprache, 36 KB).
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31. August 2010: FASB gibt zwei neue ASU heraus
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei
neue Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU)
herausgegeben:
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ASU zum Thema 954 (Organisationen im
Gesundheitswesen) hinsichtlich der Bilanzierung von
Rechtskosten im Zusammenhang mit der Bewertung von
caritativen Hilfsprogrammen für Angabezwecke:
Measuring Charity Care for Disclosure
In der ASU wird festgehalten, dass in den IFRS keine
eigenen Leitlinien für Angaben zu caritativen
Hilfsprogrammen enthalten sind. Die Änderungen
treten für Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem
15. Dezember 2010 beginnen. |
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ASU zum Thema 954 (Organisationen im
Gesundheitswesen) hinsichtlich der Darstellung von
Versicherungsansprüchen und damit im Zusammenhang
stehenden Versicherungsrückdeckungen:
Presentation of Insurance Claims and Related
Insurance Recoveries
In der ASU wird festgehalten, dass in den IFRS die Verrechnung von
Vermögenswerten und Schulden unter den in der ASU
beschriebenen Umständen nicht gestattet ist. Die Änderungen
treten für Geschäftsjahre und
Zwischenberichtsperioden innerhalb dieser
Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem
15. Dezember 2010 beginnen. |
Die neuen ASU sind das Ergebnis der Julisitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB.
Weitere
Informationen zu auf dieser Sitzung gefällten Entscheidungen sind im
EITF Snapshot
verfügbar (in englischer Sprache, 130 KB).
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31. August 2010: Malaysischer Standardsetzer verschiebt die Einführung des Äquivalents zu IFRIC 15
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Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat
entschieden, den Beginn der verpflichtenden Anwendung von IC Interpretation 15 Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien vom
1. Juli 2010 auf den 1. Januar 2012 zu verschieben. Unternehmen, die
IC 15 vorzeitig anwenden möchten, dürfen dies tun. Abgesehen von
abweichenden Daten des Inkrafttretens enthält IC 15 die gleichen
Vorschriften wie IFRIC 15 (diese Interpretation ist zum 1. Januar
2009 in Kraft getreten). Der MASB begründet die Verschiebung wie
folgt:
Angesichts der Bedeutung
des Immobiliensektors für die malaysische Wirtschaft
ist der MASB in seiner Sitzung am 23. August 2010 zu
der Überzeugung gekommen, dass es aus
Vorsichtsgründen besser sei, die Anwendung von IC 15
übergangsweise auf den 1. Januar 2012 zu
verschieben. Dies gestattet, die Erörterungen zur
Einführung von IC 15 fortzusetzen und die Prüfung
des vorgeschlagenen Standards über Erlöse aus
Verträgen mit Kunden sowohl mit nationalen
Interessengruppen als auch in der gesamten Region
über die Gruppe der Standardsetzer im
asiatisch-pazifischen Raum (AOSSG) durchzuführen.
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Der MASB hat eine entsprechende
Presseerklärung in englischer Sprache veröffentlicht. |
30. August 2010: Zusammenfassung der Sitzung des IFRS-Beirats im Juni 2010
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Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung
von der Sitzung des IFRS-Beirats (IFRS Advisory Council) im Juni
2010 zur Verfügung. Neben anderen Themen erörterte der Beirat auch
das Arbeitsprogramm des IASB für die Zeit nach Juni 2011. Mitglieder
des Beirats gaben der Meinung Ausdruck, dass die Bilanzierung von
Geschäftsvorfällen nach islamischen Recht und Landwirtschaft mit zu
den höchsten Prioritäten des IASB genommen werden sollten. Außerdem
sollten XBRL und das Rahmenkonzept für Angaben gemeinsam erörtert
werden. Die Zusammenfassung der Sitzung steht Ihnen auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung. |
30. August 2010: IIROC schlägt vor, regulatorische Standards mit den IFRS zu harmonisieren
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Ein Vorschlag, der am vergangenen Freitag von der kanadischen
Regulierungsbehörde für die Investmentbranche (Investment Industry Regulatory Organization of
Canada, IIROC) veröffentlicht wurde, zeigt, dass die IFRS auch
zunehmend in anderen Bereichen als in der Rechnungslegung verwendet
und so zur globalen Finanzberichterstattungssprache werden. Der
Vorschlag sieht vor, für Zwecke der regulatorischen
Berichterstattung auf die International Financial Reporting Standards (IFRS)
überzugehen. Es gibt einige Abweichungen in bestimmten Bereichen,
die allerdings "nur auf solche Situationen beschränkt sind, in denen
der Aufwand und die Kosten der Harmonisierung größer als der
regulatorische Wert oder Nutzen einer Einhaltung der IFRS ist". Der
Vorschlag ist auf der
Internetseite der IIROC verfügbar; die Kommentierungsfrist endet
60 Tage nach seiner Veröffentlichung. Weitere Informationen zur
Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer
Länderseite Kanada. |
30. August 2010: Japanische Übersetzung eines IFRS-Newsletters von Deloitte
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Unsere japanischen Kollegen haben den IFRS in Focus-Newsletter von Deloitte ins Japanische übersetzt,
in dem IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen zusammengefasst wird:
Unsere internationalen Kollegen haben alle japanischen
Übersetzungen von Newslettern
archiviert. Die Seiten des japanischen IFRS Centres of Excellence finden Sie
hier.
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29. August 2010: Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen
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Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zu den Entwürfen
ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne und
ED/2010/7 Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert bis
Montag, den 6. bzw. Dienstag, den 7. September 2010 beim IASB eingehen müssen. Der Entwurf zu
leistungsorientierten Plänen wurde am 29. April 2010 herausgegeben und würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne
ändern, mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Der Entwurf zur Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse wurde am
29. Juni 2010 herausgegeben. In ihm wird vorgeschlagen, anstelle der bisher vorgesehenen Sensitivitätsanalyse nunmehr eine Analyse von Bewertungsunsicherheiten vorzunehmen und offenzulegen. |
27. August 2010: Neuer Accounting Alert von Deloitte Neuseeland
27. August 2010: 148. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
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Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 148. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates
(DSR) am 2. und 3. September 2010 stehen auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere
sollen in Kürze folgen. |
26. August 2010: IASB schlägt Änderungen an
IFRS 1 vor
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute
vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards zwecks
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Mit dem Vorschlag soll
IFRS 1 dahingehend geändert werden, dass die Verweise auf das feste
Übergangsdatum '1. Januar 2004' durch den Ausdruck 'Datum des
Übergangs auf die IFRS' ersetzt werden sollen. Als Ergebnis würden
Unternehmen, die die IFRS erstmalig anwenden,
Ausbuchungstransaktionen, die vor dem Datum des Übergangs auf IFRS
stattgefunden haben, nicht länger neu darstellen müssen. Darüber
hinaus müssten Erstanwender keine "Tag-1-Differenzen" beim
erstmaligen Ansatz von Finanzinstrumenten mehr neu berechnen, wenn
der entsprechende Geschäftsvorfall vor dem Datum des Übergangs auf
IFRS stattfand. In der Grundlage für Schlussfolgerungen
heißt es dazu:
In IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
ist einem Erstanwender vorgeschrieben, vergangene
Ausbuchungstransaktionen neu darzustellen, die nach
dem 1. Januar 2004 stattfanden. Diese Vorschrift
wurde 2003 in IFRS 1 als Ergebnis der Überarbeitung
von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
aufgenommen, um Unternehmen, die dann erstmalig die
IFRS anwendeten, in die gleiche Lage zu setzen wie
damals bereits IFRS anwendende Unternehmen. Im
Verlauf der Zeit lag das Übergangsdatum 1. Januar
2004 in immer weiterer Ferne und zunehmend
bedeutungsloser für Abschlüsse in Rechtskreisen, die
erwägen, die IFRS einzuführen. |
Der Standardentwurf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender kann bis zum 27. Oktober
2010 kommentiert werden.
Er steht auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung. Die Presseerklärung des
IASB finden Sie
hier (in englischer Sprache,
98 KB). Eine Zusammenfassung der
Diskussionen, die zu der Veröffentlichung des heutigen
Interpretationsentwurfs führten, finden Sie auf unserer
entsprechenden Projektseite. |
26. August 2010: IFRS Interpretations Committee veröffentlicht Leitlinien zum Tagebau
26. August 2010: Einladung zur Öffentlichen Diskussion am 1. Oktober 2010
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Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Freitag, den 1. Oktober 2010, 10.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 16.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Papieren ein:
An der Veranstaltung wird voraussichtlich auch ein Board-Mitglied des IASB teilnehmen.
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behälten
der DSR sich vor, die Tagesordnung zu ändern.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 24. September 2010 an.
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26. August 2010: Öffentliche Diskussion am 27. September 2010
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Zu der Öffentlichen Diskussion vom 27. September 2010, 13.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 können sich interessierte Personen und Organisationen noch bis zum 20. September 2010 unter
bahrmann@drsc.de anmelden. Auf der Agenda steht folgendes Papier des IASB:
Gleichzeitig soll diese Gelegenheit wahrgenommen
werden, um die Auswirkungen der Vorschläge des
Arbeitsentwurfs des vorgeschlagenen
Standards zur Darstellung des Abschlusses
auf Versicherungsunternehmen zur Diskussion zu stellen.
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25. August 2010: IFRS-Stiftung veröffentlicht Einweisung in die IFRS für Führungskräfte
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Die IFRS-Stiftung hat die Ausgabe 2010 ihrer Einweisung in die IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und Vorstände herausgegeben: IFRSs–A
Briefing for Chief Executives, Audit Committees and Boards of Directors. Die Einweisung enthält Zusammenfassungen aller bis zum 1. Juli 2010 herausgegebenen IFRS in allgemeinverständlicher Sprache. Sie wird insbesondere für Führungskräfte ohne Finanzhintergrund, für Mitglieder von Prüfungsausschüssen und für Aufsichtsräte sowie für alle anderen erstellt, die einen allgemeinen Überblick über die IFRS und die geschäftlichen Auswirkungen ihrer Einführung gewinnen wollen.
Die Publikation steht im
Abonnentenbereich des IASB für Abonnenten des umfassenden Abonnements und für eIFRS-Abonnenten zur Verfügung.
Eine gedruckte Fassung ist noch nicht verfügbar. |
25. August 2010: FASB gibt als Ergebnis der EITF-Sitzung im Juli zwei neue vorgeschlagene ASU heraus
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei
neue vorgeschlagene Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU)
herausgegeben:
Die Vorschläge sind das Ergebnis der Julisitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB.
Die Kommentierungsfrist für beide Dokumente endet am 8. Oktober 2010. In
beiden vorgeschlagenen ASU wird festgehalten, dass es zu den behandelten
Sachverhalten keine entsprechenden Leitlinien nach IFRS gebe. Weitere
Informationen zu den Vorschlägen ist im
EITF Snapshot
verfügbar (in englischer Sprache, 130 KB), in dem die Sitzung der
EITF vom 29. Juli 2010 zusammengefasst wird.
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25. August 2010: FASB erhöht Mitgliederzahl von 5 auf 7, FASB-Vorsitzender tritt zurück
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Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) haben bekanntgegeben,
dass die Mitgliederzahl des US-amerikanischen Standardsetzers FASB
von fünf auf sieben erhöht wird. Darüber hinaus hat der derzeitige
Vorsitzende des FASB, Robert Herz entschieden, dass er nach mehr als
acht Jahren, in denen er den FASB geführt hat, das Gremium verlassen
wird. FASB-Mitglied Leslie Seidman wurde mit Wirkung zum
1. Oktober 2010 zur kommissarischen Vorsitzenden ernannt.
Der FASB hatte bereits von seiner Gründung 1973 bis
2008 sieben Mitglieder. Der erneute Übergang auf eine Struktur mit
sieben Mitgliedern wird vollzogen, sobald der Prozess zur Einwerbung
von Bewerbung und deren Auswertung abgeschlossen ist. Die FAF geht
davon aus, dass dies Anfang 2011 der Fall sein wird. Der Vorsitzende
der FAF, Jack Brennan sagte dazu:
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Den FASB wieder in eine Struktur mit sieben
Mitgliedern zu überführen wird den Rahmen für die Bemühungen des
FASB im Hinblick auf die Agenda für die Konvergenz mit dem International Accounting Standards Board (IASB)
verbessern, und erlaubt gleichzeitig, sich den bisher noch nicht
dagewesenen Herausforderungen zu stellen, denen die
amerikanischen Kapitalmärkte in den kommenden Jahren und Monaten
ausgesetzt sein wird.
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Die englischsprachige Presseerklärung der FAF finden Sie
hier.
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24. August 2010: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB
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Der IASB kam am 24. August 2010 zu einer Sondersitzung zusammen
– der zweiten in diesem Monat. Diskutiert wurden die folgenden Themen (die Verknüpfungen bringen Sie jeweils an die entsprechende
Stelle im Protokoll):
Die gesamte Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben,
finden Sie hier. Die nächste Sitzung des IASB ist derzeit für den 13. bis 17. September 2010 vorgesehen. |
24. August 2010: IFRS in Focus-Newsletter zu den Leasingvorschlägen
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter zu dem
Entwurf zur Leasingbilanzierung herausgegeben: IASB issues Exposure Draft on Lease Accounting.
Am 17. August 2010 hatten der International Accounting Standards Board (IASB)
und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
gemeinsam den Entwurf ED 2010/9 Leasingverhältnisse herausgegeben.
Mit den Vorschlägen im Entwurf würden die Unterscheidung zwischen
Miet- und Finanzierungsleasing wegfallen und neue
Bilanzierungsmodelle für Leasinggeber und Leasingnehmer eingeführt.
Leasingnehmern wäre es nicht länger gestattet, Leasingverhältnisse
als "bilanzunwirksame" Finanzierungen zu behandeln, sondern sie
müssten einen Vermögenswert und eine Schuld für alle
Leasingverhältnisse, die in den Anwendungsbereich der Vorschläge
fallen, ansetzen. Weitere Informationen:
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24. August 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Übersetzung
24. August 2010: Neues Handbuch des IAESB zu Aus- und Weiterbildung
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Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat die Ausgabe 2010
seines Handbuchs der internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung herausgegeben. Das Handbuch enthält die acht internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards des IAESB (International Education Standards, IES), einschließlich des IAESB-Rahmenkonzepts für die internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung und der Einführung in die internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards, sowie drei internationale Verlautbarungen zur Ausbildung in der Praxis (International Education Practice Statements, IEPS).
Das Handbuch kann kostenfrei im PDF-Format über die
IFAC-Internetseite bezogen werden. Gedruckte Exemplare können ebenfalls bestellt werden.
Die englischsprachige Presseerklärung des IFAC steht Ihnen
hier zur Verfügung. |
24. August 2010: Neue Ausgabe der Investor Perspectives erschienen
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Im April 2010 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der IASB ein
Programm ins Leben gerufen, mit dem Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingebunden werden sollen. Einer der Programmpunkte ist ein Newsletter für Anleger. Die Board-Mitglieder Stephen Cooper, Patrick Finnegan und Patricia McConnell veröffentlichen zeitnah Informationen zu Berichterstattungsfragen. Eine weitere Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectives steht nun auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:
Der IASB archiviert auf seiner Internetseite
alle bisher erschienenen Ausgaben der Investor Perspectives.
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24. August 2010: Japanische Übersetzung eines IFRIC Review-Newsletters
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Unsere japanischen Kollegen haben den IFRIC Review-Newsletter von Deloitte ins Japanische übersetzt,
in dem die Sitzung des IFRS Interpretations Committee vom 8. und
9. Juli 2010 zusammengefasst wird:
Unsere internationalen Kollegen haben alle japanischen
Übersetzungen von Newslettern
archiviert. Die Seiten des japanischen IFRS Centres of Excellence finden Sie
hier.
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23. August 2010: Neue spanische Übersetzungen von Newslettern
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen IFRS Alert und einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:
Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie
hier.
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23. August 2010: Neues Gesetz zur Einführung der IFRS in der Russischen Föderation
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Die russische Staatsduma hat ein
Gesetz über Konzernabschlüsse verabschiedet, das im Wesentlichen
seit Ende 2004 unberührt geblieben war. Am 17. Dezember 2004 hatte die
Duma dem Gesetz in zweiter Lesung zugestimmt, aber es gab seitdem keine
erkennbaren Versuche, die dritte und abschließende Lesung abzuhalten.
Dies abschließende Lesung fand schließlich am 7. Juli 2010 statt, und
Präsident Medwedew hat das Gesetz kürzlich unterschrieben.
Das Gesetz gilt für Banken, Versicherungen und alle
unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an den inländischen Börsen
zugelassen sind. Es schreibt vor, dass diese Unternehmen Abschlüsse im
Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)
erstellen, bei den Regulierungsbehörden einreichen und öffentlich
zugänglich machen. Im Gesetz heißt es, dass die IFRS-Abschlüsse
zusätzlich zu Abschlüssen nach russischen Rechnungslegungsstandards zu
erstellen sind und diese nicht ersetzen.
Die Vorschriften, die im neuen Gesetz enthalten sind, treten in Kraft, wenn
sie von der Regierung und der Zentralbank offiziell anerkannt werden.
Das Gesetz enthält keine Details zu einer Vorgehensweise in Bezug auf
diese Anerkennung, und ein Zeitrahmen wird auch nicht gesetzt. Es wird
jedoch erwartet, dass diese offizielle Anerkennung irgendwann zwischen
2012 und 2015 erfolgen wird.
Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Russischen Föderation finden Sie auf unserer
Länderseite Russland.
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23. August 2010: Nächste TEG-Sitzung
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Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom
8. bis 10. September 2010 tagen. Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung). Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie
hier (in englischer Sprache,
59 KB). |
22. August 2010: Tagesordnung für die Sitzung des Interpretations Committee am 2. und 3. September 2010
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Das IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den
2. und 3. September 2010 (am 3. September nur vormittags)
in den Räumen des IASB in London tagen. Die Sitzung steht Beobachtern
offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die
vorläufige Agenda der Sitzung wieder.
Agenda für
die Sitzung des Interpretations Committee Donnerstag und Freitag, 2. und
3. September 2010 |
Donnerstag, 2. September 2010 (10:00h-18:00h)
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Einführung/ administrativer Sitzungsteil |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen –
Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen bei
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem
Arbeitnehmer |
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile |
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Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der
Juliausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
– wiederholte Anwendung |
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IAS 12 Ertragsteuern – Ansatz von latentem Steuervermögen für
nicht realisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Schuldtiteln |
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IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage |
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Themen, die neu erörtert werden sollten
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses
– Empfohlene gegenüber
vorgeschriebenen Angaben (Fortsetzung am
Freitag, falls erforderlich) |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses Vergleichsinformationen |
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IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten Bilanzierung von
Wertminderungstests für Geschäfts- oder Firmenwerte, wenn nicht beherrschende
Anteile angesetzt werden |
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Freitag, 3. September (09:00h-11:45h)
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen(Fortsetzung
vom Vortag falls benötigt) |
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile (Fortsetzung
vom Vortag falls benötigt) |
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Themen, die neu erörtert werden sollten
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IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Parteien, die an der gemeinsamen Führung des Unternehmens beteiligt sind |
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IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
– Berechnung des Gebrauchswerts |
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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Bilanzierung von
satzungsgemäßen Gewinnbeteiligungsvereinbarungen |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
– Anteilsbasierte Vergütungen, die
abzüglich Quellensteuer erfüllt werden |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses
– Klassifizierung als lang- oder
kurzfristig von kündbaren Darlehen |
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Administrativer Sitzungsteil Stand der Arbeiten
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20. August 2010: FASB-Internetpräsentation zum Erlöserfassungsprojekt
20. August 2010: WPK und IDW zum Konsultationspapier zu den IFAC-Reformen
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In einem gemeinsamen Schreiben nehmen die Wirtschaftsprüferkammer
(WPK) und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu einem Konsultationspapier des IFAC-Überwachungsgremiums. In dem
Papier zur Prüfung der IFAC-Reformen regt das
Überwachungsgremium weitere Änderungen in der Struktur,
Arbeitsweise und Zusammensetzung der standardsetzenden IFAC-Gremien an. Gegen einzelne
Untersuchungsergebnisse und Änderungsvorschläge erheben WPK und IDW Einwände.
WPK und IDW halten die Berücksichtigung ausreichender Fachkenntnisse bei
der Board-Zusammensetzung für unverzichtbar, die durch Mitglieder des
Berufsstands und deren fachliche Berater gewährleistet werden muss. Weitere Informationen in englischer Sprache:
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20. August 2010: 15. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich
20. August 2010: Stabentwurf eines IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Stabentwurf des im nächsten
Jahr erscheinenden IFRS zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung,
in dem die vorläufigen Entscheidungen widergespiegelt sind, die der IASB und der FASB bis zum heutigen Zeitpunkt getroffen haben.
Der ursprüngliche Entwurf des IASB zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert war im Mai 2009 veröffentlicht worden;
ihm folgten eine Reihe von Bitten um Meinungsäußerungen zu
bestimmten Themen und ein weiterer begrenzter Entwurf im Juni
2010. Der IASB bittet nicht um Stellungnahmen zum
Stabentwurf, aber er weist darauf hin, dass der FASB eine
beinahe identische Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards
(Accounting Standards Update, ASU) zu Änderungen an der
allgemeinen Fair-Value-Bewertung und den entsprechenden
Angabevorschriften nach US-GAAP und IFRS herausgegeben hat: Amendments for Common Fair Value Measurement and Disclosure Requirements in U.S. GAAP and IFRSs.
Anwender, die also Stellung nehmen wollen, können also eine
Stellungnahme bei FASB vor dem Ende der Kommentierungsfrist von
dessen vorgeschlagener ASU einreichen (7. September 2010). Der IASB und der FASB wollen die
im Rahmen der Entwicklung eines gemeinsamen Standards eingegangenen Stellungnahmen
auch gemeinsam besprechen. Der endgültige Standard wird Anfang
2011 erwartet.
Weitere Informationen:
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20. August 2010: Stabentwurf einer FASB-ASU zu Versicherungsvertragskosten
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Der Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB
hat den Entwurf einer endgültigen Aktualisierung der
Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zur
Bilanzierung von Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines
neuen oder der Erneuerung eines bestehenden
Versicherungsvertrags herausgegeben:
Insurance (Topic 944):
Accounting for Costs Associated with Acquiring or Renewing Insurance Contracts
(Verknüpfung auf die Internetseite des FASB). Der Stabentwurf
ist das Ergebnis der Sitzung der Projektgruppe für neu
auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des
FASB vom Juli 2010. Dort war die EITF zu einer endgültigen
Entscheidung gelangt, welche Kosten, die im Zusammenhang mit dem
Erwerb eines neuen oder der Erneuerung eines bestehenden
Versicherungsvertrags entstehen, abgegrenzt und später
amortisiert werden können. Hinsichtlich des Vergleichs mit den
IFRS wird im Entwurf folgendes festgehalten:
|
Die Leitlinien zu abgegrenzten Akquisitionskosten in den IFRS
sind begrenzt und fordern viele Ermessensentscheidungen. In den
IFRS ist die Abgrenzung von Erwerbskosten weder verboten noch
vorgeschrieben, und es ist auch nicht verbindlich geklärt,
welche Kosten abgegrenzt werden sollten, in welcher Periode und
wie sie amortisiert werden sollen. Es ist auch nicht geklärt, ob
eine Versicherer die abgegrenzten Akquisitionskosten als einen
Vermögenswert oder als eine Reduzierung der Versicherungsschuld
ansetzen soll.
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Weitere Informationen in englischer Sprache:
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20. August 2010: Internetpräsentation von Deloitte zum
FASB-Entwurf zur Leasingbilanzierung
19. August 2010: FASB verlängert Kommentierungsfrist der ASU zu Drohverlusten
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat die Stellungnahmefrist der
vorgeschlagenen Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU)
zu Drohverlusten bis zum 20. September 2010 verlängert.
Ursprünglich sollte die Kommentierungsfrist am 20. August 2010
enden, aber aufgrund von Rückmeldungen der Anwender, die
hervorhoben, dass mehr Zeit notwendig sei, um sachgerechte
Stellungnahmen zu erarbeiten, wurde sie verlängert. Die
entsprechende englischsprachige Presseerklärung des FASB finden
Sie
hier.
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19. August 2010: FASB veröffentlicht
ASU-Entwurf zu beitragsorientierten Plänen
19. August 2010: Jahresbericht des britischen FRRP
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Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des
britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
hat seine Jahresbericht vorgelegt. Der FRRP ist verantwortlich
dafür, sicherzustellen, dass die Geschäftsberichte der
börsennotierten Unternehmen und der großen nicht börsennotierten
Unternehmen im Vereinigten Königreich den Vorschriften des
Unternehmensgesetzes und den einschlägigen
Rechnungslegungsstandards entsprechen. Wir übersetzen Ihnen
einen Auszug aus dem Jahresbericht des FRRP:
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Abschließende Zusammenfassung
Der FRRP fand eine andauernde Verbesserung in der
allgemeinen Qualität der Berichterstattung nach IFRS vor. Er war
besonders erfreut, Verbesserungen in der Beschreibung
bedeutender Bilanzierungsmethoden und der Angaben bezüglich der
Ermessensentscheidungen, die von der Unternehmensführung bei
der Anwendung dieser Methoden gefällt wurden, feststellen zu
können. In zwei Bereichen jedoch Kapitalverwaltung und Angaben zu anteilsbasierten Vergütung
war die Berichterstattung manchmal von magerem Inhalt, Umfang
und Nutzen. Der FRRP ist der Meinung, dass im Rahmen der
Stabilisierung der Wirtschaft diese Bereiche von größerer
Bedeutung in den Unternehmensberichten werden. Der FRC wird
daher eine gezielte Prüfung dieser Sachverhalte vornehmen. Die
Ergebnisse dieser Prüfung werden im Herbst veröffentlicht.
|
Weitere Informationen:
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19. August 2010: Aktueller Stand in der neuseeländischen Ertragsteuersteuerdebatte
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Wir hatten im Juli 2010
darüber berichtet, dass in Neuseeland eine Diskussion
hinsichtlich der Bilanzierung von latenten Steuern in Bezug auf
bestimmte Gebäude aufgekommen ist, für die die Möglichkeit von
Steuerabzügen durch eine Gesetzesänderung weggefallen ist. Die
Änderung des Steuerrechts führt dazu, dass viele neuseeländische
Unternehmen latente Steuerschulden in Bezug auf bestehende
Gebäude ansetzen, die bedeutende Auswirkungen auf die Gewinne
haben. Diese Sachverhalte stehen im Zusammenhang mit den
gegenwärtigen Überlegungen des IASB, eine Ausnahme von den Prinzipien
in IAS 12 Ertragsteuern für bestimmte neubewertete Vermögenswerte zu gewähren.
Der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) hat diese Fragen jüngst
auf einer Sitzung erörtert. Der FRSB hatte vorübergehend einen
Vorschlag erwogen, dass neuseeländische Äquivalent zu IAS 12 zu
ändern, um eine Ausnahme für den Ansatz von latenten Steuern für
die betroffenen Gebäude zu gewähren. Dieser Vorschlag wurde
schlussendlich aber verworfen. Diese Entscheidung wurde dem Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB)
mitgeteilt, und am 18. August 2010 wurde ein aktualisiertes
Kommuniqué veröffentlicht, in dem bestätigt wurde, dass latente
Steuern in vielen Fällen zu erfassen sind. Hinsichtlich einer
möglichen Abweichung von den IFRS heißt es im Kommuniqué:
|
... dies würde bedeuten, dass die neuseeländischen
IFRS nicht länger im Einklang mit den IFRS stehen und die
Abschlüsse von gewinnorientierten Unternehmen nicht mehr sowohl
im Einklang mit nationalen als auch mit internationalen
Rechnungslegungsstandards stehen dies würde eins der grundlegenden Ziele untergraben, die die Einführung
von IFRS in Neuseeland haben sollte.
Obwohl die Boards die schweren Bedenken zu Kenntnis
genommen haben, die hinsichtlich der Bilanzierungsauswirkungen
der jüngsten Änderungen des Steuergesetzes für Unternehmen, die
NZ IAS 12 anwenden, geäußert worden sind, ist der Vorschlag,
Änderungen am Standard vorzunehmen oder Ausnahmen einzuräumen,
keine durchführbare Lösung - sowohl aus zeitlichen Gründen als
auch mit Rücksicht auf die größeren Auswirkungen auf die
Rechnungslegung in Neuseeland allgemein.
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Weitere Informationen
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19. August 2010: Ergebnisse der 41. RIC-Sitzung
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 3. August 2010 seine 41. Sitzung in Berlin abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht
(182 KB), der jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung
gestellt wurde, werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.
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18. August 2010: Formale Korrekturen am Entwurf zu Leasingverhältnissen
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Zu dem am 17. August 2010 veröffentlichten Entwurf ED/2010/9
zur Leasingbilanzierung hat der IASB einige formale Korrekturen
veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist zum Entwurf endet am
15. Dezember 2010.
Verknüpfungen:
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18. August 2010: Presseerklärung von Deloitte Global zu den Leasingvorschlägen von IASB und FASB
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Zu dem gestern veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung
hat Deloitte als Gesamtfirma eine Presseerklärung herausgegeben.
Nach den Vorschlägen von IASB und FASB würden neue
Bilanzierungsmodelle sowohl für Leasingnehmer als auch für
Leasinggeber geschaffen und das Konzept des Mietleasings
gestrichen. Wir übersetzen Ihnen Auszüge aus der Presseerklärung:
|
"Weil Leasing ein so häufig vorkommender
Geschäftsvorfall ist, werden diese Vorschläge ohne Zweifel
Unternehmen weltweit und in allen Branchen betreffen," sagte Joel Osnoss, Global IFRS Leader, Clients & Markets,
von Deloitte Touche Tohmatsu Limited."
"Viele der vorgeschlagenen Vorschriften
könnten sich als zeitaufwendig umzusetzen erweisen, was einen
wohl überdachten Arbeitsplan unabdingbar für einen glatten
Übergang auf die neuen Bilanzierungsregeln macht. Unternehmen,
die Leasing anwenden, sollte heute damit anfangen, zu überlegen,
wie diese Vorschläge ihre Abschlüsse beeinflussen können, und
die Notwendigkeit erwägen, Änderungen an der
Leasingstrukturierung, Leistungsmetrik,
Kreditnebenvereinbarungen und -systeme. Eine grundlegende
Information der wichtigsten Interessengruppen ist auch
notwendig."
Der IASB hat verlauten lassen, dass die
Kommentierungsfrist am 15. Dezember 2010 endet und dass der
endgültige Standard im Juni 2011 veröffentlicht werden soll. Das
Datum des Inkrafttretens des neuen Standards ist noch nicht
klar. Die vorgeschlagenen Übergangsvorschriften sehen keine
Beibehaltung der bestehenden Regeln für bestehende
Leasingverhältnisse vor. Deshalb müssen Leasinggeber und
Leasingnehmer, die langfristige Leasingverhältnisse eingehen,
die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Regeln auf
bestehende Leasingverhältnisse bedenken.
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Weiterführende Informationen:
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18. August 2010: Heads Up zu den Leasingvorschlägen
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 222 KB), in dem
der Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert wird, der von IASB
und FASB gestern herausgegeben wurde. Der Entwurf, der vom FASB als eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegunggstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben wurde,
enthält ein neues Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer und
Leasinggeber. Das Konzept eines Mietleasings entfällt. Die
vorgeschlagene ASU würde die Bilanzierung für Leasingverträgen
nach IFRS und US-GAAP in den bedeutendsten Bereichen
vereinheitlichen, wenn sie wie vorgeschlagen als Standard
übernommen würde. Die nachfolgende Tabelle, die wir aus dem Heads Up
übersetzen, zeigt die wichtigsten Vorschriften des
vorgeschlagenen Leasingbilanzierungsmodells:
|
Leasingnehmer
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Leasingnehmer setzen einen
Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und eine
Schuld für ihre Verpflichtung, Leasingzahlungen
für all ihre Leasingverhältnisse zu zahlen, an.
Bilanzunwirksame Leasingverhältnisse und das
Konzept der Leasingklassifizierung nach dem
jetzigen Modell werden für Leasingnehmer nicht
länger bestehen. |
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Bei Leasingverhältnissen, die früher als
Mietleasing klassifiziert wurden, wird der
Mietaufwand durch Tilgungszahlungen und
Zinsaufwand ersetzt. Die Abschreibung des
Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht erfolgt
allgemein linear; der Zinsaufwand wird jedoch
anfänglich höher sein ( wie beispielsweise
Zinszahlungen bei Anzahlen einer Hypothek). |
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Nach einem Erwartungswertansatz setzt der
Leasingnehmer bedingte Mietzahlungen und
Restwertgarantien als Teil der Leasingschuld an.
Der Leasingnehmer gründet die Aufnahme von
Mietzahlungen im Rahmen von
Vertragsverlängerungen in die Leasingschuld auf
die längstmögliche Leasingdauer, deren Eintreten
wahrscheinlicher ist als deren Nichteintreten. |
 |
Im Gegensatz zu dem jetzigen Leasingmodell
wird in dem neuen Modell eine Einschätzung dazu
vorgeschrieben, ob neue Tatsachen und Umstände
vorliegen, die die Einschätzung des
Leasingnehmers zu bedingten Leasingzahlungen und
Verlängerungsoptionen zum Ende jeder
Berichtsperiode bedeutend ändern. |
 |
Unter dem neuen Modell wird die
Identifizierung von Nichtleasingbestandteilen
(z.B. Wartungsaufwand bei bestimmten
Vereinbarungen) wichtiger. |
 |
Der gesamte Leasingbezogene Aufwand wird im
Gegensatz zur gegenwärtige Behandlung von
Mietleasingverhältnissen anfänglich höher sein.
Steigende Preise für Vermögenswerte oder die
Tatsache, dass der Leasingnehmer eine zunehmende
Anzahl von neuen Leasingverhältnissen eingeht,
könnten dazu führen, dass der Nettoertrag
niedriger bleibt als der Betrag, der nach der
gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung erreicht
würde, auch wenn alte Leasingverhältnisse
auslaufen. |
 |
Da nach dem neuen Modell keine
Leasingzahlungen erfasst werden, wird das EBITDA
höher sein als nach der gegenwärtigen
Mietleasingbilanzierung. |
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Leasingzahlungen werden in der
Kapitalflussrechnung als finanzierende
Kapitalabflüsse behandelt. Nach gegenwärtigen
US-GAAP werden Mietleasingzahlung als
geschäftliche Kapitalflüsse behandelt. |
Leasinggeber
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Die vorgeschlagene ASU
enthält zwei Bilanzierungsmodelle für
Leasinggeber. Ein Leasinggeber, der erheblichen
Risiken oder erheblichem Nutzen aus dem zugrunde
liegenden Vermögenswert ausgesetzt bleibt,
wendet der Ansatz über Erfüllungspflichten an;
ansonsten würde der Leasinggeber den
Ausbuchungsansatz an. |
 |
Nach dem Erfüllungspflichtenansatz bleibt
der Leasinggegenstand in den Büchern des
Leasinggebers. Der Leasinggeber erfasst (1) eine
Forderung für die erwarteten Leasingzahlungen
und (2) eine entsprechende Schuld für
Erfüllungspflicht (im Grunde ein aufgeschobener
Erlös). |
 |
Nach dem Ausbuchungsansatz wird ein Teil des
Leasinggegenstands aus den Büchern des
Leasinggebers genommen. Der Leasing erfasst (1)
eine Forderung (und Erlöse) für die erwarteten
Leasingzahlungen und (2) einen
Restvermögenswert, der das Recht auf den
zugrunde liegenden Vermögenswert am Ende der
Leasingperiode darstellt. Für den Teil des
Leasinggegenstands, der aus den Büchern des
Leasinggebers genommen wird, wird ein Aufwand
erfasst. Erträge und Aufwendungen können in
Abhängigkeit vom Geschäftsmodell des
Leasinggebers netto dargestellt werden. |
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Der FASB führt ein separates Modell, in
dessen Rahmen erwägt wird, ob Eigentümern von
Anlageimmobilien (bestimmten Leasinggeber von
Immobilien) vorgeschrieben werden soll, diese
Immobilien zu beizulegenden Zeitwert zu
erfassen. |
Folgen für Unternehmen
 |
Ein Erhöhung der
Vermögenswerte und Schulden könnte zu
niedrigeren Umsatzraten, niedrigeren Erlösen,
geringeren Kapitalrenditen und höheren
Verschuldungskoeffizienten führen. Dies könnte
Einflüsse auf die Fähigkeit zur Kapitalaufnahme
des Unternehmens oder die Erfüllung von
Kreditnebenvereinbarungen haben. |
 |
Die Streichung der bilanzunwirksamen
Finanzierung bedeutet den Verlust eines der
Vorteile von Leasingverhältnissen für
Leasingnehmer. Dies könnte dazu führen, dass
kürzere Leasingverhältnisse oder den Kauf von
Vermögenswerten anstatt sie zu mieten mehr
nachgefragt werden. Leasingnehmer müssten dies
gegen die möglicherweise höheren
Leasingzahlungen für kurzfristigere
Leasingvereinbarungen und kürzere
Abschreibungszeiträume für Werterhöhungen
während der Leasingdauer (die sich normalerweise
aus einer kürzeren Leasingdauer ergeben)
abwägen. Dagegen bleiben die anderen Vorteile
von Leasingverhältnissen – die Flexibilität, Ort
oder Ausrüstung frei zu ändern, weniger
Verantwortung für die Verwaltung von Objekten,
Möglichkeit 100% der Kosten für den Vermögenswert zu finanzieren, verbesserte Kapitalflüsse etc. –
unverändert. |
 |
Die Buchhaltungssysteme müssen vermutlich
verbessert oder aktualisiert werden, um dem
neuen Standard gerecht zu werden –
Verwaltungssystem für Leasingverträge müssen
enger mit den Buchhaltungssystemen verzahnt
werden. |
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Das neue Modell wird zu zusätzlichen
temporären Differenzen in Bezug auf
Ertragsteuerzwecke führen. Darüber hinaus werden
Steuern der Einzelstaaten oder Gemeindesteuern
beeinflusst, wenn die Berechnung oder die
Auswirkung von Steuern auf US-GAAP-Beträgen
aufbauen. |
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Weiterführende Informationen:
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18. August 2010: Presseerklärung von Deloitte Großbritannien
zu den Leasingvorschlägen des IASB
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Zu dem gestern veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung haben unsere britischen Kollegen
eine Presseerklärung herausgegeben. Wir übersetzen Ihnen zwei Auszüge daraus:
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Veronica Poole, Leiterin des Global IFRS Leadership Teams von Deloitte, sagte:
"Die Vorschläge bedeuten, dass alle
Leasingverhältnisse in der Bilanz als Schulden mit zugehörigen
Vermögenswerten erscheinen würden. Das bedeutet, dass der
IASB-Vorsitzende, Sir David Tweedie, vielleicht einmal einen
Wunsch erfüllt bekäme, den er oft wiederholt in einem
Flugzeug zu fliegen, das tatsächlich in der Bilanz der Fluglinie
auftaucht."
Mark Beddy, Prüfungspartner von Deloitte Großbritannien mit Spezialgebiet Immobilien, sagte:
"Langfristig sind wir der Meinung, dass die
Änderungen der Bilanzierung bei der Behandlung von
Immobilienleasingverhältnissen die Art und Weise ändern wird, in
der viele Unternehmen ihre Immobilienstrategien planen.
Immobilien allgemein werden ein Unternehmenssachverhalt, der
sehr viel strategischer angegangen werden muss. Werden
Unternehmen gezwungen, Immobilien so wahrzunehmen, dass sie in
der Bilanz als Schuld auftauchen, müssen sie sehr viel mehr
Beachtung darauf verwenden, wie sie diese Vermögensgegenstände
führen und reduzieren."
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Weiterführende Informationen:
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17. August 2010: Spanische Übersetzung eines Heads Up-Newsletters
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:
Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie
hier.
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17. August 2010: IASB veröffentlicht Standardentwurf für neuen IFRS Leasingverhältnisse
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Der International Accounting Standards Board (IASB) und der
US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
haben heute zwecks öffentlicher Stellungnahme gemeinsame Vorschläge
für die Verbesserung der Berichterstattung über Leasingverhältnisse
veröffentlicht. Die Vorschläge bilden eines der Hauptprojekte, die
Teil des Arbeitsabkommens zwischen den Boards sind. Mit den
Vorschlägen würden, wenn diese angenommen werden, die Informationen
über die finanziellen Auswirkungen von Leasingverträgen, die im
Rahmen der Finanzberichterstattung den Anlegern zur Verfügung
gestellt werden, erheblich verbessert.
Die Bilanzierung nach den bestehenden Vorschriften
hängt von der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses ab. Eine
Klassifizierung als ein Mietleasingverhältnis führt dazu, dass der
Leasingnehmer weder nach IFRS noch nach US-GAAP irgendwelche
Vermögenswerte oder Schulden in der Darstellung seiner Finanz- und
Vermögenslage erfasst. Dies führt dazu, dass viele Anleger die
Bilanzen unter Verwendung der Angaben und anderer zur Verfügung
stehender Informationen ergänzen müssen, um die Auswirkungen der
Mietleasingverhältnisse des Leasingnehmers für Zwecke der
Anlageanalyse einschätzen zu können.
Die Vorschläge würden zu einem einheitlichen Ansatz in
Bezug auf die Leasingbilanzierung sowohl für Leasingnehmer als auch
für Leasinggeber führen einen sogenannten Nutzungsrechtansatz.
Neben anderen Änderungen würde dieser Ansatz dazu führen, dass eine
Schuld für die Zahlungen, die aus dem Leasingvertrag entstehen, und
das Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in
die Finanz- und Vermögenslage des Leasingnehmers aufgenommen werden,
so dass für Anleger und andere Adressaten vollständigere und
entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Zum Entwurf ED/2010/9 kann bis zum
15. Dezember 2010 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen:
Im Rahmen ihrer zusätzlichen Einbindungsaktivitäten
suchen die Boards Unternehmen, die bereit wären auf strikt
vertraulicher Basis an Feldversuchen zur Prüfung und Diskussion
ihrer Vorschläge zur Leasingbilanzierung teilzunehmen. Der Zweck
dieser Feldversuche liegt darin, die praktische Umsetzbarkeit und
die Kosten und den nutzen des vorgeschlagenen neuen Standards
einschätzen zu können. Weitere Informationen finden Sie in der oben
angegebenen Presseerklärung des IASB.
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17. August 2010: Agenda für die Sondersitzung des IASB am 24. August
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Der IASB wird am 24. August 2010 von 11:00h bis 15:00h Londoner Zeit eine
zusätzliche Sitzung abhalten, um das Projekt zu Finanzinstrumenten und
Ertragsteuern zu erörtern. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im
Internet übertragen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für die Sitzung.
Agenda für die IASB Board Sitzung 24. August 2010, London |
Dienstag, 24. August 2010
IASB-Sitzung (11:00h-15:00h Londoner Zeit)
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17. August 2010: HFA verabschiedet Entwurf einer Neufassung von IDW RS HFA 17
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 17 n.F.) verabschiedet. Der Verlautbarungsentwurf trägt der Änderung des HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Rechnung. So wurden etwa die Ausführungen zu den (möglichen)
Auswirkungen einer Abkehr von der Annahme der
Unternehmensfortführung auf den Ansatz und die Bewertung von
latenten Steuern und Schulden an die neue Rechtslage angepasst. IDW ERS HFA 17 n.F. ist ab sofort auf der
Internetseite des IDW in der
Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in Heft 9/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 28. Januar 2011.
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17. August 2010: RIC veröffentlicht die zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise
17. August 2010: Japanischer und US-amerikanischer Standardsetzer erörtern globale Konvergenz

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Vertreter des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ)
und des US-amerikanischen Standardsetzers United States Financial Accounting Standards Board (FASB)
haben am 12. und 13. August 2010 getagt, um über die globale
Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards zu sprechen. Die
Sitzung, die in Tokio stattfand, betraf jüngste Entwicklungen
bei den Konvergenzprojekten beider Boards mit dem IASB. Außerdem
wurde über die IASB-Projekte zu Finanzinstrumenten,
Erlöserfassung und Leasingverhältnissen gesprochen.
Ikuo Nishikawa, der Vorsitzende des ASBJ, äußerte sich nach der Sitzung wie folgt:
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Wir loben die fortgesetzten Bemühungen des FASB,
auf eine Harmonisierung mit dem IASB zuzuarbeiten und gemeinsam
einen einzigen Satz hochwertiger globaler
Rechnungslegungsstandards zu erarbeiten. Wir möchten auch die
Bemühungen des FASB unterstützen, Unterschiede zum IASB
auszugleichen und harmonisierte Leitlinien zur Bilanzierung von
Finanzinstrumenten zu entwickeln.
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Die vollständige Presseerklärung des ASBJ in englischer Sprache finden Sie
hier (45 KB).
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16. August 2010: IASB-Internetpräsentation zum Entwurf Leasingverhältnisse
16. August 2010: SEC bittet um Einschätzungen zu Aspekten eines möglichen Übergangs auf IFRS
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Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat
im Namen ihres Stabs zwei Bitten um Stellungnahmen zu einer Reihe von Themen in
Bezug auf ihre fortgeführten Erwägungen hinsichtlich einer Übernahme der IFRS
für die Berichterstattung von US-amerikanischen Emittenten veröffentlicht. Am
24. Februar 2010hatte die SEC eine Erklärung
veröffentlicht (in englischer Sprache, 349 KB), in welcher ihre Unterstützung
für einen einzigen Satz weltweit anwendbarer Bilanzierungsstandards und für die
Harmonisierung der Standards ausgedrückt wurde, und sie wiederholte ihre
Überzeugung, "dass ein einziger Satz hochwertiger, weltweit akzeptierter
Standards US-Emittenten nützen würde und dass dieses Ziel im Einklang mit der
Aufgabe, Anleger zu schützen, faire, ordentliche und effiziente Märkte zu
erhalten und die Kapitalbildung zu erleichtern" stehen würde. In dieser
Erklärung wurde der Stab der SEC angewiesen, einen Arbeitsplan zu entwickeln und
durchzuführen, mit dem bestimmte Bereiche und Faktoren eines möglichen Übergangs
auf ein die IFRS inkorporierendes System erwogen würden. Im Einklang
mit dieser Anweisung wurden die beiden folgenden Bitten um Stellungnahmen
herausgegeben, um Meinungen zu den folgenden Themen einzuholen:
Veröffentlichung 1 Fragen zu den Anlegern und zur Logistik (Nr. 33-9133)
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Gegenwärtige IFRS-Kenntnisse der Anleger und ihre Vorbereitung darauf, auf IFRS überzugehen |
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Prozesse für die Weiterbildung der Anleger hinsichtlich der Änderung in den Bilanzierungsstandards
und der zeitliche Aufwand einer solchen Fortbildung |
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Ausmaß der notwendigen Logistik und der notwendigen Zeit für die Durchführung dieser Änderungen |
Veröffentlichung 2 Auswirkungen auf andere Vereinbarungen und Vorschriften (Nr. 33-9134)
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Vertragliche Vereinbarungen (z. B. finanzielle Nebenvereinbarungen,
Leasingverträge, Arbeitnehmervergütungen, ,Earn-Out-Klauseln) |
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Unternehmensführung: Vorschriften für die Börsennotierung |
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Satzungsmäßige Ausschüttungsbegrenzungen und andere gesetzliche
Standards, die an Rechnungslegungsstandards gebunden sind |
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Die Kommentierungsfrist endet 60 Tage nach der Veröffentlichung im US-amerikanischen Federal Register.
Die englischsprachigen Originaldokumente finden Sie hier:
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13. August 2010: Rahmenkonzept für die
Rechnungslegung von islamischen Finanzinstituten
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Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische
Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat
zwei neue Rechnungslegungsstandards veröffentlicht; einer davon ist
ein Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute. Die AAOIFI ist ein islamische, autonomes und
gemeinnütziges Gremium, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-,
Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Shari'a Standards für
islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt. Die
AAOIFI wurde 1991 gegründet und hat bis dato 42 Standards in den
oben genannten Bereichen veröffentlicht (eine englischsprachige Ausgabe
der Standards mit Stand 2010 ist über die Internetseite der AAOIFI
erhältlich).
Rechnungslegungsstandards für die
Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute müssen
entwickelt werden, weil in einigen Fällen islamische Finanzinstitute
auf Rechnungslegungsprobleme stoßen, weil die bestehenden
Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder nationale
Rechnungslegungsstandards anhand nicht islamischer Institute,
Produktstrukturen und Vorgehensweisen entwickelt wurden, die z.T.
als nicht ausreichend wahrgenommen werden, um islamische
Finanztransaktionen darzustellen. Der Shari'a gemäße Transaktionen,
bei denen das Verbot aus dem Koran beachtet wird, Zinsen zu nehmen,
haben manchmal keine Entsprechungen in konventionellen
Finanzierungsplänen und können deshalb bedeutende Auswirkungen
auf die Bilanzierung haben.
Der gegenwärtige Ansatz ist, Finanzstandards für islamische
Geschäftsvorfälle zu entwickeln, deren Beziehungsgröße
internationale Standards sind wie beispielsweise die IFRS, um eine
Übereinstimmung mit weltweit akzeptierten Standards zu
gewährleisten. Die Standards werden dort angepasst, wo dies
notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Abschlüsse ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage, der
Unternehmensleistung und der Kapitalflüsse von islamischen
Finanzinstituten liefern.Weitere Informationen in
englischer Sprache:
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12. August 2010: Deloitte-Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretations Committe Stellungnahmen zu zwei vorläufigen
Agendaentscheidungen eingereicht:
Wir stimmen der Entscheidung zu, dass das Committee den
Sachverhalt in Bezug auf IFRS 1 nicht auf seine Agenda nehmen
sollte, sondern dass der Board die Leitlinien für die wiederholte
Anwendung im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts
verdeutlichen sollte. Wir verstehen die Gründe dafür, dass
entschieden wurde, den Sachverhalt in Bezug auf IAS 21 auf die
Agenda zu nehmen, aber wir ermutigen den IASB, diesen Sachverhalt
bei eine künftigen Überprüfung von IAS 21 zu berücksichtigen. All
unsere früheren Stellungnahmen gegenüber der IFRS-Stiftung und ihren
Organen finden Sie
hier.
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12. August 2010: Heads Up zur Dodd-Frank Wall-Street-Reform
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In unserer Meldung vom 16. Juli 2010 hatten wir
über das neue Dodd-Frank Wall-Street-Reform- und Verbraucherschutzgesetz
berichtet, das vom US-amerikanischen Senat verabschiedet worden
war. Unsere amerikanischen Kollegen haben jetzt einen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem
bestimmte Aspekte des Gesetzes erläutert werden, insbesondere
diejenigen, die möglicherweise eine Auswirkung auf die
Finanzberichterstattung haben. Weitere Informationen in englischer Sprache:
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12. August 2010: Newsletter zur Bilanzierung
von Versicherungsverträgen
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter mit dem Titel
Versicherungsverträge verfasst. Am 30. Juli 2010 hatte der IASB den
Entwurf ED/2010/8
zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen herausgegeben. Mit
diesem Entwurf wird ein einziger IFRS vorgeschlagen, den alle
Versicherer in allen Rechtskreisen auf alle Vertragsarten in
einheitlicher Weise anwenden können. Der vorgeschlagene IFRS würde
sowohl auf den Schreiber von Versicherungs- als auch
Rückversicherungsverträgen Anwendung finden. Weitere Informationen:
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt, der quasi eine Übersetzung
des IFRS in Focus-Newsletters in amerikanische Begrifflichkeiten darstellt:
IASB Issues Exposure Draft on Insurance Contracts (in englischer Sprache, 159 KB).
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